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4.4
Besuch von Grabstätten
„Zu Beginn seiner prophetischen Mission untersagte
Rasuulullah – der Friede und
Segen Allahs sei auf ihm – den Muslimen, ihre Friedhöfe zu besuchen. Dies
geschah, um sicherzustellen, dass die Muslime nichts mehr mit den heidnischen
Bräuchen zu tun hatten, die damals im Zusammenhang mit Bestattung und Toten
praktiziert wurden. Als jedoch die Gemeinschaft im Islam unterrichtet worden
war, wurde die Erlaubnis gegeben, den Friedhof zu besuchen.
Die Hhadiith‑Imaame
- Ibn Maadschah, Muslim und
al‑Haakim überliefern alle, dass der
Prophet – Friede sei auf ihm – sagte:
كُنْتُ نَهَيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُورِ، أَلَا فَزُورُوهَا
.
„Ich hatte euch verboten, die Friedhöfe zu besuchen. Doch nun, hört: ihr dürft
sie besuchen.“
Die Verwendung des männlichen Pronomens („ihr“) in diesem Hhadiith veranlasste
einige Gelehrte zu der Annahme, dass das Verbot nur für Männer aufgehoben worden
sei und dass Frauen niemals die Erlaubnis erhalten hätten, den Friedhof zu
besuchen. Dies ist jedoch höchst unwahrscheinlich, da die Verwendung des
männlichen Plurals im klassischen Arabisch sehr häufig beide Geschlechter
einschließt. Das beste Beispiel dafür ist der
Qur’aan selbst.
Außerdem stützt die
Hhadiith‑Überlieferung
diese Behauptung nicht. ʿAaʾischa – möge Allah mit ihr zufrieden sein – wird in
mehreren authentischen Hhadiithen erwähnt, in denen sie den Propheten –
Friede sei auf ihm – nach der Duʿaaʾ fragte, das beim Besuch des Friedhofs zu sprechen ist.
Offensichtlich hätte sie diese Frage nicht gestellt, wenn das Verbot weiterhin
gegolten hätte.“
„In al‑Isaabaʾ von
Hhaafitdh Ibn Hhadschar wird berichtet, dass, als ʿAaʾischas Bruder
ʿAbdur‑Rahhmaan starb, sie zu seinem Grab ging und es besuchte. Hätte es keine
Erlaubnis dafür gegeben, wäre sie eindeutig nicht dorthin gegangen.
Ein von
Imaam al‑Hhaakim überlieferter
Hhadiith berichtet, dass
Faatdimah – möge Allah
mit ihr zufrieden sein – jeden Freitag das Grab von
Hhamzah, dem Onkel ihres
Vaters, besuchte.
Aufgrund dieser und anderer Hhadiithe vertreten die meisten Gelehrten die Ansicht,
dass Frauen den Friedhof besuchen dürfen, solange sie ihre Fassung bewahren,
angemessen bedeckt sind und von einem oder mehreren ihrer männlichen Angehörigen
begleitet werden. Und Allah weiß es am besten.
Es ist Sunnah, beim Besuch des Friedhofs das folgende
Duʿaaʾ zu sprechen:“
السَّلَامُ عَلَيْكُمْ يَا أَهْلَ
الْقُبُورِ مِنَ الْمُسْلِمِينَ وَالْمُؤْمِنِينَ، أَنْتُمْ لَنَا فَرَطٌ وَنَحْنُ
بِكُمْ لَاحِقُونَ، وَإِنْ شَاءَ اللَّهُ مُلَاقُوكُمْ.
يَرْحَمُ اللَّهُ الْمُتَقَدِّمِينَ مِنَّا
وَالْمُتَأَخِّرِينَ، نَسْأَلُ اللَّهَ لَنَا وَلَكُمُ الْعَافِيَةَ.
يَغْفِرُ اللَّهُ لَنَا
وَلَكُمْ، وَيَرْحَمُنَا وَإِيَّاكُمْ
.
.
„Friede
sei auf euch, o Bewohner der Gräber, von den Muslimen und Gläubigen.
Ihr seid uns vorausgegangen, und wir werden
euch folgen. Wenn Allah will, werden
wi uns mit euch treffen. Möge Allah
sich derer von uns erbarmen, die früh gegangen sind, und derer, die später
gingen. Ich bitte Allah um Sicherheit
für uns und für euch.
Möge Allah uns vergeben und euch vergeben, und sich unser und
euer erbarmen.“
Es wurde auf die Autorität des
Amiir al‑Muʾminiin ʿAlii – möge Allah mit ihm
zufrieden sein – überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs
seien auf ihm – sagte, dass derjenige, der an einem Friedhof vorbeigeht und die
Sura al‑Ikhlaaṣ elfmal als Bittgebet für die dort Verstorbenen rezitiert, eine
Belohnung erhält, die der Belohnung der dort Begrabenen entspricht.
„Es wurde auf die Autorität von
Abuu Hurairah – möge Allah mit ihm zufrieden sein
– überliefert, dass Rasulullah – der Friede und die Segnungen Allahs seien auf
ihm – sagte, dass derjenige, der die Suren
al‑Faatiḥa,
al‑Ikhlaass und
at‑Takaathur
zum Nutzen der Verstorbenen rezitiert, am
Tag des Gerichts die Fürsprache
derjenigen erhalten wird, die dort begraben sind.
Hazrat Anas – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überlieferte einen
Hhadiith des
Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, in dem gesagt wird,
dass immer dann, wenn jemand
Sura Ya Siin auf dem Friedhof für die dort
Begrabenen rezitiert, Allah ihre Strafe vermindern wird; und derjenige, der sie
rezitiert, wird eine Belohnung erhalten, die der Anzahl der dort Begrabenen
entspricht.“
Mas’alah
.
Die meisten
Gelehrten sind sich einig, dass wenn eine Person eine gottesdienstliche Handlung
('Ibaadaat) verrichtet – sei es eine materielle wie
Ssadaqa oder eine körperliche
wie ein
Ssalaat-ul-Nafl– mit der Absicht, dass der Lohn dieser Handlung dem
Verstorbenen zugute kommen soll, dann wird der
Lohn tatsächlich den Verstorbenen
erreichen.
Mas’alah
.
Es ist hharaam, vor
den Gräbern von Propheten oder Heiligen eine Niederwerfung (Sadschdah) als Akt der
Anbetung zu machen, um ein Grab herum
Tdawaaf zu vollziehen, zu jemandem im Grab
Duʿaaʾ zu richten (in der Annahme, dass er selbst direkt für die Erhörung
verantwortlich sei), oder den Bewohnern der Gräber Opfergaben darzubringen (in
der Vorstellung, sie würden dadurch „helfen“, Gebete zu erhören). Tatsächlich
führen solche Dinge direkt zum Kufr.
Rasulullah – der Friede und die Segnungen
Allahs seien auf ihm – verfluchte diejenigen, die solche Handlungen tun, verbot
der Ummah, solche Dinge zu tun, und befahl uns, sein eigenes Grab nicht zu einem
Götzen zu machen.“ |