wa ʿalayhi al‑fatwaa  وَعَلَيْهِ الْفَتْوَى  ... und darauf beruht die Fatwaa

 

 

wa ʿalayhi al‑fatwaa  وَعَلَيْهِ الْفَتْوَى  „Und darauf beruht die Fatwaa.“  .. Diese Ansicht ist die maßgebliche, autoritative Rechtsmeinung, nach der entschieden wird bzw. wurde. Dieser Ausdruck ist stärker als wa bihii yuʿmal, denn „wa ʿalayhi al‑fatwa“ bedeutet: Das ist die offizielle, verbindliche Meinung der Rechtsschule.

 

Eine Fatwa فتوى ist ein Rechtsspruch zu einer gewissen Angelegenheit, von einem dazu befugten Rechtsgelehrten (Faqiih), der auf Basis von Qur'aan und Sunnah bzw. Hhadiithe eine Rechtsentscheidung trifft. Siehe Fiqh (Rechtswissenschaft) bzw. Madhhab (Rechtsschule).