.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text           Gebetszeiten   Österreich  

.

Allah  Qur'aan  Muhhammad  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf  Sekten  Religionen  Kalender  Integration  Gebiete  Frontpage   Buch  Video  Name  Audio   Shop  Impressum  

  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

.


 

   

 

Fiqh  فقه‎   Rechtsfindung, Rechtswissenschaft, tiefgehendes Nachdenken

 

Fiqh - auch als Rechtswissenschaft bezeichnet - ist das Verstehen, Erkennen, Nachdenken, Einsicht erlangen. Fiqh ist ein Schutz vor Irrwegen für den Saalik (spiritueller Wanderer) als auch für die Muslime insgesamt.

 

 

Fiqh teilt sich - nur technisch gesehen - in Aqiidah, die grundlegenden Fragen des 'Imaan (Glaubens) und

 

 

die Rechtsfragen zu Handlungen ('Amaal):

 

             Al-Ahkaam  الأحكام   die Rechtskategorien von Handlungen

.

             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen zur Rechtsfindung und

 

 

teilt sich wiederum in die Wissenschaften:

 

               Ussuul al-fiqhah اصول الفقه,  die "Wurzeln des Verstehens" und

.

.

              Furuu al-fiqh  فروع.الفقه  sind die "Zweige des Verstehens".

 

 

 

Idschtihaad  - Rechtsfindung

.

Die 'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels Idschtihaad (Rechtsfindung) die Schar'iah (Weg zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) nachvollziehbar erklärt, so dass dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde, sofern sie das wollen. Als Quellen zur Rechtsfindung dienten ihnen Qur'aan (letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die Sunnah (Handlungsweise) des Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort gaben, bemühren die Gelehrten Qiaas (Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen Handlungen, sondern alles was im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine Fatwa (Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche und religiöse Gesetze Säkularuismus) wie sie für Ungläubigen oft Standard ist und von Muslimen manchmal nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz. Säkularismusd ist eine Erscheinungsform des Unglaubens (Kufr).

 

 

Fatwaa -  Rechtsgutachten  (keine "Meinung").

.

Vielfältige Fragen können aufkommen, denn selbst in Angelegenheiten wie etwa Ribaa (Zinsen), welche eindeutig hharaam (verboten) sind, sind moderne Rechtsurteile zu finden, welche Zinsen als hhalaal (erlaubt) erklären. Doch auch im Handel, der prinzipiell hhalaal (erlaubt) ist, stellt sich etwa die Frage ob eine Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde hhalaal ist. Wer kein Mudschtahid, der muss seiner Rechtschule (Madhhahab) folgen, denn fängt er selbst zu bestimmen an, welche Handlungen fardt, waadschib, usw. sind, dann ist seinSpekulieren bereits Teil des in die Irre Gehens. Ganz abgesehen vom fehlenden Wissen um Rechtsentscheidungen zu treffen, ist die Nafs (Seele) sehr trickreich und neigt dazu, den unmittelbaren Bedürfnissen zu folgen.

 

 

 Idschtihaad ...

.

ist der Vorgang zu einer Rechtsentscheidung im Sinne der Wissenschaften der Rechtsfindung (Fiqh). 'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels Idschtihaad (Rechtsfindung) die Schar'iah (Weg zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) definiert und nachvollziehbar erklärt, so dass dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime leichter gangbar wurde. Als Quellen zur Rechtsfindung dienten ihnen jeweils Qur'aan (letzte Offenbarung) und die gelebte Interpretation, also die Sunnah (Handlungsweise) des Gesandten Allahs wie sie in den Hhadiithen überliefert ist. In Fällen wo diese Quellen keine direkte Antwort gaben, bemühen die Gelehrten Qiaas (Analogieschluss). Figh betrifft nicht nur alle rituellen Handlungen, sondern alles was im täglichen Leben verpflichtend, erlaubt oder verboten, empfohlen usf. ist. Eine Fatwa (Rechtsgutachten) ist die rechtliche Ausformulierung des Idschtihaad eines Rechtsgelehrten. Die Trennung in weltliche und religiöse Gesetze (Säkularismus) wie sie für Ungläubige oft Standard ist und von Muslimen nachgeahmt wird, hat im Fiqh keinen Platz. Säkularismus ist eine Erscheinungsform des Unglaubens (Kufr).

 

 

 Entstehung der Madhaahib (Rechtsschulen)

.

Nach dem Ende der Offenbarungen bzw. dem Tod des Gesandten Allahs, gewann die Rechtsfindung enorm an Bedeutung, da Muhhammad nicht mehr als unmittelbare und sichere Quelle gefragt werden konnte. Vielen Muslimen wäre das lebendige Wissen zum versiegen gekommen, wären da nicht einige Wissende unter ihnen  gewesen, denn manche fingen an zu raten, zu verdrehen und zu erfinden und liefen Gefahr den Weg des Wissens zu verlieren. So damals - vielleicht beginnend 50 Jahre nach der Hhidschrah - nur wenige Muslime die geistigen und formalen Voraussetzungen zur Rechtsfindung hatten, bildeten sich um diese alsbald Kreise des Lernens und Lehrens, welche später als Madhaahib (Rechtschulen) bekannt wurden. Nur vier dieser Rechtsschulen, welche es den Muslimen nun ermöglichen dem Qur'aan und der Sunnah zu folgen ohne selbst Gelehrte zu sein, haben sich bis heute erhalten. Heute sind neue Fatawaa (Rechtsgutachten) durch qualifizierte Gelehrte manchmal im Sinne von Lebensumständen und im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsschule - möglich und notwendig, doch eine "Konzens - Rechtsentscheidung" (Idschmaa'a) der frühen Großgelehrten können weder annulliert noch abgeändert werden und neuere Rechtseinscheidungen dürfen diesen nicht widersprechen. In der Geschichte des Fiqh sind bis heute immer wieder sehr gelehrte Irrlehrer aufgetreten und heute sind es meist "säkulare Gelehrte", welche allein ihre Zuneigung zu weltlichen Zielen nicht qualifiziert sind. Dann diejenigen, welche die Rechtsschulen zu mischen erlauben und drittens diejenigen, welche lehren, dass jeder Muslim selbst Idschtihaad (Rechtsfindung)zu betreiben habe, denn Taqliid (Nachahmen mit und ohne zu wissen) bzw. das Folgen einer Rechtschulen sei eine Bid'ah (Neuführung). Diese drei Irrlehren beruhen sich auf ihr Falschverständnis von Fiqh und haben damit die selbstgefällige Nafs (Seele) von Millionen von Muslime in die Irre geleitet.

 

 

   Taqliid bedeutet im Vertrauen zu folgen, ohne selbst die Beweise im Detail zu kennen.

 

       In der Praxis bedeutet Taqliid einer der vier Rechtschulen (Madhaahib) zu folgen - außer für den Mudschtahid, der seine Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen abzuleiten hat. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid mehr und so hat jeder Muslim einer der vier Rechtsschulen zu folgen, ob er nun die einzelnen Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid  - Großgelehrter ersten Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht - ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den Ssahhabah und/oder den Tabaiuunn oder zumindest ihren frühesten Nachfolger, muss selbst skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern wie Regierungen, versteht die arabische Sprache so wie das intuitiv zur Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der Dschahiliijah Standard war, hat nur Furcht vor Allah und gr0oße Liebe zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm. Und selbst wenn es so jemanden gäbe, würde genauso jener aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen um Fitnah zu vermeiden. Wer also kein Mudschtahid ist, der ist verpflichtet einer Rechtschule zu folgen, sollte also ein Muqallid sein.

 

 

. 862 

Das Urteil Umars - radiallahu anhu.

..

Ein Muslim namens Bashir und ein Jude hatten einen Konflikt in einer bestimmten Angelegenheit. Bashir war auf der falschen Seite und wusste, dass er falsch gehandelt hatte. Er fühlte sich schuldig und wusste, dass er den Fall verlieren würde, wenn es zu einer gerechten Entscheidung käme. Bashir schlug vor, dass sie den Fall einem Juden namens Ka'ab ibn Ashraf vorlegen sollten. Der Jude schlug jedoch vor, die Angelegenheit dem gerechtesten aller Araber (d.h. Muhammad) vorzulegen.

 

 

.797

Masahh  مسح  -  Das Bestreichen von Ledersocken, Wollsocken und Schuhen

.

von Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah

.

   [Masah ist das Streichen mit der nassen Hand über die Ledersocken, anstelle die Socken für die Fußwaschung (im Rahmen der rituellen Waschung) auszuziehen und zu waschen. Dies nachfolgende deutsche Übersetzung dürfte wohl mit Googles Hilfe gemacht worden sein und hat entsprechende Fehler wie etwa: "Deutschlichkeit, usf." usf. Dessen ungeachtet ist der Text inhaltlich sehr wichtig, da es "Imaame" gibt, die wegen ihrer Auslassung der Fußwaschung, ohne ritueller Reinheit das Gebet leiten, wodurch für alle die ihr Gebet hinter so einem Imaam verrichten, nach den vier Rechtschulen ungültig wird.]

..

  Frage: Was sagen die Ulama [Gelehrten] bezüglich des Machens von Masah über normale Socken zum Ausführen des Wudu? Es wäre auch nett wenn sie erklären bei welchen Arten von Socken es erlaubt ist zu Masah zu machen (zu streichen)? Es scheint da Meinungsverschiedenheiten zu geben in Bezug auf Masah über Wolle oder Nylon (ordinäre Socken).

 

 

Ar-Risala  

Maliki-Fiqh ecplained by Shaikh Abu Muhammad 'Abdullah ibn Abi Zayd al-Qayrawani (rahmatullahi alaihi)  (310/922 - 386/996)  - Translated by Aisha Bewley including an introduction of the author. [1183 pages on Maliki-Fiqh - pdf]

 

 

459

Die Opferbereitschaft des Imaam Abu Hanifa  - möge Allahs Barmherigkeit mit ihm sein.

Explained by Schaykh Zahir Mahmood - mit deutschen Untertiteln  ...... Imaam Abu Han'Ifa (möge Allah seine Seele erhöhen) ist einer der gröss
ten Gelehrten des
Fiqh فقه‎ (Islamischen Rechtswissenschaft), hat sich aber - bevor er eine Fatwaa فتوى  (Rechtsentscheidung) verlauten liess - jeweils mit vierzig seiner vorzüglichsten Schüler beraten. Nach Imaam Abu Hanifa ist die hanifitische Madhhab مذهب (Rechtschule) benannt und ihr gehören heute die Mehrheit der Muslime an. .....

 

 

  Nuuru-l-Idah  

"The Light of Clarification" - Hanafi Fiqh Manual by Hasan Shurunbulali - English Translation - 437 Pages  - PDF ... Nur al-Idajh is a broadly taught Hanafi text which entails vast areas of jurisprudence, namely the rulings to worship. It leaves the student well prepared to deal the entirety of issues from purification to hajj. It reveals in a small way as to why the Hanafi Madhhab is held in such high esteem from scholars all over the world. ..... Empfehlung: Buch kaufen! Das zahlt sich aus für diejenigen, welche dem Weg folgen wollen.

 

 

166

Warum es wichtig ist, dass der Autor eines Textes bekannt ist