Fiqh ist Verstehen, Erkennen, Einsicht erlangen oder Wahrheitssuche - technisch gesehen - aufbauend auf Ussuul al-fiqhah اصول الفقه, (Wurzeln des Verstehens) und Furuu al-fiqh (Zweige des Verstehens).
Die
'Ulamaa' (Gelehrte) haben mittels
Idschtihaad
(Rechtsentsfindung) die
Schar'iah (Weg
zur Tränke bzw. das Islamische Gesetz) nachvollziehbar erklärt, so dass
dieser Weg auch für weniger gebildete Muslime gangbar ist. Als Quellen zur
Rechtsfindung dienen
Qur'aan
(letzte Offenbarung) und dessen gelebte Interpretation, die
Sunnah (Handlungsweisen) des
Gesandten Allahs
Fatwah (Rechtsgutachten) sind keine "Meinungen". . Vielfältige Fragen können aufkommen, denn selbst in Angelegenheiten wie etwa Ribaa (Zinsen), welche eindeutig hharaam (verboten) sind, sind moderne Rechtsurteile zu finden, welche Zinsen als hhalaal (erlaubt) erklären. Doch auch im Handel, der prinzipiell hhalaal (erlaubt) ist, stellt sich etwa die Frage ob eine Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde hhalaal ist. Wer kein Mudschtahid, der muss seiner Rechtschule (Madhhahab) folgen, denn fängt er selbst zu bestimmen an, welche Handlungen fardt, waadschib, usw. sind, dann ist seinSpekulieren bereits Teil des in die Irre Gehens. Ganz abgesehen vom fehlenden Wissen um Rechtsentscheidungen zu treffen, ist die Nafs (Seele) sehr trickreich und neigt dazu, den unmittelbaren Bedürfnissen zu folgen. Es gibt Nachschlagwerke der vier Rechtsschulen, in welchen - angefangen von den Regeln des Ritualgebets (Sallaah) bis hin zu vielen Handlungen des täglichen Lebens - Rechtsentscheidungen zu finden sind.
Taqliid bedeutet, dem Gesandten
Allahs
Mit Fiqh wird
eine Antwort gesucht, ob z.B. eine Ehe als geschieden gilt oder
nicht, ob das Wasser im Kanister rituell sauber ist oder welcher
Handlung welche Strafe
zusteht usw..
Dieses "Nachdenken oder Nachforschen"
geschieht ausschließlich im Kontext der
Offenbarung (Qur'aan) und
der
Sunnah
in Liebe und Angst gegenüber
Allah
"Ma la budda minhu" oder Nuuru-l-Idah sind solche Handbücher der Rechts, welche auf Imam Abu Hanifah (möge Allah seine Seele heiligen) bzw. dessen Rechtsverständnis von Qur'aan und Sunnah zurückgehen. Heutige Gelehrte der Rechtschulen bewegen sich innerhalb der bestehenden madhaa'hib (Rechtsschulen). Frühere übereinstimmende Rechtschlüsse der vier Rechtschulen dürfen nicht mit neuer Idschtihaad verändert werden. Die Tore des grundlegenden Idschtihaad sind längst geschlossen; neure Fatwas können frühere Entscheidungen im aktuellen Kontext erklären, nicht aber verändern.
Muslime können mittels Madhhab (Rechtsschule) ohne selbst Gelehrte zu sein, z.B. leicht lernen, wie sieetwa ihr Ritualgebet richtig auszuführen haben, was ihnen erlaubt oder verboten ist und wann ihre Ehe als geschieden gilt, usw... Der richtige Faqiih (Rechtsgelehrte) von heute ist derjenige, der den früheren Fuqahaa' (Gelehrten) in ihren Entscheidungen folgt (Taqliid) und weiß wo er nachlesen kann und notfalls, sofern er dazu Idschaazah (Erlaubnis eines oder mehrere seiner befugten Lehrer) hat, Fataawas zu aktuellen "sub/sub/sub Angelegenheiten" geben.
Es hat eine Reihe von großen Gelehrten gegeben nach welchen Rechtsschulen benannt wurden, doch haben sich von diesen nur vier, nämlich die "hanifitische, malikitische, shafiitische und hanbalitische" erhalten.
So ist es rechtlich vollkommen unbedeutend wenn
etwa Körperschafts,- oder Vereinssprecher ihre Meinungen z.B. zur Verschleierung der
Frau äuss
Der Muslim, der einer Rechtschule folgt, der wird Muqallid genannt im Gegensatz zum GhairMuqallid, der keiner Rechtschule folgt und sich einbildet er könne selbst aus Qur'aan und Sunnah die richtigen Rechtschlüsse ziehen, wie etwa die Slafiyah usf. Der Mudschtahid (Großgelehrter) - den es vermutlich nicht mehr gibt - muss für seine eigenen Handlungen selbst das Richtige aus Qur'aan und Sunnah ableiten.
Heute ist die Ummah in dieser Angelegenheit aber zusehends verwirrt, denn Pseudogelehrte stacheln die Nafs al ammaarah der Muqalliduun auf, indem sie ihnen einreden, sie wären ja selbst so intelligent um von Qur'aan und Sunnah das Richtige abzuleiten und Muqallid sein, das sei ein Bidah (unerlaubte Neueinführung in den Islam). Heute werden irrtümlich diejenigen als Gelehrte betrachtet, die eine "Islamische Universiät" oder einen Fernkurs absolviert haben und wissen wie "gewünschte" Fatwas zu formulieren sind. Heute werden nicht Gelehrte mit Idschaazah (Erlaubnis) gesucht, sondern diejenigen von welchen schon gewusst wird, dass sie die gewünschte Fatwa produzieren. Jeder Muslim weiß, dass z.B. Ribaa zu dem gehört, was haraam ist; doch wenn nun ein Muslime Geld braucht, also einen verzinsten Kredit nehmen will, so suchen sich manche denjenigen Gelehrten, von dem schon bekannt ist, dass er "heute" oder in "Daru-l-Kufr" Zinsen für erlaubt erklärt hat, und benützen seine Fatwa zur Beruhigung ihres Gewissens und als Argument gegenüber anderen Behauptungen. Insbesondere in Europa (wohl auch in den USA), haben muslimische Immigranten häufig Ingenieur- oder Arztstudium angestrebt, und später ihre derart trainierte Denkweise mit Islamischen Wissen, insbesondre mit fiqh zu verwechseln begonnen; sie sagen dann z.B.: "Weder im Qur'aan noch in irgendeinem Hhadiith gibt es einen Hinweis auf eine bestimmte Rechtschule ...usw..", was belegt, dass sie grundlegend nicht verstanden haben was mit "Rechtschule" gemeint ist. Solche Erklärungen klingen aber für viele sehr vernünftig und ihre Nafs (Ego) findet Gefallen daran. Einen starken Rückhalt erhalten diese ghair-Muqalliduun unbemerkt vom so genannten "Integrationsprozess" in den Lifestyle Ungläubiger.
von Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah [Masah ist das Streichen mit der nassen Hand über die Ledersocken, anstelle die Socken für die Fußwaschung (im Rahmen der rituellen Waschung) auszuziehen und zu waschen. Dies nachfolgende deutsche Übersetzung dürfte wohl mit Googles Hilfe gemacht worden sein und hat entsprechende Fehler wie etwa: "Deutschlichkeit, usf." usf. Dessen ungeachtet ist der Text inhaltlich sehr wichtig, da es "Imaame" gibt, die wegen ihrer Auslassung der Fußwaschung, ohne ritueller Reinheit das Gebet leiten, wodurch für alle die ihr Gebet hinter so einem Imaam verrichten, nach den vier Rechtschulen ungültig wird.] Frage: Was sagen die Ulama [Gelehrten] bezüglich des Machens von Masah über normale Socken zum Ausführen des Wudu? Es wäre auch nett wenn sie erklären bei welchen Arten von Socken es erlaubt ist zu Masah zu machen (zu streichen)? Es scheint da Meinungsverschiedenheiten zu geben in Bezug auf Masah über Wolle oder Nylon (ordinäre Socken).
"The Light of Clarification" - Hanafi Fiqh Manual by Hasan Shurunbulali - English Translation - 437 Pages - PDF ... Nur al-Idajh is a broadly taught Hanafi text which entails vast areas of jurisprudence, namely the rulings to worship. It leaves the student well prepared to deal the entirety of issues from purification to hajj. It reveals in a small way as to why the Hanafi Madhhab is held in such high esteem from scholars all over the world. ..... Empfehlung: Buch kaufen! Das zahlt sich aus für diejenigen, welche dem Weg folgen wollen. |
.