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Qadaa' قَضَاءُ - ist die Nachholung versäumter Pflichten.
Qadaa' قَضَاءُ - Nachholung - ist nicht zu verwechseln mit Al‑Qaḍaa’ القَضَاءُ - das Schicksal bzw. die Göttliche Bestimmung, auch wenn die Schreibweise gleich ist; der Unterschied liegt im Kontext.
Nachholung versäumter Ssalawaat (Ritualgebete)
Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"
Wenn die Zeit für ein Ssalaah verstrichen ist,
muss die Qaḍaa'‑Ssalah-Einheit
mit
Adhan und
Iqaamah
verrichtet werden, so
als würde man sie zur richtigen Zeit beten.
Das Qaḍaa' eines
Ssalaahs, das normalerweise
laut
rezitiert wird, wenn es in Dscham'aa (Gemeinschaft)verrichtet wird, muss auch in der Qaḍaa'
laut rezitiert werden. Wenn man
es allein verrichtet,
kann man es leise oder laut
rezitieren — am besten ist es
jedoch, es laut zu rezitieren.
.
Es ist
Farḍ,
ausgelassene Ssalaahs in
chronologischer Reihenfolge nachzuholen. Nach Imam Abuu Hhaniifah gilt
diese Regel auch für
Witr, obwohl Witr nur
Waadschib ist.
Wenn Witr als Qaḍaa' verrichtet wird, muss es
nach dem‘Ishaa‑Ssalaah
nachgeholt werden, weil die Reihenfolge zwischen den Ssalahs
Farḍ
ist.
aber trotzdem das aktuelle
Ssalaah der Zeit verrichtet, dann wird
dieses Ssalaah
faasid (ungültig), weil die Reihenfolge nicht eingehalten wurde.
.
Wenn jemand
Fadschr
ausgelassen hat, dann aber
Tduhr betet, und danach
die Qaḍaa' von Fadschr verrichtet,
bevor er
Assr betet, dann wird
das zuvor verrichtete Tduhr‑Ssalaah
fasid (ungültig). Die
vier Rak'ah gelten
dann als Nafil
(freiwilliges Ssalah). Er
muss zuerst Tduhr als
Qaḍaa' nachholen,
und danach darf er
Assr zur Zeit
beten.
Wenn jemand aus Vergesslichkeit
‘Ishaa ohne
Wuḍuu' betet, und dann
die Sunnah und Witr
mit
Wuḍuu'
verrichtet, dann muss er - nach Imam Abuu Hhaniifah -
nur die Sunnah wiederholen,
nicht Witr, nachdem er die Qaḍaa'
von ‘Ishaa verrichtet hat.
Masʾalah:
Es gibt
drei Dinge, die die Pflicht zur
Einhaltung der Reihenfolge (Tartiib) aufheben:
.
Wenn nur noch genug Zeit
bleibt, um das aktuelle Ssalaah rechtzeitig zu verrichten. Beispiel: Jemand
schläft ohne 'Ishaa zu beten ein und wacht kurz vor Sonnenaufgang auf. Es bleibt nur Zeit für
Fadschr. Dann darf er
Fadschr direkt
beten, ohne vorher die Qaḍaa' von ‘Ishaa zu machen.
.
Wenn jemand Asr betet und
vergisst, dass er Tduhr
ausgelassen hat, dann ist sein Asr‑Ssalaah
gültig, und er muss nur die
Qaḍaa' von Tduhr nachholen.
.
Wenn jemand
sechs oder mehr ausgelassene
Ssalaahs hat, muss er
keine Reihenfolge
mehr einhalten. Wenn er einige nachholt, aber immer noch
weniger als sechs übrig bleiben,
sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend wird. Die
Fatwaa jedoch lautet: Die
Reihenfolge wird erst wieder
verpflichtend, wenn
alle
ausgelassenen Ssalaahs nachgeholt wurden.
Ende des Auszgs von "MA
LA BUDDA MINHU"
Nachholung
abgebrochener, freiwillige
Salawaat . Wenn du ein freiwilliges Gebet (Nafl) begonnen hast, oder sobald du Takbiirat al‑Ihhraam gesagt hast, wird das Gebet für dich waadschib bi‑l‑schuruuʿ (verpflichtend durch den Beginn). Wenn du es aus irgendeinem Grund nicht verrichtet hast oder es abgebrochen hast, dann musst du es nachholen.
Nachholung von Ssalaah-Gelübde . Wenn du ein Gelübde (Nadhr) abgelegt hast ein bestimmtes Ssalaah zu verrichten, dann ist dieses Ssalaah für dich waadschib bi‑sch‑schuruuʿ. Hast du es aus irgendeinem Grund abgebrochen oder verschoben, musst du es nachholen.
Nachholung versäumter Fastentage قَضَاءُ الصَّوْمِ Qadaa' As-Ssaum
Das betrifft : Ramaḍaan‑Fasten Nadhr ‑Fasten Gelübde-Fasten) Kaffaarah‑Fasten, wenn unterbrochen Qadaaʾ‑Fasten, das man begonnen, aber ungültig gemacht hat; die Nachholung ist Farḍ (Pflicht) bzw. waadschib (verpflichtend) und bleibt es für immer bis du nachgefastet hast.
Nachholung versäumter Zakaah قضاء الزكاة Pflichtgabe
Zakaah, die für dich fällig geworden ist, bleibt dauerhaft deine Schuld دين (Diin) und muss nachgeholt (gezahlt) werden.
Nachholung versäumter Ssadaqaatu-l-Fitr . Ssadaqaatu-l-Fitr die für dich fällig geworden ist aber die du nicht gegeben hast, bleibt deine Schuld دين (Diin) und bis du sie gefgeben hast.
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