.Ssaum  صوم‎  Fasten  -  im Ramaḍaan und freiwillig

 

 

Ssaum  صوم  (Fasten) ist im Ramaaan eine Farḍ (Pflicht). Mit der Niyyah (Absicht) der ʿIbadah verbringst du den Tag von der ersten Dämmerung bis nach Sonnenuntergang ohne Störung durch Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr.

 

Du kannst auch freiwillig fasten (Nafl-Fasten), dann wird dieses Fasten mit deiner Niyyah (Absicht) waadschib (verpflichtend). Nur während 'Iidu-l-Fitr (1. Shawwaal) und 'Iidu-l-Adhhar (die drei Tage von Taschriiq vom 11.–13. Dhuu-l-Hhidschah) darfst du nicht fasten.

 

وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الْأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الْأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ

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"Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet".

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 Qur'aan  2:187 

Dieser Vers bezieht sich auf das Phänomen, dass ein feiner Lichtstreifen ("Faden") über dem noch dunklen Horizont klar sichtbar wird und damit den Beginn der Morgendämmerung anzeigt. .... weiter

 

قال الله تعالى : كل عمل ابن آدم له إلا الصيام، فإنه لي وأنا أجزي به

Das Fasten ist für Mich, und Ich bin sein Lohn.“

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Hhadiith Qudsii. -  al‑Bukhaarii und Muslim

 

Das Fasten sollte für dich kein Verzicht auf Speise und Trank sein, den das ist "hungern"; vielmehr solltest du wenn du die Nähe Allahs suchst das Gebot Allahs - eine gewisse Zeit "nicht zu essen und nicht zu trinken" - einhalten. Es gibt keinen Vers im Qur'aan und kein Hhadiith wo das Fasten als "Verzicht" auf essen und trinken erwähnt ist.

 

Imam Al-Gazzali bezeichnete das "Verzichten" als "Das Fasten der Allgemeinheit" und solches Fasten kann auf das Erziehen der Nafs (Seele) nur beschränkt wirken, während das Fasten des Mukhlis (des Ehrlichen) zwischen dem Fasten der Allgemeinheit und dem Fasten der Propheten liegt. Der Prophet Muhhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte, dass allein das Hinsehen (auf Verbotenes) einer der giftigen Pfeile Schaitdaans (Satan) ist. Fluch sei auf ihm! Wer aus Gottesfurcht (Taqwaa) nicht blickt, bekommt von Allah einen Iimaan (Glaube), den er als Erleuchtung in seinem Herzen spüren kann. Der Muslim sollte mit dem Herzen immer zwischen Furcht und Hoffnung schweben, da er sich nie sicher sein kann, ob Allah sein Fasten akzeptiert oder nicht.

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Der Prophet Muhhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte, dass 5 Dinge das Fasten (im spirituellen Sinn) brechen: Verleumdung, Klatsch, falscher Schwur  und verbotene Blicke.

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Die rechtlichen Positionen des Fastens im Detail

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

 

Es gibt sechs Arten des Ssaum (Fasten):

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(1) Das Fasten von Ramaḍaan

(2) Das Qaḍaaʾ‑ Fasten (das Nachholen von Versäumten Fasten)

(3) Das Fasten aufgrund eines spezifischen Gelübdes (Nadhr)

(4) Das Fasten aufgrund eines unspezifischen Gelübdes.

(5) Das Fasten der Kaffaarah

(6) NaflFasten (freiwilliges Fasten)

 

Nach Imaam Abuu Hhaniifah ist die Verrichtung des Ramaḍaan‑Fastens gültig, wenn man eine allgemeine (unspezifische, aber alles einschließende) Niyyah macht, oder eine spezifische Niyyah für die betreffende Farḍ (Pflicht), oder eine Niyyah für ein NaflSsaum. (Jemandes Aussage: „Morgen werde ich fasten“, ist zum Beispiel eine allgemeine Niyyah.)

 

Wenn eine Person eine Niiyyah für ein Qaḍaaʾ‑Fasten oder ein Kaffaarah‑Fasten macht und gesund und muqiim ist (d. h. weder krank noch ein Musaafir), dann wird diese Niiyyah ausschließlich für das jeweilige Farḍ-Fasten gelten und für nichts anderes. (Mit anderen Worten: Sobald die Niiyyah für Qaḍaaʾ oder Kaffaarah gemacht wurde, ist die Verrichtung eines Ramaḍaan‑Fastens damit vollkommen gültig; jedoch wäre die Verrichtung irgendeiner anderen Art von Fasten - einschließlich Qaḍaaʾ oder Kaffaarah - ungültig.)

 

Wenn die Person jedoch krank ist oder ein Musaafir, dann wird alles, was sie im Ramaḍaan mit der Niiyyah von Qaḍaaʾ oder Kaffaarah fasten möchte, gültig sein. Nach den Imaamen Abuu Yuusuf und Muhhammad jedoch wird nur das Farḍ‑Fasten des Ramaḍaan gültig sein (Die Fatwaa folgt hier den Imaamen Abuu Yuusuf und Muhhammad.)“  Nach den Imaamen Maalik, Schaafi'ii und Aḥmad ist es notwendig, sogar für das Fasten des Ramaḍaan, eine spezifische Niiyyah für die betreffende Farḍ fasten zu machen.“

 

Nach Imaam Abuu Hhaniifah kann das Fasten eines spezifischen Gelübdes (Nadhar نَذَر Muʿayyan) gültig verrichtet werden, indem man lediglich eine Niiyyah für Nadhar macht (ohne zu bestimmen, welche der beiden Arten von Nadhr gemeint ist), oder indem man eine allgemeine Niiyyah macht, oder indem man eine Niiyyah für ein Nafl‑Fasten macht. Wenn jedoch eine spezifische Niiyyah für irgendein anderes waadschib‑Fasten gemacht wird, dann darf danach nur dieses Fasten (und nicht ein Fasten des spezifischen Nadhr) verrichtet werden.

 

Es besteht allgemeine Übereinstimmung, dass die Niiyyah für Qaḍaaʾ, Kaffaarah oder unspezifisches Nadhr nicht korrekt ist, wenn sie nach dem Aufgang der Sonne gemacht wird.“

 

Nach den drei Imaamen (Abuu Hhaniifah, Schaafi'ii und Aḥmad ibn Ḥanbal) ist es notwendig, für jeden einzelnen Tag des Fastens im Monat Ramaḍaan eine neue Niiyyah zu machen. Imaam Maalik hingegen ist der Ansicht, dass die Niiyyah, die für den ersten Fastentag gemacht wird, für den gesamten Monat ausreicht.“

 

Wenn eine Person in der ersten Nacht des Monats eine Niiyyah fasst, zu fasten, und dann mitten im Ramaḍaan vorübergehend wahnsinnig wird, aber dennoch während ihrer Geistesverwirrung fastet, ohne etwas zu tun, was das Fasten bricht, dann sind nach dem Imaam Maalik alle seine Fasten gültig. Nach den anderen Imaamen jedoch müssen die während seiner Geistesverwirrung eingehaltenen Fasten nachgeholt werden (als Qaḍaaʾ), da er für sie keine Niiyyah gemacht hat.

 

Wenn eine Person einen Anfall von Geisteskrankheit hat, der den ganzen Monat andauert (beginnend noch bevor der Mond gesichtet wird), ist sie vom Fasten entschuldigt und muss es nicht nachholen. Wenn jedoch dieselbe Person irgendwann im Laufe des Monats aus ihrem Zustand der Geistesverwirrung herauskommt (selbst wenn nur für wenige Augenblicke), dann ist sie verpflichtet, alle Fasten nachzuholen, die sie bis zum Zeitpunkt der Wiedererlangung ihrer Vernunft versäumt hat - und natürlich auch alle, die danach folgen.

 

Masa'lah (Rechtsstellung)

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Ssaum wird waadschib entweder durch die Sichtung des Ramaḍaan‑Mondes (Hilaal) oder durch das Verstreichen von dreißig Tagen des Schaʿbaan. Für die Bestätigung der Sichtung des Ramaḍaan‑Mondes, wenn der Himmel bedeckt ist, genügt das Zeugnis eines  ssaalihh (rechtschaffenen) Mannes oder einer rechtschaffenen Frau. Für die Bestätigung der Sichtung des Schawwaal‑Mondes unter ähnlichen Bedingungen ist das rechtsgültige Zeugnis von (mindestens) zwei rechtschaffenen Männern oder einem rechtschaffenen Mann und zwei rechtschaffenen Frauen erforderlich. Wenn der Himmel klar ist, müssen für die Sichtung sowohl des Schawwaal‑ als auch des Ramaḍaan‑Mondes Zeugnisse einer großen Anzahl* von Menschen vorliegen (obwohl es nach Imaam Abuu Hhaniifah genügt das Zeugnis von zwei rechtschaffenen Männern zu haben. [* .... Seine beiden Schüler (Abuu Yuusuf und Muhhammad) verlangen bei klarem Himmel eine große Anzahl (Fatwaa), ]

 

Masa'lah

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Wenn man das Fasten des Ramaḍaan begonnen hat auf der Grundlage des Zeugnisses nur eines Mannes, und der Mond am 30. (des Monats) nicht erscheint, dann muss am folgenden Tag weiter gefastet werden ... (Dies ist für den Fall, dass der Schawwaal‑Mond nicht erscheint, obwohl der Himmel klar ist. Dann wird weiter gefastet.)

 

Wenn das Fasten auf der Grundlage eines Zeugnisses von zwei Männern begonnen wurde und dreißig Tage vollendet sind, dann darf das Fasten beendet werden, unabhängig davon, ob der Schawwaal‑Mond erscheint oder nicht.

 

Masa'lah

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Wenn jemand den Schawwaal‑ oder Ramaḍaan‑Mond mit eigenen Augen gesehen hat und sein Zeugnis vom Qadii abgelehnt wurde, dann ist es in beiden Fällen notwendig, dass diese Person fastet; wenn er es jedoch nicht tut, muss er nur ein Qaḍaaʾ‑Fasten nachholen und nicht ein Fasten des kaffaarah…“

 

Ende des Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

 

 

***  "Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet".

Dieser Vers bezieht sich auf das Phänomen, dass ein hellerer feiner Lichtstreifen (Faden) über dem noch dunklen Horizont klar sichtbar wird womit die Morgendämmerung begonnen hat. In Europa ist dieses Phänomen allerdings eher nicht zu beobachten und je weiter vom Äquator entfernt, desto weniger ist dieser klare Unterschied von Tag und Nacht zu beobachten und die Dämmerungszeiten werden immer länger. Wer die erste Morgendämmerung am Wohnort besser verstehen will, der sollte ohne Gebetszeitkalender die Nacht im Freien verbringen bis er das erste Licht am Horizont wahrnehmen kann und sich die Uhrzeit notieren damit er sie gegebenenfalls mit seinem Gebetszeitkalender angeleichen kann.

 

Für diese Beobachtung der Morgendämmerung ist es wichtig, dass eine wolkenlose Neumondnacht in einem Gebiet möglichst ohne Lichtverschmutzung gewählt wird. Durch klimatische Unterschiede und Höhenlagen wird die subjektive Wahrnehmungen zusätzlich beeinflusst und die "klare Trennlinie" - also den schwarzer und den weißer Faden - kann man in Europas eher nicht beobachten, vielmehr sind "die Fäden" verschwommen. Bei den Berechnungen der Gebetszeittabellen der Computerprogramme wird die Erde als Kugel definiert; allein deshalb ist die Morgendämmerung bzw. der Nachtbeginn für Europa oft zu früh angeben, so dass man ihn mit den Augen die Wahrnehmung der Dämmerung nicht so feststellen kann.

 

 


 

Hätten sie doch gewartet, wer von den Ungläubigen zum Fastenbrechen zu den Muslimen kommt.

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Fastenbrechen ist 'Iibaadah (Gottesdienst) und das darf nicht erniedrigt oder missbraucht werden um gesellschaftspolitisches Kapital daraus zu schlagen.

 

 

  Innere Dimensionen des Fastens von Imaam Abuu Hhaamiid al‑Ghazzaalii

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Es sollte bekannt sein, dass es drei Stufen des Fastens gibt: das gewöhnliche, das besondere und das besonders‑besondere. Das gewöhnliche Fasten bedeutet, sich des Essens, Trinkens und der geschlechtlichen Befriedigung zu enthalten. Das besondere Fasten bedeutet, die Ohren, Augen, Zunge, Hände und Füße - und alle anderen Organe - vor Sünde zu bewahren. Das besonders‑besondere Fasten bedeutet das Fasten des Herzens von unwürdigen Anliegen und weltlichen Gedanken, in völliger Abwendung von allem außer Gott, Erhaben und Ruhmreich ist Er. Diese Art des Fastens wird gebrochen durch das Denken an weltliche Angelegenheiten — außer jenen, die zu religiösen Zielen führen, denn diese sind eine Versorgung für das Jenseits und gehören nicht zu dieser niederen Welt.“

 

 

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Die Grundlagen des Fastens nach dem Hhanafii Madhhab ...

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Von Ustaadha Naielah  Ackbarali ..... Das Fasten im Monat des Ramaḍaan ist eine der Fünf Säulen im Islaam. Der Gefährte ʿAbdullāh ibn ʿUmar ibn al-Khattab (raḍīyallāhu ʿanh - Möge Allah zufrieden mit ihm sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam – Segen und Heil auf ihm) sagen: ‚Die Religion des Islaam basiert auf fünf Säulen: Die Bezeugung, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass Muhhammad der Gesandte Gottes ist; die Verrichtung des Gebetes; das Entrichten der Almosensteuer [Zakaah ist nicht Almosen]; die Pilgerfahrt und das Fasten (im Monat) des Ramaḍaan. ‘" [Bukhaarii; Muslim] .....

 

 

 440

The Significance of ‘Ashura  

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Mu’awiyah ibn Abu Sufyan (Radiyallahu 'anh) relates: I heard the Messenger of Allah (Subhanahu wa Ta'ala) say: "It is the day of ‘Ashura. Allah (Subhanahu wa Ta'ala) has not made fasting obligatory for you. But I am fasting. He who likes to observe fast among you should do so, and he who likes not to observe it (does not have to) observe it." [Ssahhihh Muslim]Abu Qatada (Radiyallahu 'anh) relates that the Holy Prophet (Sallallahu ‘alayhi wa Sallam) said that the fast on the 10th of Muharram atones for the sins of the preceding year. [Ssahhihh Muslim] Abu Huraira (Radiyallahu 'anh) reports that the Holy Prophet (Sallallahu ‘alayhi wa Sallam) said that after Ramadan, the fasts of Muharram have the greatest excellence. [Sahi h Muslim] Alhamdulillah, Allah (Subhanahu wa Ta'ala) has blessed us to see another year. The first month of this year is Muharram. In this month is an excellent day—the day of ‘Ashura—which falls on the 10th of Muharram. The Holy Prophet (Sallallahu ‘alayhi wa Sallam) recommended that we fast on this day, by his Sunnah. He also indicated how we should observe the fast of ‘Ashura.

 

 

  359 

The meaning of fasting 

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In Ramaḍaan, every cell of your body must fast. ... Schaikh Riadhu-l-Haqq