Ziyaarah  زِيَارَةٌ   Besuch von Gräbern

 

 

Ziyaarah  زِيَارَةٌ  Der Besuch, bzw. Besuch von Gräbern ist in der spirituellen Dimension des Gläubigen der Besuch von denjenigen, die "im Grab" leben. Wer mit diesem Bewusstsein einen Verstorbenen an seinem Grab besucht, dessen Ruhh tritt in Verbindung mit dem Ruhh des Verstorbenen, so dass selbst die Nafs des Besuchers dies erleben kann - sofern Allah dies bestimmt hat. Gläubige besuchen nicht die Steine des Grabes - etwa aus kulturellen Gründen in Erinnerung an den Verstorbenen weil sich das so gehört -, sondern um das von Allah bestimmte Leben im Grab des verstorbenen Menschen zu begegnen und dabei Allah für das Wohlergehen des Verstorbenen im Grab zu bitten und - wenn Allah es bestimmt hat - von einem verstorbenen der Auliaa' den Faidh (Gnadenstrom) zu empfangen. Dieses Wissen ist unter den Leuten des Tassawuff selbstverständlich, doch für diejenigen, welche die Grabsteine besuchen, bleibt dies unverständlich. Missbrauch und Missverständnisse sind naheliegend.

 

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

 

Zu Beginn seiner prophetischen Mission untersagte Rasuulullah – der Friede und Segen Allahs sei auf ihm – den Muslimen, ihre Friedhöfe zu besuchen. Dies geschah, um sicherzustellen, dass die Muslime nichts mehr mit den heidnischen Bräuchen zu tun hatten, die damals im Zusammenhang mit Bestattung und Toten praktiziert wurden. Als jedoch die Gemeinschaft im Islam unterrichtet worden war, wurde die Erlaubnis gegeben, den Friedhof zu besuchen.

 

Die Hhadiith‑Imaame - Ibn Maadschah, Muslim und al‑Haakim überliefern alle, dass der Prophet – Friede sei auf ihm – sagte:

 

كُنْتُ نَهَيْتُكُمْ عَنْ زِيَارَةِ الْقُبُورِ، أَلَا فَزُورُوهَا

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Ich hatte euch verboten, die Friedhöfe zu besuchen. Doch nun, hört: ihr dürft sie besuchen.“

 

Die Verwendung des männlichen Pronomens („ihr“) in diesem Hhadiith veranlasste einige Gelehrte zu der Annahme, dass das Verbot nur für Männer aufgehoben worden sei und dass Frauen niemals die Erlaubnis erhalten hätten, den Friedhof zu besuchen. Dies ist jedoch höchst unwahrscheinlich, da die Verwendung des männlichen Plurals im klassischen Arabisch sehr häufig beide Geschlechter einschließt. Das beste Beispiel dafür ist der Qur’aan selbst.

 

Außerdem stützt die Hhadiith‑Überlieferung diese Behauptung nicht. ʿAaʾischa – möge Allah mit ihr zufrieden sein – wird in mehreren authentischen Hhadiithen erwähnt, in denen sie den Propheten – Friede sei auf ihm – nach der Duʿaaʾ fragte, das beim Besuch des Friedhofs zu sprechen ist. Offensichtlich hätte sie diese Frage nicht gestellt, wenn das Verbot weiterhin gegolten hätte.“

 

„In al‑Isaabaʾ von Hhaafitdh Ibn Hhadschar wird berichtet, dass, als ʿAaʾischas Bruder ʿAbdur‑Rahhmaan starb, sie zu seinem Grab ging und es besuchte. Hätte es keine Erlaubnis dafür gegeben, wäre sie eindeutig nicht dorthin gegangen.

 

Ein von Imaam al‑Hhaakim überlieferter Hhadiith berichtet, dass Faatdimah – möge Allah mit ihr zufrieden sein – jeden Freitag das Grab von Hhamzah, dem Onkel ihres Vaters, besuchte.

 

Aufgrund dieser und anderer Hhadiithe vertreten die meisten Gelehrten die Ansicht, dass Frauen den Friedhof besuchen dürfen, solange sie ihre Fassung bewahren, angemessen bedeckt sind und von einem oder mehreren ihrer männlichen Angehörigen begleitet werden. Und Allah weiß es am besten.

 

 

Es ist Sunnah, beim Besuch des Friedhofs das folgende Duʿaaʾ zu sprechen:“

 

السَّلَامُ عَلَيْكُمْ يَا أَهْلَ الْقُبُورِ مِنَ الْمُسْلِمِينَ وَالْمُؤْمِنِينَ، أَنْتُمْ لَنَا فَرَطٌ وَنَحْنُ بِكُمْ لَاحِقُونَ، وَإِنْ شَاءَ اللَّهُ مُلَاقُوكُمْ. يَرْحَمُ اللَّهُ الْمُتَقَدِّمِينَ مِنَّا وَالْمُتَأَخِّرِينَ، نَسْأَلُ اللَّهَ لَنَا وَلَكُمُ الْعَافِيَةَ. يَغْفِرُ اللَّهُ لَنَا وَلَكُمْ، وَيَرْحَمُنَا وَإِيَّاكُمْ

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Friede sei auf euch, o Bewohner der Gräber, von den Muslimen und Gläubigen. Ihr seid uns vorausgegangen, und wir werden euch folgen. Wenn Allah will, werden wi uns mit euch treffen. Möge Allah sich derer von uns erbarmen, die früh gegangen sind, und derer, die später gingen. Ich bitte Allah um Sicherheit für uns und für euch. Möge Allah uns vergeben und euch vergeben, und sich unser und euer erbarmen.

 

Es wurde auf die Autorität des Amiir al‑Muʾminiin ʿAlii – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte, dass derjenige, der an einem Friedhof vorbeigeht und die Sura al‑Ikhlaaṣ elfmal als Bittgebet für die dort Verstorbenen rezitiert, eine Belohnung erhält, die der Belohnung der dort Begrabenen entspricht.

 

„Es wurde auf die Autorität von Abuu Hurairah – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überliefert, dass Rasulullah – der Friede und die Segnungen Allahs seien auf ihm – sagte, dass derjenige, der die Suren al‑Faatiḥa, al‑Ikhlaass und at‑Takaathur zum Nutzen der Verstorbenen rezitiert, am Tag des Gerichts die Fürsprache derjenigen erhalten wird, die dort begraben sind.

 

Hazrat Anas – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überlieferte einen Hhadiith des Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, in dem gesagt wird, dass immer dann, wenn jemand Sura Ya Siin auf dem Friedhof für die dort Begrabenen rezitiert, Allah ihre Strafe vermindern wird; und derjenige, der sie rezitiert, wird eine Belohnung erhalten, die der Anzahl der dort Begrabenen entspricht.“

 

Mas’alah

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Die meisten Gelehrten sind sich einig, dass wenn eine Person eine gottesdienstliche Handlung ('Ibaadaat) verrichtet – sei es eine materielle wie Ssadaqa oder eine körperliche wie ein Ssalaat-ul-Nafl– mit der Absicht, dass der Lohn dieser Handlung dem Verstorbenen zugute kommen soll, dann wird der Lohn tatsächlich den Verstorbenen erreichen.

 

Mas’alah

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Es ist hharaam, vor den Gräbern von Propheten oder Heiligen eine Niederwerfung (Sadschdah) als Akt der Anbetung zu machen, um ein Grab herum Tdawaaf zu vollziehen, zu jemandem im Grab Duʿaaʾ zu richten (in der Annahme, dass er selbst direkt für die Erhörung verantwortlich sei), oder den Bewohnern der Gräber Opfergaben darzubringen (in der Vorstellung, sie würden dadurch „helfen“, Gebete zu erhören). Tatsächlich führen solche Dinge direkt zum Kufr. Rasulullah – der Friede und die Segnungen Allahs seien auf ihm – verfluchte diejenigen, die solche Handlungen tun, verbot der Ummah, solche Dinge zu tun, und befahl uns, sein eigenes Grab nicht zu einem Götzen zu machen.“

 

Ende der Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"