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Nur sehr wenige Muslime scheinen ein Interesse zu haben, die rechtliche Grundlage der Mondsichtung zu verstehen da die kulturelle Wahrnehmung von 'Iid die rechtliche Grundlage - die Sunnah - ausblendet.
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Nur das
Sehen des Hilaals
(Ruuʾyat
al‑Hilaal رؤية
الهلال)
mit freiem Auge entspricht der
Sunnah
und ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von
Beginn und Ende des
Ramdaan und aller anderen Monate.
In der Zeit
des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat
al‑Hilaal رؤية
الهلال)"
das Sehen mit freiem Auge bedeutet; es gab keine Teleskope, keine
Berechnungen, keine Sichtungsmeldungen im Internet aus tausenden
Kilometern Entfernung und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des
Hilaals. Der Moment der Sichtung mit freiem Auge ist von Allahﷻ
bestimmt; niemand kann dieser Bestimmung Allahs mit einem Teleskop zuvorkommen.
Im hhanifitischen
und schafiitischen
Madhhab
muss der Hilaal am Ende des Ramaḍaan - bei guten
Sichtverhältnissen - von vielen Muslimen gesehen werden, es sei denn, es
gibt nicht so viele an einem Ort oder die Sichtverhältnisse sind schlecht, dann
reichen zwei Gerechte; andernfalls sind dreißig Tage zu fasten. Für Imaam
Malik und Imaam Hanbal müssen zumindest zwei Zeugen den Hilaal
sehen..... um das Ende des Ramaḍaan zu bestimmen. Das wesentliche des
"Sehens" liegt im
Ussuulu-l-Fiqh.
Der
Gesandte Allahsﷺ
sagte zu
seinen
Ssahhaabah
(im Daaru-l-Islam) .
الصوم يوم تصومون، والفطر يوم
تفطرون، والأضحى يوم تضحون .
Das Fasten ist an dem Tag, an dem ihr alle fastet;
das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr alle fasten brecht;
und das Opferfest ist an dem Tag, an dem ihr alle opfert. Hier kommt
deutlich zum Ausdruck, dass die Gemeinschaft maßgeblich ist und nicht
der Einzelne. Fasten beginnt an dem Tag, an dem die muslimische
Gemeinschaft das Fasten nach Anordnung des Khalifaah, Qaḍii, Imaam
beginnt. Folglich ist
'Iidu-l‑Fitr an dem Tag, an dem die
Gemeinschaft das Fasten bricht.
Eidu-al‑Adhaa ist an dem
Tag, an dem die Gemeinschaft opfert, ... jeweils nach Anordnung des Khalifaah, Qaḍii,
Imaam.
Ibn ʿAabidiin sagt ausdrücklich: Wenn der Qaaḍii
(Richter) oder die Autorität den Beginn des Monats ausruft, ist das für
alle verbindlich – selbst wenn man persönlich anderer Meinung wäre.
العَجَلَةُ مِنَ الشَّيْطَانِ
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Eile ist vom Schaitdaan.
Teleskopsichtungen
sind Kenntnisse von einer bereits vorhandnen Beleuchtung des Mondes,
aber vor dem Zeitpunkt einer
Nicht die Kenntnis von einer Mondbeleuchtung - die etwa durch optische Hilfsmittel oder Berechnungen gewonnen wird - ist die Rechtsgrundlage ('Illah) um den Beginn-, bzw. das Ende des Ramaḍaan festzustellen, sondern allein das Sehen des Hilaals mit freiem Auge, so wie es der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allah seien auf ihm - und seine Ssahhaabah praktizierten und was über tausend Jahre von der Ummah praktiziert wurde. Mit dem Aufkommen optischer Hilfsmittel und astronomischen Berechnungsmethoden hat Schaitdaan zur Eile bei der Mondsichtung gedrängt und manche Muftis wurden davon nicht verschont, ganz abgesehen von islamischen Organisationen oder Regierungen muslimisch geprägter Staaten".
Muftis irren sich wenn sie die Kenntnis vom bereits beleuchteten Mond mittels optischer Hilfsmittel als die 'Illah (rechtliche Grundlage) verstehen und etwa mit einer Brille vergleichen. (Ein Brille ist nur ein Ausgleich für eine Sehschwäche und hat nichts mit der Funktion eines Teleskop zu tun.) Manche heben hervor, dass der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - gesagt hat: "Wenn" ihr ihn seht" und nicht "wie, von wie vielen, wo oder wann" das Sehen des Hilaal geschehen müsse; merken nicht, dass sie damit das "Sehen mit Teleskop" und das "Sehen mit freiem Auge" zu einem physischen Ereignis auf der Netzhaut reduzieren und dadurch denjenigen, die mit freiem Auge den Hilaal sehen wollen, die Möglichkeit zum Sehen im Sinne der 'Illah (rechtliche Grundlage) "vor weg nehmen", denn sobald sie ihre Kenntnis von der Beleuchtung des Mondes in die Welt posaunen, fast immer dem Sehen mit freiem Auge voraus sind und wie viele werden dann ihre Freude unterdrücken (dass "jetzt 'Iid sei, denn Hilaal wurde ja "gesehen") und warten bis der Hilaal nächsten Tags mit den freien Augen entsprechend der Sunnah gesehen wird, während sich die Mehrzahl de Muslime in den "Moscheen" für Ssalaatu-l-'Iid vorbereitet? Es gibt kaum Interesse unter den Muslomen, den Unterschied zwischen der Teleskopsichtung und der Sichtung mit freiem Auge zu verstehen oder was "'Illah" (Rechtsgrundlage) bedeutet.
Was ist ein Zeit-Raum-Fenster für annehmbare Sichtungen mit freiem Auge?
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Hhadiith: Der Prophetﷺ fastete mit den Menschen. Dann kamen zwei Beduinen und sagten: „Wir haben gestern den Hilaal gesehen.“ Der Prophet fragte sie nach ihrem Glauben. Als sie bestätigten, dass sie Muslime sind, ordnete er den Menschen an, das Fasten zu brechen und am nächsten TagʿIid zu feiern.
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In den Tagen des Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs sei mit ihm - hatte das Zeitfenster für Mondsichtungen maximal die Entfernung eines schnellen Tagesritt bedeutet. Keiner der frühen Gelehrten dachte an einen globalen Raum wenn sie sagten, dass die Sichtung von irgendwo gemeldet werden kann, denn eine Sichtungsmeldung konnte am Monatsende bzw. Anfang nur von Sichtungen ankommen, die vor Ssalaatu-u-Ischaa' "irgendwo" stattgefunden haben muss. Die Frage nach "globaler" Sichtung bedeute für die frühen Gelehrten etwas anders als im Zeitalter des Internets und kann daher nur im damaligen Kontext rechtlich zur Anwendung kommen.
Wenn eine Sichtung des Hilaal irgendwo statt fand bevor für dich die Zeit von Ssalatu-l-Ischaa begonnen hat, aber die Nachricht dieser Sichtung erst in der Nacht, aber spätestens vor dem Beginn von Fadschr (Morgendämmerung) bei dir eintrifft, dann ist für dich (und die anderen Muslime in diesem Gebiet) morgen 'Iid, auch wenn du bereits ʿIschaaʾ, Trawihh und Witr verrichtet hast, denn die Nacht zählt für den Fastenden noch zum Ramadaan. (Radd al‑Muhhtaar, al‑Hidaayah, al‑Fataawaa al‑Hindiyyah).
Sofern keine Hilaalsichtungen mit freiem Auge
bekannt sind, kann es in Österreich hilfreich sein, Mondsichtung
vonMarokko abzuwarten, sofern diese noch vor
Beginn des
Ssalaatu-l-Ischaa von Österreich stattgefunden haben; die Meldung der
Sichtung muss aber vor der
Morgendämmerung (Fadschr) eintreffen.
Marokko's offizielle Mondsichtung beruht auf
der Sichtung mit freiem Auge. 'Ischaa
beginnt im Hanafi‑Madhhab, wenn die
Schafaq
Abyad
(weiße Dämmerung) vollständig verschwunden ist. Nachstehend die Monaten, in
welchen die marokkanische Mondsichtung (im Sinnbe des Zeitfensters)anwendbar
ist.
Sichtung vor Ischaa': März, April, Mai, Juni, Juli,
August, September (Marokko‑Sichtung liegt
deutlich vor
Ischaa' in Österreich)
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Sichtung im Grenzbereich:
Oktober
82–92 min nach Sonnenuntergang in Graz (je nach Methode kann das
genau um
Ischaa' herum liegen).
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Sichtung nach Ischaa':
November,
Dezember, Januar, Februar
(Marokko‑Sichtung liegt
nach
Ischaa'‑Beginn von Österreich (bis zu 2½–3 Stunden nach
Sonnenuntergang).
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In
Marokko gilt nur das Sehen des Hilaals mit freiem Auge zur
Bestimmung des Monatanfangs.
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Der Prozess der Beobachtung der Mondsichel (Hilaal) wird vom Ministerium für Islamische Angelegenheiten durchgeführt, das entsprechend den 16 Verwaltungsregionen des Königreichs Marokko im ganzen Land vertreten ist. Jede regionale Niederlassung verfügt über Beobachtungspunkte, deren Anzahl sich nach der Größe des jeweiligen Gebiets richtet. Die Beobachtungspunkte wurden auf Grundlage topografischer, geografischer und meteorologischer Bedingungen ausgewählt, um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Hilaal‑Sichtung zu gewährleisten. [Es gibt 16 Zonen mit jeweils unterschiedlicher Anzahl an Beobachtungspunkten (siehe Regions-/Zonenkarte) – Anm. d. Red.] 21. Juni 2022
In Daru-l-Kufr (z.B. Europa) - also wo die Schari'ijah nicht gilt - muss der Einzelne seiner Überzeugung (Yaqiin) nachkommen - ob er noch zu fasten hat oder nicht - während andere bereits das Ssalaatu-l-'Id verrichten oder nicht; wenn möglich kann dann am richtigen Tag das Ssalatu-l-'Iid mit Gleichgesinnten verrichtet werden wem die Voraussetzungen dafür gegeben sind. In den hhanafitischen Quellen: al‑Bahr ar‑Raa’iq, Fataawaa Hindiyya, Radd al‑Muhhtaar
(Ibn ʿAabidiin) steht, dass wenn es [in Daaru-l-Kufr - wie etwa in Österreich] keinen muslimischen Richter gibt [bzw. nicht geben kann] dann gilt die Sichtung des Einzelnen oder der lokalen muslimischen Gruppe [sofern diese den Hilaal tatsächlich gesehen hat.]
Fitnah zu vermeiden kann nur dann ein Grund sein sich für einen bestimmten Handlungsweg zu entscheiden, wenn beide Handlungswege erlaubt sind, denn die gesamte Schar'iijah ist Maslahah (Nutzen), sei es in dieser oder der nächsten Welt. Wenn man dabei eine Regel bricht, z.B. am Ssalatu-l-'Id in Daaru-l-Kufr teilnimmt obwohl der Hilaal noch nicht mit freiem Augen gesehen wurde - in dem Glauben, dass in diesem Fall das Brechen der Regel ein Maslahah (Nutzen) sei - bedeutet dies, dass man es besser als Allah wüsste, wo der wahre Nutzen liegt;... es sei denn man sieht zwei erlaubte Handlungswege.
In den vier Madhaahib - besonders bei den Hanafiten - ist die ʿIllah für die Festlegung des Monatsbeginns nicht die astronomische Existenz eines bereits beleuchteten Mondes, sondern das Sehen des Hilaals mit freiem Auge. Das heißt, dass die rechtsbegründende Ursache ('Illah) für den Beginn des Monats nur die tatsächliche Sichtung des Mondes mit freiem Auge - entsprechend der Sunnah - und nicht die Feststellung der astronomische Existenz des Hilaals- wie etwa mit einem Teleskop möghlich ist.
Imaam Malik warnt, dass religiöse Handlungen nicht „verbessert“ werden dürfen, indem man mehr tut
[ z.B. mit dem Teleskop den Hilaal zwecks Monatsbestimmung zu sichten] als der Prophet ﷺ, weil darin die gefährliche Versuchung liegt zu glauben, dass die eigene Wahl besser sei als die Wahl Allahs und Seines Gesandten:.
Muusaa ibn Muhhammad az‑Zubayrii berichtete uns, az‑Zubayr berichtete, dass Muhhammad ibn aḍ‑Ḍaḥhhaak und andere berichteten, dass ein Mann zu Maalik ibn Anas kam und sagte: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Vom Miqaat, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) festgelegt hat und von dem er selbst den Ihhraam begonnen hat.“
Der Mann sagte: „Und wenn ich von einem weiter entfernten Ort den Ihhraam beginne?“ Maalik sagte: „Ich sehe das nicht so.“
Der Mann sagte: „Was missfällt dir daran?“ Er sagte: „Ich fürchte für dich die Fitnah.“
Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin, wenn ich das Gute vermehre?“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht eine Fitnah trifft oder sie eine schmerzhafte Strafe trifft.‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).
Und welche Fitnah ist größer, als dass du dich mit einem Vorzug auszeichnest, mit dem sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht ausgezeichnet hat?“
Und in einer anderen Überlieferung heißt es: Ein Mann sagte zu Maalik ibn Anas: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Von dort, wo der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Ihhraam begonnen hat.“
Der Mann wiederholte die Frage mehrmals. Er sagte: „Und wenn ich darüber hinausgehe?“ Maalik sagte: „Tu das nicht, denn ich fürchte für dich die Fitnah.“
Der Mann sagte: „Und was für eine Fitnah soll darin liegen? Es sind doch nur ein paar Meilen, die ich hinzufüge.“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln…‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).“
Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin?“ Maalik sagte: „Und welche Fitnah ist größer, als dass du meinst, deine eigene Wahl sei besser als die Wahl Allahs und Seines Gesandten?"
Und wo der Befehl kam, der Gemeinschaft zu folgen, ist damit gemeint, dem Recht zu folgen und es zu befolgen – auch wenn diejenigen, die an der Wahrheit festhalten, wenige sind und die Widersprechenden viele. Denn die Wahrheit ist das, worauf die erste Gemeinschaft – der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) und seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen – war. Und es wird nicht auf die Vielzahl der Leute des Falschen nach ihnen geschaut.
Bericht: Kurayb reiste nach Madinah und kam dort Samstagabend an. Er sagte zu Ibn ʿAbbaas: „Die Leute in Schaam (heute Syrien) haben gestern gefastet, und Muʿaawiya auch.“ Ibn ʿAbbaas antwortete: „Wir haben ihn erst heute gesehen, und wir fasten nach unserer Sichtung. So hat uns der Gesandte Allahs - alaihi salaam - befohlen.“ [Damaskus - Madinah liegt ca. 1.300–1.400 km Kamelroute auseinander und die Aussage "gestern" bedeutet hier nicht, dass Kurayb nur einen Tag unterwegs war; er kam erst Wochen später an.]
Rechtschulen unterscheiden sich bzgl. der Hilaalsichtung nur darin, dass Imaam Abu Hhaniifa und Imaam Schafii das Ende des Ramaḍaan an die Sichtung des Hilaals (bei guten Sichtverhältnissen) von vielen Muslimen verlangten, während Imaam Malik und Imaam Hanbal zwei Sichtungen als genügend erklärten. Was das Zeitfenster bzw. die Örtlichkeit der Sichtung betrifft, so hat das im damaligen wohl Kontext kaum Bedeutung gehabt, denn die anwendbaren Sichtungsmeldungen konnten nur aus maximal einem Tagesritt stammten und diese Entfernung hat keine astronomische Auswirkung auf Sichtungsmöglichkeiten.
Astronomische Programme ...
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sind sehr präzise Berechnungen der Beleuchtung des Mondes je nach Örtlichkeit
und Zeit und
lassen vermuten, wann eine Sichtungen
mit freiem Auge oder Teleskop möglich werden könnten bzw. auszuschließen sind. Für
astronomische Gegebenheiten, Meldungen von Mondsichtungen mit freiem Auge, Teleskop-, und
CCD-Sichtungsprodukten siehe z.B.
.mondsichtung.de
aber nicht um zu erfahren wann der Ramadaan beginnt oder endet.
Teleskopsichtungen / Ferngläser
des Hilaal braucht man nicht; wenn aber jemand mit der Absicht, den mit dem Teleskop gefundenen Hilaal danach auch mit freiem Auge sehen will, kann das 'Ibaadah sein. Zur Bestimmung eines Monatsbeginns sind Teleskopsichtungen jedenfalls ungeeignet und als Rechtsgrundlage ('Illah) nicht zulässig.
Ich kann mich erinnern - das ist vielleicht 20 Jahre her - mit normalem Fernglas in die Berge gefahren zu sein um dort den Hilaal zu suchen um ihn danach auch mit freiem Auge zu sehen; das ist selten gelungen, aber es war nie so, dass ich den Hilaal mit dem Fernglas gefunden hätte und dann nicht auch mit freiem Auge gesehen habe. Ich weiß nicht aus eigener Erfahrung, wie sich das mit den starken Teleskopen verhält.
Ansichten zur Hilaalsichtung
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Manche
sagen, dass man den Hilaal erst gar nicht sehen
müsse, denn Ruujja
(sehen) bedeute in diesem Fall "wissen" und nicht das physische Sehen
und außerdem sei das Suchen des Hilaal
keine Ibaadah; sie begründen ihre Irrlehre weiter, in dem sie sagen, man sehe ja auch auf die Uhr und nicht auf die Sonne um zu
wissen wie spät es ist und früher konnte man nicht berechnen. Heute könne
man berechnen wann Ramadaan beginnt
bzw. endet. Einige Staaten stützen sich
vermutlich auf diese Irrlehre.
Die Sichtung des Hilaals mit
Teleskop ist zulässig und gilt als Monatsanfang, selbst wenn es unmöglich ist solche Sichtungen mit freien Auge
nachzuvollziehen; es sei wie mit einer Brille
zu sehen
bzw. sei es nur eine Sichtverstärkung.
Die
Sichtbarkeit des Hilaals mit CCD "Produktion" gelte.
Der Ramadaan
beginnt bzw. endet, wenn z.B. in Österreich) die größte (meist ethnische Gruppierung) dies mitteilt,
ungeachtet ob diese Gruppe den Hilaal gesehen hat oder nicht oder welcher
Regel sie folgt.
Anfang und Ende des Ramadaan müsse weltweit am selben Tag stattfinden (womit das christliche Datum gemeint ist)
Lokale Organisationen bestimmen in Daaru-l-Kufr den Beginn und das Ende
des Ramdaan.
Wenn im Heimatland gesagt wird das morgen 'Iid ist, dann wird der kulturellen
Zugehörigkeit gefolgt.
Sichtungsmeldungen aus Saudi-Arabien sind zu folgen.
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vermutlich gibt es noch weitere Gruppen.
Muhammad Abu Bakr Müller 1447 /2026
Beispiel einer Fatwaa zur
Sichtung des
Mondes mittels Teleskop.
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891
891_karachi_fatwa_teselkope-moonsigting.pdf
Darul
Uloom Karachi – Fatwa 2683/41 ......
mehr dazu:
Die Sichtung
des Hilaal mit freiem Auge bestimmt Anfang und Ende des Ramadaan
so wie alle anderen Monate.
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