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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


  Daaru-l-Islam   دار الإسلام   Herschaftsgebiet der Gläubigen, in welchem die Schar'iiah gilt; wo sich die große Mehrheit der Bevölkerung sich zum Islam bekennt.

 

Daaru-l-Islam دار الإسلام  Gebiet des Islams“ oder „Haus des Islams“ – bezieht sich ursprünglich nur auf solche Gebiete, in welchen das islamisches Recht (Schar'iiah) gilt; später wurde der Begriff auch auf solche Gebiete ausgedehnt, in welchen Muslime die Regierung stellen oder sich eine Mehrheitsbevölkerung zum Islam bekennt und das sind freilich sehr schwammige Definitionen. "Daru.l-Islam" bedeutet das Gebiet oder Land das im Herrschaftsbereich der Gläubigen liegt. "Gläubiger" bedeutet, wer den Islam als die letzte Diin (Religion) betrachtet und Ungläubiger ist derjenige, der dies verleugnet. "Gläubiger" (Mu'min) nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Eigenschaft des "Glaubens", die natürlich jedem Menschen eigen ist und so gesehen wäre jeder Mensch ein Gläubiger.  Die Unterscheidung in Daaru-l-Islam und Daaru-l-Kufr (Herrschaftsgebiet der Ungläubigen) wirkt sich manchmal auf die islamische Rechtsprechung (Schar'iiah) aus.

 

 


 

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Die Ausbreitung Israels in Palästina  .....

Es sieht also ganz danach aus: Israel praktiziert genau das, was es dem Iran unterstellt zu beabsichten. Israel (und seine Verbündeten) erheben den Vorwurf, der Iran wolle Israel von der Landkarte tilgen. Tatsächlich aber wird Palästina durch Israel von der Landkarte getilgt. ...... Ein Offener Brief von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann vom 17.1.2008 an die Bundeszentrale für politische Bildung.