|
2.3
Ghusl
- Ganzkörperwaschung
Die
Fardt (Verpflichtung) in
Ghusl:
.
1. Das vollständige Waschen des gesamten Körpers.
2. Das Ausspülen des Mundes mit Wasser.
3. Das Ausspülen der Nase mit Wasser.
Rechtsstellung:
.
Es ist Fardt
für eine Frau mit geflochtenem Haar, die Haarwurzeln zu benetzen, jedoch ist es
nicht notwendig, die Zöpfe zu öffnen. Wenn ein Mann sein Haar flechtet, muss er
die Zöpfe für Ghusl öffnen und das gesamte Haar von den Spitzen bis zu
den Wurzeln waschen.
Die
Sunnah (empfohlene
Bestandteile) des Ghusl sind:
.
1. Das Waschen der Hände.
2. Die Reinigung des Körpers von aller
Haqqiqi Nadschaasah
(tatsächliche Unreinheit).
3. Die Durchführung von Wudtuu' (kleine ritueller Waschung).
4. Das dreifache Waschen des gesamten Körpers.
5. Wenn Ghusl an einem Ort durchgeführt wird, an dem sich das
gebrauchte Wasser zu Füßen sammelt (z. B. ohne Abfluss oder geeigneter
Standfläche), ist es Sunnah,
die Füße nach dem Ghusl zu waschen.
|