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2.7

tayammum  rituelle Trockenwaschung

 

  

Wenn jemand beabsichtigt, ßalaah zu verrichten, und nicht in der Lage ist, Wasser (für wudu' oder ghusl) zu verwenden sei es aus Gründen der Entfernung (über 1,5 Kilometer) oder aus Furcht vor Krankheit, Angst vor Feinden oder Tieren, wegen Wasserknappheit (Durst) oder weil es unmöglich ist, an Wasser zu gelangen, dann ist es dieser Person erlaubt, tayammum statt wudu' oder ghusl vorzunehmen, und zwar mit Erde oder damit verwandten Substanzen wie Staub, Sand, Kalk, Mörtel oder Kies, vorausgesetzt, diese Substanzen sind frei von nadschasah.  

 

BEISPIEL: Vor tayammum muss niyyah (Absichtserklärung) gemacht werden. Dann wird nach (leichter) Berührung der Erde mit beiden Händen über das Gesicht gewischt. Nach nochmaliger Berührung der Erde wird dann über beide Arme bis einschließlich der Ellbogen gewischt. Diese drei Dinge sind farḍt bei tayammum. Sollte auch nur die kleinste Fläche des Gesichtes oder der Hände unberührt bleiben, so ist tayammum unvollständig. Wenn ein Ring getragen wird, so ist es erforderlich, diesen zu drehen (nicht notwendig ist es, ihn vom Finger zu nehmen). Ebenfalls ist es erforderlich, etwas zwischen den Fingern zu reiben.  

 

BEISPIEL: Es ist gestattet vor der Zeit für ßalaah, tayammum zu machen, wie auch damit eine beliebige Anzahl von farḍt und nafl (außerordentliches) slaah's zu verrichten.  

 

BEISPIEL: tayammum bricht in dem Moment, in dem Wasser zur Verfügung steht, selbst wenn man sich mitten in ßalaah befindet.  

 

BEISPIEL: Sollte der Körper oder die Kleidung einer Person beschmutzt sein, die beabsichtigt, ßalaah zu verrichten und es steht kein Wasser zur Verfügung, so ist es gestattet, ßalaah mit dieser Beschmutzung (an Körper oder KIeidung) zu verrichten, solange kein reines KIeidungsstück zur Verfügung steht, das geeignet ist, zumindest die Geschlechtsteile zu bedecken.  

 

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