2.7
tayammum rituelle Trockenwaschung
Wenn jemand beabsichtigt,
ßalaah zu verrichten, und nicht in der Lage ist, Wasser (für wudu'
oder ghusl) zu verwenden sei es aus Gründen der Entfernung (über 1,5
Kilometer) oder aus Furcht vor Krankheit, Angst vor Feinden oder Tieren, wegen
Wasserknappheit (Durst) oder weil es unmöglich ist, an Wasser zu gelangen, dann
ist es dieser Person erlaubt, tayammum statt wudu' oder ghusl
vorzunehmen, und zwar mit Erde oder damit verwandten Substanzen wie Staub, Sand,
Kalk, Mörtel oder Kies, vorausgesetzt, diese Substanzen sind frei von
nadschasah.
BEISPIEL: Vor tayammum muss niyyah
(Absichtserklärung) gemacht werden. Dann wird nach (leichter) Berührung der Erde
mit beiden Händen über das Gesicht gewischt. Nach nochmaliger Berührung der Erde
wird dann über beide Arme bis einschließlich der Ellbogen gewischt. Diese drei
Dinge sind farḍt bei tayammum. Sollte auch nur die kleinste Fläche
des Gesichtes oder der Hände unberührt bleiben, so ist tayammum
unvollständig. Wenn ein Ring getragen wird, so ist es erforderlich, diesen zu
drehen (nicht notwendig ist es, ihn vom Finger zu nehmen). Ebenfalls ist es
erforderlich, etwas zwischen den Fingern zu reiben.
BEISPIEL: Es ist gestattet vor der Zeit für ßalaah, tayammum zu machen,
wie auch damit eine beliebige Anzahl von farḍt und nafl
(außerordentliches) slaah's zu verrichten.
BEISPIEL: tayammum bricht in dem Moment, in dem Wasser zur Verfügung
steht, selbst wenn man sich mitten in
ßalaah befindet.
BEISPIEL: Sollte der Körper oder die Kleidung einer Person beschmutzt sein, die
beabsichtigt, ßalaah zu verrichten und es steht kein Wasser zur
Verfügung, so ist es gestattet, ßalaah mit dieser Beschmutzung (an Körper
oder KIeidung) zu verrichten, solange kein reines KIeidungsstück zur Verfügung
steht, das geeignet ist, zumindest die Geschlechtsteile zu bedecken. |