7.2
MUSLIMISCHE KLEIDUNG Es ist farḍt, soviel Kleidung zu tragen,
um jene Körperteile zu bedecken, welche nicht (öffentlich) gezeigt
werden dürfen und um den Körper vor übermäßiger
Hitze und Kälte zu schützen. Es ist mustahabb, zusätzlich
so viel Kleidung zu tragen, um den Richtlinien der Zierde im Qur'aan zu
genügen ("Nimm deinen Schmuck an jeden Ort der Gottesverehrung", Al
Aaraaf: 30) oder um die Wohltaten des Allmächtigen zu zeigen oder
den Dank, den man Allah
beweist, klar zu machen. Es ist Sunnah, keine Kleidung
zu tragen, welche die Leute veranlaßt, die Augenbrauen hochzuziehen
(verschwenderische, modische oder grelle Kleidung).
Das herunterhängende Ende eines Turbans
sollte entweder ganz oder bis zur Hälfte der Taille reichen. Ein Turban
kann auch ohne herunterhängendes Ende getragen werden. Übertriebene
Umstände mit dem Ankleiden aus Extravaganz oder Eitelkeit zu treiben
ist hharaam oder makruh. Dies aus anderen Gründen zu tun ist gestattet.
BEISPIEL: Es ist hharaam für Männer,
nicht für Frauen, rotes oder safrangelbes Gewand zu tragen. Rot ist
jedoch für Männer nicht absolut hharaam, wenn es in Streifen oder
in einem Vielfarbengewand getragen wird.
BEISPIEL: Gewand, dessen Kette und Schuß
aus Seide gemacht sind, ist hhalaal für Frauen und hharaam für
Männer, außer als Saum, der nicht breiter als vier Finger ist.
Gewand, dessen Schuß aus Seide und dessen Kette aus Baumwolle ist,
darf von Männern im Krieg getragen werden. Gewand, dessen Schuß
aus Baumwolle und dessen Kette aus Seide ist, darf von Männern jederzeit
getragen werden.
BEISPIEL: Es ist gemäß den Imaamen
Abu Hanifa, (Malik und Shafei) erlaubt, Bettücher und Polsterüberzüge
aus Seide zu verwenden.
BEISPIEL: Frauen ist es erlaubt, Gold- und
Silberschmuck zu tragen. Männer dürfen weder Gold- noch Silberschmuck
tragen, außer silberne Ringe oder Ringe, die mit Gold eingefaßt
sind.
BEISPIEL: Silber darf für Zahnbrücken
(oder -einlagen) verwendet werden, nicht jedoch Gold. gemäß
den beiden Begleitern des Imaam Abu Hanifa darf auch Gold dafür verwendet
werden.
BEISPIEL: Eisenringe oder Ringe aus Stein
oder Messing werden nicht getragen.
BEISPIEL: Es ist Sunnah für einen Herrscher
oder Qadhi (oder wer immer dessen bedarf), einen Siegelring zu tragen. Es
ist besser, wenn andere (die dessen nicht bedürfen), keinen Siegelring
tragen.
BEISPIEL: Es ist erlaubt, von Tellern oder
anderen Gegenständen zu essen, die mit Silbernieten gefertigt wurden,
unter der Bedingung, daß man diese nicht berührt.
BEISPIEL: Es ist hharaam für einen kleinen
Jungen, Seide oder Schmuck aus Gold oder Silber zu tragen.
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