7.4
VERSCHIEDENES
BEISPIEL: Wettkämpfe im Bogenschießen, Pferderennen und ähnliches sind durch die
Schar'Iiah gestattet. Bezüglich der Aussetzung eines Preises für den Gewinner
dieser Wettkämpfe gelten folgende Regeln:
1. Kommt der Preis von nur
einem der teilhabenden Wettkämpfer, ist es gestattet ihn als Eigentum
anzunehmen (z.B. "Wenn du gewinnst, bekommst du - gewinne ich, brauchst du
nichts zu geben."Die Erlaubnis gilt hier für den Gewinner, den ausgesetzten
Preis annehmen zu dürfen. Das bedeutet aber nicht, dass dieser automatisch
sein Eigentum wird. Sollte der Verlierer den Preis nicht bezahlen wollen,
kann er auch von einem Qadhi nicht dazu veranlasst werden. Wünscht der
Verlierer jedoch den Preis im Geiste eines freundschaftlichen Wettstreites,
sozusagen als Geschenk zu übergeben, hat der Gewinner das Recht, ihn in
seinen Besitz zu übernehmen.)
2. Kommt der Preis von einer der beiden Seiten ("Gewinne ich, gibst du -
gewinnst du, gebe ich") ist dies hharaam, außer es kommt eine dritte Person
dazu und sagt: "Wenn einer von uns vor den beiden anderen gewinnt, bekommt
er diesen Preis." (Drei Leute z.B. beschließen: Wenn Zaid gewinnt, bekommt
er von Umar und Iqbal je ein Geldstück. Wird Zaid nun nicht erster, bekommt
er nichts. Derjenige von Umar und Iqbal, der hinter dem Gewinner liegt, gibt
dem Gewinner ein Geldstück.) Wenn sich zwei Leute für den ersten Platz
verpflichten (Umar und Iqbal), dann hat die dritte Person (Zaid) nichts zu
geben, aber die zwei Gewinner haben ihre Preise voneinander zu nehmen. In
dieser Weise sind der Wettkampf und die Preisverteilung Hhhalaal. Trotzdem
wird der Preis nicht automatisch Eigentum des Gewinners. Dieser ist daher
nicht berechtigt, ihn ohne tatsächliche Übergabe durch den Verlierer an sich
zu nehmen.
3. In der gleichen Weise kann
ein Amiir (oder jeder Nichtteilnehmer) den Wettkämpfenden einen Preis für
den Sieg (bei einem bestimmten Wettkampf) in Aussicht stellen.
BEISPIEL: Zwei Schüler die über
eine Frage streiten, können einen Preis für den festsetzen, der recht behält
(z.B. Zaid sagt zu Umar: "Wenn du recht hast, gebe ich dir - wenn ich recht
habe, nehme ich nichts von dir"). Wessen Antwort sich als korrekt erweist,
bekommt (entweder) den Preis (oder ist von dem Zahlungsversprechen befreit).
BEISPIEL: W'aliima (Hochzeitsfestessen) ist bis sieben Tage nach der
Hochzeitszeremonie Sunnah. Wer eine Einladung dazu bekommt, sollte sie annehmen.
Wenn man ohne guten Grund dem Essen fernbleibt, begeht man eine Übeltat.
BEISPIEL: Es ist ungehörig (außer es besteht ein Abkommen darüber) Essen einer
Einladung mit nach Hause zu nehmen. Einem Bettler sollte man solch ein Essen
nicht ohne die Einwilligung des Gastgebers überlassen.
Wenn man weiß, dass es beimW'aliima Essen freizügige Reden und Musik gibt, sollte
man die Einladung nicht annehmen. Wenn man davon jedoch nichts weiß und solches
dann dort vorfindet, sollte man entweder versuchen dem ein Ende zu machen, wenn
man dazu, ohne Unwillen zu erregen, in der Lage ist oder schweigend seine
Mahlzeit beenden. Ist diese Person jedoch eine relgiöse Persönlichkeit, ein
Lehrer oder maulaana, sollte sie sich schweigend entfernen.
Der Imaam Abu Hanifa befand sich einmal in einer solchen Situation und
praktizierte einfach Geduld. Dies war jedoch in seiner Jugendzeit, bevor er zu
einer religiösen Persönlichkeit wurde.
BEISPIEL: Musik ist hharaam, da
sie die Aufmerksamkeit von religiösen Dingen ablenkt und die tieferen Emotionen
aufwühlt. Für jemanden auf den diese Auswirkungen nicht zutreffen, z.B. auf
einen Suufi, der seine Leidenschaften unter Kontrolle hat und von nichts bewegt
wird, als von der Liebe zum Allmächtigen, gilt die Ausnahme, einer Person mit
ähnlicher Kontrolle und geistiger Vollkommenheit bei der rhythmischen Rezitation
gereimter Sprache zuzuhören. Dies deshalb, weil für solche Personen dies nicht
eine Ablenkung vom Gedenken Allah’s ist, sondern vielmehr ihre Liebe zu Allah
entfacht. Für eine solche Person kann Musik nicht abgelehnt werden. Der Imaam
des Suufitums, Schaikh Bahaa ud Din Naqshband, Allah’s Wohlgefallen sei auf ihm,
sagte: "Weder ist dies etwas, das ich selbst ausübe, da es in Qur'aan oder
Sunnah nicht vorgeschrieben ist, noch ist es etwas das ich ablehne".
Musikinstrumente sind übereinstimmend für hharaam erklärt, außer die
Kriegstrommel und die Trommel, die Hochzeiten ankündigt.
BEISPIEL: Poesie ist rhythmische Sprache. Was daran gut ist, ist gut und was
daran schlecht ist, ist schlecht.
BEISPIEL: Heuchelei und Verstellung in der Gottesverehrung wirken auflösend auf
deren Wert und sind zusätzlich Missetaten. Rasuulullah, der Friede und Segen
Allah’s sei auf ihm, nannte dieses Benehmen eine mindere Art von Schirk.
BEISPIEL: ghriibah (etwas an jemandem in seiner Abwesenheit auszusetzen), selbst
wenn es wahr ist, ist hharaam, egal ob es seine Religionsausübung, seine
Erscheinung oder seinen Charakter betrifft. ghriibah einen Tyrannen betreffend
wird nicht als solches angesehen. Es ist kein ghriibah, solange nicht jemand
persönlich genannt wird. Schlecht über die Einwohner einer Stadt zu sprechen,
ist nicht ghriibah.
BEISPIEL: namiimah (jemanden über das zu informieren, was jemand anders über ihn
Schlechtes gesagt hat, sodass die Beziehung zwischen den beiden belastet wird)
ist hharaam.
BEISPIEL: Es ist hharaam, einen Muslim zu beschimpfen oder zu verleumden. Auch
beleidigende Gesten mit dem Kopf oder den Händen etc. sind hharaam. Jemanden
anzugrinsen, um ihn damit zu demütigen ist ebenso hharaam.
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, lehrte, dass die
Unverletzlichkeit von Gut und Ehre eines Muslims, mit der Unverletzlichkeit
seines Blutes gleichzusetzen sei.
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sagte an die Ka'abah
gerichtet: "Der Allmächtige hat dir solch ein Mass an Heiligkeit verliehen, aber
die Heiligkeit eines Muslims, seines Blutes, seines Vermögens und seiner Ehre
ist größer als jene, die du besitzt."
BEISPIEL: Es ist hharaam falsch auszusagen, außer dies geschieht, um eine
Versöhnung zwischen Muslimen zu erreichen, den Ehepartner zufrieden zustellen
oder der Verfolgung eines Tyrannen zu entgehen. In solchen Fällen ist eine
ausweichende, mehrdeutige Antwort besser als eine reine Lüge. Der Gebrauch
zweideutiger Rede ist jedoch makruh, wenn nicht zwingende Gründe dafür
vorliegen.
BEISPIEL: Einen Muslim auszuspionieren, um seine Fehler zu ergründen, ist
hharaam. Die schlimmste Art von Falschheit sind falsche Aussagen und Meineide,
die einen Muslim um sein Eigentum bringen. Solche Falschheit ist gemäss dem
Allmächtigen mit Schirk gleichzusetzen: "Vermeidet die Abscheulichkeit der
Götzen und vermeidet die Falschheit und seid Menschen, die den geraden Weg
gehen, nicht Muschrikiin (Götzendiener)" (surah HHhadsch : 30).
BEISPIEL: Beide, der Bestechung Gebende und der Annehmende, gehen in dschahannam
(Bestechung ist eine kabiirah). Bestechung ist nur erlaubt, (wenn alles andere
versagt hat) und wenn dadurch körperlicher Schaden verhindert werden kann.
BEISPIEL: Jeder der rechtliche Entscheidungen trifft, die dem Buche Allah’s
entgegenstehen, ist ein Kaafir.
BEISPIEL: Es ist wesentlich, dass alle Auseinandersetzungen und andere
rechtlichen Angelegenheiten zwischen den Muslimen geregelt werden, indem die
Scharii'ah und deren Vertreter (Qadhi, Mufti, 'Ulamaa) hinzugezogen werden. Die
Entscheidung der Scharii'ah ist ohne Groll anzunehmen. Sich gegen den Spruch der
Scharii'ah aufzulehnen ist Kufr (in Abwesenheit der schar'Iiahgerichte ist ein
Mufti oder Gelehrter, entweder persönlich oder brieflich zu kontaktieren).
BEISPIEL: Es ist hharaam selbstsüchtig oder stolz auf sich selbst zu sein und zu
glauben, die anderen wären minderer als man selbst. Der Allmächtige hat
angeordnet: "Daarum haltet euch nicht selbst für rein" (Najm : 34). "Doch Allah
reinigt, wen Er will" (Nur : 21). Wichtig ist wie jemand stirbt (als Gläubiger)
und niemand weiß, wie es mit einem zu Ende geht!
BEISPIEL: Mit seiner Herkunft zu prahlen, um dadurch zu Einfluss und Ansehen zu
gelangen, ist hharaam. Es steht geschrieben: "Siehe, der am meisten Geehrte unter
euch vor Allah
ist der Achtsamste". (Hujraat: 13)
BEISPIEL: Spiele wie Schach, Backgammon oder Würfelspiele sind hharaam (Imaam
Shafei ist der Meinung, dass Schach erlaubt ist, solange es einen nicht davon
abhält, seine Pflicht zu erfüllen und nicht zuviel Zeit beansprucht).
Glücksspiele die dem Gewinner einen Geldpreis versprechen, sind hharaam und eine
kabiirah. Dies zu leugnen ist Kufr. Hahnenkämpfe und dergleichen sind ebenso
hharaam.
BEISPIEL: Gemäss Imaam Abu Hanifa
ist es nicht gestattet, eine Entlohnung dafür anzunehmen, dass man den adhaan
ruft, Qur'aan oder figh lehrt oder sonstigen Unterricht in Islamischen Dingen
erteilt. Die anderen Imaame (Malik, Shafei und Ahmad ibn Hanbal) sind jedoch der
Meinung, dass dies gestattet ist. In unserer Zeit ist die fatwaa der Hanafii
'Ulamaa dahingehend, dass es erlaubt ist (aufgrund des sinkenden Interesses an
Islamischer Erziehung), für Qur'aan-, figh- und anderen Islamischen Unterrieht
eine Entlohnung anzunehmen.
BEISPIEL: Es ist hharaam einen Lohn für das Wehklagen oder Musizieren bei
Begräbnissen zu nehmen.
BEISPIEL: Qadhis, Muftis, 'Ulamaa (Imaame der Moscheen, Hafiith des Qur'aan) und
Qadhis müssen vom Islamischen Staat so viel Geld erhalten, um alle ihre
legitimen Bedürfnisse befriedigen zu können. In nicht Islamischen Ländern ist es
die Aufgabe der muslimischen Gemeinschaft, die 'Ulamaa zu versorgen.
BEISPIEL: Eine Frau darf nicht ohne die Begleitung ihres Mannes oder eines
männlichen mahram (ein so naher Verwandter, dass er für eine Heirat nicht
zugelassen ist) verreisen (als Musaafir).
BEISPIEL: Es ist hharaam, den Bart kürzer zu schneiden als dass man ihn mit der
Hand fassen könnte. Es ist makruh, die weißen oder grauen Haare aus dem Bart zu
zupfen. Es ist Sunnah, den Bart lange wachsen zu lassen und den Schnurrbart,
sowie Fingernägel, Achsel- und Schamhaare zu schneiden.
BEISPIEL: Ein Muslim sollte die Gemeinschaft mit Leuten meiden, die
gewohnheitsmässig in ungesetzliche Dinge verwickelt sind. Dies zu versäumen,
führt dazu, dass man die Strafe teilt, die diese Leute in dieser und in der
nächsten Welt zu erwarten haben.
BEISPIEL: Es ist mustahabb, in einigen Fällen wadschib, jemandem der einem einen
Gefallen erwiesen hat, zu danken und die Güte zu vergelten. Seinen Gefallen
zurückzuweisen oder Undankbarkeit zu zeigen, ist falsch. Wer seinem Bruder
gegenüber undankbar ist, der ist es auch gegen seinen Herrn.
BEISPIEL: Es ist mustahabb, häufig Daaruud für Rasuulullah, der Friede und
Segen Allah’s sei auf ihm, zu sprechen. Eine Zusammenkunft, in welcher es weder
Dhikr noch Daaruud gibt, ist makruh. Am besten ist es, mit den 'Ulamaa und den
Frommen zu sitzen. Sollte dies nicht immer möglich sein, ist es besser,
Gesellschaft (außer die, enger Freunde und der eigenen Familie) zu meiden.
BEISPIEL: Es ist hharaam für einen Mann (sich in Kleidung und Verhalten) wie eine
Frau zu benehmen, ebenso für eine Frau, sich wie ein Mann zu benehmen und für
einen Muslim, einen Ungläubigen zu imitieren.
BEISPIEL: Es ist hharaam (ohne guten Grund) ein Tier zu töten, dessen Fleisch
Hhhalaal ist, ohne dass es dann gegessen oder aufbewahrt wird. Ein gefährliches
oder schädliches Tier zu töten ist erlaubt.
BEISPIEL: Die gegenseitige Verantwortung der Muslime untereinander besteht aus
folgenden sechs Punkten:
1. Ihn zu besuchen, wenn er
krank ist.
2. Sein Begräbnis zu begehen.
3. Seine Einladung zum Essen anzunehmen.
4. Ihn in Frieden (ßalaahm) zu grüssen (es ist wadschib, das ßalaahm eines
Muslims zu erwidern). 5. Ihn zu segnen wenn er niest.
6. Ihm in Anwesenheit, wie auch in Abwesenheit Gutes zu wünschen.
BEISPIEL: Der Muslim soll für
seinen Bruder Muslim das gleiche wie für sich selbst wünschen und das gleiche
ablehnen, was er für sich selbst ablehnt.
BEISPIEL: Es gibt drei Arten von kabiirah:
1. Die größte kabiirah ist
Kufr, dann folgt der Glaube an eine falsche Lehre.
2. Jede kabiirah welche die
Rechte eines Muslims beschränkt. Das schliesst jede Ungerechtigkeit gegen
Vermögen, Ehre oder Person eines Muslim mit ein. Der Allmächtige möge einer
Person vergeben, welche Seine Rechte beeinträchtigt (z.B. das Recht, auf
eine bestimmte Weise verehrt zu werden), doch Er wird jenen nicht vergeben,
die die Rechte Seiner Untertanen verletzen. Auf Gewähr des Anas wird
berichtet, dass Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, gesagt
hat: "Am Tage des Gerichts wird ein Rufer am Fusse des 'arsch (göttlicher
Thron) ausrufen: "Ummah des Muhammad! Euren gläubigen Männern und Frauen ist
vergeben. Geht nun und regelt eure Uneinigkeiten."
3. Jede kabiirah welche nur
die Rechte Allah’s beeinträchtigt (z.B. ßalaah, HHhadsch oder ßaum nicht zu
verrichten).
BEISPIEL: Folgende Liste nennt
jene kabiirahs, welche in authentischen ahadiith erwähnt sind:
1. Schirk
2. Ungehorsam gegen die
Eltern
3. Mord
4. Meineid
5. Verleumdung einer
gläubigen Frau
6. Das Vermögen der Waisen
für sich zu beanspruchen
7. Zinsen zu nehmen
8. Falsche Aussage
9. Desertion vom Schlachtfeld
10. Ausübung von Zauberei
11. Ehebruch
12. Diebstahl
13. Strassenraub
14. Rebellion gegen einen
gerechten Herrscher
Zu den größten kabiirahs die im
hadiith erwähnt sind, zählt das Verfluchen der Eltern. Die Sahaabah fragten
ungläubig, wie denn so etwas überhaupt möglich sei. Rasuulullah, der Friede und
Segen Allah’s sei auf ihm, antwortete: "Indem man die Eltern einer anderen
Person verflucht und diese Person dadurch zwingt, mit gleicher Münze
heimzuzahlen."
BEISPIEL: Es ist hharaam einen Übeltäter zu loben. Im hadiith wird berichtet, dass
der Allmächtige über solche Personen ungehalten ist und der 'arsch erzittert
wenn sie gelobt werden.
BEISPIEL: Wenn jemand eine Person verflucht, welche es nicht verdient, so fällt
der Fluch auf die fluchende Person zurück.
BEISPIEL: Die Zeichen für einen Heuchler werden in authentischen ahadiith wie
folgt beschrieben: Er spricht unwahr, bricht seine Versprechungen und
Gelöbnisse, betrügt nachdem er die Treue versprochen hat und verwendet
beleidigende Ausdrücke in der Argumentation.
BEISPIEL: Anzunehmen, dass eine saghiirahh eine unbedeutende Sache ohne ernste
Auswirkung sei und in dieser Meinung zu beharren, ist eine kabiirah. Eine
saghiirahh für Hhhalaal zu halten ist Kufr. Imaam Buhari berichtete, dass Anas,
Allah’s Wohlgefallen sei auf ihm, gesagt hat: "Neuerdings treibt ihr Dinge, die
ihr geringer als ein Haar wähnt. Wir haben diese Dinge in der Zeit von
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, als äusserst fatal
empfunden".
ZUM ABSCHLUSs DES BUCHES ÜBER TAQWA
Sehr viel wurde über die Schari^ah geschrieben und Bücher über Bücher gibt es
über figh. Mit den vorliegenden Zeilen wurde der Versuch unternommen, dem
Durchschnittsbürger das Wesentliche über figh zu vermitteln. Fragen, die über
den Inhalt dieses Buches hinausgehen, sollten den 'Ulamaa'
(Gelhrten)
vorgelegt werden. |