889

Die Sichtung des Hilaals mit freiem Auge bestimmt Anfang und Ende des Ramaaan und aller anderen Monate.

.

 

Der Hilaal ist für Muslime ein Zeichen Allahs, kein astronomisches Objekt. Ruʾyah des Hilaals ist ein ʿIbaadah‑Akt (Gottesdienst) - keineswegs eine Kenntnisgewinnung von einem astronomischen Objekt, das ohne Teleskop nicht zu sehen ist.

 

In der Schar'iijah - beruhend auf der Sunnah - bedeutet „Sehen“ (ruʾyah) nur das natürliche, unverstärkte Sehen. Alles, was ein technisch erzeugtes oder künstlich verstärktes Bild liefert, zählt nicht als Sehen. Nur das Sehen des Hilaals (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال) mit freiem Auge entspricht der Sunnah und ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von Beginn und Ende des Ramdaan und aller anderen Monate. In der Zeit des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال)" das Sehen mit freiem Auge bedeutet; es gab keine Teleskope, keine Berechnungen, keine Sichtungsmeldungen im Internet aus tausenden Kilometern Entfernung und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des Hilaals. Der Moment der Sichtung mit freiem Auge ist von Allah bestimmt; niemand sollte dieser Bestimmung Allahs etwa mit einem Teleskop oder einer Berechnung zuvorkommen. Folglich haben Teleskopsichtungen keine Gültigkeit in der Schar'iijah. Durch das Akzeptieren von Teleskopsichtungen und von Berechnungen wird der Ramaaan und auch die Hhadsch oft einen Tag vor die Sunnah geschoben; kann das richtig sein?

 

Wer aber will es es heute besser wissen als Rasuulullah ? Nur wenige Muslime scheinen ein Interesse daran zu haben die Sunnah als rechtliche Grundlage der Mondsichtung zu verstehen, vielmehr sind sie fasziniert von Photos die mit Teleskopen von einem astronomischen Objekt machen.

 

Rasuulullah ﷺ ist das Beispiel. Heute wollen es allerdings viele besser wissen und machen als der Gesandte Allahs  und begründen das mit Sichtungen eines bereits beleuchteten Objekts mit optische Hilfsmitteln, Berechnungen und andere Philosophien. Warum nicht gleich sagen: "Hätte der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - eine Teleskop gehabt, dann .....". 

 

 

Der Gesandte Allahs  sagte zu seinen Ssahhaabah

(in Daaru-l-Islam):

.

 

الصوم يوم تصومون، والفطر يوم تفطرون، والأضحى يوم تضحون

.

Das Fasten ist an dem Tag, an dem ihr alle fastet;

das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr alle fasten brecht;

und das Opferfest ist an dem Tag, an dem ihr alle opfert.

 

In diesem Hhadiith kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinschaft maßgeblich ist und nicht der Einzelne. Das Fasten beginnt an dem Tag, an dem die muslimische Gemeinschaft das Fasten beginnt bzw. beendet - sofern dies vom Khalifaah, Qaḍii oder Imaam angeordnet wurde. Folglich ist 'Iidu-l‑Fitr an dem Tag, an dem die Gemeinschaft das Fasten bricht und Eidu-al‑Adhaa an dem Tag, an dem die Gemeinschaft opfert, also jeweils nach Anordnung des Khalifaah, Qaḍii, Imaam.  Ibn ʿAabidiin sagt ausdrücklich: Wenn der Qaaḍii (Richter) den Beginn des Monats ausruft, ist das für alle verbindlich – selbst wenn man persönlich anderer Meinung wäre weil man z.B. weiß, dass der Hilaal noch nicht gesehen werden konnte weil er vor der Sonne bereit untergegangen ist.

 

 

Und was sollst du nun machen wenn weißt, dass 'Iid am falschen Tag stattfindet?

.

In Daru-l-Kufr  - wo die Schari'ijah nicht gilt, wo es keinen Qaaḍii gibt - wie etwa in Europa - muss der Einzelne seiner Überzeugung (Yaqiin) nachkommen - ob er noch zu fasten hat oder nicht - während andere eventuell bereits das Ssalaatu-l-'Id (irrtümlich) zu früh oder zu spät verrichten. Wenn möglich kannst du dann am richtigen Tag das Ssalatu-l-'Iid mit Gleichgesinnten verrichten, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. So steht es in den hhanafitischen Quellen wie etwa: al‑Bahr ar‑Raa’iq, Fataawaa Hindiyya, Radd al‑Muhhtaar (Ibn ʿAabidiin). ....

 

إِذَا حَكَمَ الْقَاضِي بِخِلَافِ يَقِينِ الشَّخْصِ، عَمِلَ الشَّخْصُ بِيَقِينِهِ، وَلَكِنْ يُظْهِرُ الْمُوَافَقَةَ مَعَ الْجَمَاعَةِ.

.

"Wenn der Qaaḍii eine Entscheidung trifft, die dem Yaqiin einer Person widerspricht, handelt die Person nach ihrem eigenen Yaqiin – aber sie zeigt äußerlich Übereinstimmung mit der Gemeinschaft."  (Radd al‑Muḥtaar, Baab Ruʾyat al‑Hilaal)

 

«وَمَنْ تَيَقَّنَ أَنَّهُ مِنْ رَمَضَانَ لَا يَحِلُّ لَهُ الْفِطْرُ، وَلَوْ أَفْطَرَ النَّاسُ، وَلَكِنْ يَخْرُجُ مَعَهُمْ لِئَلَّا يَتَّهِمُوهُ وَلِئَلَّا تَقَعَ الْفِتْنَةُ.»

.

Wer Gewissheit hat, dass es (noch) ein Tag aus Ramaḍaan ist, dem ist es nicht erlaubt, das Fasten zu brechen – selbst wenn die Menschen (ʿIid) brechen. Doch er soll mit ihnen hinausgehen, damit sie ihn nicht verdächtigen und damit keine Fitna entsteht.“ (Ibn ʿAabidiin, Radd al‑Muḥtār 2/166)  .

 

«وَيُتَابِعُهُم فِي الظَّاهِرِ فِي الشَّعَائِرِ لِأَنَّ مُخَالَفَتَهُمْ تُفْضِي إِلَى الشِّقَاقِ.»

.

„Und man folgt ihnen äußerlich in den öffentlichen Symbolhandlungen (Schaʿaaʾir), denn ihre Abweichung würde zu Spaltung führen.“ (Radd al‑Muḥtaar 2/174)

 

In westlichen Ländern ohne Qaaḍii folgt man seinem eigenen Yaqiin.

.

"Aber wenn die MehrheitʿIid [am falschen Tag] feiert, ist es erlaubt und empfohlen, am Gebet teilzunehmen, um Fitna und Spaltung zu vermeiden. Man kann fasten und trotzdem 'Iid beten." (Bemerkung: Hhanifi-Mufti Muhammad ibn Adam al‑Kawthari (UK) sagt, dass Telesekop-Sichtungen des Hilaals gültig seien)

 

Es gibt Gruppen, welche die Sichtung des Hilaals mit freiem Auge für nicht notwendig halten:

.

.

  Der Monat Ramadaan beginne bzw. ende dann, wenn die größte (meist ethnische Gruppierung) dies mitteilt, ungeachtet einer Sichtung des Hilaals; dass ist mit Abstande die größte Gruppe. Wenige unter ihnen haben ein Interesse.

ob das stimmt oder nicht.

  Man müsse den Hilaal nicht sehen, denn Ruujja (sehen) bedeute in diesem Fall "wissen" und nicht das physische Sehen und das Suchen des Hilaals sei keine Ibaadah; man sehe ja auch auf die Uhr und nicht auf den Sonnenstand um zu wissen wie spät es ist; früher konnte man den Monatanfang nicht berechnen. Eine Reihe von Staaten (z.B. Türkei, Saudi Arabien) folgt Berechnungen.

.

  Wenn im Heimatland der Ramadaan bzw. 'Iid ist, dann soll der emotional-ethnischen Zugehörigkeit gefolgt.

.

.

  Die Sichtung des Hilaals sei mit einem Teleskop im Sinne von "Taqwiyat al‑Bassar" ist gültig, denn dies sei wie das Sehen mit einer Brille und daher nur eine Sichtverstärkung bzw. eine Vergrößerung von etwas was tatsächlich [als astronomisches Objekt] existiert; z.B. Karachi-´Fatwa

Mufti Taqii Uthmaani sagt dazu ausdrücklich: „Wenn der Hilaal mit dem freien Auge nicht sichtbar ist, ist die Sichtung [mit dem Teleskope] nicht gültig.“

 

Wenn es ohnehin das gleiche sei wie das Sehen mit der Brille, dann solle man doch den Hilaal mit der Brille suchen: Das Sehen des Hilaal mit dem Teleskop erinnert mich an das Beten hinter einem Imaam am Bildschirm, den es als Mensch (Bildschirmobjekt) wirklich gibt. Die Sichtbarkeit des Mondes mit CCD (image processing) gelte als Monatanfang; ich kenne zwar keine Fatwaa eines Muftis die dies als gültig erklärt, doch beruht es genauso auf dem bereits beleuchteten astronomischen Objekt namens Mond.

..

  Anfang und Ende des Ramadaan müsse weltweit am "selben Tag" stattfinden, womit allerdings das christliche Datum (Sonnenkalender) gemeint ist.

.

  Die größte lokale Organisation bestimmt in Daaru-l-Kufr den Beginn und das Ende des Ramdaan.

.

.

  Sichtungsmeldungen aus Saudi-Arabien seien zu folgen ..... "saudi-moonsighting" warum ist unklar.

.

  Das Datum ist nicht wichtig, sondern nur die Absicht, ähnlich den Katholiken, welche "fasten" indem sie auf Fleisch "verzichten" und dafür Fisch essen; nur das "Verzichten" sei das Wesentliche.

.

 vermutlich gibt es noch weitere Definition.

 

 

Wer will es besser machen als Rasuulullah ?

.

Die Sichtung des beleuchteten "astronomischen Objekts" mit Teleskop ist vermutlich ein emotionales Erlebnis. Dass aber diese Sichtung keine rechtliche Grundlage darstellt - um den Ramaḍaan zu beginnen oder zu beenden - ist vielen unbekannt und so verdrängt die Teleskopsichtung die Sunnah, also die Sichtung des Hilaals mit freiem Auge und nicht eines astronomischen Objekts.

 

.

Eile ist vom Schaitdaan  العَجَلَةُ مِنَ الشَّيْطَانِ

.

Allah hat die Sichtung mit freiem Auge durch die Sunnah festgelegt und niemand sollte versuchen dieser Bestimmung Allahs mit einem Teleskop oder Berechnung zuvorkommen. Das optische Gerät zeigt etwas, das Allah dem Auge noch nicht sichtbar gemacht hat. Nur das Sehen des Hilaals (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال) mit freiem Auge entspricht der Sunnah und das ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von Beginn bzw. Ende des Ramdaan bzw. aller anderen Monate. In der Zeit des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال)" nur das Sehen mit freiem Auge bedeutet und niemand dachte an Teleskope, Berechnungen, Sichtungsmeldungen im Internet und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des Hilaals.

 

Rechtschulen

...... unterscheiden sich bzgl. der gültigen Hilaalsichtung nur insofern, dass Imaam Abu Hhaniifa und Imaam Schafii das Ende des Ramaḍaan an die Sichtung des Hilaals (bei guten Sichtverhältnissen) von vielen Muslimen verlangten - es sei denn, es gibt nicht so viele an einem Ort oder die Sichtverhältnisse sind schlecht - dann reichen zwei Gerechte; andernfalls sind dreißig Tage zu fasten. Imaam Malik und Imaam Hanbal haben zwei Sichtungen (bei guten Sichtverhältnissen) als genügend erklärt.

 

 

Das Zeit-Raum-Fenster für gültige Sichtungsmeldungen:

.

Hhadiith: Der Prophetﷺ fastete mit den Menschen. Dann kamen zwei Beduinen und sagten: Wir haben gestern den Hilaal gesehen.“   Der Prophet fragte sie nach ihrem Glauben. Als sie bestätigten, dass sie Muslime sind, ordnete er den Menschen an, das Fasten zu brechen und am nächsten TagʿIid zu feiern. Das Zeitfenster einer Sichtung hat In der Zeit des Gesandte Allahs  keine Bedeutung gehabt, denn die anwendbaren Sichtungsmeldungen konnten maximal von einem Tagesritt stammten und diese Entfernung hat kein Auswirkung auf die Gültigkeit einer "später von woanders" eintreffenden Sichtungsmeldung. Keiner der frühen Gelehrten dachte an einen globalen Raum wenn sie sagten, dass die Sichtung vor Ssalaatu-u-Ischaa' " irgendwo" stattgefunden hat. Die Frage nach "globaler" Sichtung bedeute für die frühen Gelehrten etwas anders wie heute. Wenn eine Sichtung des Hilaal irgendwo statt fand bevor die Zeit von Ssalatu-l-Ischaa an einem bestimmte Ort begonnen hat, aber die Nachricht dieser Sichtung vor dem Beginn von Fadschr (Morgendämmerung) eintrifft, dann ist für dich (und die anderen Muslime in diesem Gebiet) morgen früh 'Iid, auch wenn du bereits ʿIschaaʾ, Trawihh und Witr gemeinsam verrichtet hast, denn die Nacht zählt für den Fastenden noch zum Ramadaan. (Radd al‑Muhhtaar, al‑Hidaayahal‑Fataawaa al‑Hindiyyah).

 

Österreich

Je weiter westlich, desto stärker entwickelt sich die Beleuchtung des Mondes. So kann es sein, dass der Hilaal in Asien noch nicht gesehen wurde, doch später - wenn etwa in Afrika die Sonne untergeht - kann der Hilaal bereits sichtbar werden war weil er dort bereits stärker beleuchtet ist. In Österreich - sofern es noch keine Hilaal-Sichtungen mit freiem Auge bekannt sind - kann es hilfreich sein, die Mondsichtung Marokko's abzuwarten, vorausgesetzt diese fand vor Beginn des Ssalaatu-l-Ischaa in Österreich statt. 'Ischaa beginnt im Hanafi‑Madhhab dann, wenn die Schafaq Abyad (weiße Dämmerung) vollständig verschwunden ist. Man kann also bis zur Morgendämmerung (Fadschr) warten ob eine Meldung der Marokkanischen Hilaal-Sichtung eintrifft, sofern sie vor dem Österreichschen beginn von Salatu-l-'Ischaa gemacht wurde. Nachstehend die Monate, in welchen marokkanische Mondsichtungen (im Sinne des Zeitfensters) anwendbar sind:

 

  Sichtung vor Ischaa':  März, April, Mai, Juni, Juli, August, September (Marokko‑Sichtung liegt deutlich vor Ischaa' in Österreich)

 

  Sichtung im Grenzbereich: Oktober 82–92 min nach Sonnenuntergang in Graz (je nach Methode kann das genau um Ischaa' herum liegen).

 

  Sichtung nach Ischaa' November, Dezember, Januar, Februar (Marokko‑Sichtung liegt in diesen Monaten erst nach dem Beginn von Österreichs Ischaa').

 

Teleskopsichtungen und die Eile

.

Teleskopsichtungen liefern Kenntnisse einer vorhandenen Beleuchtung des Mondes, die meist vor dem Zeitpunkt einer Sichtung des Hilaals mit bloßem Auge liegen und damit die 'Illah (Rechtsgrundlage) (Grundlage, auf der ein Urteil basieren kannverändern und das ist im Ussuulu-l-Fiqh nicht erlaubt. Wozu also die Eile bei der Mondsichtung? Wozu Teleskope? Die Kenntnis von einer Mondbeleuchtung - die etwa durch optische Hilfsmittel oder Berechnungen gewonnen wird - bildet keine Rechtsgrundlage ('Illah) um den Beginn-, bzw. das Ende des Ramaḍaan (oder eines anderen Monats) festzustellen. Nur das Sehen des Hilaals mit freiem Auge, so wie es der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allah seien auf ihm - und seine Ssahhaabah praktizierten und woran sich die Ummah über tausend Jahre gehalten hat ist die Rechtsgrundlage. Mit dem Aufkommen optischer Hilfsmittel und astronomischer Berechnungsmethoden hat Schaitdaan zur Eile gedrängt und Muftis wurden davon nicht verschont, ganz abgesehen von "islamischen" Organisationen oder Regierungen, die für Berechnungen ihre Gründe haben.

 

Das Teleskope mit einer Brille vergleichen?

.

Im Fiqh gilt: Qur’aan‑ und Hadith‑Worte müssen so verstanden werden, wie sie zur Zeit des Gesandten ﷺ Allahs verstanden wurden. Daher bedeutet „wenn ihr ihn seht“ ausschließlich das Sehen des Hilaal mit freiem Auge, nicht das Gewinnen von der Kenntnis über die Beleuchtung des Mondes mittels Teleskop. Einige heutige Gelehrte und Muftis begehen einen Fehler, wenn sie die durch Teleskope gewonnene Kenntnis eines bereits beleuchteten Mondes der tatsächlichen Sichtung dieser Beleuchtung mit freiem Auge gleichsetzen, indem sie Teleskope mit einer Brille vergleichen, obwohl eine Brille nur eine Sehschwäche ausgleicht, während ein Teleskop ein völlig anderes Prinzip nutzt. Sie reduzieren das „Sehen“ auf ein physikalisches Netzhaut‑Ereignis und verändern damit die rechtliche 'Illah (Grundlage). Dadurch wird denjenigen, die der Sunnah des "freien‑Auge‑Sehens" folgen, die rechtliche Grundlage (‘Illah) - also das Folgen der Sunnah  - medial „entzogen“: In den Medien heißt es dann: „Der Hilaal wurde gesichtet“, obwohl nur ein Teleskop eine Beleuchtung erkannt hat. Viele Muslime freuen sich daraufhin und nehmen an, dass nun ‘Iid sei. Während sich dann die Mehrheit emotional auf das Fest vorbereitet, besteht bei dieser Mehrheit kein Interesse, den Unterschied zwischen Teleskopsichtung und Sichtung mit freiem Auge zu verstehen oder überhaupt zu wissen, was ‘Illah (rechtliche Grundlage) bedeutet. So verdrängt das kulturelle Erlebnis von ‘Iid die Sunnah  Schar'iiah.

 

Taqwiyat al‑Bassar تقوية البصر  (Stärkung, Kräftigung, Verbesserung des Sehens)

.

Es gibt keinen traditionellen Gelehrten, der den Begriff taqwiyat al‑bassar“ jemals verwendet hätte; es ist ein moderner Rechtfertigungsbegriff. Früher gab es keine optischen Hilfsmittel die eine solche Rechtfertigung nötig gemacht hätten; Heute jedoch wird mit dem Begriff „taqwiyat al‑bassar“ den "traditionellen Gelehrten" die Teleskopsichtung des Hilaals in die Schuhe geschoben. Warum nicht gleich sagen, hätte der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - eine Teleskop gehabt, dann .....

 

 

In den vier Madhaahib

ist die ʿIllah für die Festlegung des Monatsbeginns nicht "das Wissen von einer Existenz eines bereits minimal beleuchteten Mondes", sondern nur das tatsächliche Sehen des Hilaals mit freiem Auge, weil das die Sunnah ist. Das heißt, dass die rechtsbegründende Ursache ('Illah) für den Beginn des Monats nur die tatsächliche Sichtung des Hilaals, also wenn der Mond bereits so stark beleuchtet ist, dass er mit freiem Auge als "Hilaal" gesehen werden kann.

 

Imaam Malik warnt,

dass religiöse Handlungen ('Ibaadah) nicht „verbessert“ werden dürfen, indem man mehr tut als der Prophetﷺ, weil darin die gefährliche Versuchung liegt zu glauben, dass die eigene Wahl besser sei als die Wahl Allahs und Seines Gesandten: Muusaa ibn Muhhammad az‑Zubayrii berichtete uns, az‑Zubayr berichtete, dass Muhhammad ibn Ahaak und andere berichteten, dass ein Mann zu Maalik ibn Anas kam und sagte: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Vom Miqaat, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) festgelegt hat und von dem er selbst den Ihhraam begonnen hat.“ Der Mann sagte: „Und wenn ich von einem weiter entfernten Ort den Ihhraam beginne?“ Maalik sagte: „Ich sehe das nicht so.“ Der Mann sagte: „Was missfällt dir daran?“ Er sagte: „Ich fürchte für dich die Fitnah.“ Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin, wenn ich das Gute vermehre?" Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht eine Fitnah trifft oder sie eine schmerzhafte Strafe trifft.‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63). Und welche Fitnah ist größer, als dass du dich mit einem Vorzug auszeichnest, mit dem sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht ausgezeichnet hat?“

In der Überlieferung heißt es: "Ein Mann sagte zu Maalik ibn Anas: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Von dort, wo der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Ihhraam begonnen hat.“ Der Mann wiederholte die Frage mehrmals. Er sagte: „Und wenn ich darüber hinausgehe?“ Maalik sagte: „Tu das nicht, denn ich fürchte für dich die Fitnah.“

Der Mann sagte: „Und was für eine Fitnah soll darin liegen? Es sind doch nur ein paar Meilen, die ich hinzufüge.“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln…‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).“

Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin?“ Maalik sagte: „Und welche Fitnah ist größer, als dass du meinst, deine eigene Wahl sei besser als die Wahl Allahs und Seines Gesandten?"

 

Und wo der Befehl kam, der Gemeinschaft zu folgen, ist damit gemeint, dem Recht zu folgen und es zu befolgen – auch wenn diejenigen, die an der Wahrheit festhalten, wenige sind und die Widersprechenden viele. Denn die Wahrheit ist das, worauf die erste Gemeinschaft – der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) und seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen – war. Und es wird nicht auf die Vielzahl der Leute des Falschen nach ihnen geschaut. (al-Ba'ith al-Hatheeth, Seite. 21-22 - Abū l‑Qaasim Schihaab ad‑Diin ʿAbd ar‑Rahhmaan ibn Ismaaʿiil ibn Ibraahiim al‑Maqdisii ad‑Dimashqii, bekannt als Abuu Schaama (gestorben 665 H.)

 

 

"Fitnah vermeiden zu wollen

kann nur dann ein Grund sein sich für einen bestimmten Handlungsweg zu entscheiden, wenn zwei Handlungswege erlaubt sind, denn die gesamte Schar'iijah ist Maslahah (Nutzen), sei es in dieser oder der nächsten Welt. Wenn man dabei aber eine Regel bricht, - z.B. am Ssalatu-l-'Id in Daaru-l-Kufr teilnimmt obwohl der Hilaal noch nicht mit freiem Augen gesehen wurde - in dem Glauben, dass in diesem Fall das Brechen der Regel ein Maslahah (Nutzen im Sinne von Fitnah vermeiden) sei - bedeutet dies, dass man es besser als Allah wüsste, wo der wahre Nutzen liegt." (Maulvi Muhammad Yusuf)

 

 

Kurayb reiste nach Madinah

und kam dort Samstagabend an. Er sagte zu Ibn ʿAbbaas: „Die Leute in Schaam (heute Syrien) haben gestern gefastet und Muʿaawiya auch.“ Ibn ʿAbbaas antwortete: „Wir haben ihn erst heute gesehen, und wir fasten nach unserer Sichtung. So hat uns der Gesandte Allahs - alaihi salaam - befohlen.“ [Damaskus - Madinah liegt ca. 1.300–1.400 km Kamelroute auseinander (also nicht im Sichtungsfenster) und die Aussage "gestern" bedeutet hier nicht, dass Kurayb nur einen Tag unterwegs war; er kam wohl erst Wochen später an.]

 

Astronomische Programme

.

erstellen präzise Berechnungen von der Position und der Beleuchtung des Mondes und lassen vermuten, wann - je nach Örtlichkeit und Zeit - eine Sichtungen mit freiem Auge oder nur mit Teleskop möglich werden könnte bzw. solche Sichtungen auszuschließen sind. Keineswegs aber sind sie ein Ersatz für die tatsächliche Sichtung des Hilaal mit freiem Auge. Für astronomische Darstellungen, Erklärungen, Meldungen von Mondsichtungen mit freiem Auge, Teleskop-, und CCD-Hilaalbildern siehe z.B. .mondsichtung.de - keineswegs aber für eine Schar'iijah-konforme Deklarationen ob der Ramaaan angefangen oder beendet sei.

 

 

Nach dem Hilaal mit dem Teleskope Ausschau zu halten um ihn letztlich mit freiem Auge zu sehen.

.

Wenn jemand mit einem Teleskop den Hilaal sucht mit der Absicht ihn danach mit freiem Auge zu bestätigen, dann ist das 'Ibaadah. Moderne computergesteuerte Teleskope können sich allerdings automatisch auf die Position des astronomischen Mondes einstellen und dann ist das eher keine Suche mehr. Ich kann mich erinnern - das ist wohl über 25 Jahre her - in die nahen Berge gefahren zu sein um mit dem Fernglas (Feldstecher) zwischen den Wolken am Horizont den Hilaal zu suchen und - falls gefunden - ihn danach auch mit freiem Auge zu sehen. Die Sichtung mit Fernglas ist uns nur selten gelungen, aber wenn, dann war der Hilaal darauf auch mit freiem Auge zu sehen.

 

Muhammad Abu Bakr Müller  1447 /2026

 

 

 

Beispiel einer irreführenden Fatwaa zur Sichtung des Hilaal mittels Teleskop

 

 

318 

“Cesarean Moon Births” Teil 1  (pdf)  von  Hamza Yusuf ....... [diese Artikel wurde noch vor den Teleskopsichtung geschrieben un betrifft nur Berechnungen,.. ]

This paper addresses the current debate over determining the beginning of the lunar month by moon sighting with the physical eye or by using mathematical calculation. It will attempt to explain the reasons for the debate, the positions taken in the past, and my own personal conclusions about the matter. Due to the complex nature of the argument, it assumes some level of knowledge of traditional juristic reasoning, but some terms will be explained in order to facilitate an understanding for the average Muslim. The astronomical information will be accessible to the lay reader.

 

 318 

“Cesarean Moon Births” Teil 2 (pdf) von  Hamza Yusuf ........  [diese Artikel wurde noch vor den Teleskopsichtung geschrieben un betrifft nur Berechnungen,.. ]

This paper addresses the current debate over determining the beginning of the lunar month by moon sighting with the physical eye or by using mathematical calculation. It will attempt to explain the reasons for the debate, the positions taken in the past, and my own personal conclusions about the matter. Due to the complex nature of the argument, it assumes some level of knowledge of traditional juristic reasoning, but some terms will be explained in order to facilitate an understanding for the average Muslim. The astronomical information will be accessible to the lay reader.

 

.