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		 Islamische 
		Kirche  | 
		Sekten   
			 529 
			
			Die 
			Irrlehren der islamrechtlich illegalen "Islamische Kirche" (IGGiÖ) ... 
					. 
			Die Identität der IGGiÖ hat sich  - nach österreichischem Recht, in Anlehnung an das 
			Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Staat - entwickelt. Wenngleich sich 
			die IGGiÖ -amtlich gesehen - als Körperschaft bzw. "Glaubensgemeinschaft" konstituiert 
			hat, so ist sie ihrer Struktur nach eine Kirche und das ist 
			islamrechtlich völlig illegal. Wenn ein Muslim den Islam als 
			Kirchenstruktur akzeptiert oder damit verwechselt, beginnt die 
			Akzeptanz einer 
			amtlich qualifizierte "Priesterschaft", und führt aus dem Islam 
			hinaus. Sofern Muslime die sprachliche Fähigkeit haben, sollten 
			sie sich mit der Verfassung 
			(Glaubenslehre) dieser Islamischen Kirche (IGGiÖ) auseinandersetzen, 
			denn darin finden sich noch weitere indirekte Leugnungen des Islam. Die 
			Kirchenmitglieder haben meist keine Ahnung von dem was sie 
			unterschrieben haben und können allein aus sprachlichen Gründen die 
			Irrlehren der IGGiÖ nicht lesen. Ich habe im Folgenden die 
			wichtigsten Irrlehren der IGGiÖ erklärt. .... 
			
			weiter   
			Was 
			einzelne Aktivitäten bzw. interne Strukturen der 
			
			Islamischen Kirche (IGGiÖ / IK) betrifft - wie etwa 
			interne Wahlregeln, ethnischer Lobbyismus, Kirchensteuer, Islamische 
			Religionslehrer, Friedhofs-, bzw. Moscheegenehmigungen usf. -  
			bin 
			nicht darauf eingegangen, da diese Angelegenheiten im Vergleich zu den Irrlehren der 
			Islamischen Kirche unwichtig 
			sind. Ich habe hier nur die Punkte hervorgehoben, welche dem Islam (Glaubenslehre 
		von 'Ahlu-s-Sunnah 
	wa-l-Dschama') nicht entsprechen; die überlieferte Glaubenslehre kann z.B. im Buch: 
			
			 Al-Aqidah al-Tahawiyyah
			(Glaubenlehre 
			des Imaam at-Tahawi) 
			
			kurz zusammengefasst nachgelesen werden.     
	Allgemein:   
			Die Irrlehren der Islamischen Kirche (IGGiÖ): 
		
		
		Einen 
		Kirchestatus einnehmen.
		
		Die 
		Bezeichnung "Glaubensgemeinschaft" ist falsch, da auch Gruppen mit 
		Glaubenslehren vertreten werden, die nicht zu den Muslimen zählen und daher 
		von einer Glaubensgemeinschaft nicht die Rede sein kann.
		
		Einen 
		Alleinvertretungsanspruch für alle Muslime (Österreichs) zu beanspruchen 
		hat im Islam keinen Platz und 
		ist mit dem Anspruch des Islamischen Staates (IS) vergleichbar, 
		da sich diese Gruppierung ebenfalls als Alleinvertretung sieht.
		
		Das 
		Ernennen, Zustimmen, bzw. Akzeptieren von "Geistlichen" bzw. "Seelsorgern" (Priestern) 
		mit oder ohne staatlicher Beamtung ist im Islam verboten, da es keine Priester 
		im Islam gibt.  
		
		Das 
		Akzeptieren oder Anmass
en der Kontrolle über Moscheen und/oder Friedhöfe 
		ist Unterdrückung der Rechte vieler Muslime.
		
		Die Aufnahme in den Islam (Konvertierung) von der Mitgliedschaft in die Islamische Kirche 
		(IGGiÖ) 
		abhängig zu machen ist 
		Kufr 
		(Islamleugnung).
		
		Die 
		Zugehörigkeit zum Islam von einer Mitgliedschaft 
		in der IGGiÖ abhängig zu machen (oder zu so einer Junktimierung durch 
		Ungläubige zuzustimmen) ist Kufr (Islamleugnung) und Sektenwesen.
		
		Muslime 
		in "Strenggläubige" oder "Praktizierende" zu teilen, widerspricht dem 
		Islam grundlegend. Entweder ist jemand gläubig und daher ein Muslim oder ungläubig und 
		daher kein Muslim (Kafir) und dazwischen gibt es nichts. Gläubige können 
		zwar mehr oder 
		weniger sündig sein, doch alle bekennen sich zum Gesetz Allahs ohne 
		Unterschied und wenn sie denken, dass dem nicht so sei, dann sind 
		sie keine Muslime auch wenn sie sich kulturell gesehen so fühlen 
		und auch so nennen, fasten und in die Moschee gehen. 
		Jemanden eine Bescheinigung über seine "Strenggläubigkeit" auszustellen 
		ist daher Lüge und hat keinen Platz im Islam, wird aber von der IGGiÖ 
		praktiziert. Wer gläubig ist, also Muslim, der braucht keinen Ausweis als 
		"Strenggläubiger".
		
		Demokratie, als 
		dem Islam entsprechend darzustellen ist nicht nur blanker Unsinn, sondern eine indirekte Leugnung des Islam, denn 
		Demokratie ist 
		eine andere Religion bzw. längst zu einer 
		Religion mutiert.  
		
		Religion und Politik 
		sind (nicht nur) für Muslime grundsätzlich untrennbar. Damit aber Islam von Politik 
		getrennt werden kann, hat bereits der Kaiser seine muslimischen 
		Untertanen als "Islamische Kirche" (Vorläufer 
		der IGGiÖ) vergattert, denn nur eine Kirche kann von Politik getrennt werden. 
		Wer dies aber im Namen des Islam als richtig erklärt oder akzeptiert, der verleugnet die 
		Wahrheit. (Kufr)   
	Im neuesten 
	"Islamgesetz" Österreichs 1436 (2015) sind noch weitere 
	den Islam leugnende Inhalte hinzugekommen und von sen damals aktuellen Präsidenten der IGGiÖ unterschrieben 
	(als Wahrheit erklärt) worden:   
		
			
				
					
						
							
							
							
							Rechte und Pflichten der „Islamischen Glaubensgemeinschaft 
					in Österreich“ 
							
							
							Namensrecht und Schutz der religiösen Bezeichnungen   
							
							
							§ 9. 
					(1) Die Religionsgesellschaft hat das Recht, einen Namen im 
					Rahmen der in § 6 Abs. 1 Z 1 genannten Grenzen zu wählen. 
							
							(2) Die Namen der Religionsgesellschaft und der 
					Kultusgemeinden sowie alle daraus abgeleiteten Begriffe 
					dürfen nur mit Zustimmung der Religionsgesellschaft oder 
					Kultusgemeinde verwendet werden. 
							
							(3) Bezeichnungen, die geeignet sind gegenüber 
					aussenstehenden Dritten den Eindruck einer rechtlichen 
					Verbindung zu einzelnen Einrichtungen der 
					Religionsgesellschaft, einer Kultusgemeinde oder ähnlicher 
					Institutionen auss
erhalb Österreichs herzustellen, dürfen nur 
					mit Zustimmung der Religionsgesellschaft verwendet werden. 
							
							(4) Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen haben die 
					Religionsgesellschaft und jede betroffene Kultusgemeinde das 
					Recht, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur 
					Beendigung des rechtswidrigen Zustandes an den Bundeskanzler 
					zu stellen, wenn nicht strafgesetzliche Bestimmungen 
					anzuwenden sind. Über den Antrag ist binnen vier Wochen zu 
					entscheiden. 
   
	  
	Im Detail:   
	Der 
		Verfassung der Islamischen Kirche (IGGiÖ) sind u.a. folgende Irrlehren zu entnehmen:   
	Kursiv  ist der Wortlaut der 
	Verfassung wiedergegeben, und 
	[meine Erklärungen sin in Klammern].   
		
			|  
			100 Jahre  
			Islamverbotsgesetz  |  
	
	[.... das ist eine Überstülpung, mit der kein Muslim einverstanden 
	sein muss; das möchten zwar Ungläubige so haben, doch keine Muslim 
	darf so etwas behaupten oder akzeptieren; es ist ein Alleinvertretungsanspruch wie ihn etwa auch die Gruppe 
	"IS" stellt; ein typisches Sektenkennsymptom.] "......... 
	dass ihr alle Muslime/innen (ohne Unterschied des Geschlechts, 
	der ethnischen Herkunft, der Rechtsschule und der Nationalität) angehören, 
	welche in der Republik Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. 
	
			  
	
	[... Kinder von 
	muslimischen Eltern sollten Islamisch erzogen werden, in der Hoffnung, dass sie, 
	wenn sie Erwachsen sind,  
	vor zwei erwachsenen Muslimen ihren Islam bezeugen werden; es ist Kufr 
	zu glauben oder zuzustimmen, 
	dass für die Aufnahme in den Islam die Islamische Kirche (IGGiÖ) notwendig 
	sei oder auch nur 
	so einen Eindruck durch ein Abkommen mit Ungläubigen vorzutäuschen ist gegen 
	die Glaubenslehre des Islam.] "......... die Aufnahme in den Islam  von Kindern (0-14 Jahre) muss 
	von der zuständigen Islamischen Religionsgemeinde registriert werden.   
	
	[..... es ist Unglaube (Kufr) für die Aufnahme von Ungläubigen in 
	den Islam irgendeine Organisation (oder gar Kirche wie z.B. IGGiÖ) als notwendig zu betrachten oder 
	dies so darzustellen und es ist auch sprachlich 
			ein totaler Unsinn,  von einer "Aufnahme von Konvertiten in den Islam" 
	zu sprechen. Konvertiten sind Muslime und brauchen nicht mehr aufgenommen zu 
	werden. Die meisten  Sahhaabah (Prophetengefährten) waren 
	Konvertiten und sie brauchten 
			dann nicht nochmals irgendwo in den Islam aufgenommen zu werden. Die Aufnahme als Mitglied in 
			der IGGiÖ hat nichts mit "Muslim werden bzw. Muslim sein" zu tun 
	und wer auch nur den Eindruck so einer Junktimierung erweckt oder gar amtlich mit Ungläubigen 
	diese Lüge besiegelt, der leugnet den Islam. ".......dass nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Aufnahme von 
			Konvertierten in den Islam und in der Folge die Registrierung dieser 
			Aufnahme nach reiflicher Überprüfung durch den ersten Imam der 
			zuständigen Islamischen Religionsgemeinde von der Religionsgemeinde 
			verweigert werden kann.   
	
	[Abgesehen davon, dass dieser Punkt im Widerspruch zur 
	eignen Behauptung: ".... dass ihr alle Muslime angehören" steht, ist der Nachweis, dass jemand Muslim ist, grundsätzlich nur durch 
			das Sprechen der Schahaadah (Glaubensbekenntnis) oder das 
	Vorlegen eines eventuell vorhandenen schriftlichen Dokuments über die 
	stattgefundene Islambezeugung vor muslimischen Zeugen, erbracht. Zu 
			behaupten, dass eine Mitgliedschaft in irgendeinem Verein, Körperschaft, 
	Kirche, Orden usf. notwendig sei um Muslim zu sein, ist eine 
			direkte Leugnung des Islam und typisches Sektensymptom.] "....... dass der Nachweis der Zugehörigkeit zum Islam durch die 
			Bestätigung des zuständigen ersten Imams aus dem Registerbuch der 
			Islamischen Religionsgemeinde erfolgt."   
	
	 ...  dass den Islamischen Seelsorgeorganen zustehende religiöse 
	Autorität darf nur gegen Angehörige der IGGiÖ gebraucht werden und niemals 
	zum Zwecke, die Befolgung der Gesetze oder die freie Ausübung 
	staatsbürgerlicher Rechte zu hindern. 
			 .......
		In Österreich werden Islamische SeelsorgerInnen, wenn diese 
	Verfassung nichts anderes vorsieht, auf Vorschlag der Religionsgemeinde vom 
	Obersten Rat der IGGiÖ schriftlich bestellt und ermächtigt und 
	gegebenenfalls aus dem Amt entlassen. 
	[... Islamische Seelsorger sind - insbesondere diesem Kontext und  dem 
	österreichischem Sprachgebrauch nach und das zählt - das  Equivalent zu geweihten 
	Priestern der katholischen Kirche. So etwas ist im Islam nicht existent und 
	die Einführung dergleichen ist Islamrechtlich verboten und eine widerwärtige 
	Bid'ah (Neueinführung). Es 
	wäre zwar nicht ganz falsch, wenn alle Muslime metaphorisch als Seelsorger bezeichnet 
	würden, .... doch die IGGiÖ macht das Gegenteil; sie bestimmt ("weiht" 
	mit ihrer durch Ungläubige verliehenen Autorität) Islambekenner zu Seelsorgern 
	(Priestern) und kann sie auch 
	wieder exkommunizieren". Das ist die katholische Kirchenpraxis, und so 
	eine Islamfremde Praxis hat unter Muslimen keinen Platz.]   
	____________________________________________________________________   Weiteres:   
	.. 
	Die neue Glaubenslehre der IGGiÖ .. Unter dem Titel:
	
						
	[Schia ist 
keine Rechtsschule, sonder eine Glaubenslehre] widerspiegelt den Islam authentisch ..... Für den 
Wirkungsbereich der IGGiÖ kommen hierbei folgende Rechtsschulen in Betracht: a. 
Die vier sunnitischen Rechtsschulen (hanefitisch, malikitisch, schafiitisch und 
hanbalitisch) b. Zwölfer Schia (Imamiten) c. Zaiditen (Nordjemen) d. Ibaditen 
(Oman, Sansibar, Südalgerien) .....  usf., 
Hier wird Rechhtsschule mit 
Glaubenslehre verwechselt. Denn es ist die Glaubenslehre der 
	Schiiten, die im krassen Widerspruch zur Glaubenslehre von 'Ahlu-s-Sunnah 
	wa-l-Dschama' steht. Und im Widerspruch zur Glaubenslehre der Imame der vier Rechtschulen (Imaam 
	Abu Hanifa, 
		
		Imaam Malik,
		
		
		Imaam Schaf:ii und
	Imaam 
	Hanbal)  
		und vieler anderer. Abgesehen davon, dass Schiiten eben nicht Schiiten 
wegen ihrer Rechtschule 
sind, sondern wegen ihrer abweichenden Glaubenslehren, wie ich bereits im Artikel „Glaubenslehre 
- Darstellung der IGGiÖ“, wird die schiitische Glaubenslehre als den „authentischen 
	Islam“ widerspiegelnd definiert, wodurch z.B. das Verfluchen von 
	Sahhabah 
	(Prophetengefährten 
						
						- möge Allah
								mit ihnen allen zufrieden sein) 
insgeheim als richtig dargestellt wird. Jeder nur einigermass
en gebildete Muslim 
weiss
, dass die schiitische Glaubenslehre das Verfluchen bzw. Herabwürdigen von 
Prophetengefährten und insbesondere auch von Aisha
						
						(möge Allah
								mit ihr zufrieden sein) - einer Frau des 
	Gesandten Allahs  - 
beinhaltet. Trotzdem schreibt ein 
	anonymes Mitglied der IGGiÖ "...... Jede dieser 
Rechtsschulen  .Die Integrationsfalle erwähnt habe.   
Siehe   
	
	 .... Die Bezeichnung "Glaubensgemeinschaft" ist irreführend wenn 
	sich gegenseitig ausschliess
ende Glaubenslehren unter diesem Titel 
	vertreten werden. Das hat nichts mit den 
	"segensreichen unterschiedlichen Meinungen der Rechtsschulen" zu tun. 
	Entsprechender wäre also die Bezeichnung "Islamische 
	Bekenntnisgemeinschaft", denn nur das 
	Bekenntnis zum Islam ist "gemein",  was aber darunter verstanden 
	wir, geht oft weit auseinander. ... Solche Berichtigungen machen aber nur 
	dann Sinn, wenn der 
	Kirchenstatus der IGGiÖ restlos abgeschafft wäre. 
	  
	
	 .... die IGGiÖ trennt zwischen 
	"strenggläubigen" und folglich "nicht 
	strenggläubigen" Muslimen; was soll dies bedeuten? 
	Von welcher Quelle wird das abgeleitet? Auch das Akzeptieren oder Mitspielen mit dieser Trennung 
	(etwa zwecks Erleichterungen für Muslime beim Bundesheer) ist auss
erhalb des 
	Islam. Indirekt wird dadurch die Mitwirkung von Muslimen im Heer 
	der Ungläubigen legalisiert. 
	Manche Priester der Islamischen Kirche sagen zwar, sie hätten lieber die 
	Bezeichnung "praktizierende Muslime", doch 
	ist diese genauso falsch. Soll etwa ein Muslim zum Österreichischen 
	Bundesheer, so kann er als 
	priesterlich bescheinigter "strenggläubiger Muslim" andere Rechte 
	beanspruchen als ein 
	- von der IK als "nicht strenggläubig" eingestufter Muslim. Dass Ungläubige so denken ist ihre 
	Sache, doch für Muslime ist das das Akzeptieren so einer Unterscheidung 
	untersagt, denn es kommt der Bestätigung eines Irrglaubens gleich.   
	Islamrechtlich gibt es mehr oder weniger sündige Muslime, 
	jedoch unterliegen alle den selben Pflichten und Verboten; insofern gibt es 
	Islam-rechtlich 
	gesehen keinen Unterschied zwischen einem Bettler und einem Khalifen, einem 
	Mörder und einem Lebensretter. So hat etwa jeder 
	Muslim die Pflicht, fünf mal am Tag das Ritualgebet durchzuführen und für alle 
	Muslime gilt das Verbot des Verzehrs von Aas (nicht halaal-geschlachtetes 
	Fleisch und /oderSchweinefleisch usf.) und für alle gilt das Verbot, 
	Kampfeinheiten von Ungläubigen unter Treueid beizutreten oder Zinsen zu 
	zahlen (es sei denn, sie sind einen für Muslime verbotenen Zinsvertrag 
	bereites 
	eingegangen).   
	 ....
	
	Anerkennung als Muslim 
		Ich habe beobachtet, dass wenn sich Muslime bei Ungläubigen 
	um Anerkennung bemühen, dann 
	bezahlen sie für eventuelle Zugeständnisse 
	
	aqiidah-mässig einen "Preis". Dass heiss
t sie müssen einen Teil ihres Glaubens und/oder 
		ihrer Lebensweise  
	abschaffen oder so verändern, dass Ungläubige damit zufrieden sind. Grundsätzlich müssen sich die 
		Priester der Islamischen Kirche zur demokratischen Religion bekennen 
	und 
		solchen Statuten 
	unterwerfen, 
	welche "einen neu erfundenen Islam" für Ungläubige bedienbarer bzw. kontrollierbarer machen. 
	So haben etwa die IGGiÖ-Priester - wie oben erwähnt - unterschrieben, dass Konvertiten Mitglieder der IGGiÖ werden 
	müssen, um überhaupt Muslim zu sein bzw. als Muslime gelten zu können. Konvertiten und "geborene 
	Muslime" (welche es auch nur umgangssprachlich gibt), die keine IGGiÖ-Mitglieder sind, gelten nach 
	österreichischem Recht nicht als Muslime wenn sie nicht Mitglieder der 
		Islamischen Kirche (IGGiÖ) sind und haben gegebenenfalls Nachteile 
		gegenüber registrierten Mitgliedern zu befürchten. Auch hier muss gesagt 
		werden, dass wenn Ungläubige die so sehen  wollen deren 
	Sache ist, doch für Muslime ist derlei Gedankengut Islamrechtlich untersagt und 
		dies zu 
	unterschreiben führt aus den Islam hinaus. Es wird zwar meist nicht so heiss
 gegessen wie gekocht wird, 
		doch bei Bedarf kann 
		dieses Islamfremde Kirchenrecht aus der Schublade geholt werden.   
	
	 ....Dass 
	Ungläubige den Islam (als Wahrheit ablehnen) ist selbstsprechend, - dass aber diejenigen, die 
	sich zum Islam bekennen oben angeführte Verfassungsteile unterschreiben, das ist Islamrechtlich illegal. Andere Regierungen in Europa bemühen sich 
		bereits um ähnliche Kirchenmodelle 
		wie das Österreichische, doch hatten sie keinen Kaiser, der diese 
		Islamische Kirche in ihren Grundzügen vor hundert Jahren bereits begründet hätte 
		womit die Schrauben angezogen werden können. (Siehe neues Islamgesetz)   
	
	 .... Islam und die säkulare 
	Glaubenslehre der demokratischen Religion schliess
en sich gegenseitig aus und Muslime dürfen daher auch nicht  scheinbar in 
	eine säkulare Kirchenstruktur 
	schlüpfen um dadurch kurzfristige Vorteile zu erlangen, denn das wäre 
	Taqiiyah. Wenn sich aber 
	Muslime so eine Kirchenstruktur von Ungläubigen überstülpen lassen haben, dann hat 
	sich bereits ein schwerer Glaubensfehler eingenistet; es hilft dann nichts, 
	"Arabisch" und/oder "Islamische Theologie" studiert zu haben oder den 
	Qur'aan auswendig zu können. Es ist notwendig zu verstehen, dass treibende 
	Kräfte - die einst zur Konstituierung der Islamischen Kirche führten - 
	Immigranten aus Islamischen Gebieten waren, die aus wirtschaftlichen Gründen 
	nach Österreich kamen und daher den Islam als flexible Kultur definierten um 
	ihre Einwanderungsabsichten nicht zu gefährden. 
  
	
	 .... 
Moscheen sind Grundstücke im muslimischen Eigentum, 
auf welchen dann zweckdienliche Schutzbauten errichtet werden können oder auch 
nicht; grundsätzlich aber  
ist die Mosche (Masdschid) der Ort der Niederwerfung, also der mit erlaubten 
Mitteln durch Muslimen erworbener oder geerbter Boden der als Moschee 
unumkehrbar gewidmet wird.
Ein Moscheegrundstück darf z.B. nicht mit Zinsen oder gestohlenem Geld erworben 
werden. In der kulturell-christlich geprägten 
Religionslandschaft Europas, da sind Institutionen, Begriffe und Gebäude schon lange 
zusammengewachsen. So verstehen die meisten unter "Kirche" zwar ein Gebäude, doch 
eigentlich ist damit die Priester-Hierarchie 
mit den damit verbundenen Sakramenten, die nur diese spenden dürfen gemeint. Muslime  
dürfen weder so eine Struktur noch deren Sprachgebrauch übernehmen, denn dadurch 
zerstören sie den Islam. Während bei Katholiken die Hierarchie in der "Unfehlbarkeit" des Papstes 
zusammenläuft 
(ähnlich wie bei den Schiiten) und 
Anhängern der demokratischen Religion, 
wo die Hierarchie 
in einer manipulierten Mehrheit endet, endet die Hierarchie für Muslime beim 
Demütigsten. Der (längst nicht mehr existierende 
Khalifah) ist 
daher konzeptionell 
dem Dorfrichter unterstellt und daher nicht vergleichbar mit einem Papst oder 
Priester. 
  
	 ....Trennung 
von Religion und Politik 
Während der 
Katholik nur mittels geweihten Priestern am spirituellen Leben teilnehmen 
kann, da nur Priester "Sakramente spenden können" (z.B "taufen, 
verehelichen usf.) und diese Priesterstruktur auch Teil der gewachsenen Politikgeschichte 
Europas ist, gibt es dergleichen Struktur für Muslime nicht, ja das ist Muslimen strikt untersagt. Wenn nun Muslime 
in Österreich profitieren wollen, dann müssen sie sich 
dieses Kirchenmodell rechtlich (amtlich) überstülpen lassen. Sobald dann ein Muslim das 
Konzept der Trennung von Religion und Politik als richtig anerkennt, bestätigt 
er den Islam 
als Kirche. Mit der Etablierung der "Islamischen 
Glaubensgemeinschaft in Österreich" - in der jetzigen Form - hat man nicht nur den Namen "Islam" 
missbraucht, sondern hat damit - ihrer Funktion nach - eine Pseudopriesterschaft 
etabliert, welche die restlichen Muslime amtlich entmündigt. Es spielt dabei 
keine Rolle ob sich wer als Priester fühlt oder nicht.   
  
Wer diese Zusammenhänge erkennt, der kann diese "Islamische 
Kirche" nicht akzeptieren, wie auch immer deren Name oder Position im gesetzlichen 
Rahmen der Ungläubigen sein mag. Wer behauptet, im Namen 
"aller Muslime Österreichs" zu sprechen, der lügt. 
  
  
	
			Muhammad Abu Bakr Müller 
	  
	
	_________________________________________________________________________ 
	 
		Wikppedia:  
		Der Priester (lat.:
						Sacerdos) 
						existiert in einem Grossteil der
						Religionen als eine aus der Allgemeinheit 
						herausgehobene Amtsperson, die in ihrer Eigenschaft als 
						Vorsteher kultischer Handlungen eine Mittlerrolle 
						zwischen jeweiliger Gottheit und den Menschen einnimmt. 
						Das deutsche Wort Priester stammt vom griechischen 
						πρεσβύτερος,
		presbyteros ‚Ältester‘. Davon 
						abgeleitet sind auch die entsprechenden Wörter vieler 
						europäischer Sprachen. Religionsphänomenologisch und 
						soziologisch steht der Priesterbegriff jedoch im 
						Bedeutungsfeld von griech. ἱερός,
		hierós ‚heilig, 
						geweiht‘ und lat. sacerdos ‚Priester‘ (von sacer ‚heilig, geweiht‘). Das Judentum und der 
						Islam sehen keinen Mittler zwischen dem Menschen und 
						Gott vor [nicht als geweihte 
		Priester, sehr wohl aber als Lehrer. Vermittler des Göttlichen Segens], folglich gibt es bei diesen Religionen keine 
						Priester. Die jüdischen Tempelbediensteten und die 
						Islamischen Vorbeter (Imame) sind nur theologisch 
						gebildete Bedienstete [ besser wenn sie nicht 
		Bedienstete sind und ohne "theologisch"] , die bestimmte Aufgaben bei den 
						Gottesdiensten erfüllen. Im Islam können die fünf 
						täglichen Gottesdienste sowohl in der Moschee als auch 
						allein und zu Hause durchgeführt werden. Ein Vorbeter 
						ist nur dann nötig, wenn mehrere Gläubige gemeinsam 
						beten (gewissermass
en zur Synchronisation des Rituals); 
						er soll ein Mindestmass an [theologischen] Fertigkeiten 
						[Wissen für die Gebetsleitung] besitzen. |