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Dhabiihhah ذَبِيْحَة ist der Schlachtvorgang, wodurch das Fleisch halaal wird. Der Schlächter spricht unmittelbar vor dem Kehlschnitt "Bismillah" Im Namen des einzigen Gottes und bewahrheitet dabei die Bedeutung des gesprochenen in seinem Herzen. Jede Schlachtung eines Tieres muss eine rituelle Schlachtung sein, sonst ist das Fleisch nicht "hhalaal", denn Töten ist nur unter Bedingungen erlaubt.
Maschinell geschlachtete Hühner sind nicht zu essen erlaubt (hhalaal). Durch das Sprechen von "Bismillah" wird ein bereits geschlachtetes Fleisch nicht hhalaal.
Technisch gesehen werden mit dem Schnitt alle Weichteile des Halses bis zur Wirbelsäule, inklusive Trachea, Oesophagus, beide Vagal-Nerven, beide Karotisarterien und beide Jugularvenen durchtrennt. Dadurch wird die Hauptblutzufuhr zum Kopf unterbrochen. Nicht durchtrennt werden die Wirbelsäule, das Rückenmark und die inneren Gefäße des Wirbelkanals. Die Wunde klafft auf und der Blutstrom fließt ungestört heraus. Der Halsschnitt sollte nicht unterbrochen werden. Das Messer muss in seiner ganzen Länge genügend groß und scharf sein, dass es während dem Führen immer schneidet und keine Pause entsteht. Die meisten Tiere sind innerhalb 2,5 und 3,5 Minuten vollständig ausgeblutet, obwohl noch ein schwacher Blutausfluss und Tropfen bis zu 6-7 Minuten zu beobachten sein können. Bei der Mehrzahl der Tiere kann unmittelbar nach dem Schächtschnitt eine motorische Ruhephase beobachtet werden.
Betäubung vor dem Schlachten Laut Aussage eines professionellen, nicht muslimischen Fleischhauers, stehen nach dem einem Schuss mit einer Bolzenpistole nur 9 von 10 Tieren wieder auf. Ein Tier von zehn muss daher als tot betrachten werden. Daher ist diese Methode für Muslime nicht geeignet für eine rituelle Schlachtung. Das Tier muss beim Schlachtvorgang zumindest mit den Augen noch blinken um es als lebend zu betrachten.
Auszug aus einem Interview . Islaamische Zeitung: Auf Ihrer Webseite benutzen Sie die Formulierung „100% Hhalaal“. Es gibt ja viele Kontroversen um diesen Begriff „hhalal“ und die Halalzertifikate. Wie sehen Sie das aus Ihrer Warte? Suphi Kaya: Wie schon erwähnt wäre das eine Aufgabe der muslimischen Organisationen wie der Islaamischen Föderation Berlin. Wäre hier klar definiert, was „hhalaal“ aus Islaamischer Sicht ist, dann müssten sich Verbände und Gemeinden einigen und eine Fatwa erstellen, wie geschlachtet werden soll, damit es Halaal ist. So müsste dann auch Kontrollen stattfinden wie geschlachtet wird, woher die Tiere stammen, wie das Fleisch transportiert und wie es schließlich verarbeitet wird. Dann würde ein Zertifikat ausgestellt werden. Momentan jedoch hat ein jeder so ein „Halaal“-Zertifikat und diese werden sogar untereinander kopiert, weiter gereicht und ausgehängt. Oft ist es auch so, dass man zwar ein Zertifikat hat, aber das Datum abgelaufen ist und es daher ungültig ist, da man die Gebühren nicht weiter gezahlt hat und das Zertifikat nicht erneuert wurde. Das Etikett aber hängt immer noch aus, oder man hat es von woanders kopiert. So werden die Kunden getäuscht. Der Begriff „hhalaal“ wird von vielen – sogar Leuten, die den Islaam nicht praktizieren und denen das Thema nichts bedeutet – verwendet. Hier liegt auch eine Schwierigkeit für uns, denn solches Fleisch, das nicht Halaal ist, kann auf dem Markt etwa ein Euro günstiger gekauft werden. Das Problem ist, dass in Deutschland nicht hhalaal geschlachtet werden darf. Solches Fleisch findet sich oft in Dönerbuden und Restaurants. Normalerweise wird man als Kunde sagen, dass „wenn ‘hhalaal’ draufsteht, auch ‘hhalaal’ drin ist“, und das ist auch die eigentliche Haltung, nämlich dass man dem Wort Glauben schenkt. Doch leider kann man heute aufgrund der vielen negativen Erfahrungen nicht mehr so verfahren.
Ritual animal slaughter ban unites Muslims & Jews against European - 'ecofascism' – Zizek Belgium’s creeping ban on kosher and halal slaughter reeks of “right-wing ecology,” not animal rights, Slovenian philosopher Slavoj Zizek tells RT, noting that secular slaughterhouses are far greater hotbeds of animal cruelty. .... a right-wing racist measure masked by ecological concerns.
Die erfundene Tierquälerei beim rituellen Schlachten der Muslime, den das Tier wird in wenigen Sekunden bewusstlos. Beim Kopfschuss ist es manchmal Tod und gilt dann als Aas und das Fleisch darf dann nicht mehr verzehrt werden. Jede Schlachtung ist rituell, denn Lebewesen zu töten ist nur in Ausnahmefällen - etwa für Nahrung - erlaub und nicht nur zum Opferfest. Gequält werden die Tiere allerdings in den Schlachthöfen der Ungläubigen mit allerlei Vorkehrungen..
Typische Hetzartikel ... tragen zur Fehlinformation bei und schüren Emotionen gegen Muslime zwecks demokratischer Rituale, so wie einst gegen Juden. Politiker (eventuell selbst begeisterte Jäger) werden demokratisch gezwungen, etwas gegen das Schächten der Muslime (nicht der Juden) zu unternehmen, um nicht Wählerstimmen zu verlieren. Es macht Sinn sich besser zu informieren und zu wissen wer für die Muslimhetze mitverantwortlich ist.
Berichte und Videos wie Tiere in Schlachthöfen von geschultem Personal gequält werden Es gibt genügend Berichte und Videos wie Tiere in Schlachthöfen von geschultem Personal gequält werden; nicht von Einzelfällen ist hier die Rede, sondern von der systematischen Quälerei zwecks Vereinfachung beim Schlachten (Fleischproduktion). Diese Tierquälerei ist legitimiert von denjenigen, die sich über die rituelle Schlachtung der Muslime beschweren. Widerliche Tierquälenden in Schlachtbetrieben gibt es vermutlich genauso in Islaamisch geprägten Ländern, denn Profitgier stumpft ab.
Beispiele:
Fleisch Muslime sind nicht zum Verzehr von Fleisch als Nahrung verpflichtet. Wenn Gesetze der Ungläubigem das hhalaal-Schlachten unmöglich machen, dann sollte der Gläubige auf den Verzehr von Fleisch einfach verzichten. Trotzdem veranlassen Essgewohnheiten- gepaart mit Gier . zum regelmäßigen Verzehr von Aas, denn was nicht hhalaal geschlachtet wurde, dass ist Aas. Es gibt natürlich Rechtsgutachten am Fatwamarkt, welche nicht nur das in Europa vielerorts verbotene Schächten als unnotwendig erklären, sondern auch Betäubungen, maschinelle Methoden des Schlachtens und das, was von Christen geschlachtet wurde als haalaal erklären oder einfach nichtssagende hhalaal-Ettiketten aufkleben. In anbetracht dieser Umstände ist es umso wichtiger, dass Muslime selbst wissen, welches Fleisch sie essen dürfen und welches nicht. Grundsätzlich können nur zur Nahrung erlaubte Tiere können Hhalaal geschlachtet werden; so sind z.B. Schweine, Esel und Raubtiere grundsätzlich verboten (hharaam). Fische werden nicht geschlachtet und gelten durch ihren Erstickungstod an der Luft als Hhalaal. Alle erlaubten Tier müssen von einem (gläubigen) Muslim geschlachtet werden, welcher die Regeln des Schlachtens kennt. Das Tier muss hhalaal erworben worden sein - also etwa nicht gestohlen oder mit einem Zinskredit gekauft.
Das Wichtigste beim Schlachten Bevor der Gläubige dem Tier Arterie, Vene
und Luftröhre mit einem scharfen Messer durchtrennt, muss er
die Worte: "bismillah, Allahu Akbar" sprechen.
Das bedeutet, er muss im Namen Allahs schlachten,
andernfalls auch eine folgende ans sich richtige
Schlachtmethode das Fleisch nicht mehr hhalaal machen
kann. Das Tier darf vor seiner Schlachtung nicht betäubt
werden. Nach der Schlachtung (also dem Kehlschnitt, bei dem
Arterie und Vene als auch Luftröhre durchschnitten werden) soll das Tier in Ruhe ausbluten und
sich dabei möglichst frei bewegen können. Wenn die Zuckungen des Tieres
gänzlich aufgehört haben, kann das Tier prinzipiell auch von einem
Ungläubigen zerlegt
werden, wobei sehr darauf zu achten ist, dass sich am Werkzeug oder auf
Werkbänken usw. keine Blut- oder Fettreste von Nicht-halaal-Schlachtungen
befinden. Bei Massenschlachtungen gelten genau dieselben Regeln wie bei
der Einzelschlachtung. Tiere, welche anders geschlachtet werden, deren
Fleisch ist Aas und folglich nicht halaal und das Aussprechen des Namen Allahs
Ausnahmen Allah
Bei einem in der Jagd erlegten Tier, muss die hhalaal-Schlachtung nachgeholt werden, sobald der Jäger oder sein Helfer beim gestürzten Tier eintrifft, wobei dann die beschriebenen Regeln gelten, jedoch ungeachtet ob das Tier noch zu leben scheint oder nicht; bei verletzten Zuchttieren, muss das Tier für die Schlachtung aber noch eindeutig leben.
Im Falle dass ein Muslim seinen Hungertod befürchtet, und nichts anderes als Schweinefleisch zum essen finden kann, darf er die Menge, welche ihn vor dem Verhungern schützt, verzehren.
In vielen Schlachthöfen werden Tiere mit einem Lift in einen Gaskeller hinuntergelassen um betäubt zu werden; Horrorszenen an der Tagesordnung. Angeblich wird diese Methode in Italien auch für Geflügel angewanḍ. In den meisten Schlachthöfen wird Geflügel aber mit dem Kopf nach unten auf das Fliessband gehängt, so dass diese -, zwecks Betäubung - durch ein elektrisches Wasserbad gezogen wird bevor es zum rotierenden Messer weitertransportiert wird. Das meist betäube, manchmal bereits tote oder wieder von der Betäubung erwachte Tier, wird allerdings nicht immer an der richtigen Stelle vom r4otierenden Messer erfasst. Damit das Geflügel, welche mit dieser Methode „hhalaal“ geschlachtet wird auch als „hhalaal“ angeboten werden kann, drück angeblich ein Muslim den Einschaltknopf der Maschinerie und spricht dabei „bismillah“; dadurch soll das Fleisch aller am Hacken hängender Hühner „Hhalaal“ geworden sein. (Erinnert an den Jüdischen Brauch, nur am Anfang und am Ende des gesamten Schächtens ein Gebet zu sprechen; nicht für jedes Tier. Längst gibt es auch Fatwas am fatwamarkt, welche die Knopfdruck-Hhalaalisierung unerlaubter weise erlaubt. Geschäftsleute und alle die unbedingt Fleische essen wollen, sind über diese Fatwas sehr froh, denn so können sie kostengünstig Nichthhalaal als hhalaal - Hühnerfleisch“ verkaufen und Kebab produzieren. Von den Konsumenten interessieren das ohnehin kaum jemand, wenn nur hhalaal draufsteht.
Wenn durch
diese Fliess Geflügel muss - etwa so wie Schaf oder Rind – einzeln mit dem vorher gesprochenen „Bismillah“ geschlachtet worden sein um hhalaal zu gelten, denn Töten ist keine grundlegend erlaubte Handlung und wenn dann das getötete Tier gegessen werden soll ..... Also, ob nun und nach welcher Methode auch betäubt wird oder nicht, das ist eine andere Frage. Die Begründung, dass heutige Umstände einer Grosstaḍ die einzelne Handschlachtung nicht ermöglichen ist nicht wahr. Richtig ist aber, dass ein einzeln geschlachtetes Huhn wegen des höheren Arbeitsaufwandes mehr kostet als ein a, Fliessband eschlachtetes Huhn.
Beispiel vom "Fatwa-Markt": [Anmerkungen: Muhhammad Abu Bakr Müller]
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