Um in den Rechtswissenschaften (Fiqh) etwas
entscheiden zu können, greifen Gelehrte ('Ulamaaa) zwecks
Beweisführung auf Qur'aan und
Hhadiithe zurück. Dabei
beachten sie die Qualität der Echtheit
der Quelle und die Qualität der
Bedeutung
der Aussage und so kommt es zu verschieden Kombinationen kommen von
Qualitäten, wie sie in
in den
Grundlagen der Rechtsfindung
(
Hhukuumu-sch-Schar’ii
حكم الشرعي )
zusammengefasst sind.
Idschtihaad ...
bedeutet eine Rechtsentscheidungen im Sinne der
Wissenschaft der Rechtsfindung (Fiqh)
zu treffen. Absolute
(mutlaaq)
Rechtsentscheidungen
(Idschtihad) wurden
nach Beweisführung mittels Überprüfung der Echtheit und
Bedeutungen der Quellen u.a. von den Gelehrten (Mudschtahid)
der vier erhalten Rechtschulen in Übereinstimmung
(Idschm'a) getroffen.
Die Tore für diesen Bereich der Rechtsfindung sind längst geschlossen. Die
Aufgabe heutiger Gelehrter ('Ulamaa) ist
es gegebenenfalls die Beweisführungen und Begründungen der Großgelehrten
nachvollziehbar zu machen, denn dem Unkundigen erscheint bald einmal ein Rechtsspruch (Fatwa) als Widerspruch.
Was den
Qur'aan betrifft, so ist jeder Buchstabe unzweifelhaft "echt"
und bewiesen, doch gibt es manchmal Zweifel bei
Mutaschabihhaat
-Versen (Mehrdeutigkeiten eines Aajjah in der
Bedeutungen. Was
Hhadiithe betrifft, so ist
der Weg der Beweisführung deren Echtheit oft komplizierter und wurden diese
deshalb in Kategorien eingeteilt. Was deren Bedeutung im Kontext des Qur'aan
betrifft, um
in der Folge
die
Scha'iijah verlässlich
darlegen zu können, so darf diese weder dem Qur'aan noch anderen
Hadiithen und dem Verstand widersprechen. Diese Wissenschaft setzt sich
aus den "Wurzeln des Verstehens" (Usuulu-l-Fiqh) und
"Zweigen des Verstehens (Furuu' al-fiqh) zusammen. Das Resultat dieser Anstrengungen
gibt es die "rechtliche
Gebrauchsanweisungen" (Muʿaamalaat), bestehend aus Regeln für die rituelle
Anbetung
(Ibaadah)
und Angelegenheiten des sozialen Lebens, meist bekannt als Fiqh-Bücher
der jeweiligen Rechtsschule (Madhhaahib)
wie etwa
"Ma La Budda Minhu"
oder umfangreichere Werke der jeweiligen Rechtsschulen
(Madhhaahib) sind heute im Buchhandel erhältlich.
Taqliid bedeutet
heute, einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen.
.
Ja,
außer für den
Mudschtahid der in der Lage
ist, seine
Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen
abzuleiten. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid,
sollte jeder Muslim eir der Rechtsschulen folgen, ob er nun
einzelne Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das
liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht
mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid - Großgelehrter ersten
Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen
islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den
Ssahhabah
und/oder
den Tabaiuunn oder
zumindest ihren frühen Nachfolgern, muss
skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern oder
Regierungen, denkt wie im intuitiven Verständnis der arabischen Sprache der
Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der
Dschahiliijah, hat Furcht vor Allah und Liebe
zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm -
und braucht Weisheit. Und selbst wenn es so jemanden
gäbe, würde so jemand aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen, denn damit würde
nur
Fitnah
verursacht. Wer aber kein Mudschtahid, der ist verpflichtet einer
Rechtschule zu folgen, sollte also ein
Muqallid sein.
.
Um
Qur'aan und
Sunnah folgen zu
können,
ist es für alle Muslime - die ihre
Nafs (Seele) nicht
blind in den
Wald der Spekulationen und Neigungen führen wollen - verpflichtend,
einer
der vier Rechtschulen
(Madhaahib ) zu folgen.
Die Tür zum
Mutlaaq-Itschtihaad
(grundlegenden Rechtsentscheid)
ist - entgegen dem Wunschdenken diverser Sekten - längst
geschlossen.
Dies heißt nicht, dass man im Studium nicht die
Al-Ahkaam الأحكام
(Kategorien
von
Handlungen ('Amaal)
oder
der
Al-Ahhkaam
الأحكام
(Rechtkategorien)
in Bezug zu
Handlungen ('Amaal)
und der Qualitätskategorien
(Hhukmu-sch-Schar’ii)
der Beweisführungen usw. studieren sollte. Doch
all diese Studien berechtigen nicht
zur
Idschtihaad (Rechtsentscheidung) oder dem Aussuchen von
Fatwaas aus den Rechtsschulen.
.
Für
den bewussten spirituelle Wanderer (Saalik)
ist es verpflichtend, nur einer der Rechtschulen zu
folgen um sich nicht mit Spekulationen seiner Seele
(Nafs) den Weg in die "Nähe Allahs" (Qurb),
die echten Lebensqualität zu versperren.
Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen
der Rechtschulen
kann wohl den Respekt
(Adab) vor den Großgelehrten
(Mudschtahiiduun)
vertiefen und Zweifel im
Herzen (Qalb) beseitigen, doch gibt
es dabei die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit
ihrem Versand ('Aql)
sehr intelligent und erhaben erlebt und zu sich spricht:
.
"Wenn
doch
alle Rechtschulen richtig sind,
da könne sie sich doch - je
nach Umständen - das gerade "ihre richtiger oder angenehmer
scheinende aussuchen"; also jeweils der Rechtschule folgen, welche
mir
- anlassbezogen - gerade als sinnvoller, logischer usw. erscheint. Damit ist die Tür
für Spekulationen weit geöffnet und sie lässt sich dann kaum wieder
schließen.
Mit der
Nyyiah
(Absicht) das "Richtigere" zu finden, versucht der Verstand
- eventuell mit Hilfe eines Studiums der Beweisführungen der
vier
Imaame
der Rechtschulen - einzelne Entscheidungen neu zu bewerten und streut
damit unbemerkt Zweifel in sein Herz und auch von anderen, denn der
verfluchte Schaitdaan
wartet nur auf diesen beliebten, so intelligent scheinenden Schritte.
Was erlaubt ist - wenngleich nicht empfohlen - ist sich aus
Taqwa (Vorsicht,
Gottesfurcht) das
subjektiv schwerer Empfundene einer anderen Rechtschule zu
befolgen.
.
Für
Ungläubige - meist Anhänger der
demokratischen Religion und manche ihrer Nachahmer mit islamischen Namen
- gilt die
Gesetzgebung (Scha'iijah)
als
"mittelalterlich" und gehört daher aus ihrer Sicht reformiert.
Amtliche islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen
in Österreich sind daher angehalten den Islam zu "kulturalisieren" und
zu diesem Zweck
gibt es
auch "Islamische Fakultäten" - die
von Ungläubigen finanzierten und kontrolliert werden. Dort
werden die zukünftige Religionslehrer in
"theologischen Argumenten" unterrichtet um letztlich als "säkularisierte
Muslime" mit ihren Schülern z.B. an
"Schirk - Feierlichkeiten
Ungläubiger"
wie etwa Adventkranzzeremonien - unter dem Deckmantel "Kultur
kennen lernen" teilzunehmen,
sofern sie ihren Job als "Religionslehrer"
nicht verlieren wollen. Folgt der Religionslehrer aber einer
Rechtschule, dann wird er diese Irrlehren erkennen und nicht
umsetzen.
.
Irrlehren im Namen von Rechtschulen Manche denken
einer Rechtschule zu folgen, wissen davon aber so wenig, dass es
ihnen gar nicht auffällt dass ihr Folgen nur eine Behauptung
ist. Sie folgen dann Irrlehren die im Namen einer Rechtschulen
verbreitet werden - wie etwa das Zinskredite unter gewissen
Bedingungen erlaubt seien
usw.
.
Es gibt auch die Salafiaah Sekte und Ähnliche,
deren Anhänger die Rechtschulen als
Bid'aah ablehnen.
Sie haben die schöne Absicht, es wie wie die
Salaf (die
Altvorderen) zu machen und wandern dafür mit bloßen Händen zur
Quelle (Qur'aan und Sunnah) wo sie das "reine
Wasser", ungedrübt von den Rechschulen, schöpfen wollen. Sie
bemerken nicht, das was oder wo immer immer sie es schöpfen,
längst durch die Finger geronnen oder verschmutzt ist bevor sie
das Wasser zum Mund bringen können.