Taqliid geschieht mit
der Absicht dem
Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -
durch Nachahmung
zu folgen, auch dann, wenn du nicht verstehst warum etwas so in den
Rechtschulen gelehrt wird. Blind ist
derjenige, der Taqliid mit spekulieren austauscht, indem glaubt in
der Lage zu sein, "direkt Qur'aan und Sunnah zu folgen.
Taqliid bedeutete für die
Ssahhaabah, den
Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -
nachzuahmen, auch ohne dabei zu verstehen warum der
Gesandten Allahsﷺ - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein -
es so oder so gemacht oder angeordnet hat.
Heute wird der
Taqliid
der Ssahhaabah durch das Folgen einer der vier
Rechtsschulen ersetzt ohne Anspruch auf einen qualitativen Vergleich. Wer Taqliid
praktiziert, der wird
Muqallid genannt.
Irrtümlich wird Taqliid mit "blindem Folgen" übersetzt, doch
blind ist derjenige, der
seine eignen Unfähigkeit nicht "sieht" und sich deshalb einbildet, selbst fähig zu sein,
dem Qur'aan und der Sunnah ohne einer bestimmten Rechtschulen
zu folgen. Zu Tqliid
(mittels Rechtschulen)
sind alle Muslime verpflichtet, denn alle sind "blind" im Vergleich zu
den
Mudschtahids der Rechtschulen.
Für westlich getrimmte und/oder vom Wahhabismus vergiftete Muslime, ist das
aber unverdaulich, spricht es doch gegen die selbstherrliche, intelligente
Nafs.
Taqliid bedeutet
heute, einer der vier Rechtschulen
(Madhaahib)
zu folgen.
.
Ja,
außer für den
Mudschtahid der in der Lage
ist, seine
Urteile direkt von Qur'aan und Sunnah bzw. von Hhadiithen
abzuleiten. Allerdings gibt es schon lange keinen Mudschtahid,
sollte jeder Muslim eir der Rechtsschulen folgen, ob er nun
einzelne Rechtsentscheidungen versteht oder nicht. Das
liegt daran, dass die Voraussetzungen um Mudschtahid zu sein, nicht
mehr erfüllt werden können. Der Mudschtahiid - Großgelehrter ersten
Ranges (Mutlaaq 'Alim) - braucht ganz abgesehen vom Beherrschen der traditionellen
islamischen Wissenschaften - die gelebte Nähe zu den
Ssahhabah
und/oder
den Tabaiuunn oder
zumindest ihren frühen Nachfolgern, muss
skrupellos gegenüber sich selbst sein, unabhängig von Auftraggebern oder
Regierungen, denkt wie im intuitiven Verständnis der arabischen Sprache der
Zeit vor der Offenbarung und Dichtungen der
Dschahiliijah, hat Furcht vor Allah und Liebe
zum Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs seien auf ihm -
und braucht Weisheit. Und selbst wenn es so jemanden
gäbe, würde so jemand aus Weisheit keine neue Rechtschule gründen, denn damit würde
nur
Fitnah
verursacht. Wer aber kein Mudschtahid, der ist verpflichtet einer
Rechtschule zu folgen, sollte also ein
Muqallid sein.
.
Um
Qur'aan und
Sunnah folgen zu
können,
ist es für alle Muslime - die ihre
Nafs (Seele) nicht
blind in den
Wald der Spekulationen und Neigungen führen wollen - verpflichtend,
einer
der vier Rechtschulen
(Madhaahib ) zu folgen.
Die Tür zum
Mutlaaq-Itschtihaad
(grundlegenden Rechtsentscheid)
ist - entgegen dem Wunschdenken diverser Sekten - längst
geschlossen.
Dies heißt nicht, dass man im Studium nicht die
Al-Ahkaam الأحكام
(Kategorien
von
Handlungen ('Amaal)
oder
der
Al-Ahhkaam
الأحكام
(Rechtkategorien)
in Bezug zu
Handlungen ('Amaal)
und der Qualitätskategorien
(Hhukmu-sch-Schar’ii)
der Beweisführungen usw. studieren sollte. Doch
all diese Studien berechtigen nicht
zur
Idschtihaad (Rechtsentscheidung) oder dem Aussuchen von
Fatwaas aus den Rechtsschulen.
.
Für
den bewussten spirituelle Wanderer (Saalik)
ist es verpflichtend, nur einer der Rechtschulen zu
folgen um sich nicht mit Spekulationen seiner Seele
(Nafs) den Weg in die "Nähe Allahs" (Qurb),
die echten Lebensqualität zu versperren.
Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen
der Rechtschulen
kann wohl den Respekt
(Adab) vor den Großgelehrten
(Mudschtahiiduun)
vertiefen und Zweifel im
Herzen (Qalb) beseitigen, doch gibt
es dabei die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit
ihrem Versand ('Aql)
sehr intelligent und erhaben erlebt und zu sich spricht:
.
"Wenn
doch
alle Rechtschulen richtig sind,
da könne sie sich doch - je
nach Umständen - das gerade "ihre richtiger oder angenehmer
scheinende aussuchen"; also jeweils der Rechtschule folgen, welche
mir
- anlassbezogen - gerade als sinnvoller, logischer usw. erscheint. Damit ist die Tür
für Spekulationen weit geöffnet und sie lässt sich dann kaum wieder
schließen.
Mit der
Nyyiah
(Absicht) das "Richtigere" zu finden, versucht der Verstand
- eventuell mit Hilfe eines Studiums der Beweisführungen der
vier
Imaame
der Rechtschulen - einzelne Entscheidungen neu zu bewerten und streut
damit unbemerkt Zweifel in sein Herz und auch von anderen, denn der
verfluchte Schaitdaan
wartet nur auf diesen beliebten, so intelligent scheinenden Schritte.
Was erlaubt ist - wenngleich nicht empfohlen - ist sich aus
Taqwa (Vorsicht,
Gottesfurcht) das
subjektiv schwerer Empfundene einer anderen Rechtschule zu
befolgen.
.
Für
Ungläubige - meist Anhänger der
demokratischen Religion und manche ihrer Nachahmer mit islamischen Namen
- gilt die
Gesetzgebung (Scha'iijah)
als
"mittelalterlich" und gehört daher aus ihrer Sicht reformiert.
Amtliche islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen
in Österreich sind daher angehalten den Islam zu "kulturalisieren" und
zu diesem Zweck
gibt es
auch "Islamische Fakultäten" - die
von Ungläubigen finanzierten und kontrolliert werden. Dort
werden die zukünftige Religionslehrer in
"theologischen Argumenten" unterrichtet um letztlich als "säkularisierte
Muslime" mit ihren Schülern z.B. an
"Schirk - Feierlichkeiten
Ungläubiger"
wie etwa Adventkranzzeremonien - unter dem Deckmantel "Kultur
kennen lernen" teilzunehmen,
sofern sie ihren Job als "Religionslehrer"
nicht verlieren wollen. Folgt der Religionslehrer aber einer
Rechtschule, dann wird er diese Irrlehren erkennen und nicht
umsetzen.
.
Irrlehren im Namen von Rechtschulen Manche denken
einer Rechtschule zu folgen, wissen davon aber so wenig, dass es
ihnen gar nicht auffällt dass ihr Folgen nur eine Behauptung
ist. Sie folgen dann Irrlehren die im Namen einer Rechtschulen
verbreitet werden - wie etwa das Zinskredite unter gewissen
Bedingungen erlaubt seien
usw.
.
Es gibt auch die Salafiaah Sekte und Ähnliche,
deren Anhänger die Rechtschulen als
Bid'aah ablehnen.
Sie haben die schöne Absicht, es wie wie die
Salaf (die
Altvorderen) zu machen und wandern dafür mit bloßen Händen zur
Quelle (Qur'aan und Sunnah) wo sie das "reine
Wasser", ungedrübt von den Rechschulen, schöpfen wollen. Sie
bemerken nicht, das was oder wo immer immer sie es schöpfen,
längst durch die Finger geronnen oder verschmutzt ist bevor sie
das Wasser zum Mund bringen können.
Al-Din-Al-Qayyim
pdf
-
On Taqlid and Ijtihad - A Refutation of
Ibn Qayyim al-Jawziyyah‟s
Arguments against Taqlid - by Mawlana Habib Ahmad al-Kiranawi.
- There is no argument that any might bring
trying to showing the illegitimacy of taqlid except that Shaikh Kiranwi
succinctly refuted it..
429
Taqlid bedeutet,
den Rechtssprüchen eines Gelehrten ohne sich selbst das Wissen über
die ausführlichen Beweise dieser Meinungen angeeignet zu haben zu folgen.
Jeder Muslim der er nicht im Stande ist die Beweise aus Qur'aan und Sunnah
bzw. Haddiith richtig zu
verstehen, um selbh6 Urteile über irgendeine detailreiche
Angelegenheit richtig zu bilden, für den ist Taqliid verpflichtend. Dieses Verlassen auf qualifiziertes
Wissen kann man in jedem Aspekt des menschlichen
Lebens sehen: Werein Haus bauen
will oder zum Arzt gehr, verlässt sich
auf Experten. Der Kranke versucht sich nicht selbst zu
diagnostizieren, ganz zu schweigen davon, sich nach eigenem Wissen die
Medizin selbst zu verordnen, sondern er akzeptiert, was der Doktor ihm
verordnet. Manche Muslime jedoch bilden sich heute ein, Fähigkeiten zu
besitzen (wie mangelhaft sie auch sein mögen) selbst Qur'aan und Sunnah so zu verstehen, dass sie davon
Rechtsentscheidungen ableiten könnten. Ein Text von Mufti Muhammed Sajjad
145
Itjtihad &
Taqleed ...
So, the meaning of taqlid
is to follow some acts or statements while considering someone as an authority
in Shari’ah, and our knowledge of Shari’ah is NOT comparable
to his (or any where close), but his words and acts are not the last words and
statements on Shari’ah.
144
On the necessity of following qualified Islamic scholarship.
The principal of accepting the ruling of the Illustrious Ulama, the qualified
scholars of the past have been much maligned. Those choosing to safeguard their
deeni lives by accepting qualified authority are being attacked. Thieves of Deen
and their ignorant followers are accusing Muslims of being blind followers and
are even labeling Muslims unbelievers, apostates, polytheists. Because of lack
of sound knowledge as to the true position of Rasulullah SalAllahu alaihi wa
sallim and the honored Sahaaba Akram RathiAllahu anhumma ajma'een, Pseudo
scholars calling themselves " Salafi" are leading many of our Muslim
youth astray. These evil so-called Ulama attack new converts to Islam and steal
their Imaan [belief] by pretending to be Islamic scholars. |