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Furu'u Al Fiqh   فروع.الفقه    Zweige des Verstehens

 

                                                                                             Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                                                                                             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

   

 

Furuu' al-Fiqh  فروع.الفقه  (Zweige des Verstehens) bezieht sich auf die detaillierten und praktischen Aspekte der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh) wie Ssalaah, Ssaum, Zakah, Haddsch, Handelsgeschäfte, Ehe, Scheidung und vieles mehr.

In den Büchern der Rechtschulen kommt es teilweise zu unterschiedlichen Resultaten in einzelnen Angelegenheiten, jedoch nicht in Glaubensfargen ('Aqiidah). Eines der kürzesten Bücher ist z.B. MA LA BUDDA MINHU des hanifitischen Rechtsgelehrten Qadhi Thana Ullah. Diese hilfreichen Bücher sind als rechtliche Gebrauchsanweisungen (Muʿaamalaat).

  Es ist verpflichtend einer der vier Rechtschulen (Madhaab) zu folgen.

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Außer für Großgelehrte (Mudschtahiiduun) - die es vermutlich nicht mehr gibt -  ist es für alle Muslime - die ihre Nafs (Seele) nicht in den Wald der Spekulationen führen wollen, verpflichtend, nur einer der vier Rechtschulen (Madhaab) zu folgen. Die Tür zum absoluten (Mutlaaq-Itschtihaad ist gegen dem Wunschdenken vielerlei Sekten definitiv geschlossen. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem studieren der Al-Ahkaam الأحكام (Kategorien von Handlungen ('Amaal). Jeder Muslim kann sich mit den Al-Ahhkaam  الأحكام (Rechstkategorien) in Bezug zu seinen Handlungen ('Amaal) auseinandersetzen und braucht dafür keine Qualitätskategorien (Hhukmu-sch-Schar’ii) der Beweisführungen zu studieren. Nicht nur für den spirituellen Wanderer (Saalik) ist es verpflichtend nur einer der  Rechtschulen zu folgen. Die Auseinadersetzung mit den Beweisführungen der Rechtschulen kann den Respekt (Adab) vor den Großgelehrten (Mudschtahiiduun) durchaus vertiefen und Zweifel im Herzen beseitigen, doch gibt es dabei auch die Gefahr, dass sich die Seele (Nafs) mit ihrem Versand ('Aql) überlegt, dass wenn rein logisch betrachtet alle Rechtschulen richtig sind, man sich je nach Umständen aussuchen könne, welcher Rechtschule man bei welchem Anlass besser folgen soll. Damit ist die Tür zur Spekulation geöffnet und die lässt sich dann kaum wieder schließen. Mit der Absicht das "Richtigere" zu finden beginnt greift dann der Verstand in die Beweisführungen der Imaame der vier Rechtschulen ein und streut Zweifel in das Herz, denn der Verfluchte (Schaitdaan) wartet nur auf diesen beliebten Schritt. Was erlaubt ist - nicht empfohlen - ist sich das als subjektiv Schwerere Empfundene aus einer anderen Rechtschule anzueignen und dann auch dabei zu bleiben.

Für Ungläubige und deren Nachahmer mit islamischen Namen gilt die islamische Gesetzgebung (Scha'iijah) als "mittelalterlich". Islamische Religionslehrer an öffentlichen Schulen sollen den Islam "demokratisieren" und zu diesem Zweck werden zukünftige "islamische Religionslehrer" an von Ungläubigen finanzierten und kontrollierten "Islamische Fakultäten"  in "theologische Argumente" hineingezogen um letztlich als säkularisierte Muslime mit ihren Schülern an "Shirk - Feierlichkeiten" unter dem Deckmantel "Kultur" teilnehmen müssen wenn sie nicht ihren Job als "Religionslehrer" verlieren wollen.

 

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