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2.6
Reinigung von Nadschaasah
(Unreinheit)
Tdahaarah (Reinheit)
kann von hhukmi
Nadschasah
(was rechtlich als unrein gilt)
kann nicht erlangt werden
außer durch die Verwendung von reinem Wasser, das vom Himmel gefallen ist
(Regen) oder aus der Erde entspringt, wie Meerwasser, Brunnenwasser oder
Quellwasser. Das Wasser (Saft) von Bäumen und Früchten – zum Beispiel
Wassermelone, Traube oder Banane – ist nicht geeignet, etwas Unreines in den
Zustand von Tdahaarah zu bringen.
Wenn eine fremde,
jedoch reine Substanz wie Sand, Seife oder Safran ins Wasser gelangt, ist es
dschaaiz
(erlaubt), mit diesem Wasser
Wudtuu' zu verrichten
– außer, die Konsistenz des Wassers wird dadurch so verändert, dass es seine
Dünnflüssigkeit verliert oder im Verhältnis gleich wird mit der beigemischten
Substanz (z. B. ein halber Liter Fruchtsaft und ein halber Liter Wasser), oder
die beigemischte Substanz überwiegt derart, dass man nicht mehr von „Wasser“
spricht, sondern von Brühe, Rosenwasser oder Essig. Denn nach dem
Idschmaa'
(Konsens der Gelehrten) ist es nicht erlaubt, mit solch einer Flüssigkeit
Ghusl oder
Wudtuu'
vorzunehmen. Nach Imam Abu Hhanifah dürfen solche Flüssigkeiten jedoch
zur Reinigung von Kleidern verwendet werden. Die Imame Muhhammad und
Schafiʿii sind hingegen der Meinung, dass dies nicht erlaubt sei.
Rechtsstellung
.
Samen (Sperema): Wenn getrockneter und geronnener Samen von
einem Kleidungsstück abgeschabt wird, sodass nichts mehr sichtbar bleibt, gilt
das Kleidungsstück als rein.
.
Metallgegenstände:
Schwerter und ähnliche Dinge (wie ein Spiegel) können durch bloßes Abwischen
gereinigt werden.
.
Boden: Wenn der Boden unrein wird und dann
austrocknet, sodass keine Spur der Nadschaasah mehr erkennbar ist, gilt
er als rein geworden, und Ssalaah
darf an diesem Ort verrichtet werden. Jedoch ist es nicht erlaubt, diese
Erde für
Tayammum zu
verwenden.
.
Wände, Bäume, Blätter: Ziegel, Bäume und
Blätter werden durch das Austrocknen und Verschwinden der
Nadschaasah wieder rein. Wenn Blätter vom Baum fallen oder Ziegel aus der
Mauer brechen, werden sie erst durch Waschen rein. *
Rechtsstellung
.
Sichtbare Nadschaasah: Nach Imam Abu
Hhanifa gilt eine Oberfläche als rein, wenn die sichtbare Nadschaasah
vollständig entfernt wurde. Andere Imame verlangen zusätzlich dreimaliges
Waschen und, wenn möglich, Auswringen oder Trocknen zwischen den Waschungen.
.
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Unsichtbare Nadschaasah: Muss mindestens
dreimal gewaschen werden (siebenmal ist besser), jedes Mal ausgewrungen oder
getrocknet.
.
Tierhäute: Werden durch Gerbung (chemisch oder
durch die Sonne) rein.
.
Fließendes oder großes Wasser: Fließendes Wasser
oder große Wassermengen (z. B. See, Teich, großes Becken – mindestens ca. 10
Quadratfuß) werden nicht unrein wenn Nadschaasah hineinfällt oder darüber
hinweg fließt, außer das Nadschaasah verändert Geschmack, Farbe oder
Geruch.
.
Wenn ein Hund im fließenden Wasser sitzt, etwas Totes hineinfällt oder
Wasser über Nadschaasah hinweg fließt: Das Wasser wird unrein, wenn der
größere Teil davon mit der Nadschaasah in Berührung kommt; andernfalls
bleibt es rein.
.
Kleine Wassermengen werden unrein, sobald Nadschaasah hineinfällt.
.
Große
Wassermengen
.
Nach den meisten
Imamen gilt Qullatain (ca.
225 Sirs bzw. 210 Liter) als Grenze. Nach Imam Abuu Hhanifah gilt Wasser als
„groß“, wenn eine Bewegung auf einer Seite nicht sofort auf der anderen
Seite spürbar ist. Spätere Hhanifi-Gelehrte haben dies vereinfacht mit der
„10 mal 10“-Formel" beschrieben.
.
Wenn ein Tier in einen Brunnen fällt und stirbt
.
Wenn der Kadaver anschwillt oder aufplatzt, muss der Brunnen
vollständig geleert werden.
Wenn er nicht anschwillt: Bei einem großen Tier (Katze oder größer)
muss ebenfalls alles Wasser entfernt werden.
Bei drei oder mehr mittelgroßen Tieren (z. B. Vögel) gilt dasselbe.
Bei kleinen Tieren (Maus, Spatz) müssen 20–30 Eimer Wasser entfernt
werden.
Bei mittelgroßen Tieren (z. B. Taube) müssen 40–60 Eimer entfernt
werden.
Drei Spatzen gelten rechtlich a8ls eine Taube.
Und Allah weiß es am besten.
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* Ein Wasserbecken
gilt als „groß“ (und damit nicht leicht durch Nadschaasah verunreinigt),
wenn es mindestens 10 Ellen × 10 Ellen
(ungefähr 5 m × 5 m) Fläche hat und so tief ist, dass beim Schöpfen mit
der Hand der Boden nicht sichtbar wird. |