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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".


 

 

   Ghusl   غسل   rituelle Ganzkörperwaschung

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

2.3

 

Die Fardt (Verpflichtung) in Ghusl

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     1. Das vollständige Waschen des gesamten Körpers.

     2. Das Ausspülen des Mundes mit Wasser.

     3. Das Ausspülen der Nase mit Wasser.

 

 

Rechtsstellung

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Es ist Fardt für eine Frau mit geflochtenem Haar, die Haarwurzeln zu benetzen, jedoch ist es nicht notwendig, die Zöpfe zu öffnen. Wenn ein Mann sein Haar flechtet, muss er die Zöpfe für Ghusl öffnen und das gesamte Haar von den Spitzen bis zu den Wurzeln waschen.

 

 

Die Sunnah (empfohlenen Bestandteile) des Ghusl sind:

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     1. Das Waschen der Hände.

     2. Die Reinigung des Körpers von aller Haqqiqi Nadschaasah (tatsächliche Unreinheit).

     3. Die Durchführung von Wudtuu' (kleine ritueller Waschung).

     4. Das dreifache Waschen des gesamten Körpers.

     5. Wenn Ghusl an einem Ort durchgeführt wird, an dem sich das gebrauchte Wasser zu Füßen sammelt (z. B. ohne Abfluss oder geeigneter Standfläche), ist es Sunnah, die Füße nach dem Ghusl zu waschen.

 

 

Ghusl  غسل wird nach nach starker Verunreinigung (Nadschasah) notwendig, damit du wieder deine rituelle Reinheit erlangst und Handlungen, wie etwa das Ssalaah (Ritualgebet), gültig ausführen zu dürfen. Beim Ghusl muss du den gesamten Körper waschen und auch Mund und Nase spülen. Ghusl kannst du machen indem du Wasser "über den Körper schüttest, duscht oder auch gänzlich im Wasser untertauchst."

 

Selbst wenn dein Körper keine starken Verunreinigen (Nadschasah mughallatdhah  نجاسة مغلظة) hat, ist es Sunnah, möglichst kurz vor dem Ssalaahtu-l-Dschum'ah (Versammlungsgebet) Ghusl zu machen.

 

 

Die Sunnah von Ghusl

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Gemäß der Sunnah sprichst du wie vor allen Handlungen die Basmallah und wäscht dir zuerst beide Hände, die Schamgegend sowie alle Stellen des Körpers, an denen sich Nadschis und optische Unreinheiten befinden. Danach solltest du Wudt'uu verrichten und beim Waschen des Gesichts die Niyyah für den Ghusl machen. Dann schüttest du drei mal Wasser über den ganzen Körper; zuerst drei Mal über den Kopf, dann drei Mal über die rechte Schulter und dann drei Mal über die linke. Du musst sicherstellen, dass alle  Körperstellen gänzlich nass geworden sind. Beim ersten Nassmachen mit Wasser reiben: letztlich darf keine Stelle deines Körpers trocken bleiben, denn sonst gilt das Ghusl nicht.

 

Muʿalaat (Kontinuität ohne lange Unterbrechungen) im Ghusl.

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Die Körperteile sollen ohne lange Pause gewaschen werden; doch bei längerer Unterbrechung des Muʿalaat musst du das Ghusl nicht wiederholen, da es für dich als Sunnah gilt, doch wird durch längere Unterbrechung dein Adab (Disziplin) und die geistige Kontinuität verletzt. Nach Imam Malik ist Muʿalaat eine Fardt (Pflicht).

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

2.4

 

Weitere Hinweise zum Thema

 

 

Was Ghusl erforderlich macht - Ganzkörperwaschung

 

   1. Geschlechtsverkehr – unabhängig davon, ob es zu einem Samenerguss kommt oder nicht.

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   2. Samenerguss, wenn er mit Ejakulation und Orgasmus einhergeht – sowohl im Schlaf als auch im Wachzustand. Ein erotischer Traum ohne Samenerguss macht Ghusl nicht erforderlich.

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   3. Beendigung der Menstruation (Hhaidt) und des Wochenflusses (Nifaas).

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        Die gesetzliche Mindestdauer der Menstruation (Hhaidt) beträgt drei Tage, die Höchstdauer zehn Tage.

        Der Wochenfluss (Nifaas) dauert maximal vierzig Tage, hat aber keine Mindestdauer.

        Während dieser Zeit gilt jegliches Blut, außer rein weißem Ausfluss, als Blut von Hhaidt oder Nifaas.

       Die kürzeste Tduhr طُهْر (Zeit der Reinheit) zwischen zwei Menstruationszyklen beträgt fünfzehn Tage.

        Blut, das weniger als drei Tage oder mehr als zehn Tage fließt, sowie Blut, das nach den vierzig Tagen     Nifaas weiterhin kommt, wird als Istihaaza (nicht reguläre Blutung) bezeichnet und hindert eine Frau nicht daran, das Gebet (Ssalaah) oder das Fasten (Ssaum) zu verrichten.

 

 

Rechtsstellung

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      Wenn die Menstruation einer Frau länger dauert als gewöhnlich (z. B. neun Tage statt der üblichen sechs), dann gilt die gesamte Zeit bis zu zehn Tagen als Hhaidt. Sie muss kein Gebet oder Fasten nachholen (Qadhaa), aber das Fasten (des Ramadtaan) muss später nachgeholt werden. Wenn die Blutung jedoch mehr als zehn Tage dauert, dann gelten nur die ersten sechs Tage (ihr normaler Zyklus) als Hhaidh und die restlichen Tage als Istihhaadtah. Für diese Tage muss sie Gebet und Fasten nachholen.

     Für ein junges Mädchen, das zum ersten Mal ihre Menstruation bekommt und noch keinen regelmäßigen Zyklus hat, gilt eine Dauer von zehn Tagen als Hhaidt. Alles darüber hinaus ist Istihaadta.

 

 

Rechtsstellung

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    Während der Zeit von Hhaidt und Nifaas ist das Gebet ausgesetzt und muss nicht nachgeholt werden.

    Das Fasten darf in dieser Zeit nicht verrichtet werden, aber alle versäumten Fastentage müssen nachgeholt werden (Qadhaa ist Wadschib).

    Geschlechtsverkehr während Hhaidt oder Nifaas ist hharaam (untersagt), jedoch nicht während Istihhaadtah.

    Wenn die Blutung vorzeitig endet (vor dem zehnten Tag oder vor dem üblichen Zyklus), ist Geschlechtsverkehr erst erlaubt, wenn eine vollständige Gebetszeit vergangen ist, ohne dass erneut Blut kommt – als Zeichen, dass die Blutung wirklich beendet ist.

    Laut Imam Abu Hhanifah ist der Geschlechtsverkehr nach Ablauf der zehn Tage auch ohne vorherige Ghusl erlaubt. Die meisten anderen Imame sind jedoch der Meinung, dass Ghusl vorher notwendig ist.

 

 

Berührung des Qur'an

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Es ist nicht erlaubt, den Qur'aan ohne Wudtuu' zu berühren – außer er ist eingehüllt oder verpackt; man darf jedoch daraus lesen oder auswendig rezitieren.

 

Eine Person im Zustand von Dschanaabah (wenn Ghusl erforderlich ist), Hhaidt oder Nifaas darf den Qur'aan weder berühren noch rezitieren, nicht in die Moschee eintreten und keinen Tdawaaf um die Ka'abah verrichten.  Der Zustand von Dschaanaabah hindert nicht daran, Bismillah, Alhhamdulillah oder eine Du'aa zu sprechen.

 

Ende des Auszugs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

 

Weitere Details zum Thema:

 

Was Wudtuu' erfordert  -   Hhadath al-Assghar  حدث الأصغر  (kleine Ereignisse)

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         Was aus den beiden unteren Körperöffnungen ( القُبُل Vorder- oder الدُبُر Hinterausgang ) herauskommt.

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        Urin بول   Buul

        Stuhl  غائط   Ghaaitd

        Wind   ريح   Riihh

        Madhii مذي  Präejakulat (klar, dünn, tritt bei Erregung ohne Orgasmus aus)

        Wadii ودي  klebrige Flüssigkeit, Flüssigkeit nach Urin oder körperlicher Anstrengung

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        Blut oder Eiter -  wenn die Flüssigkeit über die Austrittstelle hinaus fließt.

        Rausch  (Sukr سكر)  - Alkoholkonsum (Schurb al-khamr  شرب الخمر) - Wudtuu' erst nach dem Nüchternwerden möglich.

        Schlaf  (Naum  نوم) –  außer wenn der Schlaf im Sitzen ohne anlehnen stattfand

        Ohnmacht (Ghamaa' إغماء )

        Lachen während des Ssalaah  –   ضحك في الصلاة   (wenn es hörbar wird)

        Räuspern - während des Ssalaah, nicht für den Imamm damit er gegebenenfalls rezitieren kann.

        Blut im Mund - solange es nicht geschluckt wird, Wudtuu' bleibt gültig. Wenn Blut aus einer Wunde im Mund kommt und stark fließt, kann es je nach Menge und Ort zum Verlust von Tdahaarah führen.

        Erbrechen قَيْء  wenn ein Mund voll oder mehr, wird das Wudtuu' ungültig; wenn weniger, bleibt Wudtuu' gültig - Dies gilt auch, wenn es wieder geschluckt wird oder unbeabsichtigt passiert - selbst bei größerer Menge (z. B. im Schlaf). Ein „Mundvoll“ bedeutet: Wenn man es nicht zurückhalten könnte, ohne es auszuspucken.

        Essen von Kamelfleisch

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          Vaginalausfluss

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         Äußerer Vaginalfeuchtigkeit ist  ظاهر الفرج  tdaahir (rein) - kein Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss  داخل الفرج aus Gebärmutter klar/weiß, dann ist er tdaahir (rein) - kein Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss aus einer Vene, dann ist er nadschis (unrein) - Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss Istihaadtah-Blut, dann ist er nadschis (unrein) - Wudtuu' erforderlich

         Vaginalausfluss "aus dem Inneren der Vagina" - Ifraazaat Mihbaliyyah  إفرازات مهبلية  - ist nadschis داخل الفرج  (unrein) - Wudtuu' erfordern

 

 

Was Ghusl erfordert  -   Al Hhadath Akbar الحدث أکبر  (Große Ereignisse)

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         Nadschasah mughallatdhah  نجاسة مغلظة - oder der Zustand von Dschanabah جنابة .

 

         Dschamaa'   جماع  Geschlechtsverkehr - führt zu Dschanabah جنابة  - eine spezifische Form der großen rituellen Unreinheit (Nadschasah mughallatdhah).

         Manii  مني  Sperma / Samenerguss - führt zu Dschanabah جنابة  auch ohne Geschlechtsverkehr; etwa im Traum .

         Hhaydt  حيض  Menstruationsblut ist er nadschis (unrein) erfordert Ghusl

         Nifaas  نفاس   Wochenfluss, Blutung nach der Geburt

         Istihaadtah  استحاضة   Zwischenblutung, Nicht-menstruelle Blutung außerhalb der normalen Periode. Im Zustand von Istihhaadtah  استحاضة ist Frau rituell rein Tdaahirah, muss aber für jedes Ssalah erneut Wudtuu' machen.

         Mass Mayyit  مَسّ مَيِّت   Berühren einer Leiche wenn dabei auch Nadschis (unreine Substanzen) berührt werden; Es besteht sonst keine Pflicht zum Ghusl.

         Ghusl al-Mayyit   غُسل مسّ الميّت  Waschen des Leichnams