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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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Ramadtaan 1447 (2026)

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... kann nach astronomischer Berechnung nicht früher als zu Sonnenuntergang am Mittwoch des 18. Februar beginnen, vorausgesetzt, der Hilaal (die dünne Mondsichel) wird dann von Muslimen noch vor dem Nachtgebet gesehen.

 

Der erste Tag an dem zu fasten ist, ist demnach der Donnerstag 19. Februar. Siehe mondsichtung.de

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Der Hilaal, der mit einem Teleskop gefunden wird, der kann dann auch mit freiem Auge gesehen werden; zumindest ist das meine Erfahrung. In der Zeit der Offenbarung hatte das "Sehen des Hilaals" nur das Sehen mit freiem Auge bedeutet; es gab damals keine Teleskope. Wenn für das Ende des Ramdtaan (bei klarem Wetter) der Hilaal von vielen gesehen werden muss (hanifi Fiqh), dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass viele Muslime mit Teleskopen am Horizont suchen werden.

 

Es ist (wie üblich) damit zu rechnen, dass der Beginn bzw. das Ende des Ramadtaan (z.B. von der islamischen Kirche und/oder gewissen Ländern wie etwa Türkei und Saudi Arabien) einen Tag zu früh - nämlich ohne dass der Hilaal gesichtet wurde - angesagt wird, was freilich eine Bidah ist.

 

Sensation: Die islamischen Kirche (IGGÖ) hat - seit vielen Jahren der Falschankündigungen - diesen Ramadtaan den richtigen Tag mitgeteilt.

 


 

 

Muss ein Muslim in Österreich Mitglied der" Islamischen Kirche" (IGGÖ) sein um einen Gebetsverein zu betreiben?

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Nein,

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doch wird dies von Behörden widerrechtlich so gehandhabt. Der Staat darf religiöse Gruppen nicht dazu zwingen, sich einer bestehenden Religionsgesellschaft anzuschließen. "Jeder Gläubige hat gemäß § 9 EMRK und Art. 14 StGG das Recht, seine individuelle Religionsfreiheit, sowie unabhängig von einem Zusammenschluss in eine juristische Person mit Gleichgesinnten seine kollektive Religionsfreiheit wahrzunehmen."

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Jeder Muslim darf seinen Glauben sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen ausüben – und zwar auch dann, wenn diese Gruppe keine anerkannte Kirche (z.B. IGGÖ usw.) bzw. juristische Person ist.

 

1. Individuelle Religionsfreiheit

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Das ist die Freiheit des Einzelnen, also jedes Menschen persönlich. Dazu gehört: eine Religion zu haben oder nicht zu haben, sie zu wechseln, religiöse Überzeugungen zu bilden, religiöse Handlungen zu setzen (beten, Symbole tragen, Rituale ausüben). Diese Freiheit steht jedem Menschen für sich allein zu – unabhängig von Organisationen oder Kirchen.
 

2. Kollektive Religionsfreiheit

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Das ist die Freiheit, gemeinsam mit anderen Religion auszuüben. Wichtig ist hier der Zusatz:  „unabhängig von einem Zusammenschluss in eine juristische Person“ Das bedeutet: Man muss keine anerkannte Religionsgesellschaft, keinen Verein, keine Kirche, keine formelle Organisation gründen oder angehören, um gemeinsam Religion auszuüben. Auch lose Gruppen, Gebetskreise oder informelle Gemeinschaften sind geschützt.
 

3. Warum wird das betont?

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Weil der Staat nicht verlangen darf, dass religiöse Gruppen eine bestimmte Rechtsform haben müssen, um ihre Religion gemeinsam auszuüben.Das schützt insbesondere: neue religiöse Bewegungen, kleine Gruppen, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, informelle Glaubensgemeinschaften. Der Staat darf also nicht sagen: „Ihr dürft nur gemeinsam beten, wenn ihr Mitglied einer anerkannte Kirche (z.B. IGGÖ) seid.“
 

4. Rechtsgrundlagen § 9 EMRK

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Schützt: Gedanken‑, Gewissens‑ und Religionsfreiheit, individuelle und kollektive Ausübung, auch in Gemeinschaft mit anderen Art. 14 StGG. Schützt: Glaubens‑ und Gewissensfreiheit, Gleichstellung der Religionsgesellschaften, Ausübung der Religion im privaten und öffentlichen Bereich.
Die Rechtsansicht der Beschwerdeführerin (IGGIÖ), dass auch schon nach der bisherigen Regelung in der Verfassung der Beschwerdeführerin, die (freiwillige) Eintragung des Religionsbekenntnisses „Islam“ bei den Meldebehörden, die Mitgliedschaft bei der Beschwerdeführerin nach sich ziehe, ist verfehlt und wurde im Rahmen der Verfassungsänderung der Beschwerdeführerin im Jahr 2016 auch erörtert (siehe BKA-... und BKA-...).

Aus dem bloßen Bekenntnis zum Islam ergibt sich – schon aufgrund der verschiedenen islamischen Religionsgemeinschaften in Österreich – keine eindeutige Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgesellschaft, weshalb darin auch keine freiwillige und eindeutige Willenserklärung abgeleitet werden kann. Die Eintragung des Religionsbekenntnis „Islam“ hat daher – auch schon bisher – keine staatliche Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zur Folge. Soweit erkennbar divergieren die nachvollziehbaren Mitgliedszahlen zur Beschwerdeführerin von jener der Muslime in Österreich. Dabei ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass Religionsgesellschaften im österreichischen Kultusrecht die Autonomie vorgefundener religiöser Strukturen sichern soll, nicht aber der institutionellen Konsolidierung in Form staatlicher Monopolbildung dient. Letzteres Verständnis wäre mit Art. 9 EMRK unvereinbar (siehe erneut die Rechtsprechung des EGMR zB 13.12.2001, Metropolitan Church of Bessarabia ua. ./. MDA, App. 45701/99, Z 115f und EGMR 16.11.2017, Orthodox Ohrid Archdiocese ./. MKD, App. 3532/07, Z 95).
 

Wenn am Meldezettel

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....  "Islamische Glaubensgemeinschaft" oder nur eine andere Kirche anstelle "Islam" anzukreuzen möglich ist, so stellt das eine widerwärtige Vereinnahmung dar, umso mehr, da viele Betroffene, die nicht einer Kirche angehören wollen, keine Möglichkeit haben, sich am Meldezettel zum "Islam" zu bekenne, denn der IGGÖ als Mitglied beizutreten ist keine Notwendigkeit um (z.B. sunnitischer) Muslim zu sein oder zu werden.

 


 

Eine altbewährte Politik - als neuer Kolonialismus

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Westliche Länder boykottieren und sanktionieren andere Länder so lange, bis viele Einwohner unzufrieden sind und mit westlicher Unterstützung protestieren. Dann sagt der Westen: Wir, die Guten, wir sind gegen eure böse Regierung, die euch unterdrückt; wir retten euch gegebenenfalls auch mit Bomben. 

 

 

15-Jähriger wegen IS-Propaganda verurteilt

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Der VVS (gemeint: Verfassungsschutz, Anm.) war heute bei mir“, berichtete der 15-Jährige. Fünfmal am Tag beten sei „zu radikal“, habe man ihm erklärt. Er werde „nicht aktiv“ sein. Aus seiner Gesinnung machte er in dem Posting keinen Hehl. „Ungläubigen“ wünschte der Jugendliche [?] sinngemäß [?] die Vernichtung und verkündete, diese würden „zur Rechenschaft gezogen“.

 

Wenn es stimmt, dass der VVS diesen anscheinend schwer verwirrten Jugendlichen erklärt hat, dass fünfmal am Tag beten "zu radikal" sei, dann wird dadurch deutlich, dass Muslime vom VVS in Österreich generell als radikal eingestuft werden, denn fünfmal am Tag beten ist eine Pflicht für alle Muslime; wer diese Pflicht leugnet ist nicht Muslim. Ich vermute, dass durch die politische Ablehnung der muslimischen Parallelgesellschaft solche Verwirrungen mehr gefördert als verhindert werden. "Nicht verwirrte Muslime" wünschen, dass Ungläubige Gläubige werden; was sonst? Gläubige und Ungläubige sind seelisch bedingte Parallelgesellschaften; was sonst? Es sei denn, der Islam wird zu einer amtlichen Kirche gemacht; was sonst?

 


 

Das riecht nach NS-Zeit

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... Der politische Islam darf keinen Millimeter Platz haben.“ Er beginne „leise, schleichend und oft sehr gut getarnt“, etwa unter dem Deckmantel von Vereinen, in Bildungseinrichtungen, durch ideologische Einflussnahme und den Aufbau von Parallelgesellschaften. Man wolle eine „Festung gegen den politischen Islam errichten“, sagte der Landesvize. .....

....  Das sagen die Nachkommen des politischen Katholizismus, die tatkräftigen Unterstützer des rassistischen, terroristischen, völkermörderischen "Zionistenstaates".

Ein antisemitisches russisches Sprichwort: ‚Der Jude erzählt dir immer, was ihm widerfahren ist, aber nie warum.‘

 


 

"Wünscht euch den Tod, wenn ihr wahrhaftig seid."

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Ruuhh ist das von "Gott Eingehauchte", wodurch die Nafs (Seele) lebt. In ihrer maßlosen Arroganz lehren die längst in die Irre gegangen Israeliten/Juden, dass sie Gottes Auserwählte in dem Sinn sind, dass sie allein wegen ihrer Abstammung mit dem von "Gott Eingehauchtem" (Ruhh) begabt seien, folglich nur sie Menschen seien und ein Leben im Jenseits zu erwarten hätten, während Nicht-Juden, ohne göttlich Eingehauchtes, als Tieren kein jenseitiges Leben zukäme. Aus dieser verirrten Sicht - die wohl schon vor zweitausend Jahren zu keimen begonnen hatte - können Nicht-Juden im besten Fall den Juden als Nutztiere dienen, dann wird ihnen zumindest ein gutes Leben im Diesseits gewährt. Sind sie aber nutzlos oder schädlich, sind sie zu vernichten. Da sie von ihrer exklusiven göttlichen Auserwählung überzeugt sind, fordert Allah (Gott) die irregeleiteten Israeliten/die Juden auf, doch den Tod, also das Jenseits, zu begehren*. Zugleich versichert Allah, dass sie wegen ihrer Verbrechen niemals den Tod begehren werden. Das von Gott jedem Menschen Eingehauchte (Ruuhh) ist nämlich der transzendenten Realität, im Fall der Juden der jenseitigen Verdammnis, gewahr. Die Ego-Seele (Nafs), die sich fälschlich für auserwählt hält, sträubt sich mit aller Vehemenz vor dem, was ihr im Jenseits blüht. Da das Spirituelle der Seele dem Materiellen vorangeht, übertrifft der spirituelle Rassismus der Juden den ekelhaften materiellen Rassismus, zum Beispiel der Nationalsozialisten, an Widerwärtigkeit um Dimensionen. Im Gegensatz zu den auf Unveränderbarkeit gründenden Annahmen des materiellen Rassismus, etwa des Rassenantisemitismus, ist die spirituell orientierte Seele in dieser Welt wandlungsfähig. Ungeachtet von Erbanlagen lässt sich die Arroganz des spirituell begründeten Rassismus durch gezielte Rückkehr zur ursprünglichen Religion ablegen.

 

*Wünscht euch den Tod, wenn ihr wahrhaftig seid تَمَنَّوُا الْمَوْتَ إِنْ كُنْتُمْ صَادِقِينَ  -  (Suurat al‑Baqarah 2:94–95) und „O die ihr dem Judentum angehört! Wenn ihr behauptet, ihr seid Allahs Freunde unter Ausschluss der Menschen, dann wünscht euch den Tod, wenn ihr wahrhaftig seid.-  Doch sie werden ihn niemals wünschen wegen dessen, was ihre Hände vorausgeschickt haben.“ (Suurat al‑Dschumuʿah  62:6–7) ......... Dies ist keine Aufforderung zum Selbstmord (Hhaaschaa), sondern ein Beweisargument (Hhuddschah). Wer wirklich sicher ist, dass er im Jenseits zu den Geretteten gehört, der fürchtet den Tod nicht. Da sie den Tod nicht wünschten, verweist dieser Vers auf ihre Unaufrichtigkeit bzw. Irrlehre.

 

Möglicherweise ist die Mehrheit der sich als Juden betrachtenden Menschen so ahnungslos von den erwähnten jüdischen Irrlehren so wie Taufscheinchristen von den christlichen Irrlehren oder ethnische Muslime vom Islam, doch ändert das wenig an den Auswirkungen die insgeheim in den Seelen stattfinden und sich entsprechend - je nach Anlass - auswirken, wie z.B. als moralische Rechtfertigung für den Genozid an den Palästinensern.  M.A.B.Müller

 

 


 

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Warum Muslime zum Weihnachtsfest nicht gratulieren.

 

Es gibt keinen einzigen Hinweis im Qur’aan oder in der authentischen Sunnah, dass Muslime jemals Christen zum Weihnachtsfest gratulierten oder dies tun sollten. Weder der Gesandte Allahsﷺ noch die Ssahhaabah, noch die frühen Generationen oder Gelehrten haben dies je getan.

 

Christen feiern "die Geburt Gottes als Mensch" (Fleischwerdung bzw. Inkarnation) und das ist Schirk (Götzendienst). Diejenigen, welche zu diesem und im Zusammenhang stehenden Anlässen den Christen "gesegnete Feiertage, frohe Weihnachten, schöne Festtage, oder einfach nur schöne Feiertage usw." wünschen, bestätigen damit den christlichen Schirk als wahr oder richtig und es ändert nichts, wenn sie sich dabei auf Kultur oder Brauchtum berufen. Wer solche Wünsche ausspricht oder Minarette in diesem Sinn beleuchtet, der betrügt nicht nur die Christen indem er deren Irrglauben als wahr bestätigt, sondern er betrügt sich vor allem selbst oder verlässt dabei vielleicht insgeheim den Islam ohne dass er dies selbst merken müsste oder weil er sich seines kulturell-ethnisch beschränkten Islam nicht bewusst ist. All dies ergibt keinen Sinn, es sei denn als Anbiederung bei Ungläubigen oder wegen Befürchtungen wirtschaftlicher Nachteile. Sagt doch einfach: "Schöne Ferien, erholsamen Urlaub", denn Muslime sind nicht gegen Ungläubige Menschen sondern nur gegen deren Irrlehre; Ungläubige können jederzeit Muslime und Muslime können jederzeit Ungläubige werden.

 

 

“Und sie sagen: Der Allerbarmer hat sich einen Sohn genommen.”

(Qur'aan 19:88–92)

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 “Und wenn du ihnen folgst in dem, was sie wissen, nachdem Wissen zu dir gekommen ist…”

(Qur'aan 2:120)

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“Allah verbietet euch nicht, gegenüber denen, die nicht gegen euch kämpfen, gütig und gerecht zu sein.”

(Qur'aan 60:8)

 


 

Terroranschläge gegen Zionisten und/oder Juden

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welche verübt wurden oder werden, sind Reaktionen auf den abscheulichsten Terrorismus, welcher von Zionisten und deren Unterstützern seit über 70 Jahren gegen die Palästinenser ständig verübt wird. Logisch? Wenn sich Juden und jüdische Organisationen nicht unmissverständlich, dauerhaft und öffentlich vom Zionismus lossagen, wer sollte es dann verstehen, dass die jüdische Religion mit dem Zionismus nur kulturell/oberflächlich zu tun hat,  spirituell aber komplett das Gegenteil ist. Was z.B. in Australien geschehen ist, das machen Zionisten in Palästina fast täglich. Wo bleibt dann die Trauer, z.B. der Österreicher?