Initiative Muslimischer Friedhof in Deutschfeistritz
Dokumentation des Briefverkehrs
usf. zwecks Errichtung
eines Islamischen Friedhofs in Deutschfeistritz.
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Brief an Bischof
Dr.Egon Kapellari
Bischöfliche Ordinariatskanzlei , Bischofplatz 4
Deutschfeistritz, am 19. Ramaḍaan 1427
(13.Oktober 2006)
Sehr geehrte
Herr
Bischof Dr. Egon Kapellari
In Deutschfeistritz leben Muslime, welche in
einem muslimischen Friedhof in Deutschfeistritz begraben werden
möchten; eine Notwendigkeit, welche weder technisch noch
wirtschaftlich problematisch ist, jedoch bisher auf politischen
Widerstand stiess. Wir Muslime von Deutschfeistritz betrachten es als
unser Recht, in unserem Heimatdorf eine Fläche (bzw. eine Abteilung
des bereits bestehenden Friedhofs) für unseren Islamischen Friedhof
zur Verfügung zu haben. Die verbindliche rechtliche Grundlage,
scheint dafür in der Steiermark jedoch zu fehlen, bzw. nicht
eindeutig zu sein. Der Bürgermeister verweigerte uns seit 2003 den
muslimischen Friedhof, obwohl neben bzw. in dem gerade erst
erweiterten christlichen Friedhof, genügend Raum vorhanden ist. Der
Herr Bürgermeister meinte, dass der christliche Friedhof für alle
Religionen offen sei, doch dürfen sich Muslime, nach Islamischen
Recht, dort nicht z.B. zwischen christlichen Gräbern begraben
lassen. Viele eingewanderte Muslime werden derzeit noch nach ihrem
Tod in ihre Heimatorte rückgeführt und sind daher von dieser
Problematik unmittelbar nicht so stark berührt. Wir österreichischen
Muslime aber, haben weder eine rechtliche Möglichkeit noch den
Wunsch, wo anders nach Islamischen Ritual als dort begraben zu
werden, wo wir gelebt haben bzw. sterben. Nunmehr ist die Verwaltung
des Friedhofs in Deutschfeistritz, von der Gemeinde, der römisch
katholischen Kirche übergeben worden und so wende ich mich an Sie,
dass eine deutlich getrennte muslimische Abteilung am Friedhof
eingerichtet wird, da sonst die Würdigkeit des Ortes, für eine
Islamische Bestattung, eindeutig nicht geben ist.
In Vertretung der betroffenen Muslime von
Deutschfeistritz,
mit freundlichen Grüssen
Muhammad Müller
Antwort
Antwort
Dr.Heinrich Schnuderl
Deutschfeistritz, am 2. Schawwal 1427 (26.Oktober 2006)
Sehr geehrte
Herr Dr. Heinrich
Schnuderl
Danke für Ihre Antwort; ich nehme ihre
Empfehlung, einen eigenen Islamischen Friedhof einzurichten zur
Kenntnis, wenngleich der amtierende Bürgermeister dagegen ist und
ich so wie Sie wissen, dass die Gesetze im Landtage dafür erst
einmal geändert werden müssen.
Abschliess
end erlaube ich mir Sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Sie behaupten, der Friedhof in
Deutschfeistritz sei von der röm, kath. Pfarre errichtet worden; das
kann zwar rechtlich so gesagt werden, doch tatsächlich wurde die
gross
e neue Friedhoferweiterung samt Halle, durch die Gemeinde, mit
allgemeinen Steuergeldern, also auch Geldern der Muslime,
installiert und später der Kirche zur Verwaltung und/oder Besitz
übergeben.
Sie beziehen sich ferner auf den §36 des
Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes, als ob dies ein
röm.kath. Gesetz wäre; es handelt sich dabei eben nicht um die
Grosszügigkeit der röm.kath. Kirche, sondern genau diese
„Grosszügigkeit“ wurde ihr erst durch eine „säkulare
Zwangsverordnung“ aufgedrängt; Sie wissen ja, dass es nicht lange
her ist, dass nicht einmal alle Christen in röm.kath. Friedhof
begraben werden durften. In Islamischen Ländern dagegen, ist es
selbstverständlich, dass Christen ihre eigenen Friedhöfe haben und
es gibt dort folglich für Christen weder Wunsch noch Notwendigkeit,
sich auf muslimischen Friedhöfen begraben zu lassen, ganz abgesehen
von der röm.kath. Geschäftsgebarung mit den Toten und der
Ausgraberei, die damit in Zusammenhang steht und die Bedrückungen,
die insbesondre ärmeren Menschen damit bereitet wird.
Als österreichischer Muslim erwarte ich mir, dass
österreichische Christen, religiöse Bedürfnisse Andersgläubige voll
respektieren; „Toleranz“ ist hier das vollkommen falsche Wort.
Steiermarks Muslimen wäre es ja sehr recht, wenn es ihnen verwehrt
wäre, auf röm.kath. Friedhöfen begraben zu werden, denn dann wäre es
vermutlich auch leichter oder verpflichtend, muslimische Friedhöfe
zu errichten; der Wunsch nach Errichtung einer „muslimischen
Abteilung“ auf einen röm.kath. Friedhof, ist ja nur auf Grund der
zwingenden Gesetzeslage entstanden.
Wenn Sie ferner angebliche Gepflogenheiten
muslimischer Ländern erwähnen und diese in Zusammenhang mit der
Errichtung Islamischer Friedhöfe in der Steiermark bringen, so wirft
dies, ganz unabhängig vom Wahrheitsgehalt ihrer Schilderung, die
Frage auf, warum Sie dies zur Sprache bringen; habe ich etwa
gegenüber dem Herrn Bischof erwähnt, was christliche geführte Armeen
derzeit in muslimischen Ländern treiben. Sie verwenden säkulare und
röm.kath. Glaubenselemente wie es ihnen gerade günstig scheint.
In Vertretung der betroffenen Muslime von
Deutschfeistritz,
mit freundlichen Grüssen
Muhammad Müller
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