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  Taqliid     

Über den Taqlid

Imām Tāqīyuddīn al-Subkī  aus dem Buch al-durrat al-mudiyya fī radd ibni tayamiyya übersetzt

Übersetzt von Rashid Geske - Quelle: www.ahlu-sunnah.de

 

 

Bislang herrscht unter der Mehrheit der Gelehrten die Meinung vor, dass der, der dem ijmā` (Konsens) widerspricht, ein Ungläubiger ist; Es ist eine der Bedingungen für einen muftī , dass er keine fatwā herausgeben sollte, die der Übereinkunft früherer Gelehrter widerspricht. Sollte er es dennoch tun, wird seine Beurteilung zurückgewiesen und es ist nicht erlaubt, ihn zu zitieren [ebenso einen Gelehrten, der dem ijmā` widerspricht] und der Qur’ān und die Sunnah des Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sind Zeugnisse dafür, dass es nicht gestattet ist, dem ijmā` zu widersprechen.

 

Allāh (subhanahu wa ta’ala) sagte: „Und der, der sich über den Gesandten hinwegsetzt, nachdem die Wahrheit bekannt wurde und einem anderen Pfad folgt als dem der Muslime, ihn werden wir in die Hölle werfen und was für ein schlechter Ort sie ist, um darin zu sein!" (Qur'ān, Surat al-Nisa 4:115)

 

Wenn das Abweichen vom Pfad der Muslime und das Betreten eines Pfades entgegengesetzt zu ihrem solchen Zorn heraufbeschwört [wegen des Abweichens vom Pfad der Muslime], kann sein Wort dann noch verlässlich sein? Es wird gesagt, dass die Allgemeinheit grob in zwei Arten (von Menschen) unterteilt werden kann: den Mujtahid-Gelehrten, der fähig ist, aus dem Buch [Qur’ān] und der Sunnah Regeln abzuleiten und Fragestellungen zu lösen; und den Muqallid, den Befolger des Belesenen.

 

Die Aufgabe des Mujtahid, wenn er einem Problem begegnet, ist es, die Antwort von den Adilla (Beweisen) der Shari'ah abzuleiten und die Aufgabe des gewöhnlichen Mannes ist es, der Meinung des Gelehrten zu folgen. Es ist nicht richtig für einen Nicht-Mujtahid, damit aufzuhören, gemäss der Worte eines Gelehrten zu handeln, selbst wenn er einen Vers oder einen Hadīth [der scheinbar der Meinung des Gelehrten widerspricht] findet. Auch wenn dieser findet, dass die Meinung dem Hadīth oder der Ayah [äusserlich] widerspricht, hat er [der Mujtahid Gelehrte] doch ein Dokument, das ihn zwingt, sie so zu äussern.

 

Und Allah (subhanahu wa ta’ala) sagte: Erfrage Du von den Leuten, die wissen, wenn Du nicht weiss t." (Qur'ān, Surat al_Nahl 16:43 und Surat al-Anbiya 21:7)

 

Er (subhanahu wa ta’ala) sagte auch: Hätten sie es aber vor den Gesandten und vor jene gebracht, die unter ihnen die Befehlsgewalt besitzen, dann würden es sicherlich die unter ihnen, die es entschleiern könnten, wissen." (Qur’ān, Sūrat al-Nisā 4:83)

 

Es ist nicht nötig, diese Ayah weiter zu erläutern. Der Zweck ist, zu demonstrieren, dass es für einen Nicht-Mujtahid Gelehrten nicht gestattet ist, Regeln direkt aus der Nass (Textquelle) abzuleiten. Dem Gewöhnlichen ist es offensichtlich ebenso nicht erlaubt. Wenn er mit einer

Ayah in Berührung kommt und darin scheint eine Ām (generelle Regel) oder Mutlaq (absolute Regel) zu sein, sollte er dies niemals von sich aus erwägen, auss er wenn es von den Gelehrten bestätigt wird. Auch sollte er nicht gemäss ihrer allgemeinen oder absoluten Natur handeln,

auss er, wenn er ausreichende Kenntnis von den Nāsikh wal-mansūkh (abrogierende und abrogierte Verse) besitzt; das Wissen über die Verse, die 'am (generell) und die khāss (spezifisch) sind; Kenntnis der mutlaq (absoluten) und der muqayyad (abhängigen); der mujmil (prägnanten) und der mubayyin (ausführlichen); und der haqīqa (wörtlichen) und der majāz (bildlichen). Angenommen, ein Gewöhnlicher nimmt den Vers des Qur’ān,

 

...und all die Frauen, die Deine Leibeigenen sind," (Qur’ān, Sūrat al-Ma`ārij 70:305)

 

und verallgemeinert ihn dahingehend, dass es erlaubt wäre, mit zwei Schwestern zusammenzuleben, die seine Leibeigenen sind, dann irrt er sich offensichtlich. Denn, wenn er den Vers berücksichtigt hätte,

 

„...[es ist Haram] für Euch, zwei Schwestern zur gleichen Zeit zu ehelichen, " (Qur’ān, Sūrat al-Nisā 4:23)

 

hätte er gesehen, dass die allgemeine Regel hier ist, nicht mit zwei Schwestern zur gleichen Zeit zusammenzuleben, sei es als Leibeigene oder als Ehefrauen. Wenn nun also jemand verwirrt ist und nicht weiss , welchen Vers er nehmen soll, um damit den anderen abzulösen, muss er wissen, dass Sayyiduna `Uthmān (radiyallahu anh) gesagt hat: „Wenn ein Vers etwas gestattet und ein anderer es untersagt, wird demjenigen, der untersagt, der Vorzug gegeben". Wenn er das gehört hätte, hätte er gewusst, dass er nach dem handeln sollte, der untersagt.

 

Es gibt viele andere Gründe, warum er nach dem einem und nicht dem anderen handeln sollte, die die Gelehrten kennen, aber es sollte bekannt sein, dass ein Gewöhnlicher nicht fähig ist, Regeln unumschränkt von den Originalquellen abzuleiten.

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