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Salatu-l-Istikhaarah
Das Gebet mit der Bitte um Ratschlag zum Treffen einer Entscheidung.
Allahumma inni astakhiruka bi-‘ilmika wa astaq-diruka bi-qud-ratika wa as aluka min fadlika-l-azim, fa innaka taqdiru wala aqdir, wa ta‘lamu wala a‘lam, wa anta allamu-l-ghu-yūb. Allahumma in kunta ta‘lamu anna (hadha-l-amra = hier deine Angelegenheit in deiner Sprache sprechen) khairun li fi dini wa fi dunjaa wa aqibati amri, faq-durhu li wa yassirhu li, thumma barik li fih, wa inn kunta ta‘lamu anna hatha-l-amra sharrun li fi dini wa maashi wa aqibati amri (fi ajili amri wa ajilihi), fas-rifhu anni was-rifni anhu waqdur li-ya-l-khaira ḥaithu kan, thumma-r-dini bih.
.....
eine richtige Entscheidung treffen zu können
- in Angelegenheiten - bei welchen du nicht weiss
t, wie
du dich entscheiden sollst. So bedeutet: “Istakhir Allaaha yakhir laka”
: “Suche
Rat bei Allah
und Er wird dich (zu der richtigen Entscheidung) führen”.
Das Istikhaara-Gebet solltest
du dann beten, wenn du vor einer
dir wichtigen Entscheidung stehst, aber nicht weiss
t. wie
du sich
entscheiden sollst weil du die Zukunft nicht kennst.
Natürlich suchst du zuerst einmal bei Rat bei
einer vertrauenswürdigen Person, doch wenn
dir das zu keiner
klaren Sicht verhilft, dann bittest du Allah
um einen Rat bzw. eine Eingebung, damit du eine richtige
Entscheidung treffen kannst. So eine
Eingebung kann ein Traum oder irgend ein
anders Ereignis sein, welches
dir deine Angelegenheit neu beleuchtet,
so
dass du die
Entscheidung treffen kannst. In Angelegenheiten die
aber verboten oder
verpflichtend sind, wie z.B. ob du einen Zinskredit
nehmen,- oder das Frühgebet auslassen
sollst, darfst du natürlich kein Istikhaarah-Gebet
sprechen, denn so würdest du ja Allah zu
überlisten versuchen und das geht nie gut
aus.
Jaabir Ibn Abdullah, Allahs Wohlgefallen
über
ihn,
berichtete: ”Der Gesandte Allahs
lehrte uns, um Eingebung zur
richtigen Entscheidung zu bitten, so wie
er uns auch die Suren des
Quran lehrte, indem er sagte: »Wenn
einer von euch etwas vorhat, dann soll er ein Gebet
verrichten, das aus zwei Rak'a
(Gebetseinheiten)
besteht und nicht zu den Pflichtgebeten
gehört, und anschliess
end sprechen: .....(siehe
nachstehenden arabischen Text)
Das Salatu-l-Istikhara beginnst du mit der Absicht (Niyyah) zur Bitte, eine Eingebung von Allah zu bekommen. Du beginnst mit zwei freiwilligen (nafl) Ritual-Gebetseinheiten (Raka'), wobei du im ersten Rak'a nach der Surah Al-Fatiha die Surah "Al-Kafiruun" sprichst und im zweiten Raka'a nach der Al-Fatiha die Sura Al-Ihlaas. Nach den Salam sprichst du entsprechend der Überlieferung folgende Du'aa'(Bittgebet) und fügst deine Angelegenheit an der richteigen Stelle ein:
Wenn dir die Du'aa' auf Arabisch schwer fällt, sprich das gesamte Gebet in deiner Sprache, denn Allah versteht jede Sprache und sieht ohnehin in dein Herz.
Übersetzung: O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund Deines Wissens; und ich bitte Dich um Kraft (zur Durchführung des Vorhabens) durch Deine Macht, und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst. Denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weiss t (alles), und ich weiss nicht(s); und nur Du kennst das Verborgene! O Allah! Du weiss t, dass [hier die die Angelegenheit aussprechen] gut ist für mich, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende (oder sagt: für mein diesseitiges und jenseitiges Leben), so bestimme sie mir und erleichtere sie mir, sie zu erreichen! Und gib mir dann Deinen Segen dazu! weiss t Du aber, dass diese Angelegenheit schlecht ist, für mich, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende (oder sagt: für mein diesseitiges und jenseitiges Leben), so wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern! Bestimme mir Gutes, wo immer dies auch sei, und mache mich dann zufrieden damit [meiner Entscheidung bzw. dem was ihr folgt].
Danach
schließe deine
Du'aa' mit de Lobpreisung Allahs
(Alhhamdulilahi ....) und der Bitte um
Segen und Heil für den Propheten
(Allahumma salli ......) ab. Hast du in den nächsten
Tagen eine Eingebung und kannst dadurch eine Entscheidung treffen, musst
du diesem Rat Allahs Folge leisten, auch wenn der
Rat Allahs
deinen versteckten Wünschen nicht entspricht.
Vertraue Allahs Rat, andernfalls du dich
selbst betrügst und Schaden nehmen wirst.
Wenn du allerdings jemand anderen bittest, für dich Istikhaarah in der Angelegenheit zu übernehmen (was ich nicht anrate) und du bekommst dann eine Antwort, so halte dich daran, wie wenn du selbst Istikhaarah gemacht hättest. Die Entscheidung und Verantwortung bleibt aber letztlich immer bei dir.