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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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1.4

 

Schirk Götzendienst (Allah Partner unterstellen)

 

Es ist ebenso ein Akt des Kufr (Unglaubens), zu glauben, dass die besonderen Diener Allahs an Seinen exklusiven Eigenschaften teilhaben, wie sie als Seine Partner anzubeten. So wie einige der Ungläubigen ihrem Kufr dadurch Ausdruck verleihen, dass sie die Anbiaa' (Propheten) verleugnen, drücken die Christen ihren Kufr dadurch aus, indem sie behaupten, Isa (Jesus) (der Friede sei auf ihm) war der Sohn Allah’s (Gottes). Ähnlich verfielen die heidnischen Araber dem Unlauben, als sie meinten, die Engel seien die Töchter Allah’s, und glaubten, dass diese das Wissen über das Unsichtbare (''Ilmu-l-Ghaib) besäßen. So wie also die Ambiaa' und Engel nicht als Teilhaber göttlicher Eigenschaften verstanden werden dürfen, so dürfen alle übrigen, außer den Ambiaa' nicht als Teilhaber prophetischer Eigenschaften verstanden werden.

 

Genauso, wie die Anbiaa' (Propheten) und die Engel nicht als Anteilhaber an den göttlichen Eigenschaften verstanden werden dürfen, dürfen auch andere Menschen nicht als Anteilhaber an prophetischen Eigenschaften betrachtet werden.

Abgesehen von den Propheten und Engeln ist niemand ma'asuum (vor Sünde geschützt):  Nicht die Ssahhaabah (Gefährten des Propheten), nicht die Ahl al-Bait (die Familie des Gesandten Allahs,  der Frieden und Segen Allahs seien auf ihm), und auch nicht die Auliaa' (Suufii-Heiligen). Nur den Propheten ist zu folgen.

[ Anmerkung .... Man darf nicht willkürlich davon ausgehen, dass man jemand anderem folgen muss. Die Annahme eines Madh'hab (Rechtschule) eines bestimmten Imams zählt jedoch nicht zu blinder Gefolgschaft, sondern zur Befolgung der Propheten, denn die vier Imame waren lediglich Wegweiser auf dem Pfad des Propheten (Friede sei mit ihm). Wenn wir einem Imam folgen, dann nur insofern, als dass er die Wegmarken dieses Pfades besser kennt – und indem wir ihm folgen, folgen wir in Wirklichkeit dem Weg des Rasuul (Gesandten Allahs), Allahs Frieden und Segen seien mit ihm.  ]