1.5
Die Lehren RasuulULAHS
Alles was uns Rasuulullah, der Friede und
Segen Allas sei auf ihm, gelehrt hat (bezogen auf die Glaubensartikel),
muss Teil unseres Glaubens werden. Wir haben zu erfüllen, was immer er
uns aufgetragen hat, und uns von all dem zurückzuhalten, was er uns
verboten hat. Weiters ist es unsere Pflicht, die Worte und Handlungen
jener zurückzuweisen, deren Worte und Handlungen auch nur um
Haaresbreite von denen Rasuulullah’s, der Friede und Segen
Allah’s sei auf ihm, abweichen.
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, hat uns über
die Wahrheit folgender Tatsachen unterrichtet:
1. Die Befragung (über den Glauben) durch die beiden Engel Munkar
und Nakir im Grab.
2. Die Qualen im Grab für die Ungläubigen und einige der ungehorsamen Gläubigen.
3. Die körperliche Auferstehung nach dem Tod und dem Tag des Jüngsten Gerichts.
4. Den ersten Hornstoss zur Auslöschung von allem Belebten und den zweiten zu
dessen Wiedererweckung.
5. Das Aufspalten der Himmel.
6. Die Zerstreuung der Sterne.
7. Das Auseinanderfliegen der Berge.
8. Die Zerstörung der Erde beim ersten Hornstoß.
9. Das Hervorkommen der Menschen aus ihren Gräbern und die physische
Wiedererschaffung der materiellen Welt beim zweiten Hornstoß.
10. Die Abrechnung am Tag des Gerichts.
11. Das Wägen der menschlichen Taten auf der Waage (miizaan).
12. Die Zeugenschaft der menschlichen Glieder.
13. Die Überquerung der Siirahat, die schärfer als ein Rasiermesser und
dünner als ein Haar über dschahannam gelegt ist, die mancher wie ein
Blitz, andere wie der Wind und wieder andere wie Kriegspferde, und andere ganz
langsam überqueren werden; und manche werden von ihr in dschahannam
fallen.
14. Die Fürsprache (schafaa'ah) der Ambiaa', der Heiligen und der
frommen Muslime.
15. Den Brunnen von
kauthar, dessen Wasser weißer als Milch und süsser als Honig und dessen
Becher glänzend und zahlreich wie die Sterne sind. Wahrhaftig,
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, sagte: „Wer
von diesem Wasser trinkt, wird nie wieder dürsten“.
Der Allmächtige wird, wenn Er will, jemandem der keine Reue zeigt, das
Begehen einer großen Sünde (kabiirah) vergeben, und wenn Er
will, wird Er aber für eine kleine Sünde (saghiirahh) Seine
Strafe ergehen lassen. Dennoch wird jemandem, wenn er bereut (taubah macht),
gemäss göttlichem Versprechen gewiss vergeben werden.
Die Ungläubigen werden ewige Qualen im Feuer (dschahannam) zu
ertragen haben. Die Übeltäter unter den Muslimen, wie auch immer,
sollten sie nach dschahannam gelangen, werden nach kürzerem oder
längerem Aufenthalt wieder entlassen und es wird ihnen der Eintritt zu
dschannah erlaubt, wo sie ewiglich verweilen werden.
Ein Gläubiger wird durch das Begehen einer kabiirah nicht
automatisch ein Kaafir, auch kann man nicht sagen, dass er den
Glauben verlassen hat.
All die verschiedenen Qualen dschahannams wie Schlangen,
Skorpione, Ketten, Feuer, siedendes Wasser,
zaqqum und ghrisliin, über die uns der Qur'aan und
Rasuulullah, Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, unterrichtet haben,
sowie auch die Wonnen des Paradieses, wie das Essen und das Trinken, die
huriyah, die Paläste usw. sind wahr.
Die größte Wonne, welche die Gläubigen in dschannah geniessen
werden, wird ihr Bezeugen des Allmächtigen sein. Sie werden Ihn direkt
(unverschleiert) erblicken, wobei dieses bezeugende Sehen einzigartig
ist, ohne bestimmte Richtung und ohne Referenz bezüglich dem "Wie".
Imaan besteht aus innerer Überzeugung und
Zustimmung (des Herzens). Das formale Glaubensbekenntnis (mit der Zunge)
wird ebenfalls als wesentlicher Bestandteil von
Imaan
verstanden, wenn man auch in Zeiten der Notwendigkeit (Bedrängnis die
tödliche Folgen haben könnte) darauf verzichten kann.
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