3.5
die Säulen des ßalaah
Die erste Säule ist das
Eröffnungs takbiirahah, auch tahrimah genannt, für welches (wie für die restlichen
Säulen des ßalaah) alle Dinge Vorbedingungen sind, welche auch für ßalaah
Vorbedingungen darstellen, wie tahaarah, Bedeckung der aurah, Hinwendung zur
Qiblah und niyyah. Zu den Säulen zählen weiters zwei rak'ah und q'adah (sitzende
Position) am Ende von fadschr ßalaah; vier rak'ah und q'adah am Ende von tdhuhr,
'asr und 'Ischaa' ßalaah; drei rak'ah und q'adah am Ende von maghrib und witr
ßalaah und zwei rak'ah und q'adah am Ende von nafl ßalaah.
farḍt in jedem rak'ah sind gemäss
allen Imaamen:
1. qiyaam, (stehende Position)
2. rukuu'', (gebeugte Position)
3. sadschdah, (Niederwerfung)
4. qiraat; (Rezitation des Qur'aan) gemäss den Imaamen Shafei und Ahmad ist
qiraat farḍt in jedem rak'ah jedes slaah's; gemäss Imaam Abu Hanifa ist es farḍt in
nur zwei rak'ah eines jeden der fünf täglichen slaah's, in allen drei rak'ah von
witr ßalaah und in jedem der zwei rak'ah von nafl ßalaah. Gemäss Imaam Abu Hanifa
beträgt die Länge, welche farḍt für qiraat ist, ein ayah (Vers) (egal wie lange
dieser ist).
5. Gemäss den Imaamen Shafei, Ahmad (und Malik) ist qiraat der surah faatiha
ebenfalls farḍt in jedem rak'ah, und gemäss ihrer Lehre ist das "bismillah"
ein ayah der surah faatiha.
6. In sadschdah ist es farḍt, mit dem Nasenrücken und der Stirn den Boden zu
berühren, obwohl es genügt, wenn zwingende Umstände dies verlangen, dass nur
einer dieser beiden Teile den Boden berührt. Gemäss den Imaamen Shafei und Ahmad
ist es nicht nur notwendig, mit der Stirn und der Nase den Boden zu berühren,
sondern auch mit den Händen, Knien und Zehen beider Füsse.
7. tratib oder die Ausführung (all dieser oben erwähnter Säulen) in einer
genauen Reihenfolge ist farḍt, außer für die zweite sadschdah. Das heisst, wenn
der Musalli (der ßalaah verrichtet) im ersten rak'ah einmal sadschdah ausgeführt
hat und auf das zweite Mal vergisst, wird sein ßalaah nicht fasid (ungültig). Im
zweiten rak'ah wird er jedoch drei Mal sadschdah ausführen und dann das
notwendige sadschdah schaw (Niederwerfung des Vergessens) zu machen haben (ein
eigenes Kapitel: über sadschdah schaw folgt).
Ibn Hunan, ein ägyptischer Hanafii Gelehrter im 8. Jh. berichtet folgendes aus
dem Buch "Al Kafy"von Al Hakim: "Wenn jemand sein ßalaah beginnt und qiraat und
rukuu'' ordentlich ausgeführt hat, dann aber auf sadschdah vergisst und statt
dessen wieder qiyaam (stehende Haltung) einnimmt, qiraat ausführt und dann ohne
rukuu'' direkt in sadschdah geht, gelten alle diese Handlungen wie ein rak'ah.
Wenn er zuerst rukuu'' ausführt, dann in qiraat steht, dann wieder rukuu'' und dann
sadschdah ausführt, zählt dies ebenfalls wie ein rak'ah. Auch wenn er zuerst
zwei sadschdas ausführt, dann in qiraat steht und in rukuu'' übergeht, jedoch dabei
sadschdah übergeht und statt dessen wieder die stehende Haltung einnimmt, dann
in qiraat steht und anschließend ohne rukuu'' direkt in sadschdah übergeht, gilt
dies als ein rak'ah. Weiters, wenn er ohne sadschdah im ersten rak'ah rukuu'' und
dann wieder ohne sadschdah rukuu'' im zweiten rak'ah einnimmt und sich dann im
dritten rak'ah gleich in sadschdah begibt und rukuu'' dabei auslässt, gilt all das
wie ein rak'ah." (In allen fünf Fällen wird es notwendig, sadschdah schaw zu
verrichten.)
8. Erste q'adah und die Rezitation (in dieser Position) von taschahud in dieser
Position und zweite q'adah und Rezitation von taschahud sind farḍt für Imaam
Ahmad. Imaam Abu Hanifa erachtet diese Dinge für wadschib (praktisch gesehen ist
kein Unterschied zwischen dem, was farḍt, und dem, was wadschib ist; die
Einhaltung beider ist wesentlich. Juristisch besteht jedoch ein Unterschied.
Siehe letzter Abschnitt, Kapitel: 6, Buch über ßalaah).
9. Die Rezitation von Daaruud in der Schluss-q'adah nach taschahud ist gemäß den
Imaamen Ahmad und Shafei farḍt.
10. ßalaahm ("Asalamu alaikum wa Rahmatullah") in der Schluss-q'adah am Ende
von ßalaah zu sagen, ist eine Säule in ßalaah und gemäss den drei Imaamen Shafei,
Ahmad und Malik farḍt. Gemäss Imaam Abu Hanifa ist dies wadschib.
11. Die takbiirahahs ("Allahu akbar" zu sagen) bei jedem Senken und Heben des Kopfes
(jedesmal, wenn die Stellung in ßalaah geändert wird); in rukuu'' ein Mal "subhana
rabbi al atdhim" in sadschdah ein Mal "Ssubhana rabbi al 'aala", "sam'I
Allahu li
man hamidah", wenn man (nach rukuu'') kurz zur stehenden Stellung zurückkehrt, und
zwischen den beiden sadschdas "rabbi fir li" zu sagen, ist alles farḍt gemäss Imaam
Ahmad ibn Hanbal. Trotzdem wird gemäss demselben Imaam ßalaah nicht fasid wenn
jemand diese Dinge zu sagen vergisst.
12. Gemäss Imaam Abu Hanifa ist es dem Muqtadi (der hinter einem Imaam ßalaah
verrichtet) absolut untersagt, hinter einem Imaam qiraat zu halten, denn
Rasuulullah, der Friede und Segen Allah’s sei auf ihm, hat gesagt: "Wer einen
Imam hat, für den ist qiraat des Imaam auch qiraat für ihn selbst." |