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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


   Imaam Abuu Hhaniifa   Nuʿmaan ibn Thaabit ibn Zuṭaa ibn Marzubaan نعمان بن ثابت بن زوطا بن مرزبان 

Der Name Hhaniifa  حنيفة  leitet sich vom arabischen Wort hhaniif (حنيف) ab – ein Begriff mit tiefer religiöser und sprachlicher Bedeutung.


 

 

     

 

Nuʿmaan ibn Thaabit ibn Zutdaa ibn Marzubaan نعمان بن ثابت بن زوطا بن مرزبان, genannt al-Imaam al-A‘zam (der größte Imaam). auch:  al-Kuufī genannt

 

Gelebt von 80.a.H. - 150 a.H.

 

Im'am Abuu Haniifa wurde im Jahre 80 n.H. nach der Hidschrah in der Stadt Kufa im Irak geboren. Seine Eltern waren persischer Abstammung, womöglich aus Kabul. Er ist der erste der Im'ame der vier Rechtsschulen und der einzige unter ihnen, der noch zu den Tabi’iin, den „Nachfolgern“ gezählt wird, weil er Prophetengefährten persönlich begegnet ist, wie etwa Anas ibn M'alik, ‘Abd Allah  ibn Ab'I Awfa, Sahl ibn Sa’d as-Sa’'Id'I, Abû at-Tufayl und ‘Amir ibn Wath'ila – möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein! Abuu Haniifa war es, der als erster unter den Gelehrten des Islam das göttliche Gesetz (Schari’ah) und die Rechtswissenschaft (fiqh) analysierte, klassifizierte und systematisierte und in verschiedene Bereiche wie Tdah'aarah (rituelle Reinheit), Ssalaah (Gebet), Zakaah (Pflichtabgabe), Hhadsch (Pilgerfahrt), Fara’id (Erbrecht) usw. einteilte, eine Ordnung, die fast alle späteren Gelehrten und Im'ame wie M'alik, Sch'afi’'I, Ibn Hanbal, al-Bukh'ar'I, Muslim und viele andere nach ihnen übernahmen. Im'am Sch'afi’'I sagte deshalb: „In der Rechtswissenschaft sind alle Gelehrten Kinder Abû Han'Ifas.“ Abû Han'Ifa war auch der erste, der die Kriterien und Voraussetzungen für Analogie-Schlüsse (Qiy'as) in Fällen in denen keine eindeutige Entscheidungsgrundlage zu einer Frage im Qur’aan oder der propheteischen Tradition (Sunnah) vorlag definierte. Er war ebenso bekannt für seine große Exaktheit in allen Glaubensangelegenheiten wie für seine Frömmigkeit, Freigiebigkeit und Gottesfurcht. So wird berichtet, dass er 40 Jahre lang das Morgengebet mit der rituellen Waschung des Nachtgebetes verrichtete, d.h. die ganze Nacht mit Gebet, Rezitation und Gottesgedenken verbrachte um anschließend den Tag über zu lehren und Fragen zu beantworten, alles nur unterbrochen durch einen kurzen Mittagsschlaf nach dem Zuhr-Gebet. Seinen Lebensunterhalt, den er durch Handel bestritt, teilte er großzügig mit seinen Schülern und den Bedürftigen. So wird beispielsweise berichtet, dass er jeden Freitag 20 Goldmünzen im Namen seiner verstorbenen Eltern unter den Armen verteilte. Als ihm vom damaligen Herrscher der Posten des obersten Richters angetragen wurde, weigerte er sich und ließ sich auch durch Schläge und Haft nicht dazu bringen, dieses Amt anzunehmen. Abuu Han'iifa starb im Jahr 150 n.d. Hidschrah im Alter von 70 Jahren in Baghdad. An seinem Begräbnis nahm eine Menge von 50.000 Menschen teil. Er liegt dort in einer prächtigen, nach ihm benannten Moschee begraben. Durch die Geschichte der islamischen Dynastien - einschließlich der Abbasiden bis hin zu den Osmanen -  war der nach ihm nenannte Madhhab (Rechtsschule) fast überall die offizielle Rechtsgrundlage staatlicher Gerichtsbarkeit und auch heutzutage folgt die Mehrheit der Muslime (wenn auch nur nominell) seinem Rechtsverständnis. Möge Allah mit ihm zufrieden sein und ihm den gebührenden Anteil am Lohn all derer gewähren, die auf seinem Wege Allah und Seinem Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Frieden) – folgen.

 

 

  457

Kitaab Al-Waṣiyya 

 - Buch des Testaments ..... Von Al-Imām Abū Ḥanīfa, Muḥammad Al-Nuʿmān ibn Al-Thābit ...... Glaube nimmt weder zu noch ab, denn sein Abnehmen ist undenkbar, außer mit dem Zunehmen des Unglaubens und sein Zunehmen ist undenkbar, außer mit der Abnahme des Unglaubens. Wie kann es passend sein, dass eine Person zur gleichen Zeit ein Gläubiger und ein Ungläubiger ist? Ein Gläubiger ist ein wahrer Gläubiger und ein Ungläubiger ist ein wahrer Ungläubiger. Es gibt keinen [Anteil an] Zweifel im Glauben, so wie es keinen [Anteil an] Zweifel im Unglauben gibt, wegen dem Worte Allahs (subhhaanahu wa taʿalaa): „Das sind die wahren Gläubigen.“ (8:4), und „Das sind die wahren Ungläubigen“ (4:151). Die Sünder von der Gemeinschaft (Ummah) Muhhammads (ṣallallaahu ʿalayhi wa sallam) sind alle Gläubige, wahrhaftig, und sie sind keine Ungläubigen. .....

 

 

459

Die Opferbereitschaft des Imaam Abu Hhaniifa  -

möge Allahs Barmherzig mit ihm sein. Explained by Schaykh Zahir Mahmood - mit deutschen Untertiteln  ...... Imaam Abuu Hhaniifa (möge Allah seine Seele erhöhen) ist einer der größten Gelehrten des Fiqh فقه‎ (Islamischen Rechtswissenschaft), hat sich aber - bevor er eine Fatwaa فتوى  (Rechtsentscheidung) verlauten liess - jeweils mit vierzig seiner vorzüglichsten Schüler beraten. Nach Imaam Abu Hhanifa ist die hhanifitische Madhhab مذهب (Rechtschule) benannt und ihr gehören heute die Mehrheit der Muslime an. .....

 

 Ma la budda minhu .... Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa von Qadhii Thanaa Ullah. 

 Nuur al idah (english) .... Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hanifa von Hassan Shurunbulali