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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".


 Mashh   مسح  -   Überstreichen - zur spirituellen Reinigung.

Mashh مسح  ist Teil des Wudt'u (kleine Waschung) und bedeutet das Überstreichen gewisser Körperteile oder Gegenstände mit der nassen Hand. Das betrifft grundsätzlich ein viertel des Kopfes (Pflicht / fard) beim Verrichten des Wudtuu' (kleine Waschung), hinter den Ohren und Nacken (sunnah) und, wenn du die Khuffain (Ledersocken) angezogen hast kannst du über die Khuffain am Fußrücken stereichen und bei Notwendigkeit (z.B. Krankheit, gr. Kälte) auch über den Turban.

 

Mashh über den Turban ist eine zulässige Rukhsah رُخْصَة (Erleichterung), aber nicht die ʿAziimah (Norm), da dies nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist und diese Bedingungen als Dharuurah (Notwendigkeit) und/oder als ʿUdhr (Entschuldigungsgrund) gelten, wie etwa bei Krankheit, Verletzung, Kälte, Unterkühlungsgefahr oder Schwierigkeit bei Eile beim Abnehmen des Turbans.

 

Tayammum zählt nicht als Mashh, sondern ist einfach eine Rukhsaah (Erleichterung).