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von Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah
[Masah ist das Streichen mit der nassen Hand über die Ledersocken, anstelle die Socken für die Fußwaschung (im Rahmen der rituellen Waschung) auszuziehen und zu waschen. Dies nachfolgende deutsche Übersetzung dürfte wohl mit Googles Hilfe gemacht worden sein und hat entsprechende Fehler wie etwa: "Deutschlichkeit, usf." usf. Dessen ungeachtet ist der Text inhaltlich sehr wichtig, da es "Imaame" gibt, die wegen ihrer Auslassung der Fußwaschung, ohne ritueller Reinheit das Gebet leiten, wodurch für alle die ihr Gebet hinter so einem Imaam verrichten, nach den vier Rechtschulen ungültig wird.]
Frage: Was sagen die Ulama [Gelehrten] bezüglich des Machens von Masah über normale Socken zum Ausführen des Wudu? Es wäre auch nett wenn sie erklären bei welchen Arten von Socken es erlaubt ist zu Masah zu machen (zu streichen)? Es scheint da Meinungsverschiedenheiten zu geben in Bezug auf Masah über Wolle oder Nylon (ordinäre Socken).
a) Viele Fuqaha (Juristen) haben festgesetzt, dass das Masah über
solche Socken erlaubt ist mit bestimmten Bedingungen. Wenn diese
Bedingungen nicht erfüllt sind, ist es nicht erlaubt Masah zu machen
über normale Socken. Das wird infolgedessen dazu führen, dass viele
Arten von Socken ungültig sind für Masah.
Dennoch sagt Sayyed Abul ‚Aalaa Maududi, dass es ohne Bedingungen
erlaubt ist über jegliche Art von Socken Masah zu machen.
b) Zu diesen Ulama, welche die Meinung haben, dass das Machen von
Masah über normalen Socken unter Bedingungen erlaubt ist, antwortet
er: „ Ich habe viele Male versucht und alle Bemühungen gemacht um
die Quellen dieser Bedingungen zu finden, aber ich konnte sie nicht
in der Sunnah finden. Die Sunnah besagt nur, dass Rasulullah (salAllahu
‚aleyhi wa sallam) Masah gemacht hat über Socken und Schuhe.
Ausgenommen von Nasai, all die Bücher der Sunan und Musnad Ahmad
berichten den Hadith, welcher überliefert wurde von Mughirah ibn
Schu’bah (radiyAllahu ‚anhu), dass der Prophet Muhammad (salAllahu ‚aleyhi
wa sallam) die Reinigung vollzogen hat und Masah gemacht hat über
seine Socken und Schuhe. Es ist erwähnt in Abu Dawud, dass Ali,
Abdullah ibn Mas’ud, Bara ibn ‚Azib, Anas ibn Malik, Abu Umamah,
Suhail ibn Saad und Umar ibn Hurayth Masah über ihre Socken machten.
Die Praxis des Masah über die Socken ist auch überliefert von Umar
und Abas. Desweiterin überliefern Ibn Abbas und Anas ibn Malik, wie
es berichtet wurde von Uwais ibn Auws in Tahawi, dass der Prophet (salAllahu
‚aleyhi wa sallam) Masah machte nur über seine Schuhe. Socken wurden
nichtmal erwähnt. Dies war ebenso die Praxis von Ali. Somit, in
Berücksichtigung auf all diese Überlieferung, sollte es erlaubt sein
Masah zu machen nur über Socken und über Socken mit Schuhen, so wie
es erlaubt ist Masah zu machen über Ledersocken. In diesen
verschiedenen Überlieferungen erwähnte der Prophet (salAllahu ‚aleyhi
wa sallam) nicht irgendeine von den Bedingungen wie sie von den
Juristen festgelegt wurden. Deshalb bin ich gezwungen zu sagen, dass
diese Bedingungen basislos sind. Die Juristen sind nicht die
Regelmacher des Din. Daher, falls jemand sich entscheidet nicht
diesen Bedingungen zu folgen, so wird er nicht sündig.“
Neben Sayyed Abul Aalaa Maududi haben ebenfalls Ibn Taymiyyah,
Hafidh Ibn Qayyim und Allamah Ibn Hazm die gleiche Meinung. Geehrter
Mufti Sahib, ich erbitte demütig ihr Kommentar zu dieser
Angelegenheit, und ebenso ihre Leitung gemäss
der Schari’ah.
Antwort: Al-jawab billahi at-taufeeq (die Antwort mit Allahs
Führung)
Es ist nicht erlaubt Masah zu machen (zu streichen) über die Socken,
die heutzutage getragen werden, welche aus Stoff gemacht wurden,
Wolle und Nylon usw. gemäss
jeden der A’immah Mujtahidin (Die Imame
des Ijtihad). Ihre Annahme, dass da Meinungsverschiedenheiten
herrscht unter den Fuqaha (Juristen) bezüglich dessen ist inkorrekt.
Im Gegensatz, alle Imame des Ijtihad sind einstimmig, dass es nicht
erlaubt ist Masah zu machen über dünne Socken. Allamah Kasani (rahmatullahi
‚aleyhi) schreibt in Bada’e us Sana’e , Band 1, S. 10: „ Falls sie
(die Socken) so dünn sind, dass Wasser sickert (dringt) durch sie,
dann ist es nicht erlaubt Masah zu machen über solche Socken durch
den Konsens der Gelehrten.“
Der Qur’an setzt das Waschen der Füss
e vorraus. Nur Mutawatur Ahadith
können eine Ausnahme machen bei dieser generellen Voraussetzung.
Und Allamah ibn Nujaim (rahimahullah) schreibt: „Und es ist nicht
erlaubt Masah zu machen über dünne Socken, die aus Garn oder Haaren
gemacht sind. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit dabei. Dennoch,
falls die Socken so dick sind, in dem Ausmass
, dass man eine Farsakh
(drei Meilen) laufen kann oder mehr, dann haben die Juristen
Meinungsverschiedenheiten.“ (Al-Bahr-ur-Ra’iq, Band 1, S. 192).
Von dem Obrigen wird klar, dass das Vollziehen von Masah über die
folgenden Arten von dünnen Socken als nicht erlaubt angesehen wird
von allen Imame der Madhahib (Rechtsschulen):
a) Die Socken sind nicht dick und Wasser dringt durch sie,
b) Sie können nicht aufrecht stehen ohne, dass man sie festbindet,
c)Es ist nicht möglich für einen mit ihnen kontinuierlich zu laufen
ohne, dass die Socken reiss
en.
Falls nicht alle 3 von den oben erwähnten Zuständen gegenwärtig
sind, nur dann haben die Gelehrten Meinungverschiedenheiten.
Bezüglich Sayyed Abul ‚Aalaa Maududi, er wählte ein Weg neben der
Mehrheit der Ummah. In diese spezifischen Angelegenheit ist er mal
wieder gegen die Jumhur-e-Fuqaha (Mehrheit der Juristen) gegangen
und hat ein Fehler begangen.
Durch die Analyse seiner Beweislegung, welche anliegen zu seiner
Unterstützung, bin ich zu der Schlussfolgerung gekommen, dass er
sich nicht angestrengt hat die Realität dieser Angelegenheit zu
verstehen. Zu ihrer Zufriedenheit bei dieser Angelegenheit,
präsentiere ich kurz die folgende Erklärung.
Eigentlich hat der Qur’an uns befohlen, dass wir die Reinigung (Wudu)
in einer bestimmten Weise vollziehen und explizit das Waschen der
Füss
e in Surah Al-Ma’idah, Vers 6, befohlen und nicht das Vollziehen
von Masah (Streichen) der Füss
e.
Allah sagt: „ Oh ihr Gläubigen, wenn ihr zum Gebet aufsteht (d.h.
wenn ihr beabsichtigt zu beten und nicht im Zustand der Reinigung
seid) dann (vollzieht Wudu und) wascht eure Gesichter und (wascht)
eure Arme einschliess
lich eurer Ellbogen und streicht eure Köpfe (mit
nassen Händen) und (wascht) eure Füss
e einschliess
lich eurer Knöchel“.
(Al-Maidah, 5:6).
In den obigen Vers befiehlt Allah uns unsere Füss
e zu waschen.
Deshalb sollte es nicht erlaubt sein Masah über die Füss
e zu
vollziehen in irgendeiner Situation, selbst wenn die Socken aus
Leder gemacht sind. Trotzdem, die Erlaubnis der Vollziehung des
Masah über Ledersocken wurde durch den Konsens der Ummah bewiesen.
Der Konens basiert auf der Bestimmung dieser Angelegenheit durch
Tawatur (eine überwältigende Anzahl an authentischen Überlieferungen
von dem Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam). Würden nur zwei oder
drei Überlieferungen vom Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam)
existieren, so wären solch wenige Ahadith (Überlieferungen vom
Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam) nicht ausreichend um die
Generellität dieses qur’anischen Verses zu spezifizieren (oder zu
begrenzen, Taqyid), durch Akhbar-e-Ahad (wenige Überlieferungen des
Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam sind nicht einflussreich genug
um die Generellität des Verses zu spezifizieren oder um sie auss
er zu
setzen).
Im Gegensatz sind die Überlieferungen bezüglich Masah ‚alal Khuffain
(das Vollziehen von Masah über Ledersocken) gefestigt durch Tawatur
(überwältigende Anzahl an Überlieferungen), somit, dass sie
einflussreich genug für die auss
er Kraftsetzung und Spezifikation des
Verses in Surah Al-Ma’idh sind meint, dass das Waschen der Füss
e ist
nur spezifisch im Fall, dass eine Person keine Ledersocken trägt.
Bezüglich dessen sagte Imam Abu Hanifah (rahmatullahi ‚aleyhi): „
Ich verkündete nicht die Gültigkeit der Vollziehung von Masah über
die Ledersocken bis dessen Beweislegung klar für mich war wie das
Tageslicht.“ (AI-Bahr-ur-Ra’iq, B. 1, S. 173.)
Weiterführend ist Masah ‚alal Khuffain bewiesen und befestigt in
Überlieferungen von mehr als Achtzig Gefährten des Propheten (salAllahu
‚aleyhi wa sallam). Hafidh ibn Hajar (rahmatullahi ‚aleyhi) sagt in
Fathul-Bari, (Naylul Awtar, B.1, S. 176). „Eine überwältigende
Gruppe von Huffadh (Experten in Hadith, welche eine lange Anzahl an
Ahadith auswendig gelernt haben) haben verkündet, dass Masah ‚alal
Khuffain gefestigt ist durch Tawatur, und einige von ihnen haben
erwähnt, dass die Überlieferungen der Gefährten des Propheten (salAllahu
‚aleyhi wa sallam) gesammelt und gezählt haben und haben sie als
mehr als achtzig an der Anzahl befunden, von welchen zehn von ihnen
überliefert sind bei Asharah-e-Mubasharah (die zehn Gefährten, denen
die frohe Botschaft des Paradieses gegeben wurden in einer einzigen
Sitzung vom Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam)“. (Naylul Awtar,
B.1, S. 176)
Hasan Al-Basri (rahmatullahi ‚aleyhi) sagt: „Ich traf siebzig
Gefährten, welche an der Schlacht von Badr teilgenommen haben, jeder
von ihnen glaubte an das Vollziehen von Masah ‚alal Khuffain.“
(Talkheesul-Habeer, B. 1, S. 158, und Bada’e us-Sana’e, B. 1, S.7).
Falls das Masah der Ledersocken nicht gefestigt wäre von den Tawatur
oder Istifadhah (überwältigende Anzahl an Überlieferungen), dann
könnte die Takhsis (Spezifikation) nicht angewendet werden auf den
Vers des Qur’an, welcher uns auffordert unsere Füss
e beim Wudu zu
waschen. Bezüglich dessen sagt Imam Abu Yusuf (rahmatullahi ‚aleyhi):
„Der Befehl des Qur’an kann nur auss
er Kraft gesetzt werden durch die
Sunnah (Traditionen des Propheten salAllahu ‚aleyhi wa sallam) wenn
sie die Stufe von Tawatur oder Istifadhah erreicht hat, wie die
Stufe der Überlieferungen der Masah ‚alal Khuffain.“ (Ahkaamul-Qur’an
Lil-Jassaas, B. 2, S.425)
Zusammenfassend befiehlt uns Allah im Qur’an unsere Füss
e im Wudu zu
waschen .
Diese Regelung kann nicht spezifiziert werden (begrenzt) durch
irgendeine Bedingung oder begrenzt auf Basis von wenigen
Überlieferungen des Propheten (salAllahu ‚aleyhi wa sallam). Es ist
notwendig eine kontinuierliche Kette von authentischen
Überlieferungen zu haben, wie es der Fall ist bei Masah ‚alal
Khuffain. Es hat die Stufe von Tawatur erreicht. Ebenso bezüglich
der „KHUFFAIN“ (Ledersocken), so wurde es Tawatur befestigt, dass
der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) selber Masah über sie
vollzogen hat und er gab ebenso anderen die Erlaubnis danach zu
handeln. Masah zu vollziehen über andere Socken auss
er Ledersocken
ist nicht gefestigt durch Tawatur. Die Bedeutung von „KHUFF“ im
Arabischen wird bei Socken angewandt, welche aus Leder gemacht sind.
Socken die aus Kleider gemacht sind werden nicht „KHUFF“ genannt im
Arabischen.
Deshalb ist die Erlaubnis vom Vollziehen von Masah nur spezifisiert
mit den Ledersocken. Bezüglich anderer Arten von Socken muss der
Befehl des qur’anischen Verses des Waschens der Füss
e ausgeführt
werden. Dennoch, falls das Material der Socken so dick ist, dass es
gleich ist oder besser als die Ledersocken, das heiss
t, (a) Wasser
dringt nicht durch sie, (b) sie müssen mit nichts angebunden werden
um aufrecht zu stehen und ( c) es ist möglich mit ihnen zu laufen
mindestens eine Meile. Bei solchen Arten von Socken gibt es
Meinungsverschiedenheiten unter den Juristen. Manche sagen, da sie
die gleiche Eigenschaften besitzen wie die Ledersocken sollte es
erlaubt sein Masah über sie zu machen. Andere sagen, dass es nur
Tawatur etabliert ist über die Ledersocken zu streichen, somit ist
es nicht erlaubt über andere Arten von Socken zu streichen.
Socken sind von drei Arten: (1) Khuffain (Ledersocken), es ist
erlaubt über sie Masah zu machen basierend auf dem Konsens
unterstützt durch Tawatur.
(2)Dünne Socken, welche nicht aus Leder gemacht sind, noch die
Eigenschaften von Leder besitzen, sondern wie die normalen Socken
sind, welche aus Stoff, Wolle, oder Nylon gemacht sind. Es ist nicht
erlaubt Masah zu machen über solche Socken, da es nicht gefestigt
ist durch genügend Beweislegung, dass es einem ermöglicht wäre den
Befehl über das Waschen der Füss
e, welcher im Quran erwähnt ist zu
verlassen.
(3)Dicke Socken, welche nicht aus Leder gemacht sind, aber die
Eigenschaften von Leder haben. Gemäss
einiger Juristen ist es erlaubt
Masah über solche Socken zu machen, während andere sagen es ist
nicht erlaubt.
Zusammenfassend, Socken, welche nicht die Eigenschaften von Leder
haben sind kein Punkt der Uneinigkeit unter den Juristen. Sie alle
sind sich einig über ihr Verbot. Der Grund dafür ist, dass der
qur’anische Befehl (das Waschen der Füss
e) nicht verlassen werden
kann bis die Etablierung des Vollziehens des Masah in der Stufe von
Tawatur ist, wie es der Fall ist bei Masah ‚alal Khuffain. Deshalb
sind die Bedingungen, welche erwähnt wurden durch die Fuqaha
(Juristen) nicht ihre eigenen erfundenen Spezifizierungen. Sie haben
eine Stufe überprüft um die Standarts der Ledersocken zu erreichen.
Ahadith über Masah über nicht-Ledersocken (Jowrab)
Nachdem ich die fundamentalen Prinzipien erklärt habe und dessen
Anwendung in der Realität von dieser Angelegenheit, lass uns die
Ahadith bezüglich des Streichens über (nicht-Leder) Socken (Jowrab)
betrachten. Von all den Sammlungen von Ahadith gibt es nur drei
Hadith. Ein Hadith ist überliefert von Bilal (radiyAllahu ‚anhu),
der zweite von Abu Musa Ash’ari (radiyAllahu ‚anhu), der dritte von
Mughirah ibn Shu’bah (radiyAllahu ‚anhu). Die Überlieferung von
Bilal wurde berichtet in M’ujam Sagheer Tabraani und die
Überlieferung von Abu Musa in Ibn Majah und Baihaqi.
Dennoch, Hafidh Zayla’i (ein weit bekannter Muhaddith) bewies in
seinem berühmten Werk, Nasbur-Raya, B.1, S. 183-184, dass Sanads
(Überlieferungsketten) fehlerhaft und schwach sind. Im Bezug auf Abu
Musas Überlieferung schrieb Imam Abu Dawud Sajastani (rahmatullahi ‚aleyhi,
in seinen Werken von Abu Dawud, welches eins der Sihah Sittah (sechs
authentischste Bücher der Ahadith) ist: „Es (der Sanad des Hadith)
ist nicht durchgehend, noch ist es zuverlässig (stark).“ (Bazhlul-Mujhood,
B. 1, S.96) Deshalb benötigen beide Überlieferungen nicht weiter
ausdiskutiert zu werden.
Der verbleibende Hadith von Mughirah ibn Schu’bah ist erwähnt von
Imam Tirmidhi als guter und solider Hadith. Einige andere bedeutende
Muhaddithin haben Imam Tirmidhi nicht zugestimmt. Imam Abu Dawud (rahmatullahi
‚aleyhi) sagte, nachdem er diese Überlieferung berichtete: „Und
Abdur-Rahman ibn Mahdi sollte diesen Hadith nicht überliefern, denn
die authentische berühmte Überlieferung von Mughirah ibn Schu’bah
ist, dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte Masah ‚alal
Khuffain zu vollziehen.“ (Bazhlul-Majhood, B. 1, S.96) Imam Nasai (rahmatullahi
‚alaihi) schreibt in Sunan Kubra‚ :“Auss
er Abu Qais hat niemand
anderes diesen Hadith überliefert und ich kenne keinen anderen
Überlieferer, der diese Überlieferung unterstützt. Obwohl mit
Gewissheit die Überlieferung von Mughirah ibn Schu’bah über Masah ‚alal
Khuffain solide ist (Sahih).“ (Nasbur-Raaya, B. 1, S. 183)
Viele Imame, z.B. Imam Muslim, Imam Baihaqi, Imam Sufyan Thawri,
Imam Ahmad, Imam Yahya ibn Mu’in, Imam Ali ibn Madini und andere
haben diese Überlieferung als schwach eingestuft, da Abu Qais und
Huzail ibn Schurjil fehlerhafte Überlieferer sind. Allamah Nawawi (rahmatullahi
‚aleyhi), der Kommentator von Sahih Muslim, schreibt : „Falls all
die Muhaddithin, welche diesen Hadith kritisieren, dass er schwach
ist, vereinzelt wären (d.h. nicht zusammenstimmend), selbst dann
würden sie korrekt sein über der Regelung von Imam Tirmidhi, da das
fundamentale Prinzip ist, dass Kritik Zustimmung überwiegt. All die
Huffadh des Hadith stimmen zu, dass die Überlieferung schwach ist.
Deshalb ist die Aussage von Imam Tirmidhi „Dieser Hadith ist Hasan,
Sahih“ nicht aktzeptabel.“ (Nasbur-Raaya, B. l, S.l83)
Das ist der Status des Hadith Sanad, den Leute wie Sayyed Abul ‚Ala
Maududi zitieren um sein Aussage zu unterstützen. Sie können nun
prüfen und klar sehen, dass die Mehrheit der Muhaddithin es als
schwach eingestuft haben und unaktzeptabel um als dalil (Beweis)
genutzt zu werden. Anzunehmen die Aussage von Imam Tirmidhi wäre
korrekt, selbst dann ist es nur ein Hadith von der endlosen Sammlung
von Ahadith. Und wieder kommt die selbe Frage auf, können wir den
klaren Befehl von Allahu Ta’ala verlassen unsere Füss
e zu waschen
beim Vollziehen des Wudu auf der Basis von einem Hadith? Wie vorher
erwähnt wurde, die Etablierung des Masah ‚alal Khuffain erreichte
die Stufe von Tawatur und dass Imam Abu Yusuf sagte, dass falls es
nicht diese Stufe erreicht hätte, so würden wir nicht die
Flexibilität der Spezifisierung des Befehls von Allahu Ta’ala über
das Waschen der Füss
e haben. Die Ahadith über das Masah ‚alal
jowrabain erreichen nicht die Stufe von Tawatur.
Ehrlich gesagt finden wir in all den Sammlungen der Ahadith nur drei
Überlieferungen, von welche zwei einstimmig schwach sind und die
dritte kritisiert wurde von der Mehrheit der Muhaddithin, nur Imam
Tirmidhi stufte sie als Sahih Hadith ein. Also den Befehl von Allahu
Ta’ala zu verlassen, zu beschwränken, oder zu definieren auf dem
Fundament einer solch schwachen Überlieferung ist nicht akzeptabel
in der Schari’ah. Imam Abu Bakr Jasas schreibt in Ahkaamul-Qur’an
Lil-Jassaas, (B. 2, S.428) „Wie vorhin erwähnt ist das wahre Ziel
von diesem Vers des Wudu die Füss
e zu waschen. In Wahrheit würde das
vollziehen von Masah über die Ledersocken niemals als erlaubt
angesehen werden, würde es nicht etabliert sein durch Mutawatir
Ahadith.“ Somit durch den Fakt, dass die Überlieferungen von Masah ‚alal
jowrabain nicht in die gleiche Linie kommen wie die Überlieferungen
des Masah ‚alal Khuffain muss die Hauptabsicht des Waschens der Füss
e
angewendet werden.
Die Aussage, dass von den Sahaba (die Gefährten des Propheten
salAllahu ‚aleyhi wa sallam) berichtet wurde, dass sie gestrichen
haben über ihre Socken und anderen erlaubt haben gleiches zu tun ist
inkorrekt. Es ist nicht bewiesen in irgendeiner Überlieferung oder
Praxis der Sahaba, dass sie über dünne Socken aus Kleidern usw.
gestrichen haben. Ein sehr bekannter ‚Alim, Allamah Schamsul Haqq
Sahib Azim Abadi (rahmatullahi ‚aleyhi), (bekannt unter den
Ahle-Hadith) schreibt: „Socken können aus Leder gemacht sein, Wolle,
Stoff usw., jede dieser nennt man „SOCKEN“. Es ist nicht erlaubt zu
streichen über jegliche Art von Socken bis es nicht etabliert wurde,
dass der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte über Socken
aus Wolle usw. zu streichen.“ (‚Awnul-M’abood, B. 1,S.62) Daher ist
es sogar noch offensichtlicher, dass die Sahaba pflegten über
Ledersocken zu streichen, oder dicke Socken, die mit den
Eigenschaften der Ledersocken mithalten können.
In Bezug aufdessen gibt es eine Überlieferung in Musannaf ibn Abi
Schayba, B. 1, S. 188: „Sayed ibn Musayyab und Hasan Al-Basri
pflegten zu sagen, dass es erlaubt ist über die Socken zu streichen,
mit der Voraussetzung, dass sie dick sind.“ Vermerke, dass das Wort
„SAFIQ“ in Qamus und Mukhtar As-Sihah (die Namen von zwei arabischen
Wörterbüchern) „SEHR DICK UND STARKER STOFF“ bedeutet. Beide von den
oben genannten Männern waren berühmte Tabi’in und sie pflegten
Fatawa zu geben nachdem sie die Praxis der Sahaba gesehen hatten.
Daher, die Fatwa, dass die Socken so dick sein müssen, dass sie den
Eigenschaften des Leder gleich sind ist nichts Neues. Zur
Annehmlichkeit habe ich unten Zustände der Dicke der Socken unten
wiederholt:
a.Wasserfest (Wasser sollte nicht in der Lage sein durch sie zu
sickern)
b.so dick, dass sie aufrecht stehen können ohne sie gebunden zu
haben
c.es ist möglich mit ihnen kontinuierlich zu laufen für mindestens
eine Meile (ohne dass sie reiss
en)
Mit diesen drei Zuständen bei den dicken Socken teilen sie nun die
gleichen Eigenschaften wie die Ledersocken. Die meisten Fuqaha
(Juristen haben es erlaubt Masah zu machen über solche Socken. Siehe
folgendes:
(1)Dalalatun-Nass, (die abgeleitete Absicht) von dem Hadith in Masah
‚alal Khuffain ist auch angewendet auf dicke Socken.
Dalalatun-Nass bleibt in der Kategorie von Qat’ee-uth-Thuboot
(etabliert auf der Basis von Sicherheit) und ist nicht das gleiche
wie Qiyas, wie fälschlicherweise von manchen angenommen wird.
(2)Athar (Praxis) der Sahaba. Basierend auf die obigen zwei Beweise
würde es erlaubt sein über dicke Socken zu streichen. Allamah Ibn
Hamam (rahmatullahi ‚aleyhi) schreibt in Fathul-Qadir, B. 1, S. 109:
„Es gibt keinen Zweifel, dass das Streichen über das Khuff Khilaful
Qiyas (widersprüchlich zur Begründung und Analogie) ist. Deshalb
eine andere Sache damit zu vergleiche würde inkorrekt sein, auss
er
bei nutzen von Dalalatun-Nass, dass die selben Eigenschaften vom
Khuff bei es auch gegenwärtig sind um in der selben Kategorie wie
Khuff zu sein.“
Im Prinzip kann man den Akt der Waschung der Füss
e verlassen durch
das Vollziehen von Masah über diese nur wenn die Überlieferungen die
Stufe und den Standard von Tawatur erreicht haben. Masah ‚alal
Khuffain erfüllt diese Bedingung. Auf anderer Seite ist das Masah ‚alal
Jowrabain nicht in dieser Stufe.
Daher ist es nicht erlaubt Masah über Jowrabain zu machen. Trotzdem,
falls Jowrabain ähnliche Eigenschaften wie die Ledersocken haben,
sehen es die meisten Fuqaha als erlaubt an, durch Dalalatun-Nass und
die Praktiken der Sahaba und frommer Vorfahren, über solche Socken
Masah zu machen. Nach der Ausarbeitung der Eigenschaften der
Ledersocken haben alle Imame des Ijtihad den Konens erreicht in
dieser Angelegenheit. Was die Meinungen von Allamah Ibn Hazm,
Allamah Ibn Taymiyyah und Allamah Ibn Qayyim angeht, mit
aufrichtigem Respekt für ihren Status und ihrer Position, so
unterscheiden sie sich doch von den Jumhoorul-Fuqaha in vielen
Angelgenheiten. Unter anderem in dieser Angelegenheit. Wir sind
gebunden der Regelung der Mehrheit der Fuqaha, Muhaddithin und allen
Mujtahidin zu folgen. Wie wagemutig das doch für einen ist, sogar
das Waschen der Füss
e zu verlassen, da es der Befehl Allahs ist! Wenn
jemand seine Füss
e in Stoff einwickeln und darauf Masah macht ist das
auch erlaubt?
Das Vollziehen von Masah über Schuhe
In ihrer Frage erwähnten sie, dass Sayyed Abul ‚ala Maududi es
ebenfalls erlaubt über die Schuhe zu streichen. Ich wünsche das
ebenfalls zu erklären. Einige Fuqaha erlauben das Vollziehen von
Masah über die Jowrab wenn sie dick sind, aber keiner von ihnen
erlaubt das machen von Masah über Schuhe. Schaikh Yusuf Benori (rahmatullahi
‚aleyhi) schreibt: „Keiner der Imame gab Erlaubnis Masah zu
vollziehen über Schuhe.“ (Ma’arifus-Sunan B. 1, S. 347) Der Grund
dafür ist, da der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) nur über
seine Schuhe strich, wenn er bereits im Zustand des Wudu war, statt
des Waschen der Füss
e hat er über seine Schuhe gestrichen. Der Beweis
dafür ist in Sahih Ibn Khuzaimah: „Es ist berichtet worden von Ali (radiyAllahu
‚anhu), dass er nach ein Glas Wasser fragte, er dann eine schnelle
Reinigung vollzog und über seine Schuhe strich. Dann sagte er, das
war es wie der Prophet (salAllahu ‚aleyhi wa sallam) pflegte Wudu zu
machen, wenn sein Wudu nicht gebrochen war.“ (Sahih Ibn Khuzaimah,
B. 1, Hadith 300, Kapitel 154, S. 100) Von diesem Hadith lernen wir,
dass eine Person, welche kein Wudu hat, nicht über ihre Schuhe
streichen kann. Nachdem die klare Beweislage erbracht wurde ist kein
Spielraum in dieser Angelegenheit.
Zusammenfassung
Alle zuverlässigen Fuqaha und Mujtahidin stimmen darin überein, dass
dünne Socken, welche Wasser erlauben durch ihnen zu sickern, nicht
aufrecht stehen ohne Unterstützung und mit denen man nicht
kontinuierlich laufen kann, dass es nicht erlaubt ist Masah über
diese zu machen. Über Schuhe darf man auch nicht streichen. Dünne
Socken von Heute, welche gemacht werden aus Stoff, Wolle, Nylon,
usw. haben nicht den Grundzug von Ledersocken, deshalb ist es nicht
erlaubt Masah zu machen über sie. Falls jemand dies tut, so wird
sein Wudu nicht gültig, gemäss
Imam Abu Hanifah, Imam Malik, Imam
Schafi’i, Imam Ahmad ibn Hanbal, oder irgendwelchen anderen
Mujtahidin.
Muhammad Taqi Uthmani Jumadul-Ulaa, 1397 Hijrah. Diese Fatwa wurde
übersetzt (ins Englische) von Adil Khan 27 Ramadhan, 1420.
Übersetzung geprüft und genehmigt von Mufti Ebrahim Desai. Diese
Version wurde editiert durch Khalid Baig für Grammatik und
Deutschlichkeit.
Quellen:
Deutsche Übersetzung von Ahlu Sunnah Fatawa
Englischer Originalartiel von http://www.albalagh.net/qa/masah_regular_socks.shtml