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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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3.3

 

Adhaan     Gebetsruf

 

Es ist Sunnah, den Adhaan (Gebetsruf) und die Iqaamah (Gebetsaufruf zum Beginn des Ssalaah) für die Verrichtung des Gebets zu sprechen – sei es zur vorgeschriebenen Zeit oder später als Nachholgebet (Qadtaa').

Die Einzelheiten (wie und was beim Adhaan gesprochen wird) sind allgemein bekannt, daher ist es nicht notwendig, sie hier zu erwähnen.

Es ist makruuhh (unerwünscht), wenn ein Reisender (Musaafir) den Adhaan weglässt.

Für jemanden, der das Gebet zu Hause verrichtet, genügt der Adhaan, der in den Moscheen der Stadt gerufen wird.

 

Mehr zu   Adhaan.