Ein Gläubiger sollte nicht zum Bundesheer der Ungläubigen
Ein Gläubiger kann nicht freiwillig Rekrut unter dem unbeschränkten Befehl eines Ungläubigen sein, ohne einen Meineid zu leisten oder den Islam zu verlassen. ...... Und wie wäre es, wenn etwa ein österreichischer Türke, der sich zum Islam bekennt und seinen Wehrdienst leistet, seinem noch türkisch gebliebenen Bruder, der sich ebenfalls zum Islam bekennt und gerade seinen Wehrdienst leistet, am Schlachtfeld gegenüber steht? Beide haben sich bei ihren jeweiligen Angelobungen verpflichtet den Feind gegebenenfalls zu töten und auch selbst - zwecks Heimatlandverteidigung - dafür zu sterben. Welche Bedeutung hat in dem Fall die Heimat, das Vaterland, das Bekenntnis? Wer steht wo? Welche Werte zählen jetzt für wen? Redet euch nicht aus, dass dieser Fall nicht eintreten kann, denn darum geht es hier gar nicht, sondern vielmehr erinnert euch durch das Beispiel, was eure wahre Position ist. Seid ihr Gläubige oder Anhänger der demokratischen Religion?
Der eigene Gebetsraum in Österreich ist eine Besonderheit (Standard-Artikel)
Die
Entmündigung der Muslime, oder Muslime, welche beim österreichschen
Bundesheer ihre Gebete "legal" verrichten wollen, müssen sich vorher als
„praktizierende Muslim“ zertifizieren lassen. ...