Dschamʿ at-Taqdiim  جمع التقديم     Zusammenlegung von zwei Farḍ-Ssalaah (Pflichtgebeten) auch Dschamʿa as-Ssalaah   جمع الصلاة  genannt.

 

 

Dschamʿa as-Ssalaah  جمع الصلاة  gibt es im hhanifitsichen Madhab - nur während der Hhaddsch in Arafaah, wo du das Ssalaatu-l-Tdhuhr- und gleich anschließend das Ssalaatu-l-ʿAssr zur Zeit von Tdhuhr-, und dann in Muzdalifa, wo du das Ssaalaatu-l-Maghrib und gleich anschließend das Ssaalaatu-l-'Ischaa zur Zeit von 'Ischaa' verrichtest; also zusammenlegst.

 

Abgesehen von diesen Ausnahmen während der Hhaddsch ist es nicht erlaubt andere Fard-Ssalawaat - z.B. als Musaafir (Reisender) - zusammenzulegen; auch dann nicht, wenn du mit einem Dscham'a unterwegs bist, welches die Zusammenlegung praktiziert. Für dich ist es Farḍ (Pflicht) im vorgeschriebenen Zeitrahmen die Farḍ-Ssalawaat zu verrichten.

 

 

إِنَّ ٱلصَّلَوٰةَ كَانَتْ عَلَى ٱلْمُؤْمِنِينَ كِتَٰبٗا مَّوْقُوتٗا

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Das Ssalaah ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.Z

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Suura an-Nisaaʾ 4:103

 

 

Die Überlieferungen über das Zusammenlegen der Salawaat - abgesehen von Hhaddsch - aus Gründen wie Reise, Krankheit und Regen, beruhen auf Taqriib تَقْرِيب (zeitliche Nähe) und nicht auf tatsächlichen Zusammenlegungen. Der Gesandte Allahsﷺ hat in Madinah die Salawaat nicht regelmäßig zusammenlegt obwohl es dort Regen und Krankheit gab, doch hat die zeitlich Nähe diesen Eindruck erwecken können, wenn Rasullulah z.B. das Ssalaatu-l-Tdhuhr am Ende des Zeitrahmens verrichtet hat und gleich darauf zu Beginn des neuen Zeitrahmens das Ssalaatu-l-'Assr .

 

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

 

 Dschamʿ at-Taqdiim جمع التقديم  -  das Zusammenlegen von von zwei Fard-Ssalaahs ist für dich nur während deiner Hhadsch zwei mal Farḍ (Pflicht).

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      1. Masa'lah

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Am 9. Dhuu l-Hiddscha (Tag von ʿArafaat) kannst du im Zustand von Ihhraam in der Masdschid Namira (Moschee von ʿArafaat) das Ssalaatu-l-Dhuhr (Mittagsgbet) und das Ssalaatu-l-'Assar im Dschama' (Gemeinschaft) hintereinander, also als Dschamʿ at-Taqdiim (Zusammenlegung) und verkürzt (jeweils zwei Rakkat) in der Zeit von Dhuhr beten, vorausgesetzt der Imaam ist selbst im Ihhraam (als Pilger) und Musaafir (Reisender).

 

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      2. Masa'lah

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Ist der Imaam der Masdschid Namira nicht im Ihhraam (macht also nicht Hhaddsch) - und ist Muqiim (Sesshafter), dann kannst du hinter ihm nicht deine zwei Rakkat Fard beten, denn er darf die zwei "Ssalahh des Reisenden" als Muqiim (Sesshafter) nicht beten und auch nicht zusammenlegen. Dein Ssallah wäre hinter ihm ungültig, denn der Imaam folgt der falschen Vorstellung, dass er zwei Rakkaat beten müsse weil Rasuulullah zwei Raka'ah wegen der Hhadsch und nicht weil er Musaafir war verrichtet hätte.  .....  Der Imaam der Masdschid Namira wird von der Regierung nominiert und ist normalerweise ein Muqiim, betet aber zwei Rakaat.

 

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     3. Masa'lah

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Die Masdschid Namira steht seit ihre Vergrößerung nur mehr teilweise innerhalb der genau festgelegten Grenzen des Gebietes von Arafat. Wenn du nun in dem Teil der Masdschid dein Ssalaah verrichtest, der außerhalb von Arafat liegt, dann treffen die Regeln für Dschamʿ at-Taqdiim (das Zusammenlegen von von zwei Fard-Ssalaahs) nicht zu; du solltest also wissen ob du in Arafaah oder außerhalb dein Ssalaahs verrichtest.

 

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       4. Masa'lah

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 Nach Maghrib verläst du als Pilger die Ebene von Arafaah. Wenn du in Muzddalifah angekommen bist verrichtest du - allein oder als Dscham'ah (Gemeindscahft) - das Ssalahtu-l-Maghrib und das Ssalahh-'Ischaa  als Dschamʿ at-Taqdiim in Zusammenlegung.

 

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     5. Masa'lah

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Wenn du Muqiim bist, dann legst du in Arafat und Mudalifah die Gebete zusammen (als Regel der Hhadsch), musst aber aber jeweils vier Rakkat verrichten. Wenn der Imaam ein Musaafir sein, dann stehst du nach dem ersten Salaam des Imaam wieder auf und verrichtest die dir noch als Muqiim fehlenden zwei Rakaat.

 

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     6. Masa'lah

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Wenn der Imaam ein Muqiim ist, aber nur zwei Rakaat betet, dann wird dein Gebt hinter ihm ungültig.

Ende der Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

Ende der Auszgs von  "MA LA BUDDA MINHU"