Wenn nicht anders erwähnt,
entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.
Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich
geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".[ = hinzugefügt ]
.
Nafl نَفْل freiwillige,
zusätzlich, über das Pflichtmaß hinaus gehende Handlungen.
Nafl
نَفْل bezieht sich auf alle
freiwilligen, erlaubten Handlungen, die nicht vorgeschriebenen,
jedoch empfohlen sind, wie etwa Salaatu-l-Nafil (Ritualgebete) Hilfsleistungen,
Bildungsarbeiten,
Ssadaqah (Spenden) usw..