Wenn nicht anders erwähnt,
entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.
Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich
geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".[ = hinzugefügt ]
Daru-l-Harb
ist
ein Gebiet des Kampfes zwischen Gläubigen und Ungläubigen;
rechtlich identisch mit
Daaru-l-Kufr;kein islamisches Hoheitsgebiet; dort wo
die Scharii'aah
nicht gilt; dort wo die Bevölkerungsmehrheit den Islam nicht folgt.