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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Mahhram  محرم  Nahverwandte, die nicht heiraten dürfen.

 

 

Mahhram محرم bezeichnet eine Person, mit der eine Ehe dauerhaft verboten ist – entweder durch Blutsverwandtschaft, Stillbeziehung oder Schwägerschaft. Vor einem Mahhram darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) erscheinen:

 

Blutsverwandte: Vater, Bruder, Sohn, Onkel (väterlicher oder mütterlicherseits), Großvater

Schwägerschaft: Schwiegervater, Schwiegersohn (nach vollzogener Ehe)

Stillverwandtschaft: Männer, die von derselben Frau gestillt wurden

Andere: Stiefvater (wenn die Ehe mit der Mutter vollzogen wurde)

 

Ein Ghayr al-Mahhaarim, bezeichnet hingegen eine Person, mit der eine Ehe möglich ist, da keine nahe Blutsverwandtschaft gegeben ist. Vor einem Ghayr al-Mahhaarim darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) nicht erscheinen.

 

Sure An-Nur (24:31)

Sure An-Nisa (4:22–23)