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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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 Ssalatu-l-Dschamaa'ah    صَلَاةُ الْجَمَاعَةِ   Gemeinschaftsgebet

 

 

Das Ssalaat-al-Dschamaa'ah  صَلَاةُ الْجَمَاعَة   (Gemeinschaftsgebet) ist ein Ssalaah bei dem ein Imaam vorbetet und andere diesem als Muqtadii (Mitbeter) folgen.

 

Das Gebet in der Gemeinschaft ist 27 mal mehr wert als das Gebet allein.

 

Das Ssalatu-l-Dschum'ah  صَلَاةُ الْجُمُعَةِ  (Gemeinschaftsgebet am Freitag) in der Moschee ist für Männer verpflichtend (waadschib) wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

Frauen dürfen Gemeinschaftsgebete in der Moschee besuchen, wenn entsperchender Raum vorhanden ist.

 

Für Frauen ist es makruuh tahhriimi selbst ein Gemeinschaftsgebet durchzuführen. Wenn, dann darf die Vorbeterin nicht vor der ersten Reihe stehen, sondern in deren Mitte. Frauen bevorzugen üblicher Weise das Gebet allein zu Hause.