Die Grundlagen des Fastens nach dem Ḥanafī Madhhab
Von Ustādha Naielah
Ackbarali -
Übersetzt von H. Citlak - Quelle: ahlu-sunnah.de -
Ramadaan 1432
Ustādha Naielah Ackbarali wurde in
Trinidad, Spanien, geboren und ist in Miami, Florida, aufgewachsen. Sie
erhielt einen Abschluss in internationalen Angelegenheiten und Soziologie an
der Staatsuniversität Floridas. 2004 zog sie nach Amman, Jordan, wo sie ihre
Studien in Arabisch und anderen Scharīʿa-Wissenschaften begann. Derzeit lebt
sie in Damaskus, Syrien, mit ihrem Ehemann, wo sie ihr Islamstudium
weiterführt, mit Fokus auf das Islamische Gesetz und Frauenangelegenheiten. – Scheich Faraz Rabbani
[Nachträgliche Verlinkungen von M. Abu
Bakr] [siehe zum Thema
Fasten auch: Nuru-l-Idah / Fasten und La buda
minu / Fasten]
Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Allerbarmers.
Das
Fasten im
Monat
des
Ramaḍān ist eine der
Fünf Säulen im Islam. Der
Gefährte ʿAbdullāh ibn
ʿUmar ibn al-Khattab (raḍīyallāhu ʿanh - Möge
Allah zufrieden mit ihm sein) sagte:
„Ich hörte den
Gesandten Allahs
(ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam – Segen und Heil auf ihm) sagen: ‚Die
Religion des
Islam basiert auf fünf Säulen: Die
Bezeugung, dass es keinen Gott gibt auss
er Allah und dass
Muḥammad der Gesandte Gottes ist; die Verrichtung des
Gebetes;
das Entrichten der
Almosensteuer; die
Pilgerfahrt und das Fasten (im Monat) des Ramaḍān. ‘" [Bukhārī;
Muslim]
Tatsächlich ist das Fasten im Ramaḍān einer der gröss
ten
Gottesdienste, die ein
Gläubiger
verrichten kann. Es ist eine
Tat,
die den
Geist, den Körper und die
Seele
von den spirituellen und physischen Unreinheiten
dieser
Welt reinigt. Es ist eine Tat, die die
Herzen
der
Muslime weltweit zusammenbringt, da sie gemeinsam die Tugend der
Selbstdisziplin in Angriff nehmen und es ist eine Tat, welche die hungrige
Seele sättigt in ihrem Verlangen, den Herrn der Welten zufrieden zu stellen.
Das Fasten wurde auch von vorherigen Religionsgemeinschaften praktiziert
und ähnlich wurde es auch für die Anhänger des Propheten Muḥammad (ṣallallāhu
ʿalayhi wa sallam) bestimmt.
Allah (subḥānahu wa taʿālā – Gepriesen sei Er,
der Erhabene) sagt im
Qurʾān:
„O ihr Gläubigen! Euch ist das Fasten wie den
Menschen
früherer Zeiten vorgeschrieben, auf dass ihr
Gott fürchten möget." [2:183]
Was ist Fasten?
Sprachlich bedeutet das Wort Fasten auf Arabisch (Ṣawm) bedingungsloses
Fernhalten (ʾimsāk) von jeder
Handlung oder Rede während jeder Zeit.
Nach dem
heiligen Gesetz
ist das Fasten:
a. Das Fernhalten von sexuellen Aktivitäten
b. Das Fernhalten von der Einführung einer Sache in Körperhöhlen
c. Sei es absichtlich oder unabsichtlich
d. Von dem Zeitpunkt an, an dem die Sonne beginnt aufzugehen, bis zu dem
Zeitpunkt an, dem sie untergeht
e. Begleitet von der
Absicht zu fasten
f. Von Individuen, denen es erlaubt ist, zu fasten
„Das Fernhalten von sexuellen Aktivitäten" schliesst sowohl tatsächlichen
Geschlechtsverkehr als auch die Ejakulation, hervorgerufen durch Vorspiel,
mit ein.
„Das Fernhalten von der Einführung einer Sache in Körperhöhlen" bezieht
sich auf das Essen, Trinken oder Medizin, die man in eine Körperhöhle
einführen könnte, unabhängig davon, ob es eine gängige Sache ist, die diese
Körperhöhle betritt, oder nicht. Das Einführen einer dieser Substanzen in
eine Körperhöhle bedeutet, dass die Substanz in den Hals, die Organe, den
Bauch oder das Gehirn durch die Nase, den Hals, die Geschlechtsteile oder
offene Wunden gelangt.
„Sei es absichtlich oder unabsichtlich" schliesst das Essen, Trinken und
sexuelle Aktivität aus, welches aus Vergesslichkeit resultiert.
„Von dem Zeitpunkt an, an dem die Sonne beginnt aufzugehen, bis zu dem
Zeitpunkt an dem sie untergeht" bezieht sich auf den tatsächlichen Eintritt
der Fajr Zeit (Zeit für das Morgengebet) bis zum Eintritt der Maghrib Zeit
(Zeit für das Abendgebet).
„Begleitet von der Absicht zu fasten" bedeutet, dass man die Absicht
fassen muss, zu fasten, um zu unterscheiden, ob man tatsächlich eine
gottesdienstliche Handlung durchführt oder nicht, wenn man sich des Essens,
Trinkens und sexueller Aktivitäten enthält. Wenn man zum Beispiel einfach
nichts essen, trinken oder keine sexuelle Aktivitäten durchführen würde,
ohne die Absicht zu fasten, so wäre dieses Fasten nicht gültig und würde
nicht zählen.
„Von Individuen, denen es erlaubt ist, zu fasten" bedeutet, dass man
nicht in einer Situation sein darf, welche die Gültigkeit des Fastens
verhindert, wie etwa die Menstruation oder Lochien (Wochenfluss nach der
Geburt).
Wann wird das Fasten zur
Pflicht?
Das Fasten im Monat Ramaḍān ist verpflichtend für alle Muslime, männlich
und weiblich, die bei Verstand und erwachsen (geschlechtsreif) sind. Diese
Regel gilt auch für das Nachholen von nicht gefasteten Ramaḍān Tagen, sei es
durch eine entschuldigte Sache oder die eigene Nachlässigkeit. Man ist
verpflichtet das im Ramaḍān verpasste Fasten nachzuholen.
Ein männliches Kind ist erwachsen, wenn es einen feuchten Traum oder eine
Ejakulation erfährt. Ein weibliches Kind ist erwachsen, wenn es einen
feuchten Traum oder die erste Menstruation hat. Wenn mit dem 15. Lebensjahr
(Mondjahre) keine dieser Erfahrungen stattgefunden, sei es bei Mann oder
Frau, so gelten sie als rechtlich erwachsen und sind verpflichtet, zu
fasten. Das Fasten des bevorstehenden Monats Ramaḍān ist verpflichtend für
die erwähnten Individuen, wenn sie physisch in der Lage sind zu fasten und
frei von Menstruation und Wochenfluss sind.
Wer ist vom Fasten entschuldigt?
Das Fasten im Ramaḍān ist nicht verpflichtend für eine menstruierende
Frau oder eine Frau im Zustand des Wochenflusses, denn das Fasten ist nicht
gestattet, während sie sich in dieser Situation befindet.
Kranke und Frauen, die schwanger sind oder stillen, sind verpflichtet, zu
fasten. Jedoch kann Krankheit vom Fasten entschuldigen, wenn man wirklich
fürchtet, dass das Fasten die Krankheit verschlimmert oder den
Erholungsprozess verlangsamt. Das Gleiche gilt für eine Frau, die schwanger
ist oder stillt und wirklich fürchtet, dass das Fasten ihr oder dem Baby
schadet. Diese begründete Furcht wird festgestellt durch: 1) offensichtliche
Zeichen, 2) eine entsprechende Erfahrung aus der Vergangenheit oder 3) die
Mitteilung eines aufrichtigen muslimischen Doktors oder Experten.
Ein Reisender ist auch vom Fasten entschuldigt, wenn er die Reise
beginnt, bevor die Zeit des Fajr eintritt. Es ist jedoch besser, wenn er
dennoch fastet, vorausgesetzt, dass dies keine unzumutbare Erschwernis
verursacht. Wenn man das Fasten an einem Tag des Ramaḍān beginnt und dann
reist, so ist man verpflichtet, das Fasten zu vervollständigen.
Alle zuvor erwähnten Individuen sind verpflichtet, ihre verpassten
Fastentage zu einer Zeit, in der sie dazu in der Lage sind, nachzuholen,
wenn der Ramaḍān zu Ende ist. Es gibt keine
Sühne (oder Strafe) für eine
Person, die das Nachholen des Fastens verzögern, aber es ist besser, sie
sofort nachzuholen, wenn man dazu in der Lage ist.
Was sind die verschiedenen Arten des Fastens?
Es gibt neun Arten des Fastens:
1. Das festgelegte
2
verpflichtende (Farḍ) Fasten: Der Monat des Ramaḍān
2
Festgelegtes Fasten bedeutet, dass es eine
bestimmte Zeit gibt, die für dieses Fasten bestimmt ist. [Radd Al-Muḥtār
ʿala Al-Dur Al-Mukhtār] So ist man also verpflichtet, an diesem Tag zu
fasten und man kann keine Absicht fassen, eine andere Art des Fastens
durchzuführen.
3 Nicht-festgelegtes Fasten bedeutet, dass es keine bestimmte Zeit für
dieses Fasten gibt. Es ist also möglich, zu wählen, wann man fastet. Diese
Unterscheidung zwischen festgelegtem und nicht-festgelegtem bezieht sich auf
Regeln bezüglich der Absicht (zum Fasten), was später noch erklärt wird.
2. Das nicht-festgelegte
,
verpflichtende (Farḍ) Fasten: Nachzuholendes Fasten eines vergangenen
Ramaḍān
3. Das festgelegte notwendige (Wājib) Fasten: Festgelegtes
geschworenes
Fasten
4. Das nicht-festgelegte notwendige (Wājib) Fasten:
a. Das nicht-festgelegte geschworene Fasten
b. Fasten als Sühne
c. Nachzuholendes Fasten für ein geschworenes,
Sunnah, Nafl
(freiwilliges) oder Sühnefasten, das man gebrochen hat
5. Bekräftigtes Sunnah Fasten:
a. Der 9. Des
Dhu Al-Ḥijjah (der Tag des ʿArafat)
b. Der 10. Des
Muḥarram (der Tag
ʿĀschūrā) zusammen mit entweder dem 9.
oder 11. Tag
6. Empfohlenes Fasten:
a. Der 13., 14. und 15. Tag jedes Mondmonats (Vollmondtage)
b. Jeder Montag und Donnerstag
c. Die sechs Tage des Monats
Schawwāl; es ist am besten, sie fortlaufend
zu fasten.
d. Jedes andere Fasten, das durch das Verlangen oder das Versprechen auf
Lohn durch die Sunnah etabliert ist, wie etwa das Fasten
Dāwūds (jeden 2.
Tag zu fasten), von dem gesagt wird, dass es Allah (subḥānahu wa taʿālā) das
liebste Fasten ist.
7. Freiwilliges (Nafl) Fasten: Jedes andere Fasten, das bisher nicht
erwähnt wurde, solange es nicht verpönt ist.
8. Leicht verpöntes (Makrūh Tanzīhi) Fasten:
a. Nur am 10. des Muḥarram zu fasten, ohne den 9. oder 11. Tag
b. Am Freitag allein zu fasten, wenn man denkt, dass darin ein spezieller
Lohn liegt, ansonsten ist es nicht verpönt
c. Am Samstag allein zu fasten, obwohl es nicht verpönt ist, wenn es mit
einem anderen Fasten zusammenfällt.
d. Durchgehend zu fasten, ohne es abends zu brechen (Wisāl)
9. Stark verpöntes (Makrūh Taḥrīmi), sündhaftes Fasten:
a. Der Tag des ʿĪd Al-Fitr
b. Der Tag des ʿĪd Al-ʾAḍḥā
Was sind die Voraussetzungen für gültiges Fasten?
Die Voraussetzungen für gültiges Fasten sind: 1. Die Absicht, 2. Frei zu
sein von Menstruation und Wochenfluss und 3. Frei zu sein von allem anderen,
was das Fasten brechen würde.
Es ist keine Bedingung für die Gültigkeit des Fastens, dass man frei ist
vom Zustand der gross
en rituellen Unreinheit (Janābah). Die Mutter der
Gläubigen ʿĀʾischah (raḍīyallāhu ʿanha) sagte: „Fajr trat während des
Ramaḍān ein und der Gesandte Allahs (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) befand
sich im Zustand der Janābah durch etwas anderes als einen Traum (d.h. durch
sexuelle Beziehungen). Er nahm das rituelle Bad und fastete (an diesem
Tag)." [Muslim]
Wenn man in der Nacht die Absicht zu fasten gefasst hat und während der
Fajr Zeit im Zustand der gross
en rituellen Unreinheit aufwacht, so muss man
wegen der Gültigkeit der eigenen Gebete das rituelle Bad (Ghusl) nehmen,
diesen Tag fasten und das Fasten wird als gültig erachtet.
Was ist die Absicht?
Die Absicht wird für jeden Tag, an dem man fastet, benötigt, selbst im
Monat des Ramaḍān.
Die Absicht ist die Entschlossenheit, etwas zu tun, welche man im Herzen
fühlt. [ʿAla Al-Dīn ʿĀbidīn, Al-Hadiyya Al-ʿAlaiyya] Ein Weg, sich dies
vorzustellen, ist es, wenn man gefragt werden würde, was man tut, und man
bestätigen würde, dass man fastet. In der Praxis ist es geradezu unmöglich,
keine Absicht zu haben in der Ḥanafī Madhhab. Man muss die Absicht nicht
aussprechen, obwohl dies besser ist.
Wann fasst man die Absicht?
Die Zeit für die Absicht hängt von der Art des Fastens ab.
Kategorie A:
Für das festgelegte verpflichtende Fasten, das festgelegte notwendige
Fasten, das bekräftigte Sunnah Fasten, das empfohlene und freiwillige Fasten
gelten folgende Regeln bezüglich der Absicht:
1. Man muss die Absicht in der passenden Zeit fassen, damit das Fasten
gültig ist.
2. Die Zeit der Absicht ist von Maghrib der vorhergehenden Nacht bis vor
den Islamischen Mittag (die Definition folgt weiter unten) des folgenden
Tages. Dies gilt, solange man nichts getan hat, was das Fasten seit Beginn
der Fajr Zeit ungültig machen würde.
3. Die Gelehrten bestätigen, dass es besser ist, die Absicht in der Nacht
zuvor zu fassen (also zu irgendeiner Zeit zwischen Maghrib und dem Eintreten
Fajrs), wegen des Meinungsunterschieds der anderen
Rechtsschulen in diesem
Punkt.
4. Es ist ausreichend, zu beabsichtigen, dass man fastet, ohne
festzulegen, ob das Fasten verpflichtend, notwendig, sunnah, empfohlen oder
freiwillig ist.
Kategorie B:
Für das nicht-festgelegte verpflichtende und das nicht-festgelegte
notwendige Fasten gelten folgende Regeln bezüglich der Absicht:
1. Man muss die Absicht in der passenden Zeit fassen, damit das Fasten
gültig ist.
2. Die Zeit für die Absicht ist von Maghrib der vorhergehenden Nacht bis
zum Eintritt von Fajr des Tages, an dem man fasten möchte.
3. Auch muss man die Art des Fastens spezifizieren, wenn man die Absicht
fasst.
4. Wenn man die Absicht nach Eintritt von Fajr, aber vor dem Islamischen
Mittag gefasst hat, dann gilt dieses Fasten als ein freiwilliges (Nafl).
Wann ist der Islamische Mittag?
Der Islamische Mittag (Al-Dahwā Al-Kubrā) ist die Mitte des Zeitraums
zwischen dem Eintritt von Fajr und Maghrib. Es bedeutet nicht „Mittag" oder
Zawwāl (kurz nach dem Zenit)
Zum Beispiel, wenn Fajr um 5 Uhr morgens und Maghrib um 17 Uhr eintritt,
so ist der Islamische Mittag die Mitte dieser 12 Stunden Zeitspanne, was
dann 11 Uhr wäre. So hätte man also in diesem Beispiel von Maghrib der Nacht
zuvor bis 11 Uhr des nächsten Tages Zeit, seine Absicht zu fassen, wenn man
ein Fasten der Kategorie A durchführen möchte.
Die Absicht muss vor dem Islamischen Mittag gefasst werden, da man den
gröss
ten Teil des Tages mit Absicht gefastet haben muss. Nach dem heiligen
Gesetz wäre dies gleich der Absicht den ganzen Tag über.
Was passiert, wenn man sich entscheidet, nicht zu fasten?
Es ist eine Voraussetzung, dass die Absicht zu fasten bestehen bleibt.
Wenn man während der Nacht entscheidet, am nächsten Tag nicht zu fasten,
während man zuvor noch beabsichtigte, selbiges zu tun, so wird man an diesem
Tag nicht als fastend erachtet. Wenn man die Absicht aber erneuert, so wird
man als Fastender erachtet.
Was sind einige der empfohlenen Dinge während des Fastens?
Eine Mahlzeit vor dem Eintreffen der Dämmerung (Suḥūr), der Fajr-Zeit, zu
sich zu nehmen.
Diese Mahlzeit vor der Dämmerung zu verzögern, so dass sie nahe der Zeit
vor Fajr ist.
Sich zu beeilen, dass Fasten bei Eintritt Maghribs zu brechen.
Was sind einige Bittgebete (Duʿāʾs) die man aufsagen kann, bevor man das
Fasten bricht?
„O Allah, für Dich habe ich gefastet und an Dich glaube ich und auf Dich
setze ich mein Vertrauen und mit Deiner Versorgung breche ich mein Fasten.
Und für Morgen beabsichtige das Fasten für den Monat des Ramaḍān. Vergib mir
das, was ich zuvor tat und was ich danach tun werde."
„O Allah, für Dich habe ich gefastet und mit Deiner Versorgung breche ich
mein Fasten."
„O Allah, für Dich haben wir geastet und mit deiner Versorgung brechen
wir unser Fasten. Akzeptiere dies von uns. Wahrlich, Du bist der Allhörende,
der Allwissende."
Was tut man als Frau, wenn die Periode im Ramaḍān beginnt?
Wenn ihre Menstruation im Ramaḍān während der Nacht (d.h. irgendwann
zwischen Maghrib und Fajr) beginnt, so enthält sie sich des Fastens am
nächsten Tag und für die Dauer ihrer Menstruation.
Wenn ihre Menstruation im Ramaḍān während des Tages (d.h. irgendwann
zwischen Fajr und Maghrib) beginnt, so ist ihr Fasten gebrochen und
ungültig. Sie muss diesen Tag nachfasten nach Ramaḍān, sobald sie dazu in
der Lage ist. Sie muss sich davor enthalten, während der Dauer ihrer
Menstruation zu fasten.
Eine menstruierende Frau kann essen und trinken während des Tages im
Ramaḍān. Wenn sie glaubt, dass es für sie verboten wäre zu essen oder zu
trinken, dann ist es notwendig für sie, zu essen, denn vom Essen oder
Trinken fernzubleiben mit der Absicht, zu fasten, ist ihr nicht gestattet.
Sie sollte die Anzahl der Tage, die sie verpasste, zu fasten, aufzeichnen
und nachholen, wenn der Ramaḍān zu Ende ist, sobald sie dazu in der Lage
ist.
Dieselben Regeln gelten für eine Frau im Zustand des Wochenflusses.
Was tut die Frau, wenn ihre Periode im Ramaḍān endet?
Wenn ihre Menstruation im Ramaḍān während der Nacht (d.h. irgendwann
zwischen Maghrib und Fajr) endet, so führt sie die rituelle Vollwaschung
(Ghusl) durch, beginnt ihre Pflichtgebete und sie ist verpflichtet, den
folgenden Tag und den Rest des Ramaḍān zu fasten.
Wenn ihre Menstruation im Ramaḍān während des Tages (d.h. irgendwann
zwischen Fajr und Maghrib) endet, so führt sie die rituelle Vollwaschung
(Ghusl) durch, beginnt ihre Pflichtgebete und benimmt sich wie ein
Fastender, bis Maghrib eintritt, wegen der Heiligkeit des Monats Ramaḍān. Es
ist notwendig, dass sie sich des Essens und Trinkens für den Rest des Tages
enthält. Wenn sie dies nicht tut, begibt sie sich in Sünde. Jedoch zählt
dieser Tag nicht als gefastet und sie muss ihn nach Ramaḍān nachholen,
sobald sie dazu in der Lage ist. Sie ist verpflichtet, den nächsten Tag und
den Rest des Ramaḍān zu fasten.
Sie sollte die Anzahl der Tage, die sie verpasste zu fasten, aufzeichnen
und nachholen, wenn der Ramaḍān zu Ende ist, sobald sie dazu in der Lage
ist.
Dieselben Regeln gelten für eine Frau im Zustand des Wochenflusses.
Gibt es Handlungen, die das Fasten ungültig machen?
Ja, es gibt Handlungen, die das Fasten ungültig machen. Diese Handlungen
unterteilt man zwei Kategorien:
1. Das, was das Fasten ungültig macht und ein Nachholen zusammen mit
einer Sühne erfordert
2. Das, was das Fasten ungültig macht und lediglich ein Nachholen
erfordert.
Die erste Kategorie bezieht sich auf Taten, die das Fasten brechen und
die absichtlich und bewusst mit freiem Willen und ohne gültigen Grund
durchgeführt wurden. Bewusst bedeutet, dass man sich erinnert, dass man
fastet und absichtlich eine Tat begeht, die das Fasten bricht. Diese
Handlungen werden weiter unten unter „Kategorie 1" genannt.
Die zweite Kategorie bezieht sich auf Dinge, die man aus Versehen tut und
die das Fasten brechen. Es schliesst auch Handlungen ein, die man durch Zwang
durch jemand anderen begangen hat. Aus Versehen bedeutet, dass man sich
erinnert, dass man fastet, man aber das Fasten bricht durch eigene Tat, ohne
die Absicht, das Fasten zu brechen. Diese werden weiter unten in „Kategorie
2" genannt.
Wenn irgendeine der Taten aus Kategorie 1 aus Vergesslichkeit vollführt
wird, so bricht sie das Fasten nicht. Vergesslichkeit bedeutet, dass man
sich nicht mehr bewusst war, dass man fastet, als man die Tat durchführte.
Der Prophet (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Wer vergisst, dass er
fastet und isst oder trinkt, soll sein Fasten dennoch vollenden. Es war
Allah, der ihn fütterte und zu trinken gab." [Bukhārī] In einer anderen
Überlieferung sagte der Prophet (ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam): „Wenn ein
Fastender aus Vergesslichkeit isst, so ist es lediglich die Versorgung,
welche Allah ihm zukommen liess und er muss es nicht nachholen." [Bukhārī]
Kategorie 1: Taten, welche das Fasten brechen und ein Nachholen sowie
Sühne erfordern
Taten, welche das Fasten brechen und ein Nachholen zusammen mit einer
Sühne erfordern, beziehen sich nur auf das Fasten des Ramaḍān. Ansonsten,
wenn man eine der folgenden
Taten begeht, während man auss
erhalb des Ramaḍān fastet, wie etwa ein
Nachholfasten, so ist das Fasten zwar gebrochen und ungültig, aber es ist
lediglich ein Nachholen erforderlich und keine Sühne.
Wenn man absichtlich, aus freiem Willen und ohne gültigen Grund, während
des Ramaḍānfastens eine der folgenden Handlungen begeht, wird das Fasten
ungültig und ein Nachholen sowie eine Sühne sind erforderlich:
1. Etwas zu essen oder zu trinken, das Menschen normalerweise konsumieren
und diese Sache nährt, heilt oder gefällt dem Körper auf irgendeine Art.
2. Tatsächlicher Geschlechtsverkehr mit den vorderen oder hinteren
4
Geschlechtsteilen, unabhängig davon, ob man ejakuliert
oder nicht
4
Es ist verboten und ein gross
es Verbrechen, sich
in Geschlechtsverkehr mit den hinteren Geschlechtsteilen zu begeben. Das
heilige Gesetz verbietet diese Art der sexuellen Aktivität rigoros, sei es
während des Ramaḍān oder nicht.
5
Ein halbes Saʾ sind ungefähr 2 Kilo.
3. Das Schlucken des Speichels des Ehepartners
Was ist Sühne?
Die Sühne ist es, 60 aufeinanderfolgende Tage im Jahr zu fasten, ohne
Unterbrechung. Man muss eine Zeit wählen, in der man diese 60 Tage fasten
kann, ohne dass sie durch die Festtage oder den drei Tagen nach ʿĪd al-ʾAḍḥā
unterbrochen werden, denn an diesen Tagen ist es verboten, zu fasten. Wenn
man sie nicht ununterbrochen fastet, muss man die 60 Tage von neu beginnen
und dies jedes Mal, wenn man es unterbricht.
Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel sind, wenn man menstruiert oder
im Wochenbett (Wochenfluss) ist. Eine menstruierende Frau muss ihr Fasten
fortsetzen, wenn sie wieder rein ist und sie kann nicht die
Vervollständigung der Sühne verzögern. Wenn sie es verzögert, nachdem sie
rein geworden ist, so muss sie die 60 Tage des Fastens neu beginnen.
Dieselben Regeln gelten für eine Frau im Zustand des Wochenflusses.
Wenn man wahrhaftig unfähig ist, 60 aufeinanderfolgende Tage zu fasten,
basierend auf akzeptabler Gewissheit, so muss man entweder:
a. Dieselben 60 bedürftigen Menschen bis zur Sättigung für zwei
Mahlzeiten ernähren oder
b. Eine bedürftige Person bis zur Sättigung für zwei Mahlzeiten am Tag
für 60 Tage ernähren oder
c. 60 Bedürftigen ein halbes Saʾ
5
Weizen (oder ähnliche Getreide) oder dessen Geldwert geben
oder
d. 60 Bedürftigen ein volles Saʾ Datteln (oder etwas ähnliches) oder
deren Geldwert geben oder
e. Einem Bedürftigen entweder c oder d für 60 Tage geben.
Es ist wichtig, anzumerken, dass man nicht die Wahl hat zwischen dem
Fasten für 60 Tage und der Versorgung von 60 Bedürftigen, sondern man ist
verpflichtet, 60 Tage lang zu fasten, auss
er man ist tatsächlich unfähig,
dieses Fasten durchzuführen und dies mit akzeptabler Gewissheit.
Akzeptable Gewissheit erlangt man durch: 1) offensichtliche Zeichen, 2)
eine entsprechende Erfahrung aus der Vergangenheit oder 3) die Mitteilung
eines aufrichtigen muslimischen Doktors oder Experten.
Eine Sühne ist ausreichend für alle vorhergehenden Verstösse, die man
begangen hat, selbst wenn sie an unterschiedlichen Ramaḍāns stattfanden.
Wenn man jedoch nach der Sühne einen weiteren Verstoss begeht, so ist eine
neue Sühne erforderlich.
Kategorie 2: Taten, welche das Fasten brechen und ein Nachholen
erfordern, aber keine Sühne
Diese Kategorie schliesst jegliche Handlung ein, welche das Fasten bricht,
wenn sie aus Versehen begangen wurde (siehe die vorhergehende Definition)
oder durch den Zwang durch jemand anderen.
Es schliesst auch jedes Nachholfasten ein, das man gebrochen, während man
versuchte, es nachzuholen.
Der Mund und der Hals:
a. Aus Versehen zu essen und zu trinken.
b. Zu essen oder zu trinken, weil man dachte, Maghrib sei bereits
eingetroffen, obwohl dies nicht der Fall war.
c. Zu essen oder zu trinken, weil man daran zweifelte, dass Fajr bereits
angefangen hat, obwohl es bereits eingetroffen war.
d. Aus Versehen zu essen oder zu trinken und daraufhin zu denken, dass
das Fasten gebrochen ist und somit wieder absichtlich zu essen und zu
trinken.
e. Zu schlucken, was zwischen den Zähnen ist, mit der Bedingung, dass es
so gross
ist wie eine Kichererbse oder gröss
er.
f. Eine Murmel oder etwas anderes zu schlucken, was Menschen
normalerweise nicht essen würden.
g. Aus Versehen Wasser zu schlucken, wenn man für Ghusl oder
Wuḍū gurgelt
(Mit der Ausnahme des Wassers, das im Mund verbleibt – siehe nächste
Kategorie).
h. Blut zu schlucken, das aus dem Gaumen oder dem Zahnfleisch kommt und
den Speichel überwiegt.
i. Zahnpasta oder Mundwasser zu schlucken.
j. Absichtlich Erbrochenes zu schlucken, das den Mund füllt.
k. Absichtlich eine Mundfülle zu erbrechen, unabhängig davon, ob man es
schluckt oder nicht.
l. Zu erbrechen und dann zu denken, dass das Fasten gebrochen ist und
dann absichtlich wieder zu brechen.
m. Rauch, welcher in den Hals eindringt durch die eigene Tat, mit der
Bedingung, dass der Körper davon keinen Nutzen hat.
n. Küssen, das einen zum Ejakulieren bringt, mit der Bedingung, dass man
nicht den Speichel des anderen geschluckt hat.
Die Geschlechtsteile:
a. Geschlechtsverkehr zu vollziehen, weil man denkt, dass Fajr noch nicht
eingetroffen ist, aber in Wirklichkeit ist es das bereits.
b. Aus Vergesslichkeit Geschlechtsverkehr zu haben und zu denken, dass
das Fasten gebrochen ist und dann nochmal absichtlich und bewusst
Geschlechtsverkehr zu haben.
c. Ein Zäpfchen in den Anus einzuführen.
d. Etwas Trockenes in den Anus einzuführen und dabei verschwindet es
vollständig im Körper.
e. Etwas Feuchtes oder Öliges in den Anus einzuführen, selbst wenn es
nicht vollständig im Körper verschwindet.
f. Ein feuchtes Tuch oder ein feuchtes Tuch Wolle in die Vagina
einzuführen, selbst wenn es nicht vollständig im Körper verschwindet.
g. Ein trockenes Tuch oder Stück Wolle in die Vagina einzuführen und es
ist vollständig innerhalb des Körpers, ohne dass ein Teil davon aussen bleibt
h. Wasser oder Öl in den Anus einzuführen und es erreicht dabei die
Distanz der Miḥqana
6.
6
Die Miḥqana ist ein Apparat, mit dem Medizin in
den Körper durch den Anus eingeführt wird (medizinischer Term: Klistier,
Einlauf). Heutzutage ist eine Miḥqana ähnlich einer Rektaleinlaufspritze.
Die Distanz, welche das Fasten bricht, wird festgelegt, wenn die Spitze der
Miḥqana den Ort erreicht, wo die Medizin in den Darm entlassen wird. [Radd
Al-Muḥtār]
i. Wasser oder Öl in die Vagina einzuführen und es erreicht dabei die
Distanz der Miḥqana.
Die Nase:
a. Wasser, dass für die Reinigung der Nase während Wuḍū oder Ghusl
genutzt wurde, erreicht den Hals oder das Hirn (Stirnhöhle).
b. Das Inhalieren von Medizin in die Nasenlöcher.
c. Das Inhalieren von Rauch mit Absicht, unter der Voraussetzung, dass es
dem Körper nicht nutzt.
Der Körper allgemein:
a. Berührungen, welche Ejakulation hervorrufen (dies schliesst
Masturbation ein).
b. Die Anwendung von Medizin in offenen Bauch- oder Kopfwunden und es
erreicht den Bauch oder das Hirn.
Was sind die Handlungen, die das Fasten nicht brechen?
Der Mund und Hals:
a. Aus Vergesslichkeit etwas zu essen oder zu trinken (siehe die
vorhergehende Definition)
b. Zu essen, was zwischen den Zähnen ist, wenn es weniger als die Grösse
einer Kichererbse ist.
c. Die verbliebenen Spuren von Medizin im Mund oder Hals zu schmecken.
d. Auf Sesamkörnern zu kauen ohne sie zu schlucken, solange der Geschmack
nicht den Hals erreicht
e. Das Eintreten von Staub oder Rauch (einschliess
lich Rauch von
Rächerstäbchen) in den Hals, ohne dass man es selbst tut.
f. Eine Mücke, Fliege oder ein anderes Objekt, das in den Hals eintritt,
ohne dass man dies selbst tut.
g. Das Schlucken der Feuchtigkeit, welche verbleibt, nachdem man sich den
Mund für Wuḍū oder Ghusl gewaschen hat.
h. Ein oder zwei Tropfen Schweiss
oder Tränen zu schlucken, welche in den
Mund gelangen und sich mit dem Speichel mischen, mit der Bedingung, dass man
nicht das Salz schmecken kann.
i. Den eigenen Speichel zu schlucken.
j. Den eigenen Schleim zu schlucken, wenn man sich geräuspert hat.
k. Erbrochenes zu schlucken, das in den Mund kommt, ohne dass man dies
selbst hervorruft, selbst wenn es den Mund füllt.
l. Absichtlich weniger als eine Mundfülle zu erbrechen, unabhängig davon,
ob man es schluckt oder nicht.
m. Einen Miswāk oder eine Zahnbürste zu benutzen.
n. Die eigenen Lippen mit Speichel zu benetzen, während man spricht und
es dann zu schlucken.
o. Blut zu schlucken, das dem Gaumen entspringt und nicht den Speichel
überwiegt, solange man es nicht schmecken kann.
p. Speichel in den Mund zurückzuziehen, der zum Kinn läuft wie ein Faden,
mit der Bedingung, dass es verbunden bleibt und nicht abbricht.
q. Lästern
Die Geschlechtsteile:
a. Aus Vergesslichkeit Geschlechtsverkehr ausüben.
b. Dass einen der Zustand der gross
en rituellen Unreinheit (Janābah)
plötzlich befällt, wie etwa durch einen feuchten Traum.
c. Ejakulation, hervorgerufen durch Schauen oder Denken/Vorstellen
d. Das Einführen des trockenen Fingers in den Anus.
e. Das Einführen von Wasser oder Öl in die männliche Harnröhre.
f. Das Einführen eines Tuches oder eines Stücks Wolle in die männliche
Harnröhre, selbst wenn es vollständig im Körper verschwindet.
g. Das Einführen des trockenen Fingers in die Vagina.
h. Das Einführen eines trockenen Tuches oder eines trockenen Stücks Wolle
in die Vagina, mit der Bedingung, dass ein Teil davon auss
erhalb des Körpers
bleibt.
i. Istinjā
7 mit Wasser
durchzuführen, vorausgesetzt, dass das Wasser nicht die Distanz der Miḥqana
erreicht (siehe die vorrausgehende Definition).
7 Die Reinigung der Geschlechtsteile mit Wasser nach dem Toilettengang.
Die Nase:
a. Schleim der von der Nase niedergleitet.
b. Schleim hochzuziehen, der in der Nase ist und der dann in den Hals
gelangt.
c. Rauch, Parfüm oder Räucherstäbchen einzuatmen, ohne dass man dies
aktiv selbst tut.
d. Einen Geruch wahrzunehmen.
Die Augen:
a. Kuḥl (Kajal, Kohl) an den Augen anzuwenden, selbst wenn man den
Geschmack im Hals schmeckt oder die Farbe im Speichel oder Schleim findet.
b. Das Tröpfeln von Augentropfen oder Kontaktlinsenlösung in die Augen.
c. Das Tragen von Kontaktlinsen.
Die Ohren:
a. Wasser, das in die Ohren gelangt bei einem Bad.
b. Das Innere des Ohres mit einem Wattestäbchen zu kratzen, selbst wenn
dabei Schmutz austritt und man diesen wieder in das Ohr befördert.
Der Körper allgemein:
a. Das Einmassieren von Öl oder Creme auf den Körper oder die Haare.
b. Die Verwendung von Deodorant.
c. Ein Bad zu nehmen und zu verspüren, dass die Kühle in den Körper
dringt.
d. Blutabnahme, wie für einen Bluttest.
e. Schröpfen
Der Geist:
Zu beabsichtigen, das Fasten zu brechen, es aber nicht zu tun.
Was sind die Handlungen, die verpönt sind während des Fastens?
a. Etwas ohne Entschuldigung zu schmecken oder zu kauen, vorausgesetzt,
dass der Geschmack nicht geschluckt wird.
b. Geschmackloses Kaugummi zu kauen.
c. Leidenschaftliches Küssen, bei welchem man fürchtet, dass es zu
Geschlechtsverkehr oder Ejakulation führen könnte, mit der Bedingung, dass
man nicht den Speichel des anderen geschluckt hat.
d. Speichel zu sammeln und dann zu schlucken.
e. Übertrieben viel zu gurgeln, wenn man Wuḍūoder Ghusl nimmt, wegen der
Angst, das Fasten zu brechen.
f. Übertrieben Wasser die Nase hochzuziehen, wenn man die Nase im
Wuḍūoder Ghusl reinigt, weil es das Fasten brechen könnte.
g. Dinge zu tun, die einen schwächen würden, während man fastet, wie etwa
Schröpfen oder Blutabnahme.
h. Das Putzen der Zähne mit Zahnpasta oder das Benutzten von Mundwasser,
mit der Bedingung, dass man es nicht schluckt.
Darf man mit seinem Ehepartner zärtlich sein während des Fastens?
Es gibt verschiedene Regeln in Bezug auf diese Frage, wegen der
verschiedenen Arten, auf die man zärtlich sein kann.
Physischer Kontakt, der das Fasten nicht bricht:
a. Nicht-leidenschaftliches Küssen, bei dem man nicht den Speichel des
Ehepartners schluckt und nicht Gefahr läuft, in Geschlechtsverkehr oder
Ejakulation zu verfallen.
b. Nicht-leidenschaftliches Berühren, bei dem man nicht Gefahr läuft in
Geschlechtsverkehr oder Ejakulation zu verfallen, wie Umarmen oder Händchen
halten.
c. Seinen Ehepartner anzuschauen, selbst wenn man ejakuliert
Physischer Kontakt, der das Fasten nicht bricht, aber stark verpönt und
sündhaft ist:
a. Das Küssen mit Leidenschaft, bei welchem man fürchtet, zum
Geschlechtsverkehr oder zur Ejakulation zu kommen.
b. Das Berühren mit Leidenschaft, bei welchem man fürchtet, zum
Geschlechtsverkehr oder zur Ejakulation zu kommen
c. Alles Sexuelle, bei dem man befürchtet, dass es zu Geschlechtsverkehr
oder Ejakulation führen könnte.
Physischer Kontakt, der das Fasten bricht und lediglich ein Nachholen
erfordert:
a. Ejakulation durch Masturbation
*
*
Derjenige, der sich in die erwähnten Situationen
begibt, sollte sich für den Rest des Tages des Essens, Trinkens und
sexuellen Aktivitäten enthalten und Reue zeigen für die Schwere der Sünde.
8 Wenn man sein Fasten auss
erhalb des Ramaḍā
absichtlich durch diese Taten bricht, dann ist die Sühne nicht notwendig.
b. Küssen und Berühren (d.h. ohne Penetration), welches Ejakulation
verursacht
*
Physischer Kontakt, der das Fasten bricht ein Nachholen und Sühne
erfordert8:
a. Absichtliches leidenschaftliches Küssen, dass dazu führt, dass man den
Speichel des Ehepartners schluckt.
*
b. Absichtlicher Geschlechtsverkehr mit einem der Geschlechtsteile mit
Ejakulation
*
c. Absichtlicher Geschlechtsverkehr mit einem der Geschlechtsteile ohne
Ejakulation
*
Was ist der Īʿikā (spiritueller Rückzug)?
Die Mutter der Gläubigen, ʿĀʾschah (raḍīallāu ʿnha) sagte: „er Prophet (ṣllallāu
ʿalayhi wa sallam) pflegte es, den Īʿikā in den letzten 10 Tagen des Ramaḍās
durchzuführen, bis Allah (subḥāahu wa taʿāā) seine Seele (ṣllallāu ʿlayhi
wa sallam) nahm." [Bukhārī]
Der Gelehrte Al-Zāidīsagte: „s ist merkwürdig, wie die Leute aufgehört
haben, den Īʿikā durchzuführen. Der Gesandte Allahs (ṣllallāu ʿlayhi wa
sallam) tat einige Handlungen und liess sie manchmal sein, aber niemals
unterliess er den Īʿikā, von der Zeit an, als er
Medina betrat, bis zu dem
Moment, als er (ṣllallāu ʿlayhi wa sallam) starb."
Der Īʿikā ist, die Moschee mit der Absicht zu betreten, dort für
Gottesdienst zu verweilen. Die Moschee muss eine solche sein, wo die
Gemeinschaft die fünf täglichen Pflichtgebete verrichtet.
Der Īʿikā ist erlaubt, wenn man frei ist von der gross
en rituellen
Unreinheit, Menstruation und Wochenfluss.
Die Bedingungen für einen gültigen geschworenen Īʿikā (siehe die
Definition unten) sind: 1. Die Absicht, 2. Muslim zu sein, 3. Bei Verstand
zu sein, 4. Frei zu sein von Menstruation und Wochenfluss.
Was für Arten des Īʿikā gibt es?
1. Notwendig (Wāib): Der geschworene Īʿikā
Der geschworene Īʿikā ist ein Schwur, den Īʿikā für eine bestimmte Zeit
durchzuführen. Es muss mindestens ein ganzer Tag und eine ganze Nacht sein.
Man ist verpflichtet, währenddessen zu fasten, damit der geschworene Īʿikā
zählt.
2. Bekräftigte Sunnah: Die letzten 10 Tage und Nächte des Ramaḍā
Den Īʿikā in den letzten 10 Tagen und Nächten des Ramaḍā durchzuführen
ist eine stark bekräftigte gemeinschaftliche Sunnah. Es ist tadelnswert für
die Gemeinde als Ganzes, nicht den Īʿikā durchzuführen. Wenn einige Leute
den Īʿikā machen und andere nicht, so heben sie den Tadel von der ganzen
Gemeinschaft auf.
Die Gelehrten legen nicht fest, dass man während des bestärkten Sunnah
Īʿikā fasten muss, denn es wird während des Ramaḍān durchgeführt und die
Annahme ist, dass man sowieso fastet.
3. Empfohlen: Zu jeder anderen Zeit als die vorangehenden
Für den empfohlenen Īʿikā ist die Mindestdauer ein Moment, selbst wenn es
während des Durchlaufens der Moschee ist. Das Fasten ist keine Bedingung für
den empfohlenen Īʿikā.
Kann die Frau Īʿikā machen?
Ja, die Frau kann auch den Īʿikā durchführen.
Der Īʿikā der Frau wird am besten am Gebetsplatz ihres Hauses verrichtet.
Der Gebetsplatz ist der Ort, den sie für ihre Pflicht- und freiwilligen
Gebete festgelegt hat.
Es ist verpönt, dass die Frau ihren Īʿikā in der Moschee macht.
Für Männer ist es nicht gültig, ihren Īʿikā woanders als in der Moschee
zu machen.
Darf man die Moschee verlassen während des Īʿikās?
Die Moschee ohne eine Entschuldigung zu verlassen beendet den Īʿikā.
Diese Regel gilt auch für die Frau, die ihren Īʿikā am Gebetsplatz in ihrem
Haus durchführt. Wenn man mit einer Entschuldigung geht, so muss diese wegen
eines Scharīʿ-konformen Bedürfnisses sein oder weil man die Sanitäranlagen
nutzen muss und nicht die der Moschee benutzen kann oder wegen einer anderen
Notwendigkeit.
Was tut man während des Īʿikā?
Man wird ermutigt, sich mit Gottesdienst zu beschäftigen und allem
Nützlichen, wie Gebeten, Qurʾā-Rezitation, viel Dhikr, vom Guten zu sprechen
und nützliches Wissen zu erlangen.
Jemand, der Īʿikā macht, kann essen, trinken, schlafen, reden und alles
tun, was normalerweise auch erlaubt ist, mit der Ausnahme von
Geschlechtsverkehr und leidenschaftlichem Küssen und Berühren.
Allah (subḥāahu wa taʿāā) sagt: „nd nähert euch nicht euren Frauen,
während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt." [2:187] Diese Dinge zu
tun beendet den Īʿikā, sei es in oder auss
erhalb der Moschee. Wenn man die
Moschee z.B. für ein Scharīʿ-konformes Bedürfnis verlässt und sich in
Geschlechtsverkehr mit seiner Frau begibt, so beendet dieser Akt den Īʿikā.
Sich in diese Handlungen zu begeben beendet den Īʿikā, unabhängig davon, ob
man sie während des Tages oder der Nacht tat.
Während des Īʿikās ist es verpönt, zu glauben, dass das Schweigen eine
Form des Gottesdienstes wäre. Auch ist es verpönt, sich mit Arbeit oder
Handel zu beschäftigen.
Möge Allah (subḥāahu wa taʿāā) unser Fasten und jede Tat des
Gottesdienstes akzeptieren, die wir um Seinetwillen durchführen.
[Quellen: Schurunbulāī MarāīAl-Falāḥ, Imdā Al-Fattāḥ,
Nūr Al-Idā; ʿla Al-Dī ʿĀidī, Al-Hadiyya Al-ʿAlaiyya; Nawawī, Al-ʾAdhkā;
FatāāHindiyya; Mulla Khusru, Durār Al-Ḥikām ScharḥGhurar Al-Aḥā; Ibn ʿĀidī,
Radd al-Muḥā; Hedaya Hartford, Interpretation des Handbuches Birgivis]