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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


Adhaan  أذان‎  Gebetesruf zum Ssalaah - Ritualgebet  (Hauptaktion)


 

Der Adhaan ist der formelle Aufruf zum Sslaah (Ritualgebet), welcher laut und einige Zeit vor dem Gebetsbeginn zu hören sein sollte, damit Muslime and das Gebet erinnern werden und gegebenenfalls rechtzeitig zum Versammlungsgebet (Dschamaaʿah) in die Moschee (Masdschid) oder zu einen Ort des Gebets (Musallah مُصَلّى) kommen können.

 

In Österreich ist der öffentlich hörbare Gebetsru fim Jahr 2025 bzw.1447 Jahre nach der Hidschrah noch nicht erlaubt; ein Zeichen dafür, das der Islam in Österreich zwar als Religion amtlich anerkannt ist-, doch de facto noch verboten ist.

 

 

Der Adhaan im Wortlaut

 

 

للَّهُ أَكْبَرُ اللَّهُ أَكْبَرُ    اللَّهُ أَكْبَرُ اللَّهُ أَكْبَر

Allahu Akbar: Allahu Akbar - Allahu Akbar : Allahu Akbar

Allah ist der Größte, Allah ist der Größte - Allah ist der Größte, Allah ist der Größte.

 

شْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ    شْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ

Ash-hadu al-laa ilaaha illAllah  -  Ash-hadu al-laa ilaaha illAllah

Ich bezeuge, kein Gott ist außer Allah  -   Ich bezeuge, kein Gott ist außer Allah

 

أَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ      أَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ
Ash-hadu anna Muhhammadar-Rasuulullah - Ash-hadu anna Muhhammadar-Rasuulullah

Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs   - Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs

 

حَيَّ عَلَى الصَّلَاةِ     حَيَّ عَلَى الصَّلَاةِ
Hayya alas-Ssalaah - Hayya alas-Ssalaah

Kommt zum Gebet, kommt zum Gebet -

 

حَيَّ عَلَى الْفَلَاح   ِ حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ
Hayya alal-Falaah  - Hayya alal-Falaah

Kommt zum Erfolg - kommt zum Erfolg.

 

اللَّهُ أَكْبَرُ اللَّهُ أَكْبَر   ُ اللَّهُ أَكْبَرُ اللَّهُ أَكْبَرُ

Allahu Akbar  - Allahu Akbar

Allah ist der Größte -  Allah ist der Größte.

 

لَا إِلٰهَ إِلَّا اللَّهُ
Laa ilaaha illAllah

Keinn Gott außer Allah.

 

 

 

Im Adhaan für das Ssalaat al-Fadschr (Morgengebet) ruft der Muʾadhin

 

nach:

 

حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ

Hhayya ʿala-l-Falaahh

 

 zweimal:

 

 ٱلصَّلَاةُ خَيْرٌ مِّنَ ٱلنَّوْم

As-Ssalaatu hhayrun min an-nauum

Das Gebet ist besser als der Schlaf

 

der Zuhörer sprich danach:

 

صَدَقْتَ وَبَرَرْتَ وَبِالْحَقِّ نَطَقْتَ

Ssadaqta wa bararta wa bil-hhaqqi natdaqta

Du hast die Wahrheit gesprochen, du hast gut gehandelt, und du hast die Wirklichkeit ausgesprochen.

 

 

Durch den Adhaan werden Muslime fünf mal am Tag zum Pflichtgebet gerufen und Ungläubige an den Islam erinnert. In der hanefitischen Rechtschule gilt der Adhaan als Sunnah und ist empfohlen, nicht aber verpflichtend für diejenigen, die allein beten und auch nicht für Frauen. Der Rufer zum Gebet heißt Muu'adhin مؤذّن .

 

 

Wenn mehrere Adhaans (Gebetsrufe) gehört werden,

braucht der Hörer nur auf den ersten Adhaan zu antworten; es ist jedoch besser, wenn man alle beantwortet, sofern dies möglich ist.

 

 

Der Adhaan, der vor der Khutdbah (Ansprache) am Freitag

ausgerufen wird, soll nicht vom Muqtadii مُقْتَدِي  - also dem der im Dschamaaʿah جَمَاعَة (Gebetsgemeinschaft) hinter dem Imaam (Vorbeter) betet, beantwortet werden.

 

 

Nach dem „Adhaan“ soll man Segenswünsche und folgendes Bittgebet für den Heiligen Propheten (Friede und Segen seien auf ihm):

 

اللَّهُمَّ رَبَّ هَذِهِ الدَّعْوَةِ التَّامَّةِ وَالصَّلَاةِ الْقَائِمَةِ، آتِ سَيِّدَنَا مُحَمَّدًا الْوَسِيلَةَ وَالْفَضِيلَةَ وَالدَّرَجَةَ الرَّفِيعَةَ، وَابْعَثْهُ مَقَامًا مَحْمُودًا الَّذِي وَعَدْتَهُ، وَارْزُقْنَا شَفَاعَتَهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ، إِنَّكَ لَا تُخْلِفُ الْمِيعَادَ.

 

Allahumma rabba haazihi-daawatit-taammate was-salaatil-qaaemate aate sayyedenaa Muhammadan-ilWaseelata walFadeelata wad-darajatar-rafeeata wabas-hoo maqaamam-mahmoodanil-lazee wa-attahoo warzuqnaa shafaatahoo yawm-alqiyaamate, innaka laa tukhleful-meeaaad.

 

O Allah, Herr dieses vollkommenen Rufes und dieses zu verrichtenden Gebets! Gewähre unserem Anführer Hazrat Muhammad die höchste Stufe im Paradies, die Auszeichnung und den höchsten Rang, und setze ihn auf die lobenswerte Stellung, die Du ihm versprochen hast – und gewähre uns seine Fürsprache am Tag der Auferstehung. Wahrlich, Du brichst Dein Versprechen nicht.)

 

 

 

516   mp3 

Adhaan, so wie er in verschieden Orten mit oder ohne Lautsprecher zu hören ist.

Adhaan 01     Adhaan 02      Adhaan 03     Adhaan 04

 

 

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Muss ich den Adhaan und Iqama machen, wenn ich alleine zu Hause ein Pflichtgebet verrichte? Muhammad ibn Adam

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Muhammad ibn Adam  Sayyiduna Uqba ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert: Ich hörte den Gesandten Allahs (Möge Allah ihm Frieden geben und ihn segnen) sagen: „Euer Herr, der Erhabene, ist zufrieden mit einem Ziegenhirten, der auf dem Gipfel eines Berges den Gebetsruf macht (den Adhan verrichtet) und zum Gebet einlädt. Allah, der Erhabene sagt: Seht euch diesen Meinen Diener an, er macht den Adhan und Iqama für das Gebet aus Angst vor Mir. Ich habe Meinem Sklaven vergeben und ihn ins Paradies eintreten lassen.“ (Sunan Abi Dawud no: 1196, Sunan Nasa’i no: 665 and Musnad Ahmad 4/157)  -- In der hanefitischen Rechtschule gilt der Adhaan als Sunnah und als empfohlen, ist aber nicht verpflichtend für diejenigen, die allein beten.

 

Finger in den Ohrlöchern

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Zum Ausprobieren: Finger in die Ohren stecken und dann laut Adhan rufen; die Stimme hat dann mehr Druck und kann lauter werden und akustische Ablenkungen sind dabei abgeschnitten.

 

„Ich sah Bilaal den Adhaan rufen, sich dabei drehen, und sein Gesicht folgte hier und da, während seine (Zeige-)Finger in seinen Ohren waren.“ – Überliefert in Musnad Ahmad

 

Bilaal sagte: „Ich steckte meine Zeigefinger in meine Ohren und rief den Adhaan.“ – Überliefert von Abuu Daawuud und Ibn Hhibbaan

 

At-Tirmidhii kommentierte: „Die Gelehrten bevorzugen es, dass der Muedhdhin beim Adhaan seine Zeigefinger in die Ohren steckt.“

 

Al-Bukhaarii führte ein Kapitel in seinem Ssahhhiihh mit dem Titel: Der erste, der nur einen Finger in ein Ohr steckte, war Ibn al-Asamm, laut Bericht von Ibn Abii Shaybah in al-Mussannaf.

 

In Missbaahh az-Zujaajah wird erwähnt: Was authentisch überliefert ist: Bilaal tat dies in Gegenwart des Propheten ohne ausdrücklichen Befehl – wie aus dem Hadiith von Wahb ibn ʿAbdullah zu verstehen ist. Diese Handlung wird als empfohlen (mustahhabb) angesehen und bringt Belohnung, wenn man sie als Mittel der Nähe zu Allah praktiziert. Wer sie unterlässt, begeht keine Sünde.

 

 

Der Muadhin

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„Er ? .... berichtete, dass er in der Gesellschaft von Muʿaawiya ibn Abuu Sufyaan (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) saß, als der Muadhin die Muslime zum Gebet rief. Da sagte Muʿaawiya: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagen:

 

"Die Muadhdhins werden am Tag der Auferstehung die längsten Hälse haben.“ 

 

Die „längsten Hälse“ symbolisieren ein herausragendes Erscheinen am Tag des Gerichts – als Zeichen von Ehre und Würde. (Sunan Abu Dawood) .... 

 

„Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte:

 

Wer sieben Jahre lang den Adhaan nur um der Belohnung willen ausruft, den bewahrt Allah vor dem Höllenfeuer.“ (Tirmidhii und Ibn Maadschah)

 

„Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: Wer den Adhaan allein um der Belohnung willen ausruft, ist wie ein blutüberströmter Märtyrer – und wenn er stirbt, bleibt sein Körper vor Insekten verschont.“ (Bahaare Shariat from Tibrani)

 

  • Das Ausrufen des Adhaan für Pflichtgebete in der Moschee ist eine betonte Sunnah (Sunnah Muʾakkadah).

  • Diese Pflicht hat einen so hohen Stellenwert, dass sie den Rang eines Waadschjib (nahezu verpflichtend) erhalten kann.

  • Es ist missbilligt (makruuhh), den Adhaan ohne rituelle Waschung (Wudtuuʾ) auszurufen.

  • Der Adhaan darf erst nach Eintritt der jeweiligen Gebetszeit ausgerufen werden.

  • Ein zu früh ausgerufener Adhaan ist ungültig und muss wiederholt werden, sobald die Zeit des Gebets beginnt.

  • Es ist eine betonte Sunnah (Sunnah Muʾakkadah), den Adhaan für die Verrichtung der Pflichtgebete in der Moschee auszurufen. Dieses Gebot hat einen Rang, der beinahe dem eines Waadschib (wesentlich/verpflichtend) entspricht. Denn wenn der Adhaan nicht ausgerufen wird, ist die gesamte Gemeinde am jeweiligen Ort verantwortlich und gilt als pflichtverletzend.

  • Es ist missbilligt (makruuh مكروه), den Adhaan ohne vorherige rituelle Waschung (Wudtuu') وضوء  auszuführen.

  • Der Adhaan darf erst nach dem Beginn der jeweiligen Gebetszeit ausgerufen werden. Wird der Adhaan vorzeitig, also vor dem Eintreten der Gebetszeit ausgerufen, muss er zum korrekten Zeitpunkt erneut wiederholt werden.

  • Beim Ausrufen der Worte „Hhayya ʿalass-Ssalaah“ (Kommt zum Gebet) und „Hhayya ʿala-l-Falaahh“ (Kommt zum Erfolg) im Adhaan oder der Iqaamah, soll der Madhdhin sein Gesicht: bei „Hhayya ʿalass-Ssalaah“ nach rechts wenden  und  bei „Hhayya ʿala-l-Falaahh“ nach links  wenden. Diese Bewegung gehört zur Sunnah und unterstreicht den aktiven Ruf an die Gemeinde.

 

Während der Adhaan ausgerufen wird, darf man nicht sprechen,

den Qur'an rezitieren, oder sich mit anderen Tätigkeiten beschäftigen. Man soll den Adhaan aufmerksam anhören und die Worte wiederholen, die der Muadhin spricht (außer man ist gerade beim Essen).

Das Gleiche gilt für Iqaamah, die Gebetsankündigung direkt vor dem Gebet).

Wer sich während des Adhaan weiterhin in Gespräche vertieft, läuft Gefahr, eines schlimmen Todes zu sterben. (Wir suchen Zuflucht bei Allah vor einem solchen Ausgang.)

 

 

Volkstümlich Praxis

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Vor allem aus der spirituellen Literatur Südasiens wie Bahaare Shariiʿat

Wenn der Madhdhin ausruft: „Ash-hadu anna Muhhammadan Rasuulullah“ (Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist)

Dann soll der Zuhörer antworten mit: „SsallAllaahu ʿalayka yaa RasuulAllaah“ (Allahs Segen sei auf dir, o Gesandter Allahs)

Es ist dabei empfohlen (mustahabb) die Daumen zu küssen und sie dann sanft auf die Augen zu legen und dabei zu sagen: „Qurratu ʿaynii bika yaa RasuulAllaah – Allaahumma mattiʿnii bis-samʿi wal-bassar“ (Die Kühlung meiner Augen ist durch dich, o Gesandter Allahs! O Allah, gewähre mir das Hören und Sehen.) Es wird überliefert, dass wer dies tut, wird vom Gesandten Allahs am Tag des Gerichts in das Paradies geführt werden.

Klassische Gelehrte haben hierzu unterschiedliche Meinungen; manche sehen darin eine zulässige liebevolle Geste, andere verweisen auf fehlende authentische Hadith-Überlieferungen.

 

 

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Iqaamah

Wer den Adhaan gerufen hat, der sollte auch den Iqaama sprechen.

 

Die Worte, die den Beginn des Gemeinschaftsgebets Dschamaaʿah) verkünden, werden „Iqaamah“ genannt. Alle Worte sind dabei dieselben wie beim „Adhaan“, mit Ausnahme dessen, dass nach dem zweiten „Hhayya ʿala-l-Falaahh“ folgende Worte zweimal gesprochen werden:

 

 

قَدْ قَامَتِ الصَّلَاةُ

Qad qaamatiss-ssalaah

Das Gebet ist aufgerichtet worden.

 

 

Als Antwort darauf soll man sagen:

 

أَقَامَهَا اللَّهُ وَأَدَامَهَا مَا دَامَتِ السَّمَاوَاتُ وَالْأَرْضُ

„AqaamahAllaahu wa adaamahaa maa daamatis-samaawaatu wal-ardt

"Möge Allah es aufrechterhalten und ihm Beständigkeit verleihen, solange Himmel und Erde bestehen".

 

Es ist missbilligt (makruuh), wenn jemand beim Eintritt in die Moschee zur Zeit des Iqaamah stehen bleibt und wartet; er sollte sich hinsetzen und erst dann aufstehen, wenn der Ausrufer (Mukabbir) sagt:

 

حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ

Hhayya ʿala-l-Falaahh

Kommt zum Heil/Erfolg

 

Ebenso gilt für jene, die sich bereits in der Moschee befinden, dass sie erst zu diesem Moment aufstehen sollen. Diese Regel gilt auch für den Imaam, der das Gebet leiten wird.

 

 

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