2.1
Kapitel Eins
Wudtu' وضوء -
kleine rituelle Waschung
Masʾalah
مسألة (Problemstellung):
Es sollte bekannt
sein, dass vier Dinge im Wudtu' verpflichtend (fardt) sind:
1. Das Gesicht zu
waschen – von der Haarlinie bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr.
2. Beide Hände bis
einschließlich der Ellbogen zu waschen.
3. Ein Viertel des
Kopfes mit der nassen Hand zu streichen (Mashh).
4. Beide Füße bis
einschließlich der Fußknöchel zu waschen.
Wenn der Bart
dicht ist, ist es nicht notwendig, das Wasser
durch die Haare bis zur Haut zu drücken, wenn das Gesicht gewaschen wird.
Wenn
auch nur so viel wie die Fläche eines Fingernagels auf einer
der vier genannten Körperstellen trocken bleibt, ist das Wudtu'
nicht vollständig.
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Nach Imam Schaafiʿii, Imam Ahhmad ibn
Hhanbal und Imam Malik sind auch:
Niyyah (die Absicht) und Tartib
(die Reihenfolge
der Handlungen) verpflichtend (fardt) im Wudtu'.
Zusätzlich sagt Imam Maalik, dass es
Fardt ist, das Wudtu' in einem durchgehenden Ablauf zu
vollziehen. Dies nennt man Muʿaalaat, was bedeutet: Derjenige,
der Wudtu' macht, darf nicht so lange pausieren, dass das Wasser
auf dem zuletzt gewaschenen Körperteil trocknet, bevor er den
nächsten Teil wäscht.
Nach Imam Ahhmad ist es ebenfalls verpflichtend (farḍt)
mit dem Namen Allahs zu beginnen und die Nase sowie den Mund mit Wasser
auszuspülen. Die Imame Maalik und
Ahhmad betrachten es als Fardt, den gesamten Kopf zu streichen (Mashh).
Offensichtlich gebietet es die Klugheit, all
diese Handlungen auszuführen – unabhängig davon, welchem Imam man folgt.
Masʾalah
مسألة
Sunnah-Handlungen beim Wudtu'
1. Mit den Worten „Bismillah ir-Rahman ir-Rahim“
beginnen („Im Namen Allahs, des Allerbarmers,
des Barmherzigen“)
2. Die Hände bis zu den Handgelenken dreimal waschen
3. Den Mund dreimal mit Wasser ausspülen
4. Einen Miswak verwenden (oder auf andere Weise die
Zähne reinigen)
5. Die Nasenlöcher dreimal mit Wasser ausspülen und
reinigen
6. Das gesamte Gesicht dreimal waschen
7. Beide Arme bis einschließlich der Ellbogen
dreimal waschen
8. Den gesamten Kopf und die Ohren auf einmal mit
der nassen Hand streichen (Mashh
مَسْح) Es ist
nicht notwendig, die Hände zwischen dem Streichen des
Kopfes und der Ohren erneut zu befeuchten.
9. Beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel
dreimal waschen
Khuffain (Ledersocken)
Khuffain sind eine
besondere Art von eng anliegenden Ledersocken, die den gesamten
Fuß einschließlich des Knöchels bedecken. Sie müssen so robust sein,
dass man darin eine Strecke von etwa drei Meilen zurücklegen
kann, ohne befürchten zu müssen, dass sie durchlaufen. Das Wort „Khuffain“ ist der Dual
(Zweizahl) und bedeutet „zwei Socken“. Die Einzahl
lautet „Khuff“ (خُفّ).
Socken aus Baumwolle, Wolle oder Nylon sind keine
akzeptablen Ersatzformen für die Khuffain in Bezug auf das Mashh (Streichen), das
weiter unten behandelt wird. Da die
meisten Schuhe heutzutage unterhalb der Knöchel geschnitten sind, sind auch sie
keine akzeptablen Ersatzformen. Ein
stiefelartiger Schuh, der bis zur Wade reicht und sowohl den Fuß als auch den
Knöchel bedeckt, ist jedoch ein akzeptabler Ersatz – vorausgesetzt, er ist
sauber, eng anliegend und aus einem nicht saugfähigen Material gefertigt.
„Wenn eine Person mit gültigem Wudtu' einen ihrer
Khuffain (Ledersocken) so weit herunterzieht,
dass der größte Teil ihres Fußes
des Wadenbereichs der normalerweise bedeckt ist, oder
wenn die erlaubte Zeit für das Mashh (Streichen) abgelaufen ist, dann
genügt es in beiden Fällen, die Khuffain auszuziehen und die Füße zu
waschen. Es
ist nicht notwendig, den gesamten Wudtu' erneut zu verrichten – außer nach
der Meinung von Imam Maalik.
Die Pflicht (Fardt) des Masahh besteht darin, auf
dem oberen Teil der Füße (Khuffain) eine Fläche in der Breite von drei
Fingern zu streichen. Die Sunnah
des Masahh besteht darin, mit allen fünf Fingern vom Zehenbereich über
den oberen Teil des Fußes bis zum Beginn der Wade (oberhalb der Knöchel)
zu streichen. Nach Imam Ahmad ist
dieser Umfang Fardt. Offensichtlich ist es am klügsten, den Masahh auf
diese Weise auszuführen.
Nach dem Abschluss des Wudtu' (rituelle Waschung) wird
empfohlen, folgende Du'aa' (Bittgebet) zu sprechen.
أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ
لَهُ، وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ اللَّهُمَّ اجْعَلْنِي
مِنَ التَّوَّابِينَ، وَاجْعَلْنِي مِنَ الْمُتَطَهِّرِينسُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ
وَبِحَمْدِكَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ، أَسْتَغْفِرُكَ
وَأَتُوبُ إِلَيْكََ
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt
außer Allah, dem Einen, der keinen Teilhaber hat. Und ich bezeuge, dass
Muhammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, mache mich zu den
Reumütigen und zu denen, die sich reinigen. Gepriesen bist Du, o Allah, und
Dir gebührt aller Lob. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Dir. Ich
bitte Dich um Vergebung und wende mich Dir reumütig zu.“
Nach dem Abschluss des Wudtu' sollten zwei
Rakʿah Gebet verrichtet werden – bekannt als „Tahiyyat al-Wudtu'“
(Grußgebet nach der Waschung). |