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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


 

2.1   Kapitel Eins

Wudtu'  وضوء  kleine rituelle Waschung

 

 

Masʾalah  مسألة  (Problemstellung):

 

Es sollte bekannt sein, dass vier Dinge im Wudtu' verpflichtend (fardt) sind:

 

1. Das Gesicht zu waschen – von der Haarlinie bis unter das Kinn und von Ohr zu Ohr.

2. Beide Hände bis einschließlich der Ellbogen zu waschen.

3. Ein Viertel des Kopfes mit der nassen Hand zu streichen (Mashh).

4. Beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel zu waschen.

 

Wenn der Bart dicht ist, ist es nicht notwendig, das Wasser durch die Haare bis zur Haut zu drücken, wenn das Gesicht gewaschen wird.

 

Wenn auch nur so viel wie die Fläche eines Fingernagels auf einer der vier genannten Körperstellen trocken bleibt, ist das Wudtu' nicht vollständig.

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Nach Imam Schaafiʿii, Imam Ahhmad ibn Hhanbal und Imam Malik sind auch:

Niyyah (die Absicht) und Tartib (die Reihenfolge der Handlungen) verpflichtend (fardt) im Wudtu'.

Zusätzlich sagt Imam Maalik, dass es Fardt ist, das Wudtu' in einem durchgehenden Ablauf zu vollziehen. Dies nennt man Muʿaalaat, was bedeutet: Derjenige, der Wudtu' macht, darf nicht so lange pausieren, dass das Wasser auf dem zuletzt gewaschenen Körperteil trocknet, bevor er den nächsten Teil wäscht.

Nach Imam Ahhmad ist es ebenfalls verpflichtend (farḍt) mit dem Namen Allahs zu beginnen und die Nase sowie den Mund mit Wasser auszuspülen. Die Imame Maalik und Ahhmad betrachten es als Fardt, den gesamten Kopf zu streichen (Mashh). Offensichtlich gebietet es die Klugheit, all diese Handlungen auszuführen – unabhängig davon, welchem Imam man folgt.

 

Masʾalah  مسألة 

Sunnah-Handlungen beim Wudtu'

1. Mit den Worten „Bismillah ir-Rahman ir-Rahim“ beginnen („Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen“)

2. Die Hände bis zu den Handgelenken dreimal waschen

3. Den Mund dreimal mit Wasser ausspülen

4. Einen Miswak verwenden (oder auf andere Weise die Zähne reinigen)

5. Die Nasenlöcher dreimal mit Wasser ausspülen und reinigen

6. Das gesamte Gesicht dreimal waschen

7. Beide Arme bis einschließlich der Ellbogen dreimal waschen

8. Den gesamten Kopf und die Ohren auf einmal mit der nassen Hand streichen (Mashh   مَسْح) Es ist nicht notwendig, die Hände zwischen dem Streichen des Kopfes und der Ohren erneut zu befeuchten.

9. Beide Füße bis einschließlich der Fußknöchel dreimal waschen

 Khuffain (Ledersocken)

Khuffain sind eine besondere Art von eng anliegenden Ledersocken, die den gesamten Fuß einschließlich des Knöchels bedecken. Sie müssen so robust sein, dass man darin eine Strecke von etwa drei Meilen zurücklegen kann, ohne befürchten zu müssen, dass sie durchlaufen. Das Wort „Khuffain“ ist der Dual (Zweizahl) und bedeutet „zwei Socken“. Die Einzahl lautet „Khuff“ (خُفّ).

Socken aus Baumwolle, Wolle oder Nylon sind keine akzeptablen Ersatzformen für die Khuffain in Bezug auf das Mashh (Streichen), das weiter unten behandelt wird. Da die meisten Schuhe heutzutage unterhalb der Knöchel geschnitten sind, sind auch sie keine akzeptablen Ersatzformen. Ein stiefelartiger Schuh, der bis zur Wade reicht und sowohl den Fuß als auch den Knöchel bedeckt, ist jedoch ein akzeptabler Ersatz – vorausgesetzt, er ist sauber, eng anliegend und aus einem nicht saugfähigen Material gefertigt.

Wenn eine Person mit gültigem Wudtu' einen ihrer Khuffain (Ledersocken) so weit herunterzieht, dass der größte Teil ihres Fußes des Wadenbereichs der normalerweise bedeckt ist, oder wenn die erlaubte Zeit für das Mashh (Streichen) abgelaufen ist, dann genügt es in beiden Fällen, die Khuffain auszuziehen und die Füße zu waschen. Es ist nicht notwendig, den gesamten Wudtu' erneut zu verrichten – außer nach der Meinung von Imam Maalik.

 

Die Pflicht (Fardt) des Masahh besteht darin, auf dem oberen Teil der Füße (Khuffain) eine Fläche in der Breite von drei Fingern zu streichen. Die Sunnah des Masahh besteht darin, mit allen fünf Fingern vom Zehenbereich über den oberen Teil des Fußes bis zum Beginn der Wade (oberhalb der Knöchel) zu streichen. Nach Imam Ahmad ist dieser Umfang Fardt. Offensichtlich ist es am klügsten, den Masahh auf diese Weise auszuführen.

 

Nach dem Abschluss des Wudtu' (rituelle Waschung) wird empfohlen, folgende Du'aa' (Bittgebet) zu sprechen.

 

أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ، وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ اللَّهُمَّ اجْعَلْنِي مِنَ التَّوَّابِينَ، وَاجْعَلْنِي مِنَ الْمُتَطَهِّرِينسُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ، أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ، أَسْتَغْفِرُكَ وَأَتُوبُ إِلَيْكََ

„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, dem Einen, der keinen Teilhaber hat. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, mache mich zu den Reumütigen und zu denen, die sich reinigen. Gepriesen bist Du, o Allah, und Dir gebührt aller Lob. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Dir. Ich bitte Dich um Vergebung und wende mich Dir reumütig zu.“

 

Nach dem Abschluss des Wudtu' sollten zwei Rakʿah Gebet verrichtet werden – bekannt als „Tahiyyat al-Wudtu'“ (Grußgebet nach der Waschung).