2.1
Wudt'u وضوء
- kleine rituelle Waschung
BEISPIEL: Es sollte bekannt sein,
dass vier Dinge in Wudtu' Farḍt sind:
1. Das Gesicht vom Haaransatz bis unter das Kinn
[inklusive Bart und Haut darunter soweit möglich] und von Ohr zu
Ohr zu waschen.
2. Beide Hände und die
Arme bis einschließlich der Ellenbogen zu waschen.
3. Ein Viertel des Kopfes
(mit einer nassen Hand) zu wischen.
4. Beide
Füße bis
einschließlich der Knöchel zu waschen.
Ist der Bart dicht, so ist es nicht notwendig, das Wasser mit Gewalt
durch die Haare zu drücken (um beim Gesichtwaschen die Haut zu
benetzen).
Wenn auch nur die Fläche eines Fingernagels an einem dieser vier
Körperteile trocken bleiben sollte, ist d Wudtu' unvollständig.
Gemäss den Imaamen Shafei, Ahmad und Malik, sind niyyah
(Absichtserklärung) und
tratib (die Reihenfolge der Handlungen im
wudu')
ebenfalls farḍt.
Weiters ist es gemäss Imaam Malik ebenfalls farḍt, wudu' in
einem Zug durchgehend zu verrichten (muaalaat, d.h. wudu'
muss derart verrichtet werden, dass kein Körperteil trocknet, bevor der
nächstfolgende gewaschen ist).
Gemäss Imaam Ahmad ist es außerdem farḍt, im Namen Allah’s zu
beginnen und die Nasengänge und den Mund auszuspülen.
Die Imaame Malik und Ahmad halten es weiters für farḍt, den
gesamten Kopf zu wischen.
KIugheit und Umsicht gebieten es jedoch, alle diese Dinge auszuführen,
egal welchem Imaam man folgt.
BEISPIEL: Sunnah (Gepflogenheit Rasuulullahs - der
Friede und Segen Allahs sei auf Ihm)
in
wudu' ist folgendes:
1. Mit den Worten "bismillahi-r-rahmaani-r-rahiim" zu beginnen,
2. beide Hände bis zu den
Gelenken drei mal zu waschen,
3. den Mund drei mal mit
Wasser auszuspülen,
4. ein miswaak
(bestimmtes Holz, welches als Art Zahnbürste verwendet wird) zu benutzen
oder sonst wie die Zähne zu säubern,
5. die Nasengänge drei
ma1 zu spülen und zu reinigen,
6. das ganze Gesicht drei
mal zu waschen,
7. beide Arme bis
einschließlich der Ellenbogen drei mal zu waschen,
8. in einer Bewegung das
ganze Haupt und die Ohren zu wischen, wobei es nicht unbedingt
notwendig ist, zwischen dem Haupt und den Ohren die Hände erneut zu
befeuchten,
9. beide Füsse bis
einschließlich der Knöchel drei mal zu waschen.
Khuffain, dass sind eng anliegende
Ledersocken, die den ganzen Fuss bedecken und bis über die Knöchel reichen und
geeignet sind, darin eine längere Wegstrecke (z.B. 4 km) zurückzulegen, ohne
dabei Angst haben zu müssen, sie zu verschleissen. Gewöhnliche Socken aus Wolle
oder Nylon können in Bezug auf masah
(Darüberwischen), wie es weiter unten besprochen werden wird, nicht als khuffain
gelten. Insoferne, dass die heutzutage getragenen Schuhe unter dem Knöchel
geschnitten sind, können sie ebenfalls nicht als Ersatz klassifiziert
werden. Der Stiefel hingegen, wenn er Fuss und Knöchel bedeckt, rein ist, eng
sitzt und aus nicht saugendem Material besteht, wird als Ersatz akzeptiert.)
Wenn jemand wudu' gemacht hat, und danach im Zustand von
tahaarah seine khuffain anzieht, so ist es für einen
Muqiim (jemand, der nicht auf einer Reise ist) einen Tag und eine
Nacht lang (von dem Zeitpunkt an, an dem sein wudu'
erstamals
gebrochen ist) und für einen Musaafir (Reisenden) drei Tage
und drei Nächte lang dschaid (gestattet), seine khuffain
(wenn er wudu' macht)
anzubehalten und masah auszuführen (über die kuffain mit
der nassen Hand darüber zu wischen).
Sollten die khuffain Löcher aufweisen, durch welche drei Zehen
passen, ist masah nicht dschaid (erlaubt).
Sollte jemand in wudu' seine khuffain bis über die Knöchel
heruntergezogen haben oder die Zeitspanne für masah abgelaufen
sein, so braucht er die khuffain
nur auszuziehen und beide Füsse zu waschen. Noch einmal wudu' zu
verrichten ist nicht notwendig, außer gemäss der Auffassung Imaam Maliks.
farḍt von masah ist es, die khuffain drei Finger breit
am Fussrücken abzuwischen.
Sunnah von masah ist es, mit allen fünf Fingern von den
Zehen bis zur Ferse und (über die Knöchel) bis zum Beginn der
Unterschenkel zu wischen. Gemäss Imaam Ahmad ist dies farḍt.
Selbstverständlich ist diese Art die umsichtigste Weise,
masah auszuführen.
Nach der Beendigung von wudu' sollte folgendes du'aa'
(Bittgebet) rezitiert werden:
"Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah. Er ist Einzig und hat
kein Gleiches. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Rasuul
(Gesandter) ist. 0 Allah, mache mich wie jene, die oft bereuen, wie
jene, die gereinigt sind. Ehre sei Dir, O Allah
und aller Preis. Ich
bitte um Vergebung und bereue vor Dir." Darauf sollten zwei
rak'ah ßalaah (tahiyyahu-l-wudu') verrichtet werden.
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