Die Ausübung oder Befürwortung von Homosexualität bzw. LGTB ist Islamrechtlich untersagt und beide Gruppierungen sind Abtrünnige (Murtadd). Entsprechende Handlungen, sind schwere Sünden und islamrtechtlich strafbar, damit die Ummah davor geschützt bleibt. So wie sich der Dieb vielleicht durch angeborene, erziehungsbedingte, krankhafte Neigungen usf. sich zum Stehlen hingezogen fühlen kann, so fühlt sich der Homosexuelle vermutlich zu entsprechenden Handlungen hingezogen. Ob diese Neigungen nun als normal, angeboren, krankhaft, natürlich usf. bezeichnet werden, ist hier nicht das Thema und entsprechende Gefühle können ohnehin nur von denjenigen empfunden werden, die es betrifft. Das, wie Allah einen Menschen mit seinen physischen und psychischen Sonderheiten, z.B. zwitterartigen Umständen geschaffen hat, also wenn z.B. eine Frau etwa auch das zwischen den Beinen hat was meist nur der Mann hat oder umgekehrt, oder die Frau sich wie ein Mann fühlt oder umgekehrt, so sind dies vermutlich seelisch belastend, aber keineswegs etwas zu verurteilendes und frei von Sünde. Solche Menschen sind nicht zu diskriminieren, vielmehr als Menschen wie alle anderen zu achten und sollten im gemeinschaftlichen Ssalaah (Reitualgebet) in den Reihen zwischen den Männern und den Frauen stehen. Wenn aber ein Muslim die ausgeübte Homosexualität usf., theologisch, kulturell, geschichtlich oder mit "wahrer Liebe" usf. - aus dem Sündebereich herauszuerklären und zu legalisieren versucht, dann ist er ein Abtrünniger, hat also den Islam verlassen. Dass etwa aus Sicht der demokratischen Religion Homosexualität als legal bewertet wird ist islamrechtlich bedeutungslos. Muhammad Abu Bakr Müller
In Wikipedia ist der Begriff Homosexualität eine hybride Wortneubildung aus dem Jahre 1868, geprägt vom Schriftsteller Karl Maria Kertbeny aus Griech. oμός homos „ebenderselbe, der gleiche“ und lat. sexus „das männliche und das weibliche Geschlecht“. Gleichzeitig prägte er als Antonym den Begriff „Heterosexualität“. Richard von Krafft-Ebing sorgte ab 1886 mit seinem Werk Psychopathia sexualis für eine große Verbreitung. Die später entstandene deutsche Übersetzung lautet Gleichgeschlechtlichkeit ....usf."
In was sich Muslime integrieren sollen ... "Von der biologischen Revolution zur Gefahr des Genderismus" oder eine "Nachhilfe in der Glaubenslehre der demokratischen Religion". Abgesehen von den christlichen Schlussworten, entspricht Inge M. Thürkauf's Vortrag weitgehend den Positionen des Islam. Speziell aber von Muslimen wird "Integration" gefordert, womit aber nur scheinbar Landessitten und Sprache gemeint sind, sondern vielmehr wird die Aneignung dieser neuen Weltordnung verlangt. Wer sich aber in diese Weltordnung integriert, bzw. ihr auch nur im geringsten zustimmt, der hört damit auf Muslim zu sein auch wenn er sich weiterhin so nennt und kulturelle Eigenheiten der Muslime pflegt. Ein Vortrag von Inge M. Thürkauf's
Welchen Status hat derjenige, der Homosexualität für zulässig hält? Von Mufti Muhammad Zubair Butt Quelle am 4.August 2023: https://www.ilmgate.org/what-is-the-status-of-one-who-considers-homosexuality-to-be-permissible
Frage: Wenn eine Person Homosexualität praktiziert und glaubt, dass dies akzeptabel [und nicht verboten] ist, bleibt diese Person dann immer noch ein Muslim? Die Person sagt, dass sich die Verse im Koran alle auf Lust und Mode beziehen und nicht auf aufrichtige Liebe zwischen zwei Menschen.
Antwort: Die Frage des Takfir (jemanden zum Kafir zu erklären) ist eine äußerst heikle Angelegenheit und sollte mit äußerster Vorsicht angegangen werden. Es ist eine schwere Sünde, einen Muslim zum Kafir oder Murtad (Abtrünnigen) zu erklären. Im Heiligen Qur'an heißt es:
Es wird von Ibn 'Umar (R) berichtet, dass der Gesandte Allahs (sallallahu `alayhi wa sallam) sagte:
Genauso wie es jedoch eine schwere Sünde ist, einen Muslim zum Kafir oder Abtrünnigen zu erklären, ist es ebenso falsch, einen Kafir als Muslim zu betrachten, ohne die irrigen Überzeugungen, die er haben mag, zu berücksichtigen. Diesbezüglich heißt es im Heiligen Qur'an:
Bevor wir eine direkte Antwort auf Ihre Frage geben, ist es daher wichtig, zunächst die grundlegenden Prinzipien zu erörtern, nach denen jemand, der zuvor Muslim war, als Abtrünniger betrachtet werden kann.
Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten, wie jemand, der zuvor Muslim war, als Abtrünniger betrachtet werden kann: Jemand, der zuvor Muslim war, schwört dem Islam vollständig ab [ والعياذ بالله ] und nimmt eine andere Religion wie das Christentum, das Judentum, den Buddhismus usw. an oder leugnet die Existenz Allahs (SWT) vollständig oder das Konzept des Tawhid oder leugnet das Prophetentum von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam.Eine solche Person ist zweifelsohne ein Abtrünniger.
Auch wenn jemand, der zuvor Muslim war, weder den Islam aufgibt und eine andere Religion annimmt, noch die Existenz Allahs (SWT) oder das Konzept des Tawhid oder das Prophetentum von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam leugnet, sondern Überzeugungen annimmt, die auf die Leugnung des Textes des Heiligen Qur'an oder des Prophetentums von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam hinauslaufen.Zum Beispiel leugnet eine solche Person eine Anordnung, die durch einen Text des Heiligen Qur'an, der in seiner Bedeutung endgültig ist, oder durch einen endgültigen mutawaatir Hadith von Rasulullaah sallallahu `alayhi wa sallam festgelegt wurde. Eine solche Person wird nach übereinstimmender Auffassung der Muslime ebenfalls als Abtrünniger betrachtet. Um es noch deutlicher zu machen, in letzterem Fall, Abtrünnigkeit liegt nur dann vor, wenn man ein absolutes Gebot ( الحكم القطعى ) leugnet, das durch unzweifelhaft feststehende Beweise قطعى الثبوت (qat'i al- thubut) und unbestreitbar in seiner Aussage قطعى الدلالة (qat'i aldilalah) ist, d.h., es lässt nicht mehr als eine offensichtliche Bedeutung zu. Dies kann entweder durch einen Text des Heiligen Qur'an geschehen, der in seiner Aussage definitiv ist, oder durch einen mutawaatir hadith (prophetische Überlieferung, die uns über unbestreitbar authentische Autoritätsketten übermittelt wurde), der in seiner Aussage definitiv ist. Wenn das Wissen um solche absoluten Gebote in der muslimischen Masse so weit verbreitet ist, dass man keine großen Anstrengungen unternehmen muss, um sie kennenzulernen, wie z. B. die Gebote der Salaah, der Zakaah, der Hadsch und des Fastens, das Verbot des Diebstahls und des Weinkonsums, dann werden solche Gebote als "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) bezeichnet. Wenn das Wissen über solche Gebote nicht so weit verbreitet ist, werden sie, obwohl sie absolute Gebote sind, nicht als "dharooriyyaat al-deen" (Wesentliches des Glaubens) bezeichnet. Der Unterschied zwischen den beiden Regelungen besteht darin, dass die Leugnung dieser absoluten Gebote, die ebenfalls zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) gehören, nach dem Konsens der Muslime sofort zum Abfall führt. Unwissenheit gilt nicht als Entschuldigung, und jede andere abweichende Auslegung ist inakzeptabel. Was die absoluten Injunktionen betrifft, deren Kenntnis unter den muslimischen Massen nicht in dem oben erwähnten Ausmaß verbreitet ist, so macht die Leugnung solcher Injunktionen einen nicht sofort zum Abtrünnigen. Vielmehr wird man darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der betreffenden Anordnung um eine absolute Anordnung handelt, die aufgrund von Beweisen aufgestellt wurde, die unzweifelhaft feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in ihrer Aussage unzweifelhaft sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah). Wenn man dennoch in seiner Leugnung verharrt, wird man als Abtrünniger betrachtet.
قال الإمام المحدث العلامة أنور شاه الكشميرى فى إكفار الملحدين
فى ضروريات الدين: و المراد
Wenn man solche Anordnungen jedoch nicht leugnet, selbst wenn die eigene Praxis gegenteilig ist, wird man zwar als Übertreter betrachtet, aber nicht zum Abtrünnigen erklärt. Kurz gesagt, so wie der Verzicht auf den Islam und die Annahme einer anderen Religion Abtrünnigkeit ist, so ist es auch Abtrünnigkeit, ein absolutes Gebot zu leugnen oder eine Auslegung anzubieten, die im Gegensatz zur etablierten Auslegung steht. Die letztgenannte Form des Glaubensabfalls wird im Koran als Ilhaad bezeichnet:
Die Gelehrten der scholastischen Theologie und Rechtswissenschaft bezeichnen einen solchen Abfall als baatiniyyah und auch zandaqah, wie es 'Allaamah Sa'd al-Din al-Taftaazaani in Sharh al-Maqaasid getan hat.
Es bleibt die Frage, worauf sich das Verbot der Ausübung der Homosexualität gründet? Handelt es sich um ein absolutes Gebot, das aufgrund von Beweisen aufgestellt wurde, die zweifelsfrei feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in seiner Aussage unanfechtbar sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah), d.h. es lässt nicht mehr als seine eine offensichtliche Bedeutung zu? Wenn ja, ist das Wissen um das Verbot der Ausübung der Homosexualität unter den muslimischen Massen so weit verbreitet, dass man sich nicht weit aus dem Fenster lehnen muss, um von diesem Verbot zu erfahren? Gehört das Verbot der Homosexualität also zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens)?
Erstens: Die Praxis der Homosexualität begann im Volk von Lot `alayhi al-salam. Der Heilige Qur'an zitiert die Worte von Lut `alayhi al-salam wie folgt:
Im obigen Vers wird die Praxis der Homosexualität als "al-Faahishah" bezeichnet - lexikalisch eine abscheuliche, abscheuliche, obszöne, unanständige, schmutzige, schamlose Handlung. Die Geschichte des Volkes von Lut `alayhi al-salam wird in verschiedenen Versen des Heiligen Qur'an ausführlich erwähnt, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an dem Verbot dieser Praxis lässt. In Surat al-Shu'araa wird Lut `alayhi al-salam mit den folgenden Worten zitiert:
In der Surat al-'Ankaboot wird Lut `alayhi al-salam mit den folgenden Worten zitiert:
Doch ihre Antwort an Lut `alayhi al-salam war: Aber seine Leute gaben keine Antwort, außer dass sie sagten: "Bringt Allahs Pein über uns, wenn ihr zu den Wahrhaftigen gehört." [29:29]
Als die Leute von Lut `alayhi al-salam seine Warnungen nicht beachteten, zerstörte Allah sie auf eine sehr symbolische Art und Weise, die ihrer Untat völlig entsprach:
Es gibt noch viele weitere Verse, die sich auf diese Praxis der Leute von Lut `alayhi al-salam beziehen, aber selbst die wenigen, die hier erwähnt werden, belegen eindeutig die Unrechtmäßigkeit dieser Praxis. Sie ist völlig unvereinbar mit der von Allah geschaffenen natürlichen Ordnung, und Allah bestrafte das Volk von Lut `alayhi al-salam wegen dieser Praxis mit einer viel sagenden Strafe. Daher ist das Verbot der Homosexualität ein absolutes Gebot, das aus Beweisen hervorgeht, die unzweifelhaft feststehen قطعى الثبوت (qat'i al-thubut) und in seiner Aussage unzweifelhaft sind قطعى الدلالة (qat'i aldilalah). Sie gehört auch zu den Grundlagen des Glaubens, da sich die muslimischen Massen im Allgemeinen des Verbots dieser abscheulichen Praxis bewusst sind. Jemand, der die Ausübung der Homosexualität für zulässig hält, leugnet ein absolutes Gebot, das ebenfalls zu den "dharooriyyaat al-deen" (Grundlagen des Glaubens) gehört. Folglich macht sich eine solche Person sofort zum Abtrünnigen. Unwissenheit gilt nicht als Entschuldigung, und jede andere abweichende Interpretation wie die Behauptung, das Verbot habe mit Lust und Mode zu tun, ist unzulässig. Aufrichtige Liebe" kann eine verbotene Praxis nicht legitimieren. Selbst in der moralisch degenerierten, säkularen, liberalen Gesellschaft, in der wir heute leben, wird zum Beispiel Inzest zwischen Bruder und Schwester, Mutter und Sohn oder Tochter und Vater allgemein als verabscheuungswürdig angesehen. Behauptungen von "aufrichtiger Liebe" legitimieren solche Beziehungen nicht. In gleicher Weise kann Homosexualität nicht durch Behauptungen über aufrichtige Liebe legitimiert werden. Während von Menschen geschaffene Normen dem Wandel unterliegen, sind die von Allah aufgestellten Regeln unveränderlich, ewig und basieren auf einer höheren Weisheit.
|