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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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Dschaaiz   جَائِز   erlaubt, zulässig, gestattet, rechtmäßig

 

Dschaaiz  جَائِ  wir verwendet, um auszudrücken, dass eine Handlung nicht verboten ist. Es bedeutet aber nicht automatisch dass etwas „empfohlen“ oder „verdienstvoll“ wäre, sondern schlicht: „Es ist erlaubt.“

Beispiel: Es ist dschaaiz, mit mit "diesem Wasser Wudtuu' zu machen, dem eine reine Substanz beigemischt wurde" – solange das Wasser deshalb noch rechtlich als tdaahir (rituell rein) Wasser gilt.