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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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   Fardt 'ayn  فرض عين     persönliche Pflicht, die jeder Muslim individuell erfüllen muss.

 

            Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

            Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

 

Fardt 'ayn  فرض عين  - 

persönliche Pflicht, die jeder Muslim individuell erfüllen muss. Es handelt sich um Pflichten, die nicht an andere delegiert werden können und die jeder Gläubige selbst zu erfüllen hat. Beispiele sind, abgesehen Fundamenten (Arkaan) z.B.: Wahrheit sagen, das Notwendigste von der Religion lernen, die Absicht haben der Sunnah zu folgen, erlaubter Erwerb für die Familie, Bekleidung, Versprechungen einhalten, usw.

 

 

 

            Fardt kif'ayah  فرض كفاية   - 

kollektive Pflicht, für die nicht jeder Einzelne verantwortlich ist wenn genügend diese Pflicht erfüllen; wenn jedoch niemand diese Pflicht erfüllt, tragen alle Mitglieder der Gemeinschaft die Schuld. Beispiele: Das auswendig Lernen des Qur'aan, Bestattung von Verstorbenen, medizinische Versorgung, Verteidigung der Gemeinschaft usw.

 

            Fardt فَرْض (Pflicht)

ist ein rechtlicher Begriff für Handlungen, die eindeutig von Quraan oder der Sunnah als Pflicht abgeleitet werden können.