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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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  .Faqiih   فقيه   Rechtsgelehrter    Pl. Fuqahaa'  فقهاء

 

 

Der Faqih (Pl. Fuqaha) ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der sich auf die islamische Rechtswissenschaft, (Fiqh) spezialisiert hat. Der Begriff Faqih (فقيه) leitet sich vom arabischen Wort "Fiqh" (فِقْه) ab, das "Verständnis" oder "Wissen" bedeutet. Ein Faqih ist jemand, der ein tiefes Verständnis und Wissen über die Schar'iiah (islamisches Gesetz) hat und in der Lage ist, islamische Rechtsfragen zu interpretieren und zu beantworten.

 

Der Faqiir (فَقِير) ist der Arme, der Bedürftige, Demütige vor Allah, der sich seiner völligen Abhängigkeit von Ihm bewusst ist und materielle Besitztümer zugunsten eines Lebens der Hingabe und Anbetung Allahs aufgegeben hat.

 

 

Faqiir (فقير) und Faqih (فقيه) haben unterschiedliche Bedeutungen, weisen jedoch sprachliche Verwandtschaft auf. So beide Begriffe "Bedürftigkeit" bedeuten, verschmelzen dies Begriffe auf der Ebene der echten Lebensqualität, so dass der Rechtsgekehrte (Faqih) auch der Bedürftiger (Faqiir) vor Allah ist und umgekehrt.