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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

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  Mukallaf  مُكَلَّف   der rechtlich Verpflichtete

 

 

Mukallaf ist die Person, die rechtlich verpflichtet ist, die Gebote und Verbote des Islams einzuhalten. Meist ist damit der erwachsen gewordener, der sich zum Islam bekennt und die Bedingungen erfüllt, um rechtlich verantwortlich zu sein.

 

Kinder oder Geisteskranke gelten als Ghrair Mukallaf   غير مكلّف .