.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text           Gebetszeiten     Österreich              .

.   Allah  Muhhammad  Qur'aan  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf   Kalender  Sekten  Religionen  Gebiete  Frontpage  -   Buch   Video   Name   Audio  Text    Shop   Impressum               

.

  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 

 

Wie das Ssalaah zu verrichten ist

Die Art und Weise, das Ssalaah gemäß der Sunnah zu verrichten, ist wie folgt:

 

 

  Nachdem der Adhaan ausgerufen wurde und der Muaddhin während des Iqamah zu den Worten „Hayya ‘ala-s-Salaah“ gelangt, wird der Imaam aufstehen (und ebenso die Mitbetenden). Wenn der Muaddhin die Worte „Qad Qaamat is-Salaah“ spricht, wird der Imaam den Takbiir sagen und (gleichzeitig oder etwas davor) seine Niyyah (Absicht) fassen und seine beiden Hände bis mindestens zur weichen (unteren) Stelle seiner Ohren heben.

Nach dem Verständnis von Imam Abu Yusuf und gemäß der Fatwa der Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule soll der Imaam den Takbiir nicht sprechen, bevor der Muaddhin das Iqaamah vollständig beendet hat.

 

  Nachdem der Imaam den Takbiir gesagt hat, wird der Muqtadii (Mitbetende) den Takbiir (für sich) sprechen und danach seine rechte Hand über die linke legen und die Hände dabei knapp unterhalb des Nabels halten. Dies ist das Verständnis von Imam Abuu Hanifa. Die Hände einer Frau sollen (beim Takbiir) nur bis zur Schulterhöhe gehoben werden. Danach soll sie ihre Hände an ihrer Brust zusammenlegen.

 

Danach werden der Imaam, bzw. der Munfarid (Einzelbeter) bzw. der Muqtadii  (Mitbetender) leise Thanaa' sprechen:

 

.

سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ، وَتَبَارَكَ اسْمُكَ، وَتَعَالَى جَدُّكَ، وَلَا إِلٰهَ غَيْرُكَ

.

„Subhaanakallahumma wa bi hamdika, wa tabaarakas-muka,

wa ta‘aala jadduka wa laa ilaaha ghairuk.“

 

"Preis sei Dir, o Allah, und Lob sei Dir. Gesegnet ist Dein Name,

erhaben ist Deine Majestät, und es gibt keine Gottheit außer Dir.“

 

 

Der Muqtadii  (Mitbeter hinter dem Imaam) braucht dies jedoch nicht zu sprechen, wenn er sich einer bereits laut betenden Gemeinschaft verspätet anschließt.

 

 

Danach werden der Imaam und der Munfarid (Einzelbeter) - nicht aber der Muqtadii - leise Taʿawwudh sprechen:

 

أعوذُ باللهِ مِنَ الشَّيْطانِ الرَّجيمِ

 

A‘udhu billahi min-ash-Schaytaani-r-Radschiim

 

und

 

بِسْمِ اللهِ الرَّحْمٰنِ الرَّحِيمِ

.

"Bismillahi-r-Rahhmaani-r-Rahhiim".

 

 

[ Der Masbuuq (Nachzügler), wenn er nach dem Imaam (also nach dessen Salaam am Ende des Ssalaah) wieder aufsteht, um die verpassten Rakʿaat nachzuholen, spricht ebenfalls "A‘udhu.." und "Bismillah..." ]

 

 

Als Nächstes rezitieren Imam bzw. Einzelbeter die Sura al-Faatihha und sagen am Ende zu sich selbst : „Ameen“ („So sei es.“ oder „O Allah, erhöre (uns).“.

 

  Danach rezitieren der Imaam bzw. der Munfarid (Einzelbeter) eine weitere Suurah (oder deren Äquivalent an Versen, wie zuvor erwähnt).

 

  Die Sunnah bezüglich der Rezitation im Ssalaah unter normalen Umständen (nicht auf Reisen oder in Furcht vor einem Feindangriff usw.) ist:

 

              Im  Fadschr- und Tdhuhr-Ssalaah aus den Tiwaal al-Mufassal zu rezitieren, also aus den Suren von al-Hudschuraat bis al-Buruudsch.

 

              Im Assr- und 'Ischaa’-Ssalaah aus den Ausaat al-Mufassal, also aus den Suren von al-Buruudsch bis al-Bayyina

 

              Im Maghrib-Ssalaah aus den Qissaar al-Mufassal, also aus den Suren von al-Bayyinah bis zum Ende des Qur’an.

 

 

  Es ist jedoch nicht Sunnah, diese Regel ohne Ausnahme strikt einzuhalten, denn der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen seien auf ihm – rezitierte manchmal die letzten beiden Suuraahs des Qur’aan im Fadschr-Ssalaah sowie Sura at-Tuur, Sura an-Nadschm und Sura al-Mursalaat im Maghrib-Ssalah.

 

 Wenn die Mitbetenden bereit und willens sind, lange zu stehen, darf der Imam lange aus dem Qur’an rezitieren. Der Khalifah Abuu Bakr as-Siddiq – möge Allah mit ihm zufrieden sein – ist dafür bekannt, dass er Sura al-Baqara in einem einzigen Rakʿa des Fadschr-Ssalah rezitierte. Der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen seien auf ihm – rezitierte Sura al-Aʿraaf in zwei Rakʿaat des Maghrib-Ssalaah. Der Khalifah Uthmaan – möge Allah mit ihm zufrieden sein – rezitierte oft Suurah Yusuf im Fadschr-Ssalaah.

 

  Es ist jedoch zwingend notwendig, den Zustand der Mitbetenden zu berücksichtigen. Als der Ssahhaabah (Gefährte) Muʿaadh ibn Jabal – möge Allah mit ihm zufrieden sein – im ‘Ischaa-Ssalaah die Suura al-Baqara rezitierte, beschwerte sich einer der Mitbetenden beim Gesandten Allahs – Allahs Frieden und Segen seien auf ihm. Daraufhin rief der Gesandte Allahs ihn zu sich und sagte: „Muʿaadh! Was bist du? Ein Unruhestifter? Rezitiere etwas wie Sabbihisma (Sura al-Aʿlaa) oder Wasch-Schams (Sura asch-Schams; beide aus den Ausaat al-Mufassal).“ Der Punkt ist, dass man stets die Bedürfnisse der Mitbetenden berücksichtigen muss.

 

       Der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen seien auf ihm – pflegte oft Sura Alif Lām Mīm Sajda und Sura ad-Dahr im Fadschr-Ssalah am Freitag zu rezitieren.

       Der Mitbetende soll während des gesamten Gebets schweigen und seiner Aufmerksamkeit der Qiraat (Rezitation) des Imams widmen.

 

In Nafil-Ssalahh (freiwillige Gebete) ist es Sunnah, leise Duaa's (Bittgebete) zu sprechen, wenn Ajaaat (Verse) über schöne Dinge vorkommen und Istighfaar zu sprechen, wenn Verse über schlechte Dinge vorkommen; Ta'awuudh (Zuflucht) zu suchen, wenn Dschahannam (Hölle) erwähnt wird, und um Eintritt zu bitten, wenn das Dschannah (Paradies) erwähnt wird.

 

  Es ist nach Imam Abuu Hanifa keine Sunnah, die Hände beim Takbiir zu heben, wenn man vom Qiaam (Stehen) in  Rukuʿ (Verbeugung) geht oder wenn man sich aus dem Rukuuʿ erhebt. Andere Imame betrachten dies jedoch als Sunnah. (Das Gewicht der Hadiith-Beweise spricht klar dafür, die Hände nur einmal – zu Beginn des Gebets – zu heben.)

 

 Im Rukuuʿ sollen beide Hände, mit gespreizten Fingern, die Knie fest greifen. Kopf und Rücken sollen auf gleicher Höhe wie das Gesäß sein. Die Zeit im Rukuuʿ soll der Zeit im Qiyaam (Stehen) entsprechen (nicht unbedingt gleich lang, aber angemessen). Im Rukuuʿ sollen die Worte:

 

 

 سُبْحَانَ رَبِّيَ الْعَظِيمِ

.

„Subhhaana Rabbiyal-ʿAtdhiim“

.

Gepriesen ist mein Herr, der Erhabene.

 

eine ungerade Anzahl von Malen gesprochen werden. Das Mindeste gemäß der Sunnah ist dreimal.

 

 

 Der Muqtadii (Mitbetende) muss dem Imaam beim Hinabgehen in den Rukuʿ und in die Sadschdah folgen.

 

 Der Muqtadii darf keine Gebetsstellung einnehmen, bevor der Imam sie eingenommen hat.

 

 Nach dem Rukuuʿ, werden der Imam und danach der Muqtadii ihre Köpfe heben. Nach Imam Abuu Haniifa sagt der Imaam:

 

 

سَمِعَ اللَّهُ لِمَنْ حَمِدَهُ

.

„Sam'iʿ Allaahu liman hhamidah“

.

Allah erhört denjenigen, der Ihn lobpreist.

 

 

und der Muqtadii sagt (leise für sich):

 

 

رَبَّنَا وَلَكَ الْحَمْدُ

.

„Rabbana laka l-Hhamd“

.

Unser Herr, Dir gebührt der Lobpreis.“

 

 

  Der Munfaarid (Einzelbeter) spricht beide Formulierungen.

 

  Danach wird  (nach dem Takbiir) wird die Sadschdah (Niederwerfung) so ausgeführt, dass zuerst die Knie und dann die Hände auf den Boden gesetzt werden. Die Nase und die Stirn sollen zwischen den Händen platziert werden, deren Finger zusammengeführt und in Richtung Qiblah ausgerichtet sind. Die Arme sollen vom Körper ferngehalten werden, und der Bauch soll nicht die Oberschenkel berühren. Ebenso sollen Unterarme und Schienbeine nicht auf dem Boden aufliegen.

     Die Haltung der Frau in der Sadschdah soll niedrig und eng am Boden sein, wobei alle Glieder nah beieinander gehalten werden.

 

  Die Zeit in der Sadschdah soll der Zeit entsprechen, die im Qiyaam (Stehen) und im Rukuuʿ (Verbeugung) verbracht wurde.

 

  In der Sadschdah sollen die Worte:

 

سُبْحَانَ رَبِّيَ الْأَعْلَى

.

 „Subhhaana Rabbiyal-Aʿlaa“

.

Gepriesen ist mein Herr, der Höchste.“

 

 eine ungerade Anzahl von Malen gesprochen werden. Das Mindeste gemäß der Sunnah ist drei Mal.

 

 

Danach wird – nach einem weiteren Takbiir ("Allahu Akbar" sprechen) – kurz die Sitzhaltung (Dschalsah) eingenommen. (In freiwilligen Gebeten) können in dieser Position die Worte gesprochen werden:

 

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِي، وَارْحَمْنِي، وَاهْدِنِي، وَارْزُقْنِي، وَارْفَعْنِي، وَاجْبُرْنِي

.

 „Allaahumma-ghfir lii, warḥamnii wahdinii, warzuqnii, warfaʿnii, wadschburnii.“

.

„O Allah, vergib mir, erbarme Dich meiner, leite mich, versorge mich, erhöhe mich und richte mich wieder auf.“

 

 

 Danach wird – nach einem Takbiiir – erneut die Sadschdah wie zuvor ausgeführt.

 

 Nach einem weiteren Takbiir erhebt sich der Musallii (der Betende), indem er zuerst den Kopf, dann die Hände und dann die Knie hebt, und verrichtet die zweite Rakʿah wie die erste – außer dass Thanaa („Subḥaanakallaahumma…“) und Taʿawwudh („Aʿuudhu billahui …“) ausgelassen werden.

 

 

 Nach Vollendung der zweiten Rakʿaah (wenn der Musallii die zweite Sadschah beendet hat), soll der linke Fuß seitlich auf den Boden gelegt und darauf gesessen werden, während der rechte Fuß aufgerichtet bleibt (auf den Zehen, mit erhobener Ferse). Die Zehen beider Füße sollen zur Qiblah zeigen. In dieser Sitzhaltung (Qaʿda) sollen die Hände auf den Knien ruhen. Ringfinger und kleiner Finger der rechten Hand sollen zusammengelegt werden, der Daumen soll die Spitze des Mittelfingers berühren, sodass der Zeigefinger frei bleibt.

Nach Ansicht aller vier Imame ist es Sunnah, mit diesem Finger beim Taschahhud zu deuten – ihn bei den Worten „La ilaaha“ zu heben und bei „illaa Allaah“ zu senken.

 

 Im ersten Qaʿda (Sitzen) wird nichts außer dem Taschahhud  (ohne die Ibrahimmiah) gelesen.

 

 Nach einem Takbiir erhebt sich der Musallii zum dritten Rakʿaah. An diesem Punkt ist es nach einigen Imamen Sunnah, jedoch nicht nach Abuu Haniifah und Asch-Schaafiʿii, die Hände erneut zu heben, sobald Qiyaam (das Stehen) wieder eingenommen ist.

 

 In der dritten und vierten Rakʿaah des  (Pflichtgebets) wird nur die Bismillah und die Suurah al-Faatiḥa leise rezitiert.

 

 Nach Abschluss der dritten und vierten Rakʿaah wird die letzte Qaʿda (Sitzstellung) eingenommen, und nach dem Taschahhud wird auch der Daruud Ibrahimmiah (Segenswünsche) gesprochen.

 

Danach kann jede Qurʾan- oder Hadith-Bittgebet (Duʿaaʾ) gesprochen werden.

 

 Die betende Frau soll sowohl im ersten als auch im letzten Qaʿdah mit der linken Gesäßseite auf dem Boden sitzen und beide Beine seitlich unter sich legen, sodass beide Füße auf ihrer rechten Seite hervortreten.

 

 Der Musallii sagt danach – also nach seiner Duʿaaʾ:

 

 

السَّلَامُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَاتُهُ.

.

„As-salaamu ʿalaikum wa rahhmatullaah

.

zuerst nach rechts, dann nach links.

 

 

 Die Niyyah (Absicht) beim Salaam sagen: – Der Einzelbeter richtet ihn an die Engel. – Der Imam richtet ihn an die Engel und die Mitbetenden. – Der Muqtadii richtet ihn an den Imam, die Mitbetenden und die Engel.

 

Jedes Gebet soll mit Konzentration und Khaaschuu'u (Demut) verrichtet werden.

 

Im Stehen sollen die Augen des Betenden auf den Punkt gerichtet sein, an dem seine Stirn in der Sadschah den Boden berührt.

 

 Nach dem Salaam kann der Musallii [z.B.] einmal Aayat al-Kursi rezitieren, dreimal SubhanAllah, dreimal al-Ḥhamdu lillaah, dreimal Ḥhamdu lillaah und einmal das Kalima at-Tauḥiid. [oder 33 mal SubhanAllah, 33 mal Ḥhamdu lillaahubs 34 mal Ḥhamdu lillaa ] Viele solcher Formeln sind in Hhadiithen erwähnt. Wichtig ist, dass diese Formeln nicht Teil des Ssalaah selbst sind und daher nicht zu dessen Gültigkeit gehören. [.... und wenn der Imaam eine Duaa' nach dem Salaam spricht, so ist das auch nicht Teil des Ssalaah.]