.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text           Gebetszeiten   Österreich  

.

Allah  Qur'aan  Muhhammad  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf  Sekten  Religionen  Kalender  Integration  Gebiete  Frontpage   Buch  Video  Name  Audio   Shop  Impressum  

  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Zwecks leichterer Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ = hinzugefügt ]    

.


 

 'Iddah   عدة     Wartezeit nach einer Scheidung /  Eheauflösungsfrist

 

 

ʿIddah  العدة  ist die Wartezeit oder Eheauflösungsfrist, welche eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes oder nach einer Scheidung einhalten muss, bevor sie erneut heiraten darf. Wörtlich bedeutet IIddah das „Zählen“ der Tage bzw. der Menstruationszyklen um mögliche Schwangerschaften nach einer Scheidung oder Todesfall des Ehegatten auszuschließen um die familiäre bzw. soziale Ordnung zu bewahren.

 

Während der 'Iddah soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn bei zwingenden Gründen (z. B. Arztbesuch, Arbeit). Frauen könne zu besuch kommen. Schmuck, Parfüm und auffällige Kleidung sind zu vermeiden, besonders bei Witwen und bei endgültiger Scheidung. Besuche von Mahram-Verwandten und weiblichen Gästen sind erlaubt.

 

Anlass der Eheauflösung

Dauer der ʿIddah

Tod des Ehemanns

4 Monate und 10 Tage

Scheidung (menstruierende Frau)

3 vollständige Menstruationszyklen

Scheidung (nicht menstruierende Frau)

3 islamische Monate

Scheidung (schwangere Frau)

Bis zur Geburt des Kindes

Ehe ohne Vollzug (Geschlechtsverkehr)

Keine ʿIddah erforderlich