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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


Al Iqaamah  لإِقَامَة   Der Ruf zum Gebetsbeginn

Iqaamah ist der zweiter Gebetsruf, der unmittelbar vor dem Beginn des Pflichtgebets in der Moschee  womöglich von dem, der den Adhaan gerufen hat - wiederum gerufen wird. Das Gebet beginnt danach unmittelbar und die Gemeinschaft muss sich in Reihen aufstellen.

 

Iqaama ist im Wortlaut mit dem Adhaan identisch, nur dass nach:

 

حَيَّ عَلَى الْفَلَاح  -  حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ
Hayya alal-Falaah  - Hayya alal-Falaah

Kommt zum Erfolg  -  Kommt zum Erfolg

 

 

zusätzlich gerufen wird:

 

قَدْ قَامَتِ الصَّلَاةُ،   -   قَدْ قَامَتِ الصَّلَاةُ   ُ

qad qaamati-s-Ssalaah  - qad qaamati-s-Ssalaah

Das Gebet hat begonnen  -  das Gebet hat begonnen

 

In den anderen Rechtschulen als dem Hanifi-Madhab wird beim Iqaamah - anders als im Adhaan - alles nur einmal gerufen.