Khula خُلع bedeutet wörtlich „Entfernung“ oder „Lösen“. Es ist eine Form der Scheidung, die von der Frau verlangt wird.
„Wenn ihr aber befürchtet, dass die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit sie sich löst.“ Sure Al-Baqara 2:229
Die Frau von Thabit ibn Qais ibn Shammas kam zum Propheten und sagte: „O Gesandter Allahs! Ich werfe Thabit weder Fehler in seinem Charakter noch in seiner Religion vor, aber ich fürchte, undankbar gegenüber Allahs Gaben zu werden.“ Der Prophet fragte: „Wirst du ihm seinen Garten [Mahr] zurückgeben?“ Sie sagte: „Ja.“ Daraufhin ordnete der Prophet an, dass Thabit sie scheiden soll. Hadith Sahih al-Bukhari, Hadith Nr. 5276.
Voraussetzungen für Khul'a Die Frau muss einen legitimen Grund haben, z. B.: Unerträgliches Zusammenleben, Mangelnde Zuneigung oder Respekt, Angst, die religiösen Pflichten gegenüber dem Ehemann nicht erfüllen zu können, Es muss eine Kompensation vereinbart werden – meist die Rückgabe der Mahr - Beide Parteien müssen sich über die Bedingungen einig sein. Der Ehemann muss der Auflösung zustimmen, meist gegen Rückgabe der Mitgift (Mahr) ... es sei denn wenn ein islamisches Gericht z.B. wegen schwerer Verstöße - wie etwa Misshandlung - die Ehe auflöst.
'Iddah عدة (Wartezeit): Nach der Scheidung Nicht schwangere Frauen müssen im Fall von Khul'a eine Menstruationsperiode abwarten. Hhadiith über die Frau von Thaabit ibn Qays, der vom Propheten ﷺ angewiesen wurde, nach der Khulʿa eine Monatsblutung abzuwarten. Bei schwangeren Frauen dauert die Iddah bis zur Geburt des Kindes, unabhängig von der Art der Scheidung. Dies ist Konsens unter den Gelehrten.
Der Mann hat während der Iddah nach Khulʿa kein Rücknahmerecht da die Trennung von der Frau ausging. Eine neue Ehe mit dem Ex-Mann ist nur mit neuem Ehevertrag und neuer Mahr مهر möglich. Die Frau sollte während der Iddah zu Hause bleiben, kann aber für notwendige Dinge (z. B. Arztbesuch) das Haus verlassen.
Der geschieden Ehemann muss bis zur Volljährigkeit der Kinder für deren Unterhalt sorgen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Frau ihren Gatten fragt, ob er sie nicht seinerseits mit "Tdalaaq" scheiden könnte.
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