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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 Mashh   مسح  -   Überstreichen zur spirituellen Reinigung.

 

Mashh مسح  ist Teil des Wudt'u (kleine Waschung) und bedeutet das Überstreichen gewisser Körperteile oder Gegenstände mit der nassen Hand. Das betrifft grundsätzlich ein viertel des Kopfes (fard), hinter den Ohren und Nacken (sunnah) oder, wenn du Khuffan (Ledersocken) angezogen hast, dann und bei Notwendigkeit über den Turban streichen ist alles fardt (Pflicht).

 

Im hhanafitischen Madhhab ist Mashh über den Turban eine zulässige Rukhsah (Erleichterung), aber nicht die Norm. Es wird nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – und diese gelten als Dharuurah (Notwendigkeit) oder ʿUdhr (Entschuldigungsgrund) wie etwa bei Krankheit, Verletzung, Kälte, Unterkühlungsgefahr oder Schwierigkeit bei Eile beim Abnehmen des Turbans.

 

 

Tayammum zählt nicht als Mashh.